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   BGH, 28.11.1980 - 2 StR 680/80   

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https://dejure.org/1980,4364
BGH, 28.11.1980 - 2 StR 680/80 (https://dejure.org/1980,4364)
BGH, Entscheidung vom 28.11.1980 - 2 StR 680/80 (https://dejure.org/1980,4364)
BGH, Entscheidung vom 28. November 1980 - 2 StR 680/80 (https://dejure.org/1980,4364)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Annahme eines für eine Fortsetzungstat erforderlichen Gesamtvorsatzes

Papierfundstellen

  • StV 1981, 124
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 21.09.1951 - 2 StR 415/51
    Auszug aus BGH, 28.11.1980 - 2 StR 680/80
    Der zur Annahme einer Fortsetzungstat erforderliche Gesamtvorsatz muß so beschaffen sein, daß er sämtliche Teile der vom Täter geplanten Handlungsreihe zwar nicht in allen Einzelheiten, aber mindestens insoweit umfaßt, als das zu verletzende Rechtsgut und sein Träger, ferner Ort, Zeit und ungefähre Art der Begehung der Tat in Betracht kommen (BGHSt 1, 313, 315, ständige Rechtsprechung).
  • BGH, 30.06.1964 - 1 StR 193/64

    Beihilfe - Rechtliche Vollendung der Haupttat - Tatsächliche Beendigung

    Auszug aus BGH, 28.11.1980 - 2 StR 680/80
    Darüberhinaus muß sich der Gesamtvorsatz nicht schon im Anfang auf sämtliche Teile der gesamten Handlungsreihe beziehen; vielmehr kann er bis zur Beendigung eines der Teilakte gefaßt und danach jeweils auf weitere Teilakte ausgedehnt werden (BGHSt 19, 323 [BGH 30.06.1964 - 1 StR 193/64]; 23, 33; BGH, Beschluß vom 20. August 1980 - 2 StR 847/79).
  • BGH, 02.07.1969 - 4 StR 175/69

    Müttergenesungswerk - Fortgesetzte Handlung, Gesamtvorsatz (Hinweis: die

    Auszug aus BGH, 28.11.1980 - 2 StR 680/80
    Darüberhinaus muß sich der Gesamtvorsatz nicht schon im Anfang auf sämtliche Teile der gesamten Handlungsreihe beziehen; vielmehr kann er bis zur Beendigung eines der Teilakte gefaßt und danach jeweils auf weitere Teilakte ausgedehnt werden (BGHSt 19, 323 [BGH 30.06.1964 - 1 StR 193/64]; 23, 33; BGH, Beschluß vom 20. August 1980 - 2 StR 847/79).
  • BGH, 09.10.1974 - 2 StR 485/73

    Strafbarkeit wegen fortgesetzten gemeinschaftlichen gewerbsmäßigen Schmuggels in

    Auszug aus BGH, 28.11.1980 - 2 StR 680/80
    Dabei braucht zu Beginn des ersten Teilaktes das genaue oder auch nur einigermaßen bestimmte zeitliche Ende des letzten Teilaktes nicht festzustehen; es genügt, wenn die Tat von vornherein bis in alle Einzelheiten geplant ist und zum Ziel hat, in kürzeren Zeitabständen dasselbe Rechtsgut auf immer dieselbe Art und Weise "so lange wie möglich" zu verletzen (BGHSt 26, 4, 7 f.).
  • BGH, 20.08.1980 - 2 StR 847/79

    Ausdehnung des Gesamtvorsatzes auf weitere Taten bis zur Beendigung einer der

    Auszug aus BGH, 28.11.1980 - 2 StR 680/80
    Darüberhinaus muß sich der Gesamtvorsatz nicht schon im Anfang auf sämtliche Teile der gesamten Handlungsreihe beziehen; vielmehr kann er bis zur Beendigung eines der Teilakte gefaßt und danach jeweils auf weitere Teilakte ausgedehnt werden (BGHSt 19, 323 [BGH 30.06.1964 - 1 StR 193/64]; 23, 33; BGH, Beschluß vom 20. August 1980 - 2 StR 847/79).
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