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   BGH, 04.12.1974 - 2 StR 95/74   

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https://dejure.org/1974,3480
BGH, 04.12.1974 - 2 StR 95/74 (https://dejure.org/1974,3480)
BGH, Entscheidung vom 04.12.1974 - 2 StR 95/74 (https://dejure.org/1974,3480)
BGH, Entscheidung vom 04. Dezember 1974 - 2 StR 95/74 (https://dejure.org/1974,3480)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen Untreue, Betrugs und versuchten Betrugs in Tateinheit mit Urkundenfälschung - Anforderungen an die Vollendung eines Eingehungsbetruges

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 06.03.1962 - 5 StR 652/61

    Strafbarkeit wegen vollendeten Betruges - Vorliegen einer schädigenden

    Auszug aus BGH, 04.12.1974 - 2 StR 95/74
    Das gilt nicht nur in Fällen des Verkaufs beweglicher Sachen, wenn Leistung Zug um Zug vereinbart und der Verkäufer erst zur Hergabe und Übereignung der Sache verpflichtet ist, wenn der Käufer gleichzeitig seiner Verpflichtung zur Zahlung des Kaufpreises nachkommt (BGH, Urteil vom 6. März 1962 - 5 StR 652/61 -).
  • BGH, 24.11.1964 - 1 StR 471/64

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 04.12.1974 - 2 StR 95/74
    Es trifft auch bei Grundstücksgeschäften zu, wenn die Auflassung oder zumindest die Eintragung des Käufers im Grundbuch von der vorherigen Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtung abhängt, wie es möglicherweise in beiden Fällen zutraf (vgl. BGH, Urteil vom 24. November 1964 - 1 StR 471/64 - Etwas anderes kann hier auch dann gelten, wenn dem Erwerber der Besitz des Grundstücks allein auf seine Zusicherung hin bereits übertragen wurde.
  • BGH, 06.03.2018 - 3 StR 552/17

    Vermögensschaden beim Betrug (notarieller Kaufvertrag; zahlungsunfähiger /

    Für Grundstücksgeschäfte bedeutet dies, dass in einem notariellen Kaufvertragsschluss noch kein Eingehungsbetrug liegt, wenn - wie im Regelfall - die Eintragung im Grundbuch von der vorherigen Kaufpreiszahlung abhängig ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. Januar 1973 - 4 StR 544/72, bei Holtz, MDR 1973, 370; vom 4. Dezember 1974 - 2 StR 95/74, bei Holtz, MDR 1975, 196; vom 27. November 1991 - 2 StR 312/91, BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 37).

    Bei Grundstücksgeschäften, bei denen der Verkäufer im Fall des Ausbleibens der Kaufpreiszahlung gegen den Verlust seines Eigentums abgesichert ist, kann ein Vermögensschaden zwar auch dadurch entstehen, dass irrtumsbedingt dem Käufer bereits vor Erfüllung seiner Verbindlichkeiten der Besitz eingeräumt wird (vgl. BGH, Urteil vom 26. November 1964 - 1 StR 471/64, juris Rn. 7; Beschlüsse vom 3. Januar 1973 - 4 StR 544/72, bei Holtz, MDR 1973, 370; vom 4. Dezember 1974 - 2 StR 95/74, bei Holtz, MDR 1975, 196).

  • BGH, 17.07.1987 - 1 StR 327/87

    Fehlen einer Prozessvoraussetzung - Nichtvorliegen eines Strafantrags - Teilweise

    In diesen Fällen begegnete die Annahme eines vollendeten Betrugs durchgreifenden Bedenken, weil insoweit, als die Lieferung nur Zug um Zug gegen Barzahlung geschuldet ist, eine Schädigung der Verkäuferfirma und ein entsprechender Vermögensvorteil für den Täter regelmäßig nicht in Betracht kommen (BGH, Urt. vom 6. März 1962 - 5 StR 652/61; BGH, Beschl. vom 3. Januar 1973 - 4 StR 544/72 - bei Dallinger MDR 1973, 370; BGH, Beschl. vom 4. Dezember 1974 - 2 StR 95/74 - bei Dallinger MDR 1975, 196; BGH StV 1983, 330; BGH, Beschl. vom 23. August 1983 - 4 StR 430/83; Lackner in LK 10. Aufl. § 263 Rdn. 223).
  • BGH, 26.02.1987 - 1 StR 615/86

    Unerlaubte Werbung durch Verwendung eines Briefkopfes - Erstellung von Gutachten

    Die Gefahr, daß der Vertragspartner aufgrund nicht erkannter Mängel der erbrachten Leistung seinerseits seine vertraglichen Pflichten erfüllt, genügt grundsätzlich als konkrete Vermögensgefährdung im Sinne des Betrugstatbestandes nicht (vgl. BGH StV 1983, 330; BGH, Beschl. v. 23. August 1983 - 4 StR 430/83 - und v. 2. März 1983 - 3 StR 7/83; BGH, Urt. v. 19. August 1981 - 2 StR 393/81; BGH, Beschl. v. 4. Dezember 1974 - 2 StR 95/74 - bei Dallinger MDR 1975, 196).
  • BGH, 23.08.1983 - 4 StR 430/83

    Vorliegen rechtswidriger Vermögensvorteile bei Abschluss von Kaufverträgen "Zug

    Unter diesen Umständen war eine Schädigung der Verkäuferfirma und ein rechtswidriger Vermögensvorteil für den Angeklagten ausgeschlossen, solange sich die Firma an die vertraglichen Abmachungen hielt; denn sie bekam entweder den Kaufpreis oder behielt das Fahrzeug (vgl. BGH, Beschluß vom 4. Dezember 1974 - 2 StR 95/74 - bei Dallinger MDR 1975, 196; Urteile vom 19. August 1981 - 2 StR 393/81 - und vom 25. August 1982 - 3 StR 347/82 - bei Holtz MDR 1983, 90).
  • BGH, 07.06.1983 - 1 StR 335/83

    Zeitpunkt des Schadens bei Vereinbarung von Auslieferung gegen Barzahlung bei

    In solchem Fall erleidet der Getäuschte regelmäßig beim Vertragsschluß noch keinen Schaden, weil er dessen Eintritt dadurch, daß er auf Abwicklung Zug um Zug besteht, ohne weiteres abwenden kann (BGH, Beschluß vom 4.12.1974 - 2 StR 95/74 - bei Dallinger MDR 1975, 196; Urteil vom 25.8.1982 - 3 StR 247/82 - bei Holtz MDR 1983, 90; Beschluß vom 2.3.1983 - 3 StR 7/83 Lackner in LK 10. Aufl. § 263 Rdn. 223).
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