Rechtsprechung
BGH, 19.01.1994 - 2 StR 702/93 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Allgemeine Lebensführung - Tat - Anklage - Urteil - Strafzumessung - Unrechtsgehalt - Tätereinstellung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 19.01.1994 - 2 StR 702/93
- BGH, 04.03.1994 - 2 StR 702/93
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (10)
- BGH, 06.03.1987 - 2 StR 597/86
Zugehörigkeit zu einem anderen Kulturkreis als Strafmilderungsgrund
Auszug aus BGH, 19.01.1994 - 2 StR 702/93
Umstände der allgemeinen Lebensführung dürfen bei der Strafzumessung nur berücksichtigt werden, wenn sie wegen ihrer engen Beziehung zur Tat Schlüsse auf den Unrechtsgehalt zulassen oder Einblicke in die innere Einstellung des Täters zur Tat gewähren (BGH StV 1984, 21; BGHR StGB § 46 II Vorleben 3, 7, 8, 9, 10, 12). - BGH, 24.06.1993 - 4 StR 315/93
Anforderungen an eine wirksame Anklage - Unbestimmtheit getroffener …
Auszug aus BGH, 19.01.1994 - 2 StR 702/93
Lediglich der Besitz von 1, 52 g Heroingemisch ist auf der Grundlage der zugelassenen Anklage fehlerfrei festgestellt (vgl. BGH, Beschl. v. 21. April 1993 - 3 StR 118/93; v. 24. Juni 1993 - 4 StR 315/93; v. 7. April 1993 - 3 StR 86/93;… BGHR StPO § 200 I S. 1 Tat 1, 3, 4). - BGH, 22.07.1988 - 2 StR 361/88
Berücksichtigung der Lebensführung eines Angeklagten bei der Strafzumessung
Auszug aus BGH, 19.01.1994 - 2 StR 702/93
Umstände der allgemeinen Lebensführung dürfen bei der Strafzumessung nur berücksichtigt werden, wenn sie wegen ihrer engen Beziehung zur Tat Schlüsse auf den Unrechtsgehalt zulassen oder Einblicke in die innere Einstellung des Täters zur Tat gewähren (BGH StV 1984, 21; BGHR StGB § 46 II Vorleben 3, 7, 8, 9, 10, 12).
- BGH, 07.04.1993 - 3 StR 86/93
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Verurteilung aufgrund mehrerer …
Auszug aus BGH, 19.01.1994 - 2 StR 702/93
Lediglich der Besitz von 1, 52 g Heroingemisch ist auf der Grundlage der zugelassenen Anklage fehlerfrei festgestellt (vgl. BGH, Beschl. v. 21. April 1993 - 3 StR 118/93; v. 24. Juni 1993 - 4 StR 315/93; v. 7. April 1993 - 3 StR 86/93;… BGHR StPO § 200 I S. 1 Tat 1, 3, 4). - BGH, 21.04.1993 - 3 StR 118/93
Betäubungsmittelstrafrecht: Fortsetzungstat
Auszug aus BGH, 19.01.1994 - 2 StR 702/93
Lediglich der Besitz von 1, 52 g Heroingemisch ist auf der Grundlage der zugelassenen Anklage fehlerfrei festgestellt (vgl. BGH, Beschl. v. 21. April 1993 - 3 StR 118/93; v. 24. Juni 1993 - 4 StR 315/93; v. 7. April 1993 - 3 StR 86/93;… BGHR StPO § 200 I S. 1 Tat 1, 3, 4). - BGH, 16.03.1990 - 3 StR 73/90
Strafverschärfung - Lebenswandel
Auszug aus BGH, 19.01.1994 - 2 StR 702/93
Umstände der allgemeinen Lebensführung dürfen bei der Strafzumessung nur berücksichtigt werden, wenn sie wegen ihrer engen Beziehung zur Tat Schlüsse auf den Unrechtsgehalt zulassen oder Einblicke in die innere Einstellung des Täters zur Tat gewähren (BGH StV 1984, 21; BGHR StGB § 46 II Vorleben 3, 7, 8, 9, 10, 12). - BGH, 13.11.1987 - 2 StR 558/87
Tatprovozierendes Verhalten des Tatopfers - Verurteilung wegen Totschlages - …
Auszug aus BGH, 19.01.1994 - 2 StR 702/93
Umstände der allgemeinen Lebensführung dürfen bei der Strafzumessung nur berücksichtigt werden, wenn sie wegen ihrer engen Beziehung zur Tat Schlüsse auf den Unrechtsgehalt zulassen oder Einblicke in die innere Einstellung des Täters zur Tat gewähren (BGH StV 1984, 21; BGHR StGB § 46 II Vorleben 3, 7, 8, 9, 10, 12). - BGH, 23.08.1989 - 3 StR 264/89
Berücksichtigung der bisherigen Lebensführung bei der Strafzumessung - …
Auszug aus BGH, 19.01.1994 - 2 StR 702/93
Umstände der allgemeinen Lebensführung dürfen bei der Strafzumessung nur berücksichtigt werden, wenn sie wegen ihrer engen Beziehung zur Tat Schlüsse auf den Unrechtsgehalt zulassen oder Einblicke in die innere Einstellung des Täters zur Tat gewähren (BGH StV 1984, 21; BGHR StGB § 46 II Vorleben 3, 7, 8, 9, 10, 12). - BGH, 18.09.1989 - 3 StR 315/89
