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   BGH, 14.05.1986 - 2 StR 854/84   

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BGH, 14.05.1986 - 2 StR 854/84 (https://dejure.org/1986,1750)
BGH, Entscheidung vom 14.05.1986 - 2 StR 854/84 (https://dejure.org/1986,1750)
BGH, Entscheidung vom 14. Mai 1986 - 2 StR 854/84 (https://dejure.org/1986,1750)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen eines erfolgreichen Antrags auf Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit auf Grund persönlicher Verbindungen zum Angeklagten - Anforderungen an die ordnungsgemäße Besetzung eines Gerichts bei Erkrankung eines Richters sowie die rechtliche ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • ZIP 1986, 1310
  • NStZ 1986, 518
  • StV 1986, 369
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 13.03.1985 - 3 StR 15/85

    Beweiswürdigung - Lügen des Angeklagten - Verwertung für Schuld - Zeugenbeweis -

    Auszug aus BGH, 14.05.1986 - 2 StR 854/84
    Für widerlegt erachtete Angaben eines Angeklagten dürfen regelmäßig ebensowenig als Grundlage oder Beweisanzeichen für eine Verurteilung herangezogen werden wie das Scheitern eines Alibis (vgl. BGHSt 25, 285, 287; BGH, Urteil vom 13. März 1985 - 3 StR 15/85).

    Insoweit lassen falsche Angaben, mit denen der Angeklagte sich zu entlasten sucht, regelmäßig keine tragfähigen Schlüsse darauf zu, was sich wirklich ereignet hat (vgl. BGH, Urteil vom 13. März 1985 - 3 StR 15/85).

  • BGH, 05.02.1970 - 4 StR 272/68

    Rüge ordnungswidriger Besetzung des Gerichts wegen mangelnder Verhandlungs- und

    Auszug aus BGH, 14.05.1986 - 2 StR 854/84
    Denn es ist anerkannten Rechts, daß unter ganz besonderen Voraussetzungen die Hauptverhandlung auch nach Überschreitung der Frist des § 229 I StPO fortgesetzt werden kann (RG JW 1935, 3634, BGH NJW 1952, 1149, BGHSt 23, 224 = JR 1970, 309 mit Anm. Eb. Schmidt, vgl. auch Löwe-Rosenberg Anmerkung 7 zu § 229).
  • BGH, 10.11.1971 - 2 StR 492/71

    Lange Verfahrensdauer als Verstoß gegen Art. 6 der Europäischen

    Auszug aus BGH, 14.05.1986 - 2 StR 854/84
    Eine Einstellung des Verfahrens kommt derzeit ebenfalls nicht in Betracht, selbst wenn man entgegen der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHSt 24, 239; 27, 274; BGH NStZ 1982, 291 und 1983, 135) die Ansicht vertritt, daß eine überlange Verfahrensdauer ein Verfahrenshindernis begründen kann (vgl. auch BGH, Urteil vom 6. Mai 1986 - 5 StR 92/86).
  • BGH, 13.02.1974 - 2 StR 552/73

    Erörterungspflicht des Tatrichters hinsichtlich aller aus dem Urteil

    Auszug aus BGH, 14.05.1986 - 2 StR 854/84
    Für widerlegt erachtete Angaben eines Angeklagten dürfen regelmäßig ebensowenig als Grundlage oder Beweisanzeichen für eine Verurteilung herangezogen werden wie das Scheitern eines Alibis (vgl. BGHSt 25, 285, 287; BGH, Urteil vom 13. März 1985 - 3 StR 15/85).
  • BGH, 27.02.1975 - 4 StR 571/74

    Zurückverweisung

    Auszug aus BGH, 14.05.1986 - 2 StR 854/84
    Aus diesem Grunde hätte auch untersucht werden müssen, ob nicht zumindest nach der Vorstellung der Zeugen Ba. und K. eine etwaige Überschreitung der ihnen eingeräumten Befugnisse Teil eines einheitlichen wirtschaftlichen Vorganges war, der im Ergebnis dem Vorteil der Z dienen würde (vgl. hierzu RGSt 65, 422, 430 ff; RG HRR 29, 59; BGH NJW 1975, 1234).
  • BGH, 12.10.1977 - 3 StR 287/77

