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   BGH, 03.04.1998 - 2 StR 95/98   

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https://dejure.org/1998,8678
BGH, 03.04.1998 - 2 StR 95/98 (https://dejure.org/1998,8678)
BGH, Entscheidung vom 03.04.1998 - 2 StR 95/98 (https://dejure.org/1998,8678)
BGH, Entscheidung vom 03. April 1998 - 2 StR 95/98 (https://dejure.org/1998,8678)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Änderung eines Schuldspruchs wegen Rechtfertigung von Tateinheit bei Zusammenfallen von beendeter Geldfälschung und versuchten Betrug mit dem Führen und der Ausübung der tatsächlichen Gewalt über eine Selbstladekurzwaffe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 146; WaffenG § 52, § 53

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 26.08.1993 - 4 StR 326/93

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Unerlaubtes Ausüben der

    Auszug aus BGH, 03.04.1998 - 2 StR 95/98
    Denn die Beendigung der Geldfälschung und der versuchte Betrug fallen mit dem Führen und der Ausübung der tatsächlichen Gewalt über eine Selbstladekurzwaffe zusammen, was die Annahme von Tateinheit rechtfertigt (vgl. BGHR WaffG § 53 Abs. 3 Konkurrenzen 3 und 4; StGB § 52 Abs. 1 Handlung, dieselbe 6, 14, 15 und 27).
  • BGH, 26.07.1995 - 3 StR 694/93

    Tateinheit - Waffengesetz - Waffenbesitz

    Auszug aus BGH, 03.04.1998 - 2 StR 95/98
    Denn die Beendigung der Geldfälschung und der versuchte Betrug fallen mit dem Führen und der Ausübung der tatsächlichen Gewalt über eine Selbstladekurzwaffe zusammen, was die Annahme von Tateinheit rechtfertigt (vgl. BGHR WaffG § 53 Abs. 3 Konkurrenzen 3 und 4; StGB § 52 Abs. 1 Handlung, dieselbe 6, 14, 15 und 27).
  • BGH, 30.06.1998 - 1 StR 293/98

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge - Unerlaubtes

    Das Unrecht der Tat und die Schuld des Angeklagten werden nämlich durch die geänderte rechtliche Bewertung der Konkurrenzverhältnisse nicht berührt (s. BGH, Beschl. v. 12. Oktober 1990 - 1 StR 539/90; Beschl. v. 25. März 1998 - 1 StR 80/98; Beschl. v. 3. April 1998 - 2 StR 95/98), so daß ausgeschlossen werden kann, daß das Landgericht eine niedrigere Strafe verhängt hätte".
  • BGH, 04.02.2000 - 2 StR 615/99

    Annahme von Tateinheit

    Die bisherige Gesamtstrafe kann daher jeweils als neue Einzelstrafe bestehen bleiben (§ 354 StPO; vgl. BGH NStZ 1996, 296; BGH, Beschlüsse vom 3. April 1998 - 2 StR 95/98; vom 30. Juni 1998 - 1 StR 293/98 und vom 13. Oktober 1998 - 4 StR 315/98).
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