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   BGH, 28.01.1976 - 2 StR 696/75   

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BGH, 28.01.1976 - 2 StR 696/75 (https://dejure.org/1976,615)
BGH, Entscheidung vom 28.01.1976 - 2 StR 696/75 (https://dejure.org/1976,615)
BGH, Entscheidung vom 28. Januar 1976 - 2 StR 696/75 (https://dejure.org/1976,615)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen Unterschlagung und wegen Urkundenfälschung - Strafbarkeit wegen Missbrauch einer Amtsbezeichnung in Tateinheit mit versuchter Nötigung - Voraussetzungen des strafschärfenden Rückfalls

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 132 a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 26, 267
  • NJW 1976, 760
  • MDR 1976, 413
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 14.09.1965 - 5 StR 347/65

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

    Auszug aus BGH, 28.01.1976 - 2 StR 696/75
    Der Ausdruck, dessen sich der Täter bedient, muß von ihm als eine (möglicherweise gar nicht existierende) förmliche Amtsbezeichnung gemeint sein, die nach seiner Vorstellung vom Adressaten seiner Äußerung als echte Amtsbezeichnung verstanden werden soll (vgl. BGH, Urteil vom 14. September 1965 - 5 StR 347/65 -, GA 1966, 279).
  • BGH, 30.09.1975 - 1 StR 426/75

    Erhöhung des Schuldvorwurfs bei Mißachtung der Warnfunktion der Strafe -

    Auszug aus BGH, 28.01.1976 - 2 StR 696/75
    Insofern hat es jedoch zureichend begründet, daß diese Taten an dem erforderlichen kriminologischen Zusammenhang teilhaben, der zwischen den zur Aburteilung stehenden und den die formellen Voraussetzungen des Rückfalls begründenden Taten bestehen muß (BGH NJW 1974, 465; GA 1972, 78, zuletzt Urteil vom 30. September 1975 - 1 StR 426/75 -).
  • BGH, 03.04.1970 - 2 StR 47/70

    Aufhebung eines Strafausspruchs infolge des ersten Strafrechtsreformgesetzes

    Auszug aus BGH, 28.01.1976 - 2 StR 696/75
    Zur Fassung der Urteilsformel wird auf BGHSt 23, 237 verwiesen.
  • BGH, 18.12.1973 - 1 StR 467/73

    Strafbarkeit wegen vorsätzlicher Volltrunkenheit - Rüge der Verletzung förmlichen

    Auszug aus BGH, 28.01.1976 - 2 StR 696/75
    Insofern hat es jedoch zureichend begründet, daß diese Taten an dem erforderlichen kriminologischen Zusammenhang teilhaben, der zwischen den zur Aburteilung stehenden und den die formellen Voraussetzungen des Rückfalls begründenden Taten bestehen muß (BGH NJW 1974, 465; GA 1972, 78, zuletzt Urteil vom 30. September 1975 - 1 StR 426/75 -).
  • RG, 19.04.1921 - 200/21

    Wann enthält die bedingte Ankündigung einer Aufsichtsbeschwerde gegenüber einem

    Auszug aus BGH, 28.01.1976 - 2 StR 696/75
    Ihre Ankündigung stellt im allgemeinen nicht eine Drohung mit einem empfindlichen Übel dar, weil sonst der Gebrauch eines zulässigen Rechtsbehelfs durch eine Strafdrohung behindert wäre (RG JW 1928, 799 m. Anm. Radbruch; RGSt 56, 46; 60, 337, 343; OLG Celle NJW 1957, 1847; OLG Neustadt GA 1960, 251, 286; Dreher, StGB 35. Aufl. Anm. 5 zu § 240; Schäfer in LK 9. Aufl. Rdn. 87 zu § 240).
  • RG, 18.07.1926 - II 654/26

    1. Befugnisse militärischer Wachen und Streifen. 2. Gehören militärische Wachen

    Auszug aus BGH, 28.01.1976 - 2 StR 696/75
    Ihre Ankündigung stellt im allgemeinen nicht eine Drohung mit einem empfindlichen Übel dar, weil sonst der Gebrauch eines zulässigen Rechtsbehelfs durch eine Strafdrohung behindert wäre (RG JW 1928, 799 m. Anm. Radbruch; RGSt 56, 46; 60, 337, 343; OLG Celle NJW 1957, 1847; OLG Neustadt GA 1960, 251, 286; Dreher, StGB 35. Aufl. Anm. 5 zu § 240; Schäfer in LK 9. Aufl. Rdn. 87 zu § 240).
  • BGH, 05.09.2013 - 1 StR 162/13

