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BGH, 25.04.1986 - 2 StR 86/86 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Grundsatz der Anwesenheitspflicht des Angeklagten während der gesamten Hauptverhandlung - Beschluss über die Entfernung des Angeklagten aus dem Sitzungssaal bei einer Zeugenvernehmung - Enge Auslegung der Ausnahmebestimmung zwecks Sicherung der allseitigen und ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 1987, 17
- StV 1987, 377
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 21.10.1975 - 5 StR 431/75
Vernehmung eines Zeugen in Abwesenheit des Beschwerdeführers - Abwesenheit des …
Auszug aus BGH, 25.04.1986 - 2 StR 86/86
Sein Anwendungsbereich muß streng auf den Wortlaut des Gesetzes beschränkt bleiben (BGHSt 26, 218 ff).
- BGH, 17.06.2009 - 2 ARs 138/09
Augenscheinseinnahme während einer Vernehmung unter Ausschluss des Angeklagten …
Deshalb besteht besonderer Anlass, § 247 StPO als Ausnahmebestimmung eng auszulegen (vgl. u. a. Senatsbeschluss vom 25. April 1986 - 2 StR 86/86 = StV 1987, 377). - BGH, 05.11.2014 - 4 StR 385/14
Absoluter Revisionsgrund (Anwesenheitsrecht des Angeklagten: Entfernung der …
Er muss vielmehr in Anwesenheit des Angeklagten verkündet werden (BGH, Beschluss vom 20. August 1997 - 3 StR 357/97, StV 2000, 120;… Becker in Löwe/Rosenberg, StPO, 26. Aufl., 3 4 5 6 § 247 Rn. 28; vgl. auch BGH, Beschluss vom 25. April 1986 - 2 StR 86/86, StV 1987, 377; OLG Schleswig, SchlHA 2012, 289, 293 f. bei Döllel/Dreeßen). - BGH, 20.08.1997 - 3 StR 357/97
Verkündung eines Beschlusses in Abwesenheit des Angeklagten - Beschluss …
Der Ausschließungsbeschluß durfte nicht in Abwesenheit der Angeklagten verkündet werden (vgl. BGH bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1987, 17 Nr. 9).