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   BGH, 29.04.1983 - 2 StR 709/82   

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https://dejure.org/1983,929
BGH, 29.04.1983 - 2 StR 709/82 (https://dejure.org/1983,929)
BGH, Entscheidung vom 29.04.1983 - 2 StR 709/82 (https://dejure.org/1983,929)
BGH, Entscheidung vom 29. April 1983 - 2 StR 709/82 (https://dejure.org/1983,929)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen gemeinschaftlichen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - Vernehmung eines Richters als Zeugen - Ausschluss eines Richters vom Verfahren wegen der Möglichkeit einer Voreingenommenheit - Richterausschließung - Richter als Zeuge - Dasselbe Tatgeschehen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO (1975) § 22 Nr. 5, § 338 Nr. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 31, 358
  • NJW 1983, 2711
  • MDR 1983, 681
  • NStZ 1983, 421 (Ls.)
  • StV 1983, 313
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 25.05.1956 - 2 StR 96/56
    Auszug aus BGH, 29.04.1983 - 2 StR 709/82
    Daß Sachgleichheit nicht Verfahrensidentität bedeutet, hat der Bundesgerichtshof zu § 22 Nr. 4 StPO bereits mehrfach entschieden (vgl. BGHSt 9, 193; BGH GA 1968, 280; BGH, Urteil vom 4. Oktober 1977 - 1 StR 192/77 und BGHSt 28, 262, 265; a.A. Dünnebier in Löwe/Rosenberg, StPO 23. Aufl. § 22 Rdn. 31 ff).
  • BGH, 04.11.1959 - 2 StR 421/59

    Unterschlagung durch Verpfändung einer gemieteten Schreibmaschine - Ausschluss

    Auszug aus BGH, 29.04.1983 - 2 StR 709/82
    § 22 StPO will mit Rücksicht auf das Ansehen der Strafrechtspflege schon den Anschein eines Verdachts der Parteilichkeit vermeiden und deshalb alle Personen von der Ausübung des Richteramtes ausschließen, wenn aus den in § 22 Nr. 1 bis 5 StPO angeführten Gründen die Möglichkeit einer Voreingenommenheit besteht (BGHSt 14, 219, 221).
  • BGH, 22.02.1978 - 2 StR 334/77

    Auswirkungen der Beeinflussung der Aussage eines Beschuldigten/Zeugen durch

    Auszug aus BGH, 29.04.1983 - 2 StR 709/82
    Für die neue Hauptverhandlung weist der Senat vorsorglich darauf hin, daß es geboten sein kann, auch Beweismittel, die ein Dritter rechtswidrig erlangt hat (Tonbandaufnahmen) und die zur Entlastung des Angeklagten beitragen könnten, in die Hauptverhandlung einzuführen und bei der Urteilsfindung zu verwerten (vgl. BGHSt 27, 355, 357; BGH, Urt. v. 2. Dezember 1975 - 1 StR 681/75).
  • BGH, 16.01.1979 - 1 StR 575/78

    Verurteilung wegen Zuhälterei - Ausschluss eines Richters von der Ausübung des

    Auszug aus BGH, 29.04.1983 - 2 StR 709/82
    Daß Sachgleichheit nicht Verfahrensidentität bedeutet, hat der Bundesgerichtshof zu § 22 Nr. 4 StPO bereits mehrfach entschieden (vgl. BGHSt 9, 193; BGH GA 1968, 280; BGH, Urteil vom 4. Oktober 1977 - 1 StR 192/77 und BGHSt 28, 262, 265; a.A. Dünnebier in Löwe/Rosenberg, StPO 23. Aufl. § 22 Rdn. 31 ff).
  • BGH, 04.10.1977 - 1 StR 192/77

    Ausschluss von der Ausübung des Richteramtes kraft Gesetzes und dadurch bedingtes

    Auszug aus BGH, 29.04.1983 - 2 StR 709/82
    Daß Sachgleichheit nicht Verfahrensidentität bedeutet, hat der Bundesgerichtshof zu § 22 Nr. 4 StPO bereits mehrfach entschieden (vgl. BGHSt 9, 193; BGH GA 1968, 280; BGH, Urteil vom 4. Oktober 1977 - 1 StR 192/77 und BGHSt 28, 262, 265; a.A. Dünnebier in Löwe/Rosenberg, StPO 23. Aufl. § 22 Rdn. 31 ff).
  • BGH, 02.12.1975 - 1 StR 681/75

    Strafbarkeit wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit versuchter schwerer