    Voraussetzungen des Gebrauchmachens von einer Verwarnung mit Strafvorbehalt -

    Auszug aus BGH, 14.05.1986 - 2 StR 854/84
    Eine Einstellung des Verfahrens kommt derzeit ebenfalls nicht in Betracht, selbst wenn man entgegen der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHSt 24, 239; 27, 274; BGH NStZ 1982, 291 und 1983, 135) die Ansicht vertritt, daß eine überlange Verfahrensdauer ein Verfahrenshindernis begründen kann (vgl. auch BGH, Urteil vom 6. Mai 1986 - 5 StR 92/86).
  • BGH, 03.02.1982 - 2 StR 374/81

    Strafbarkeit wegen des vollendeten und versuchten Herbeiführens einer

    Auszug aus BGH, 14.05.1986 - 2 StR 854/84
    Eine Einstellung des Verfahrens kommt derzeit ebenfalls nicht in Betracht, selbst wenn man entgegen der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHSt 24, 239; 27, 274; BGH NStZ 1982, 291 und 1983, 135) die Ansicht vertritt, daß eine überlange Verfahrensdauer ein Verfahrenshindernis begründen kann (vgl. auch BGH, Urteil vom 6. Mai 1986 - 5 StR 92/86).
  • RG, 20.10.1931 - I 426/31

    1. a) Zum Begriff der "Beschimpfung in Beziehung auf das Amt" im Sinn des § 5 Nr.

    Auszug aus BGH, 14.05.1986 - 2 StR 854/84
    Aus diesem Grunde hätte auch untersucht werden müssen, ob nicht zumindest nach der Vorstellung der Zeugen Ba. und K. eine etwaige Überschreitung der ihnen eingeräumten Befugnisse Teil eines einheitlichen wirtschaftlichen Vorganges war, der im Ergebnis dem Vorteil der Z dienen würde (vgl. hierzu RGSt 65, 422, 430 ff; RG HRR 29, 59; BGH NJW 1975, 1234).
  • BGH, 06.05.1986 - 5 StR 92/86

    Aufhebung einer Verurteilung wegen Beihilfe zum gemeinschaftlichen Mord in 161

    Auszug aus BGH, 14.05.1986 - 2 StR 854/84
    Eine Einstellung des Verfahrens kommt derzeit ebenfalls nicht in Betracht, selbst wenn man entgegen der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHSt 24, 239; 27, 274; BGH NStZ 1982, 291 und 1983, 135) die Ansicht vertritt, daß eine überlange Verfahrensdauer ein Verfahrenshindernis begründen kann (vgl. auch BGH, Urteil vom 6. Mai 1986 - 5 StR 92/86).
  • BGH, 01.12.1982 - 2 StR 210/82

    Verfahrenshindernis - Gerichtliche Entscheidung - Angemessene Frist - Richter -

    Auszug aus BGH, 14.05.1986 - 2 StR 854/84
    Eine Einstellung des Verfahrens kommt derzeit ebenfalls nicht in Betracht, selbst wenn man entgegen der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHSt 24, 239; 27, 274; BGH NStZ 1982, 291 und 1983, 135) die Ansicht vertritt, daß eine überlange Verfahrensdauer ein Verfahrenshindernis begründen kann (vgl. auch BGH, Urteil vom 6. Mai 1986 - 5 StR 92/86).
  • BGH, 07.11.2016 - 2 StR 9/15

    Mitwirkung einer Richterin während des gesetzlichen Mutterschutzes führt zur

    Da das Dienstleistungsverbot nach § 6 Abs. 1 Satz 1 MuSchG in Verbindung mit § 2 HRiG, § 95 Nr. 1 HBG und § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 HMuSchEltZVO nach der Entbindung unmittelbar kraft Gesetzes entsteht und es einer Umsetzung durch eine gerichtliche Entscheidung nicht bedarf, kommt es auf den für Gerichtsentscheidungen über Mitwirkungszuständigkeiten geltenden Willkürmaßstab aus Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG nicht an (vgl. Senat, Beschluss vom 14. Mai 1986 - 2 StR 854/84, StV 1986, 369, 370).
  • BGH, 10.12.2008 - 1 StR 322/08

