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   BGH, 18.02.1982 - 2 StR 798/81   

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https://dejure.org/1982,1041
BGH, 18.02.1982 - 2 StR 798/81 (https://dejure.org/1982,1041)
BGH, Entscheidung vom 18.02.1982 - 2 StR 798/81 (https://dejure.org/1982,1041)
BGH, Entscheidung vom 18. Februar 1982 - 2 StR 798/81 (https://dejure.org/1982,1041)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Unwahre Unterstellungen durch das Gericht lediglich bei beweiserheblichen Tatsachenbehauptungen möglich - Unterrichtungspflicht des Gerichts gegenüber dem Angeklagten über die tatsächliche Bewertung eines Beweisthemas

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO (1975) § 244 Abs. 2 und 3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 30, 383
  • NJW 1982, 1602
  • MDR 1982, 509
  • NStZ 1982, 341
  • StV 1982, 253
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 06.03.1951 - 1 StR 68/50

    Umfang der Nachprüfbarkeit der Strafzumessung durch das Revisionsgericht -

    Auszug aus BGH, 18.02.1982 - 2 StR 798/81
    Stand die Unerheblichkeit des Beweisthemas für das Gericht schon von Anfang an fest, so war die Wahrunterstellung unzulässig, da nach ständiger Rechtsprechung (u.a. BGHSt 1, 51, 53) nur eine beweiserhebliche Tatsachenbehauptung als wahr unterstellt werden darf.
  • BGH, 08.11.2005 - 2 StR 296/05

    Hinweispflicht; faires Verfahren (Vertrauenstatbestand; Wahrunterstellung;

    Es kommt in Betracht, dass der Beschwerdeführer nach gegebenem Hinweis weitere Beweisanträge hinsichtlich eines Alibis für die geänderte Tatzeit gestellt hätte (vgl. BGHSt 30, 383, 385).
  • BGH, 12.11.2020 - 1 StR 354/20

    Ablehnung eines Beweisantrags wegen Wahrunterstellung (Verknüpfung der als wahr

    cc) Da die behauptete Tatsache nach alledem von vornherein zur Wahrunterstellung ungeeignet war, kann offenbleiben, ob das Landgericht vor Urteilsverkündung darauf hätte hinweisen müssen, aus dem Inhalt des Streitgesprächs keinen dem Angeklagten günstigen Schluss ziehen zu wollen (vgl. dazu insbesondere einerseits BGH, Beschlüsse vom 18. Februar 1982 - 2 StR 798/81, BGHSt 30, 383, 385 und vom 27. März 2012 - 3 StR 31/12 Rn. 7 f.; andererseits BGH, Beschlüsse vom 28. August 2019 - 4 StR 199/19; vom 24. Februar 2009 - 5 StR 605/08 und vom 23. Juli 2008 - 5 StR 285/08, BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Wahrunterstellung 40; Urteil vom 24. Januar 2006 - 5 StR 410/05 Rn. 16, BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Wahrunterstellung 37: Einengung der Beweislage durch die Wahrunterstellung zugunsten des Angeklagten - ohne Vorabbeurteilung der Sach- oder Rechtslage und ohne Auswirkung auf den Schuld- oder Strafausspruch - verbunden mit der Zusage, aus der als wahr unterstellten Tatsache im Urteil keine Schlüsse zu seinen Lasten zu ziehen; vgl. auch BGH, Beschluss vom 4. Februar 2020 - 3 StR 313/19 Rn. 6 f.).
  • BGH, 14.03.1990 - 3 StR 109/89

    Mord in Tateinheit mit schwerem Raub - Unterbrechung der Hauptverhandlung länger

    Umstände, die eine Ausnahme von dieser Regel gebieten können (vgl. BGHSt 30, 383), liegen nicht vor.
  • BGH, 27.03.2012 - 3 StR 31/12

    Aufklärungspflicht des Gerichts bei zunächst erfolgter Wahrunterstellung und

    Auf einen dahingehenden Hinweis darf jedoch bereits nach der bisherigen Rechtsprechung jedenfalls dann nicht verzichtet werden, wenn es naheliegt, dass der Angeklagte wegen der Wahrunterstellung davon absieht, Beweisanträge zu einem Thema zu stellen, das mit der als wahr unterstellten Tatsache im Zusammenhang steht und das - im Gegensatz zu dieser Tatsache - für die Entscheidung möglicherweise von Bedeutung ist (BGH, Beschluss vom 18. Februar 1982 - 2 StR 798/81, BGHSt 30, 383, 385).
  • BGH, 15.05.1990 - 5 StR 594/89