    Auszug aus BGH, 29.04.1983 - 2 StR 709/82
    Für die neue Hauptverhandlung weist der Senat vorsorglich darauf hin, daß es geboten sein kann, auch Beweismittel, die ein Dritter rechtswidrig erlangt hat (Tonbandaufnahmen) und die zur Entlastung des Angeklagten beitragen könnten, in die Hauptverhandlung einzuführen und bei der Urteilsfindung zu verwerten (vgl. BGHSt 27, 355, 357; BGH, Urt. v. 2. Dezember 1975 - 1 StR 681/75).
  • BGH, 11.11.2020 - 2 StR 241/20

    Ausschließung von der Ausübung des Richteramtes kraft Gesetzes (Vernehmung als

    Da § 22 StPO alle Personen von weiteren richterlichen Handlungen ausschließt, bei denen aus den in § 22 Nr. 1 bis Nr. 5 StPO angeführten Gründen die abstrakte Gefahr der Voreingenommenheit besteht (vgl. Senat, Urteil vom 29. April 1983 - 2 StR 709/82, NJW 1983, 2711, 2712; vgl. auch KK-StPO/Scheuten, aaO, Rn. 1), kommt es nicht darauf an, dass der Vorsitzende in dem Zeitraum zwischen seiner förmlichen Zeugenvernehmung und der Unterzeichnung der Urteilsurkunde tatsächlich keinen weiteren Einfluss auf den Inhalt der Urteilsgründe genommen hat.
  • BGH, 22.05.2007 - 5 StR 530/06

    Unabhängiges und unparteilicher Richter (absoluter Revisionsgrund; Ausschluss vom

    Der Bundesgerichtshof hat bereits mehrfach entschieden, dass Sachgleichheit nicht Verfahrensidentität bedeutet und auch dann gegeben ist, wenn ein Richter in einem anderen Verfahren als Zeuge zu demselben Tatgeschehen vernommen worden ist, das er jetzt abzuurteilen hat (vgl. BGHSt 31, 358, 359; BGH NStZ 2006, 113, 114; Meyer-Goßner, StPO 49. Aufl. § 22 Rdn. 19).

    Vielmehr wird jede Zeugenaussage zu solchen Fragen erfasst, die im Hinblick auf die Schuld- und Straffrage später richterlich in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht bewertet werden müssen (vgl. BGHSt 31, 358, 359; BGH NStZ 2006, 113, 114).

    Es soll bereits durch eine generelle Regelung der bloße Anschein einer sachfremden Beeinflussung vermieden werden (vgl. BGHSt 31, 358, 359).

  • BGH, 22.01.2008 - 4 StR 507/07

    Mitwirkung eines ausgeschlossenen Richters (Vorbefassung; Vernehmung als Zeuge in

    Der Bundesgerichtshof hat daher bereits mehrfach entschieden, dass Sachgleichheit nicht Verfahrensidentität bedeutet und auch dann vorliegt, wenn ein Richter in einem anderen Verfahren als Zeuge zu demselben Geschehen vernommen worden ist, das er für die Beurteilung des ihm vorliegenden Falles in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht bewerten muss (vgl. BGHSt 31, 358, 359; BGH NStZ 2006, 113, 114; StraFo 2007, 415).

    Darunter ist nicht nur die Wiedergabe eigener Wahrnehmungen zum Tatgeschehen zu verstehen, vielmehr wird jede Äußerung des Zeugen zu solchen Fragen erfasst, die im Hinblick auf die Schuldund Straffrage richterlicher Würdigung bedürfen (vgl. BGHSt 31, 358, 359 f.; BGH NStZ 2006, 113, 114; StraFo 2007, 415).

  • BGH, 27.09.2005 - 4 StR 413/05

    Mitwirkung eines ausgeschlossenen Richters (Vernehmung in der gleichen Sache als

    Sachgleichheit ist auch dann gegeben, wenn ein Richter in einem anderen Verfahren als Zeuge zu demselben Tatgeschehen vernommen worden ist, das er jetzt abzuurteilen hätte (BGHSt 31, 358).

    Vernehmung zum Tatgeschehen ist dabei nicht nur die Wiedergabe eigener Wahrnehmung zum Tatgeschehen, sondern vielmehr jede Äußerung als Zeuge zu solchen Fragen, die im Hinblick auf Schuld- und Straffrage später als Richter in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht bewertet werden müssen (vgl. BGHSt 31, 358, 359).

  • BGH, 06.06.2013 - 1 StR 581/12

    Ausschließung eines Strafrichters von der Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch

    § 22 StPO will jeden Anschein von Parteilichkeit vermeiden (vgl. BGH, Urteile vom 29. April 1983 - 2 StR 709/82, BGHSt 31, 358, 359 mwN, und vom 25. Mai 1956 - 2 StR 96/56, BGHSt 9, 193, 194 f.).
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