    Urteil gegen Geschäftsführer der Film- und Entertainment VIP 3 Medienfonds GmbH &

    Ist ein Richter demgegenüber lediglich an einzelnen Tagen nicht in der Lage, an dem Verfahren weiter mitzuwirken, kann es aber später mit ihm ordnungsgemäß fortgeführt werden, dann begründet diese zeitweise Verhinderung nicht notwendig den Vertretungsfall (BGH NStZ 1986, 518, 519).
  • BGH, 08.03.2016 - 3 StR 544/15

    Eintritt des Ergänzungsrichters bei Krankheit eines zur Urteilsfindung berufenen

    Er kann die Hauptverhandlung zunächst unterbrechen und abwarten, ob sie später mit dem vorübergehend verhinderten Richter fortgeführt werden kann, oder die Verhandlung sofort unter Mitwirkung des Ergänzungsrichters fortsetzen (BGH, Beschluss vom 14. Mai 1986 - 2 StR 854/84, NStZ 1986, 518, 519; LR/Wickern, StPO, 26. Aufl., § 192 GVG Rn.17; LR/Becker, StPO, 26. Aufl., § 229 Rn. 9; Katholnigg, JR 1989, 348, 349; Schlothauer in Festschrift E. Müller, 2008, S. 641, 643).

    Falls die Hauptverhandlung mit dem zeitweise verhinderten Richter nicht innerhalb dieser Fristen fortgesetzt werden kann, muss dessen Verhinderung festgestellt werden und der Ergänzungsrichter eintreten (BGH, Beschluss vom 14. Mai 1986 - 2 StR 854/84, NStZ 1986, 518, 519; Urteil vom 5. Oktober 1988 - 2 StR 250/88, BGHSt 35, 366, 373; Beschluss vom 8. Januar 1997 - 3 StR 539/96, NStZ 1997, 503; Beschluss vom 10. Dezember 2008 - 1 StR 322/08, BGHSt 53, 99, 103; LR/Becker, StPO, 26. Aufl., § 229 Rn. 9; LR/Wickern, StPO, 26. Aufl., § 192 GVG Rn. 17).

  • BGH, 05.07.1995 - 2 StR 137/95

    Beweiswürdigung eines misslungenen oder gar nicht erst erbrachten Alibibeweises

    Dabei handelt es sich um die Anwendung eines allgemeinen, über die Fälle des Alibivorbringens hinausreichenden Grundsatzes, der besagt, daß eine für widerlegt erachtete Behauptung des Angeklagten nicht ohne weiteres ein Täterschaftsindiz abgibt (st. Rspr., BGH StV 1985, 356; 1986, 286; 1986, 369; BGHR StPO § 261 Aussageverhalten 5 und Beweiskraft 3).

    Lügen lassen sich nur mit Vorsicht als Beweisanzeichen für seine Schuld werten, weil auch ein Unschuldiger vor Gericht Zuflucht zur Lüge nehmen kann und ein solches Verhalten nicht ohne weiteres tragfähige Rückschlüsse darauf gestattet, was sich in Wirklichkeit ereignet hat (st. Rspr., BGH StV 1985, 356; 1986, 286; 1986, 369; BGHR StPO § 261 Aussageverhalten 5 und Beweiskraft 3).

