Rechtsprechung
   VGH Hessen, 03.05.1989 - 2 TH 93/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,7000
VGH Hessen, 03.05.1989 - 2 TH 93/89 (https://dejure.org/1989,7000)
VGH Hessen, Entscheidung vom 03.05.1989 - 2 TH 93/89 (https://dejure.org/1989,7000)
VGH Hessen, Entscheidung vom 03. Mai 1989 - 2 TH 93/89 (https://dejure.org/1989,7000)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1989,7000) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 80 Abs 5 S 1 VwGO, § 42 Abs 2 VwGO, § 44 Abs 1 S 1 StVO, § 45 Abs 3 StVO
    Sperrung einer Gemeindeverbindungsstraße, deren Rechtsnatur nicht geklärt ist - sachliche Zuständigkeit - Antragsbefugnis für einen Eilantrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • VG Stuttgart, 17.06.1988 - 10 K 358/86
    Auszug aus VGH Hessen, 03.05.1989 - 2 TH 93/89
    Deshalb darf eine von den Straßenverkehrsbehörden angeordnete Einschränkung des Verkehrs nach allgemeiner Auffassung im Ergebnis nicht auf eine dauerhafte Beschränkung der Widmung durch vollständige Untersagung einer ganzen Verkehrsart hinauslaufen (vgl. Beschluß des VG Stuttgart vom 27. Juni 1988 -- 10 K 358/86 --, VRS 76, 69, 74; Steiner, Straßenrecht und Straßenverkehrsrecht, JuS 1984, 1, 5, jeweils mit zahlreichen Nachweisen).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.05.1960 - IV A 1253/58

    Klage auf Feststellung der (Nicht-)Öffentlichkeit eines Weges

    Auszug aus VGH Hessen, 03.05.1989 - 2 TH 93/89
    Denn solange nicht zweifelsfrei feststeht, daß ein seit langer Zeit vom öffentlichen Verkehr tatsächlich benutzter Weg als Privatstraße der unbeschränkten Verfügungsgewalt des Wegeeigentümers unterliegt, ist dieser gezwungen, die Nichtöffentlichkeit des betreffenden Weges in einem rechtlich einwandfreien Verfahren feststellen zu lassen (vgl. insoweit Urteile des OVG Münster vom 29. Oktober 1953 -- IV A 1159/52 --, OVGE 9, 32 ff., und vom 4. Mai 1960 -- IV A 1253/58 --, OVGE 15, 294 ff.).
  • BVerwG, 25.04.1980 - 7 C 19.78

    Anforderungen an die Rechtmäßigkeit von Verkehrsbeschränkungen für Kraftfahrzeuge

    Auszug aus VGH Hessen, 03.05.1989 - 2 TH 93/89
    Zwar wird die straßenrechtliche Kompetenz des Baulastträgers, die Bereitstellung der öffentlichen Straßen für den Verkehr durch Widmung zu bestimmen, für den Bereich der Sicherheit und Ordnung auf den Straßen vom Straßenverkehrsrecht und den durch dieses Recht -- insbesondere § 45 StVO -- geschaffenen Befugnissen der Straßenverkehrsbehörden überlagert, so daß eine verkehrsrechtlich begründete Straßenbenutzungsregelung jedenfalls dann keinen Übergriff in wegerechtliche Kompetenzen und -- wie für den vorliegenden Fall zu ergänzen ist -- in das Abwehrrecht des kommunalen Straßenbaulastträgers gegenüber rechtswidriger Beeinträchtigung des Gemeingebrauchs darstellt, falls nur ein Teil des Kraftfahrzeugverkehrs abgesperrt, dieser aber durchgehend -- wenn auch beschränkt -- aufrechterhalten wird (Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. April 1980 -- 7 C 19.78 --, Buchholz a.a.O. Nr. 8 S. 25 = DVBl. 1980, 1045, 1046).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.10.1953 - IV A 1159/52

    Feststellungsklage auf Nichtöffentlichkeit eines Weges; tatsächliche Beseitigung

    Auszug aus VGH Hessen, 03.05.1989 - 2 TH 93/89
    Denn solange nicht zweifelsfrei feststeht, daß ein seit langer Zeit vom öffentlichen Verkehr tatsächlich benutzter Weg als Privatstraße der unbeschränkten Verfügungsgewalt des Wegeeigentümers unterliegt, ist dieser gezwungen, die Nichtöffentlichkeit des betreffenden Weges in einem rechtlich einwandfreien Verfahren feststellen zu lassen (vgl. insoweit Urteile des OVG Münster vom 29. Oktober 1953 -- IV A 1159/52 --, OVGE 9, 32 ff., und vom 4. Mai 1960 -- IV A 1253/58 --, OVGE 15, 294 ff.).
  • BVerwG, 13.12.1979 - 7 C 46.78

    Geschwindigkeitsbegrenzung Stadtautobahn - Verkehrsregelung, Rechtsnatur, §§ 42,

    Auszug aus VGH Hessen, 03.05.1989 - 2 TH 93/89
    Durch Verkehrszeichen getroffene Anordnungen der Straßenverkehrsbehörden sind nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der sich auch der Senat angeschlossen hat, Verwaltungsakte in Form von Allgemeinverfügungen; sie sind -- ohne daß es einer besonderen Anordnung nach Abs. 2 Nr. 4 bedürfte -- gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 2 VwGO grundsätzlich sofort vollziehbar, weil sie verkehrsregelnden und damit unaufschiebbaren Anordnungen von Polizeivollzugsbeamten gleichzusetzen sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 1979 -- 7 C 46.78 --, BVerwGE 59, 221; Beschluß vom 7. November 1977 -- VII B 135.77 --, NJW 1978, 656).
  • VGH Hessen, 07.03.1989 - 2 UE 1974/85

