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   LG Krefeld, 27.12.2018 - 2 T 31/18   

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https://dejure.org/2018,45554
LG Krefeld, 27.12.2018 - 2 T 31/18 (https://dejure.org/2018,45554)
LG Krefeld, Entscheidung vom 27.12.2018 - 2 T 31/18 (https://dejure.org/2018,45554)
LG Krefeld, Entscheidung vom 27. Dezember 2018 - 2 T 31/18 (https://dejure.org/2018,45554)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer

    Gewährung von Prozesskostenhilfe für einen Anspruch eines Mieters auf Kautionsrückzahlung nach Beendigung des Mietverhältnisses auch mit dem Mitmieter

  • mietrechtsiegen.de

    Klage des Mieters auf Kautionsrückzahlung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vermieter darf mit Kautionsrückzahlungsanspruch aufrechnen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Ende des Mietverhältnisses: Aufrechnung gegen Kautionsrückzahlungsanspruch

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Ende des Mietverhältnisses: Aufrechnung gegen Kautionsrückzahlungsanspruch

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Kautionsrückzahlung nach Beendigung eines Mietverhältnisses

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Vermieter darf mit Kautionsrückzahlungsanspruch aufrechnen! (IMR 2019, 102)

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • AG Dortmund, 13.03.2018 - 425 C 5350/17

    Keine Kautionsrückzahlung vor Abrechnung der Betriebskosten!

    Auszug aus LG Krefeld, 27.12.2018 - 2 T 31/18
    Diese Frage ist allerdings (höchstrichterlich) ungeklärt und umstritten, das Amtsgericht Dortmund hat mit Urteil vom 13.03.2018 - 425 C 5350/17 die entsprechende Klage eines Mieters in vergleichbarer Konstellation als derzeit unbegründet abgewiesen.
  • BGH, 20.07.2016 - VIII ZR 263/14

    Beendeter Wohnraummietvertrag: Fälligkeit des Mieteranspruchs auf Rückgabe der

    Auszug aus LG Krefeld, 27.12.2018 - 2 T 31/18
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. BGH NJW 2016, 3231) ist der Kautionsrückzahlungsanspruch erst fällig, wenn feststeht, dass dem Vermieter keine Ansprüche mehr zustehen, wegen derer er sich befriedigen darf.
  • BGH, 07.05.2014 - VIII ZR 234/13

    Unzulässigkeit der Verwertung einer Mietkaution während des laufenden

    Auszug aus LG Krefeld, 27.12.2018 - 2 T 31/18
    Zwar hat der Bundesgerichtshof (vgl. BGH NJW 2014, 2496) derartiges nur für den laufenden Mietvertrag entschieden; die Gründe, die der BGH angeführt hat, sind aber auch nach Vertragsende relevant (so überzeugend Amtsgericht Dortmund, a.a.O.).
  • LG Berlin, 20.07.2017 - 67 S 111/17

    Wohnraummiete: Vorläufiger Rechtsschutz des Mieters gegen die Inanspruchnahme der

    Auszug aus LG Krefeld, 27.12.2018 - 2 T 31/18
    Die Frage, ob einer Kaution nach Vertragsende nur eine Sicherungsfunktion oder auch eine Befriedigungsfunktion zukommt, die dem Beklagten eine Aufrechnung erlauben würde, ist jedoch umstritten (für eine Befriedigungsfunktion etwa LG Hamburg ZMR 2017, 164; dagegen etwa LG Berlin ZMR 2017, 730; s. auch die Nachweise bei Amtsgericht Dortmund, a.a.O.); auch zur endgültigen Klärung dieser Frage dient das Prozesskostenhilfeverfahren nicht.
  • AG Hamburg-Blankenese, 12.06.2019 - 531 C 60/17

    Wohnraummietvertrag: Wirksamkeit einer Formularklausel zur Endreinigung der

    Insoweit wird verwiesen auf LG Krefeld, Beschluss vom 27.12.2018, 2 T 31/18.
  • LG Köln, 04.07.2019 - 6 S 237/18

    Formelle Unwirksamkeit einer Nebenkostenabrechnung

    (2) Nach einer anderen Auffassung sei die Mietsicherheit auch nach Beendigung des Mietverhältnisses nur ein Sicherungs- und kein Befriedigungsmittel für den Vermieter, so dass ein Aufrechnungsverbot in Bezug auf bestrittene und nicht rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen bestehe (LG Krefeld, Beschl. v. 27.12.2018 - 2 T 31/18, BeckRS 2018, 34805 Rn. 7; LG Halle, Urt. v. 25.09.2007 - 2 S 121/07, NZM 2008, 685; LG Darmstadt, Beschl. v. 13.12.2004 - 11 T 11/04, juris; LG Wuppertal, Urt. v. 27.11.2003 - 9 S 194/03, NJW-RR 2004, 1309, 1310; AG Dortmund, Urt. v. 13.03.2018 - 425 C 5350/17, BeckRS 2018, 2876 Rn. 18; AG Bremen, Beschl. v. 15.05.2007 - 4 C 166/07, BeckRS 2007, 08715).

    (3) Eine grundsätzliche Entscheidung des Streits kann im vorliegenden Fall unterbleiben, da die von der vorgenannten Auffassung für ein Aufrechnungsverbot angeführten Argumente jedenfalls in der zur Entscheidung stehenden Konstellation nicht durchschlagen (vgl. LG Krefeld, Beschl. v. 27.12.2018 - 2 T 31/18, BeckRS 2018, 34805 Rn. 8).

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