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   BGH, 02.03.1994 - 2 StR 740/93   

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https://dejure.org/1994,8802
BGH, 02.03.1994 - 2 StR 740/93 (https://dejure.org/1994,8802)
BGH, Entscheidung vom 02.03.1994 - 2 StR 740/93 (https://dejure.org/1994,8802)
BGH, Entscheidung vom 02. März 1994 - 2 StR 740/93 (https://dejure.org/1994,8802)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 07.12.1983 - 1 StR 148/83

    Angeklagter - Straftat zwischen zwei rechtskräftigen Verurteilungen zu

    Auszug aus BGH, 02.03.1994 - 2 StR 740/93
    Aus diesem Grunde kann das Urteil des Amtsgericht Arolsen auch keine Zäsurwirkung entfalten, die der Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe aus den beiden genannten Freiheitsstrafen entgegenstehen würde (st. Rspr. vgl. BGHR StGB § 55 I S. 1 Zäsurwirkung 2, 3, 5, 7; BGHSt 32, 190 [BGH 07.12.1983 - 1 StR 148/83]).
  • BGH, 09.11.2010 - 4 StR 441/10

    Entgangene nachträgliche Gesamtstrafenbildung infolge Strafvollstreckung:

    Hierin liegt ein besonderer Nachteil, welcher einen Härteausgleich erforderlich macht (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Januar 2010 - 5 StR 478/09, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Härteausgleich 18; Urteil vom 2. März 1994 - 2 StR 740/93).
  • BGH, 26.01.2010 - 5 StR 478/09

    Härteausgleich für entgangene Bewährung; Vollstreckungslösung

    Damit wirkt sich die Bildung der Gesamtfreiheitsstrafe unter Heranziehung einer erheblichen, zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe als Einsatzstrafe für den Angeklagten überaus nachteilig aus (vgl. BGH, Beschluss vom 2. März 1994 - 2 StR 740/93); dies erfordert die Gewährung eines besonders nachhaltigen Härteausgleichs (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 15 m.w.N.).
  • BGH, 18.12.2002 - 2 StR 149/02

    Tateinheit (Verletzung höchstpersönlicher Rechtsgüter; Tatmehrheit;

    Dabei wird der neue Tatrichter zu prüfen haben, ob die Zäsurwirkung der in die zweite Gesamtstrafe nachträglich einbezogenen Verurteilung vom 15. November 2000 zu einer Geldstrafe durch Bezahlung oder zwischenzeitliche Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe entfallen ist (vgl. BGHSt 32, 190, 193; BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Zäsurwirkung 2, 3, 5, 7; Senatsbeschluß vom 2. März 1994 - 2 StR 740/93; st. Rspr.).
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