Reichweite der strafschärfenden Berücksichtigung des Vorlebens und der konkreten …
Auszug aus BGH, 19.01.1994 - 2 StR 702/93
Umstände der allgemeinen Lebensführung dürfen bei der Strafzumessung nur berücksichtigt werden, wenn sie wegen ihrer engen Beziehung zur Tat Schlüsse auf den Unrechtsgehalt zulassen oder Einblicke in die innere Einstellung des Täters zur Tat gewähren (BGH StV 1984, 21; BGHR StGB § 46 II Vorleben 3, 7, 8, 9, 10, 12). - BGH, 26.07.1983 - 1 StR 447/83
Berücksichtigungsfähigkeit von außerhalb der Tatausführung liegenden …
Auszug aus BGH, 19.01.1994 - 2 StR 702/93
Umstände der allgemeinen Lebensführung dürfen bei der Strafzumessung nur berücksichtigt werden, wenn sie wegen ihrer engen Beziehung zur Tat Schlüsse auf den Unrechtsgehalt zulassen oder Einblicke in die innere Einstellung des Täters zur Tat gewähren (BGH StV 1984, 21;… BGHR StGB § 46 II Vorleben 3, 7, 8, 9, 10, 12).
- BGH, 03.05.1994 - GSSt 2/93
Grundlegende Einschränkung der Anwendung der Rechtsprechung zur fortgesetzten …
cc) In denselben verfahrensrechtlichen Zusammenhang gehören die demgegenüber täternachteiligen Auswirkungen, die eine ausdehnende Annahme von Fortsetzungszusammenhang auf die Funktion der Anklage, den Verfahrensgegenstand zu begrenzen und den Angeschuldigten über Inhalt und Umfang des gegen ihn erhobenen Vorwurfs zu unterrichten, zumal dann haben kann, wenn noch, wie nicht selten, eine pauschalierende, ungenaue Darstellung hinzukommt (vgl. BGHSt 10, 137, 139 f.;… BGHR StPO § 200 I Tat 3;… BGH GA 1973, 111; 1980, 468; BGH, Beschlüsse vom 14. Juni 1993 - 4 StR 288/93 - und vom 19. Januar 1994 - 2 StR 702/93). - BGH, 01.03.2001 - 4 StR 36/01
Vorwegvollzug; Strafzumessung; Strafrahmenwahl; Vorleben (Umstände allgemeinen …
Nach der Rechtsprechung dürfen Umstände der allgemeinen Lebensführung bei der Strafzumessung nur berücksichtigt werden, wenn sie wegen ihrer engen Beziehung zur Tat Schlüsse auf den Unrechtsgehalt zulassen oder Einblicke in die innere Einstellung des Täters zur Tat gewähren (BGHR StGB § 46 Abs. 2 Vorleben 3, 8, 9, 10, 12, 23; BGH StV 1984, 21). - BGH, 17.09.2009 - 5 StR 325/09
Strafzumessung (Gewinnstreben; moralisierende Wendungen); Doppelverwertungsverbot
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dürfen Umstände der allgemeinen Lebensführung bei der Strafzumessung nur berücksichtigt werden, wenn sie wegen ihrer engen Beziehung zur Tat Schlüsse auf den Unrechtsgehalt zulassen oder Einblicke in die innere Einstellung des Täters zur Tat gewähren (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Vorleben 3, 23; BGH StV 1984, 21; BGH NStZ-RR 2001, 295;… Fischer, StGB 56. Aufl. § 46 Rdn. 42). - OLG Zweibrücken, 14.06.2021 - 1 OLG 2 Ss 89/20
Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung unter Berücksichtigung der …
Die Lebensführung als solche darf einem Angeklagten jedoch nicht angelastet werden, solange sich diese weder als strafbares Verhalten darstellt, noch sonst in einer Beziehung zu den abgeurteilten Taten steht, also wegen ihrer engen Beziehung zur Tat Schlüsse auf den Unrechtsgehalt zulassen oder Einblicke in die innere Einstellung des Täters zur Tat gewähren (vgl. BGH, Beschluss vom 19.01.1994 - 2 StR 702/93, juris Rn 9; Beschluss vom 20.09.1996 - 2 StR 209/96, juris Rn 4; OLG Bamberg, Beschluss vom 09.10.2017 - 3 OLG 6 Ss 94/17 m.w.N.).
Rechtsprechung
BGH, 04.03.1994 - 2 StR 702/93 |
Volltextveröffentlichung
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Berichtigung eines offensichtlichen Fassungsversehens im Beschlusstenor
Verfahrensgang
- BGH, 19.01.1994 - 2 StR 702/93
- BGH, 04.03.1994 - 2 StR 702/93