    Nötigung durch anwaltliches Mahnschreiben im "Masseninkasso" (Drohung;

    Derartige Besonderheiten können insbesondere dann vorliegen, wenn und soweit gerade von dem Bedrohten in seiner (häufig: beruflichen) Lage erwartet werden kann, dass er der Drohung in besonnener Selbstbehauptung standhält (BGH, Beschluss vom 28. Januar 1992 - 5 StR 4/92, NStZ 1992, 278 (Bedrohung eines Vorgesetzten mit der Aufdeckung angeblicher Straftaten Untergebener); BGH, Urteil vom 28. Januar 1976 - 2 StR 696/75, NJW 1976, 760 (Bedrohung eines Beamten mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde); in vergleichbarem Sinne (zu § 105 StGB) auch BGH, Urteil vom 23. November 1983 - 3 StR 256/83, BGHSt 32, 165, 174; vgl. auch Horn/Wolters in SK-StGB, 59. Lfg., § 240 Rn. 10).
  • OLG Dresden, 19.04.2000 - 1 Ss 592/99

    Amtsanmaßung; Mißbrauch; Titel; Berufsbezeichnung; Städtischer Amtsleiter;

    Erfasst werden somit auch erfundene Bezeichnungen, die von dem unvorgebildeten Durchschnittsbürger als echte Amtsbezeichnungen verstanden werden können und dies nach Vorstellung und Willen des Trägers auch sollen (vgl. BGHSt 26, 267, 269; von Bubnoff a.a.O. Rdnr. 19).

    Nach alledem wird weder durch den Zusatz "a.D." allein noch in der Zusammenschau aller Bestandteile der geführten Bezeichnung bei einem unvorgebildeten Durchschnittsbürger der Eindruck erweckt, dass es sich bei dem Angeklagten um einen ehemaligen Beamten handele - was im Übrigen als Hinweis auf eine sogenannte bloße Gruppenzugehörigkeit vom Tatbestand des § 132 a StGB ebenfalls nicht erfasst würde (vgl. BGHSt 26, 267, 269; von Bubnoff a.a.O. Rdnr. 19).

    Erst recht handelt es sich jedoch insoweit nicht um eine Bezeichnung, die einer förmlichen Amtsbezeichnung im Sinne des § 132 a Abs. 1 Nr. 1 StGB zum Verwechseln ähnlich ist (vgl. zu den insoweit strengen Anforderungen BGHSt 26, 267, 268 ff.).

  • OLG München, 03.03.2010 - 5St RR (II) 39/10

    Missbrauch von Titeln: Verwendung des Begriffs "His Majesty Maharaja" als

    Der Gesetzgeber hat hier einen feststehenden Begriff des öffentlichen Dienstrechts übernommen, der sich auf bestimmte Benennungen bezieht, die durch Gesetz, vorwiegend durch die Besoldungsordnungen oder durch gesetzlich legitimierte Hoheitsakte festgesetzt und aus Anlass von Ernennungen und Beförderungen förmlich verliehen werden (BGHSt 26, 267, 268, 269; Fischer, StGB 57. Auflage § 132a Rdn. 5, Krauß in LK 12. Auflage § 132a Rdn. 8).

    Erfasst werden somit neben erfundenen Bezeichnungen, die von dem unvorgebildeten Durchschnittsbürger als echte Amtsbezeichnungen verstanden werden können und dies nach Vorstellung und Willen des Trägers auch sollen (BGHSt 26, 267, 269; BGH GA 1966, 279; Krauß, aaO § 132a Rdn. 53, 54), auch solche förmlichen Amtsbezeichnungen, die sich auf mittlerweile nicht mehr existierende Ämter beziehen, soweit diese Bezeichnung nach Vorstellung des Täters vom Adressaten seiner Äußerung als eine von § 132a Abs. 1 Nr. 1 StGB erfasste echte Amtsbezeichnung, also als Bezeichnung für ein noch existierendes Amt, verstanden werden soll.