    Treuebruchtatbestand als Voraussetzung der Untreue - Treueverhältnis, das den

    Ein gerichtlicher Hinweis auf diesen Begründungswechsel wird von der Revision nicht vermißt und war auch nicht geboten, da ein Fall, wie ihn der 2, Strafsenat in BGHSt 30, 383 angenommen hat, nicht vorliegt (vgl. BGH GA 1972, 272; BGH NStZ 1981, 96; BGH Urteil vom 2. November 1982 - 5 StR 308/82 -).
  • BGH, 17.08.1999 - 1 StR 293/99

    Beweiswürdigung bei Aussagen des Opfers eines sexuellen Mißbrauchs von Kindern;

    Zwar ist unter Umständen trotzdem ein Hinweis erforderlich, wenn es naheliegt, daß der Angeklagte gerade angesichts der Wahrunterstellung davon absieht, Beweisanträge zu stellen (BGHSt 30, 383, 385).
  • OLG Hamm, 28.09.2004 - 3 Ss OWi 583/04

    Aufhebung im Rechtsfolgenausspruch, Fahrverbot von zwei Monaten, zweimonatiges

    Soweit die Auffassung vertreten wird, dass auf einen dahingehenden Hinweis nicht verzichtet werden dürfe, wenn es nahe gelegen hätte, dass der Betroffene wegen der Wahrunterstellung davon absehen würde, andere Beweisanträge zu stellen (OLG Hamm aaO, BGHSt 30, 383 aaA BGH NStZ 1983, 354, Meyer-Goßner § 244 Rn.70 m.w.N.), ist weder ersichtlich, dass die Verteidigerin weitere gegen die Richtigkeit der Messung bedeutsame Beweisanträge gestellt hätte, noch werden solche von dem Beschwerdeführer in hinreichend substantierter Form behauptet.
  • OLG Hamm, 24.09.2004 - 3 Ss OWi 583/04
    Soweit die Auffassung vertreten wird, dass auf einen dahingehenden Hinweis nicht verzichtet werden dürfe, wenn es nahe gelegen hätte, dass der Betroffene wegen der Wahrunterstellung davon absehen würde, andere Beweisanträge zu stellen ( OLG Hamm aaO, BGHSt 30, 383 aaA BGH NStZ 1983, 354, Meyer-Goßner § 244 Rn.70 m.w.N.), ist weder ersichtlich, dass die Verteidigerin weitere gegen die Richtigkeit der Messung bedeutsame Beweisanträge gestellt hätte, noch werden solche von dem Beschwerdeführer in hinreichend substantierter Form behauptet.
  • VGH Hessen, 24.11.1986 - 10 TE 1404/86

    Gehörsrüge bei inkongruenter Wahrunterstellung im Asylrechtsstreit

    In der neueren Judikatur hat sich indessen weitgehend die am Wortlaut des § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO orientierte Auffassung durchgesetzt, nur entscheidungserhebliches Vorbringen dürfe als wahr unterstellt werden, während Beweisanträge, die völlig unerhebliche Tatsachen unter Beweis stellen, deswegen abzulehnen und nicht etwa durch Wahrunterstellung zu erledigen seien (BVerwG, Urt. v. 14. Februar 1975 - IV C 21.74 -, teilweise abgedruckt in DVBl. 1975, 713 - 714 - BVerwG, Urt. v. 27. März 1980 - 4 C 34.79 -, BayVBl. 1980, 440 - 441 - BGH, B. v. 18. Februar 1982 - 2 StR 798/81 -, NJW 1982, 1602 - 1603 - Löwe-Rosenberg, StPO, 23. Aufl. 1978, Bd. 3, Rdnr. 216 au § 244; a. A. Kopp, VwGO, 7. Aufl. 1986, Rdnr. 21 zu § 86; jeweils m.w.N).
  • BGH, 02.11.1982 - 5 StR 308/82

    Problematik der Vergewaltigung und des sexuellen Mißbrauchs einer behördlich

    Ein Ausnahmefall, wie ihn der 2. Strafsenat in BGHSt 30, 383 angenommen hat, liegt hier nicht vor.
  • BGH, 03.05.1982 - 3 StR 126/82

    Revision aufgrund fehlender Darlegung der Unerheblichkeit der Erklärung des

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