  • BGH, 23.11.1995 - 1 StR 296/95

    Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Verurteilung eines bayerischen

    b) Zuzugeben ist der Revision, daß die Annahme, ein Gericht habe zum Nachteil eines Angeklagten Absprachen mit einem Mitangeklagten getroffen und diese nicht offengelegt, bei Abwägung aller Umstände im Einzelfall die Besorgnis der Befangenheit rechtfertigen kann (BGHSt 37, 99 ff.; BGHR StPO § 24 Abs. 2 Befangenheit 1 und 4; BGH StV 1986, 369; Niemöller StV 1990, 34, 35).
  • BGH, 14.11.2007 - 2 StR 308/07

    Überzeugungsbildung; Beweiswürdigung (zulässiges Verteidigungsverhalten; Lüge;

    Wie bei der Frage der Würdigung des Scheiterns eines Alibis (vgl. u. a. BGH StV 1982, 158; 1984, 495; 1992, 259; BGH NStZ-RR 1996, 363 und 1998, 303) oder der Widerlegung sonstiger Angaben eines Angeklagten (vgl. hierzu u. a. BGH StV 1985, 356; 1986, 286; 1986, 369; 1994, 175; BGHSt 41, 153) ist zu beachten, dass ein Angeklagter meinen kann, seine Lage durch falsche Angaben verbessern zu können.
  • BGH, 05.10.2021 - 3 StR 485/20

    Absoluter Revisionsgrund vorschriftswidriger Gerichtsbesetzung: Terminierungen

    bb) Ist ein Richter lediglich an einzelnen Tagen nicht in der Lage, an einem Verfahren mitzuwirken, begründet diese zeitweise Verhinderung jedoch nicht notwendigerweise den Vertretungsfall (BGH, Beschlüsse vom 10. Dezember 2008 - 1 StR 322/08, BGHSt 53, 99 Rn. 16; vom 14. Mai 1986 - 2 StR 854/84, NStZ 1986, 518, 519).
  • BGH, 20.02.1996 - 5 StR 679/95

    Gespräche des Vorsitzenden mit dem Verteidiger

    Verständigungen, die gegen Grundsätze des fairen Verfahrens verstoßen, können unter anderem erfolgreiche Richterablehnungen nach sich ziehen (vgl. BGHSt 37, 99: Ablehnung durch einen Mitangeklagten; BGHSt 37, 298: Ablehnung durch die Staatsanwaltschaft - jeweils wegen vermißter Unterrichtung der Prozeßbeteiligten über den Inhalt bestimmter Verständigungsgespräche; vgl. auch BGH StV 1984, 449; StV 1986, 369; BGH, Urteil vom 23. November 1995 - 1 StR 296/95 - zum Abdruck in BGHSt bestimmt).
  • BGH, 05.09.2018 - 2 StR 421/17

    Hinzuziehung eines Ergänzungsschöffen (Verhinderung des zur Entscheidung

    Dieser umfasst auch den Zeitpunkt seiner Entscheidung (BGH, Beschluss vom 8. März 2016 - 3 StR 544/15, BGHSt 61, 160, 162; Senat, Beschluss vom 14. Mai 1986 - 2 StR 854/84, NStZ 1986, 518, 519).
  • BGH, 02.10.1996 - 2 StR 332/96

    Sachverhaltsfeststellung zu Lasten des Angeklagten auf der Grundlage einer

    Eine widerlegte Einlassung kann allein nicht zur Grundlage einer dem Angeklagten ungünstigen Sachverhaltsfeststellung gemacht werden (vgl. BGHR StPO § 261 Aussageverhalten 5; Beweiskraft 3 m.w.N.; BGH, Strafverteidiger 1986, 369, 371; 1985, 356, 357).
  • BGH, 11.05.1988 - 3 StR 566/87

    Befangenheitsbesorgnis bei Kontakten des Richters mit Verteidiger des

  • OLG Hamm, 05.08.2002 - 2 Ss OWi 498/02

    Trunkenheitsfahrt, Vorsatz, Fahrlässigkeit, Blutalkoholkonzentration

  • BGH, 05.10.1988 - 2 StR 250/88

    Strafbarkeit wegen Mordes in Tateinheit mit unerlaubtem Führen einer Schusswaffe

  • OLG Hamm, 05.08.2002 - 2 Ss 498/02

    Trunkenheitsfahrt, Vorsatz, Fahrlässigkeit, Blutalkoholkonzentration

  • KG, 02.09.2019 - 121 Ss 87/19

    Lückenhafte Beweiswürdigung: Darlegungen im Urteil zur Täteridentifizierung

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