  • KG, 29.02.2012 - 121 Ss 30/12

    Nötigung durch Drohung mit auslegungsbedürftigen Formulierungen; Ankündigung der

    Die Ankündigung der Veröffentlichung des "Lebenssachverhalts" im Internet stellt nach ihrem Wortlaut lediglich eine allgemein gehaltene, unspezifische Ankündigung von Schwierigkeiten oder Weiterungen dar, die regelmäßig nicht den Tatbestand der Drohung mit einem empfindlichen Übel erfüllt (vgl. BGH NJW 1976, 760).
  • KG, 18.03.2021 - 121 Ss 14/21

    Versuchte Nötigung eines Polizeibeamten

    Das Inaussichtstellen von bloßen Erschwernissen oder Unannehmlichkeiten unkonkreter Art genügt nicht (vgl. BGH NJW 1976, 760; Zimmermann in Leipold/Tsambikakis/Zöller, StGB 3. Aufl., § 240 Rn. 17; Toepel a.a.O.).
  • LG München I, 25.06.2021 - 25 O 6491/21

    Abwägung bei das Persönlichkeitsrecht betreffenden Aussagen

    Pauschale und unspezifizierte Drohungen genügen dafür idR nicht (BGH NJW 1976, 760; BeckOK StGB/Valerius, 49. Ed. 1.2.2021, StGB § 240 Rn. 36).
  • OLG Karlsruhe, 18.05.2004 - 3 Ss 148/02

    Beihilfe zur versuchten Nötigung: Abgrenzung einer Drohung von einer bloßen

    Damit war die Grenze zu einer bloßen Ankündigung von Unannehmlichkeiten oder Schwierigkeiten, die regelmäßig noch keine Drohung mit einem empfindlichen Übel darstellt (vgl. BGH NJW 1976, 760; KG B. v. 05.02.2001 - 1 Ss 343/00 - bei juris Rechtsprechung), nur unwesentlich überschritten.
  • BGH, 12.05.1976 - 3 StR 100/76

    Revisionsbegründung durch einen nach § 146 Strafprozessordnung (StPO)

    Das gilt trotz Abtrennung des gegen die Angeklagte B. gerichteten Verfahrens ohne Rücksicht auf das Vorliegen eines konkreten Interessenwiderstreits, da die beiden Verfahren - nach etwaiger Zurückweisung der vorliegenden Sache an den Tatrichter - jederzeit gemäß § 237 StPO miteinander verbunden werden könnten (vgl. den zum Abdruck in der Sammlung der Entscheidungen des Bundesgerichtshofs bestimmten Beschluß vom 27. Februar 1976 - 1 BJs 25/75/Stb 8/76, UA S. 8/9 = MDR 1976, 413).
  • BGH, 03.02.2011 - IX ZR 141/10

    Entbehrlichkeit eines gerichtlichen Hinweises; Verletzung der materiellen

    a) Wenn man - was im übrigen dahinstehen kann - hier von einem Fall der Vorteilsausgleichung ausgeht (vgl. BGHZ 55, 329, 332 f), oblag es wegen der in ihrer Sphäre liegenden Umständen der Klägerin, zu den durch die Herausgabe des Doppelhefts erzielten Vorteilen Stellung zu nehmen (BGHZ 127, 391, 395 f; BGH, Urt. v. 19. Dezember 1978 - VI ZR 218/76, NJW 1976, 760, 761; v. 3. Mai 2002 - V ZR 115/01, NJW-RR 2002, 1280).
  • BGH, 18.08.1976 - 3 StR 213/76

    Wirksame Rechtsmitteleinlegung durch einen Verteidiger bei Ausschluß desselben

    Es vertritt nunmehr, im Anschluß an die Entscheidung des Senats vom 27. Februar 1976 (MDR 1976, 413) zu § 146 StPO, auch für den Fall einer Verletzung des § 137 Abs. 1 Satz 2 StPO die Auffassung, daß eine solche nicht kraft Gesetzes zur Unzulässigkeit der Verteidigung führt, sondern lediglich das Gericht berechtigt und verpflichtet, den Verteidiger zurückzuweisen.
  • KG, 05.02.2001 - 1 Ss 343/00
  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.02.1982 - 2 B 7/82
  • BGH, 18.08.1976 - 3 StR 218/76

    Wirksamkeit der Rechtsmitteleinlegung eines von der Verteidigung ausgeschlossenen

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