    Verpflichtung zur Aufstellung (amtlicher) Verkehrszeichen auf Klinikgelände;

    Auszug aus VGH Hessen, 03.05.1989 - 2 TH 93/89
    Der Anwendung dieser Grundsätze auf den vorliegenden Fall steht zunächst nicht entgegen, daß die Rechtsnatur des auf dem Gebiet beider Beteiligten verlaufenden H Weges sowie des Wweges als rechtlich-öffentlicher oder nur tatsächlich-öffentlicher Straßenverbindung (vgl. zu dieser Unterscheidung zuletzt Senatsurteil vom 7. März 1989 -- 2 UE 1974/85 -- m.w.N.) zwischen den Städten Rü und R bisher nicht abschließend hat geklärt werden können und die Antragsgegnerin nunmehr abweichend von ihrer ursprünglichen Auffassung die Meinung vertritt, bei beiden in Rede stehenden Wegen handele es sich nur um (tatsächlich-öffentliche) Privatwege.
  • BVerwG, 07.11.1977 - 7 B 135.77

    Parken im eingeschränkten Halteverbot - Abschleppen, § 80 Abs. 2 Nr. 2 VwGO

    Auszug aus VGH Hessen, 03.05.1989 - 2 TH 93/89
    Durch Verkehrszeichen getroffene Anordnungen der Straßenverkehrsbehörden sind nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der sich auch der Senat angeschlossen hat, Verwaltungsakte in Form von Allgemeinverfügungen; sie sind -- ohne daß es einer besonderen Anordnung nach Abs. 2 Nr. 4 bedürfte -- gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 2 VwGO grundsätzlich sofort vollziehbar, weil sie verkehrsregelnden und damit unaufschiebbaren Anordnungen von Polizeivollzugsbeamten gleichzusetzen sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 1979 -- 7 C 46.78 --, BVerwGE 59, 221; Beschluß vom 7. November 1977 -- VII B 135.77 --, NJW 1978, 656).
  • VGH Hessen, 10.10.1988 - 2 TG 2827/88
    Auszug aus VGH Hessen, 03.05.1989 - 2 TH 93/89
    Jedenfalls berechtigt auch das Interesse an einer beschleunigten Klärung der Rechtsnatur des Weges den Eigentümer nicht dazu, das von ihm erwartete Ergebnis der rechtlichen Überprüfung gleichsam im Wege der Selbsthilfe vorwegzunehmen und schon vor dieser Klärung vollendete Tatsachen hinsichtlich der Benutzbarkeit des Weges zu schaffen (vgl. zuletzt Senatsbeschluß vom 10. Oktober 1988 -- 2 TG 2827/88 --).
  • BVerwG, 03.04.1978 - 7 C 26.78

    Aufstellen von Parkuhren - Anfechtungsklage - Gerichtliche Anordnung -

    Auszug aus VGH Hessen, 03.05.1989 - 2 TH 93/89
    Ob die in Rede stehende Verkehrsregelung sogar als offensichtlich rechtswidrig angesehen werden muß mit der Folge, daß das öffentliche Interesse ohne weiteres hinter das individuelle Interesse des Rechtsmittelführers zurückzutreten hat (vgl. Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. April 1978 -- 7 C 26.78 --, NJW 1978, 2211; Finkelnburg/Jank, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 3. Aufl. 1986, Rz. 1132), kann hier offenbleiben.
  • BVerwG, 29.06.1983 - 7 C 102.82

    Klagebefugnis der Gemeinde bei belastender Verkehrsbeschränkung auf

    Auszug aus VGH Hessen, 03.05.1989 - 2 TH 93/89
    Bei Eingriffen in den übertragenen Wirkungskreis kann die Gemeinde in der Regel nicht Klage erheben, weil sie insoweit nicht eigene Angelegenheiten, sondern solche des Staates wahrnimmt (Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. Juni 1983 -- 7 C 102.82 --, Buchholz 442.151 § 45 StVO Nr. 13).
  • VG Arnsberg, 18.11.2003 - 7 K 1273/03

    Rechtmäßigkeit der Beseitigung von Sperrpfosten; Öffentlichkeit eines Weges für

    Ebenso kann im Ergebnis unbeantwortet bleiben, ob die von dem Beklagten angenommene Störung der öffentlichen Sicherheit im Sinne des Gesetzes schon darin zu sehen gewesen ist, dass der Kläger - wenn auch weisungsgemäß - im Sinne einer Art Selbstjustiz" ohne Einhaltung des Rechtsweges Fakten geschaffen hat, die er bzw. sein Vater auf gerichtlichem Wege (Verfahren 12 L 856/02) nicht hat erreichen können, vgl. insoweit: Oberlandesgericht Koblenz, Beschluss vom 15. März 1984 - 1 Ss 49/84 -, in: VRS 67, 146 ff.; Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 3. Mai 1989 - 2 TH 93/89 -, in: VerkMitt 1991, Nr. 7.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht