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   BGH, 06.05.1976 - 2 StR 709/75   

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https://dejure.org/1976,4488
BGH, 06.05.1976 - 2 StR 709/75 (https://dejure.org/1976,4488)
BGH, Entscheidung vom 06.05.1976 - 2 StR 709/75 (https://dejure.org/1976,4488)
BGH, Entscheidung vom 06. Mai 1976 - 2 StR 709/75 (https://dejure.org/1976,4488)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen Betrugs und versuchten Betrugs - Anforderungen an die Rüge der Verletzung sachlichen Rechts - Anforderungen an die Beweiswürdigung

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 03.05.1960 - 1 StR 155/60

    Vereinbarkeit der Vernehmung des Sitzungsstaatsanwalts als Zeugen mit der

    Auszug aus BGH, 06.05.1976 - 2 StR 709/75
    Wie der Bundesgerichtshof wiederholt entschieden hat (BGHSt 14, 265; 21, 85), kann ein als Zeuge vernommener Sitzungsstaatsanwalt in aller Regel nicht weiter als Anklagevertreter tätig sein.

    Schon der Leitsatz der Entscheidung BGHSt 14, 265 macht deutlich, daß der als Zeuge vernommene Staatsanwalt nur "in aller Regel" von der weiteren Sitzungsvertretung ausgeschlossen ist.

  • BGH, 13.07.1966 - 2 StR 157/66

    Tötung eines Gastes einer Schankwirtschaft durch einen gegen das linke Auge

    Auszug aus BGH, 06.05.1976 - 2 StR 709/75
    Wie der Bundesgerichtshof wiederholt entschieden hat (BGHSt 14, 265; 21, 85), kann ein als Zeuge vernommener Sitzungsstaatsanwalt in aller Regel nicht weiter als Anklagevertreter tätig sein.

    Er hätte deshalb in diesem Fall die Anklage nicht weiter vertreten dürfen (vgl. BGHSt 21, 85, 89).

  • BGH, 30.01.1951 - 3 StR 29/50
    Auszug aus BGH, 06.05.1976 - 2 StR 709/75
    Voraussetzung für die Anwendung der Vorschrift ist vielmehr stets der Verdacht einer strafbaren Beteiligung und zwar einer Beteiligung an der dem Angeklagten vorgeworfenen Tat in einer der in § 60 Nr. 2 StPO bezeichneten Formen (BGHSt 4, 368; BGH NJW 1951, 324; 1952, 1102, 1103).
  • BGH, 24.09.1953 - 3 StR 228/53

    Zulässigkeit der Vereidigung eines einer Begünstigung nach § 257 Strafgesetzbuch

    Auszug aus BGH, 06.05.1976 - 2 StR 709/75
    Voraussetzung für die Anwendung der Vorschrift ist vielmehr stets der Verdacht einer strafbaren Beteiligung und zwar einer Beteiligung an der dem Angeklagten vorgeworfenen Tat in einer der in § 60 Nr. 2 StPO bezeichneten Formen (BGHSt 4, 368; BGH NJW 1951, 324; 1952, 1102, 1103).
  • BGH, 19.12.1975 - 2 StR 480/73

    Strafbarkeit wegen gemeinschaftlichen schweren Raubes in Tateinheit mit

    Auszug aus BGH, 06.05.1976 - 2 StR 709/75
    Ob die behaupteten Tatsachen geeignet waren, zu dem vom Angeklagten erstrebten Ergebnis zu führen und damit das Urteil zu beeinflussen, hatte die Strafkammer nach eigenem pflichtgemäßen Ermessen zu prüfen und zu entscheiden (vgl. BGH, Urteil vom 19. Dezember 1975 - 2 StR 480/73 - S. 19 ff).
  • BGH, 14.02.2018 - 4 StR 550/17

    Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft als Zeuge in der Hauptverhandlung (keine

    Nimmt der Staatsanwalt im Rahmen der weiteren Sitzungsvertretung eine Würdigung seiner eigenen Zeugenaussage vor oder bezieht sich seine Mitwirkung auf einen Gegenstand, der mit seiner Aussage in einem untrennbaren Zusammenhang steht und einer gesonderten Bewertung nicht zugänglich ist, liegt ein relativer Revisionsgrund nach § 337 StPO vor (vgl. BGH, Urteil vom 3. Mai 1960 - 1 StR 155/60 aaO), der im Falle eines gegebenen Beruhenszusammenhangs zur Aufhebung des Urteils führt (vgl. BGH, Urteile vom 5. Mai 1976 - 2 StR 709/75; vom 19. Oktober 1982 - 5 StR 408/82, StV 1983, 53; Beschluss vom 7. Juni 1983 - 5 StR 854/82, StV 1983, 497; Urteile vom 15. April 1987 - 2 StR 697/86, NJW 1987, 3088, 3090; vom 21. Dezember 1988 - 2 StR 377/88, BGHR StPO § 24 Staatsanwalt 2).
  • BGH, 06.10.1981 - 1 StR 332/81

    Einsatz anonymer Gewährsleute zur Bekämpfung bestimmter Erscheinungsformen der

    Immerhin wird, sollte ein gleicher Antrag wieder gestellt werden, zu bedenken sein, daß zwar die Entscheidung, ob eine auf die Erforschung von Hilfstatsachen (etwa die Glaubwürdigkeit eines Angeklagten oder Zeugen) gerichtete Beweisbehauptung tatsächlich erheblich ist, dem Tatrichter obliegt (KMR-Paulus, StPO, 7. Aufl. § 244 Rdn. 121; BGH, Urteil vom 18. März 1976 - 4 StR 701/75; Urteil vom 5. Mai 1976 - 2 StR 709/75), daß aber bei der Prüfung, ob die erbetene Beweiserhebung zur besseren Aufklärung der Sache beitragen könnte, die etwaige "mindere Beweisqualität" (BVerfG a.a.O. S. 360) anderer Beweismittel in Rechnung zu ziehen ist.
  • BGH, 20.07.1976 - 1 StR 327/76

    Vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts - Zuständigkeit einer Strafkammer als

    Er hat ferner gebilligt, daß der als Zeuge vernommene Sitzungsstaatsanwalt nach seiner Vernehmung die staatsanwaltschaftlichen Aufgaben in der Hauptverhandlung noch insoweit wahrnimmt, als sie sich von der Erörterung und Bewertung seiner Zeugenaussage trennen lassen (BGHSt 21, 85; BGH, Urteil vom 6. Mai 1976 - 2 StR 709/75).
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