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   LAG Rheinland-Pfalz, 27.07.2005 - 2 Ta 148/05   

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https://dejure.org/2005,8552
LAG Rheinland-Pfalz, 27.07.2005 - 2 Ta 148/05 (https://dejure.org/2005,8552)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 27.07.2005 - 2 Ta 148/05 (https://dejure.org/2005,8552)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 27. Juli 2005 - 2 Ta 148/05 (https://dejure.org/2005,8552)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sofortige Beschwerde auf nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage; Vorliegen einer ordentlichen Kündigung bei Bestreitung des tatsächlichen Erhalts des Kündigungsschreibens; Verlängerung der Klageerhebungsfrist bei der Kündigungsschutzklage; Würdigung einer ...

  • Judicialis

    KSchG § 4; ; KSchG § 5; ; KSchG § 5 Abs. 1; ; KSchG § 5 Abs. 3 Satz 1; ; KSchG § 5 Abs. 4 Satz 2; ; BGB § 130; ; StGB § 156

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ArbGG § 4 § 5 Abs. 1; BGB § 130; ZPO § 286
    Keine nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage bei bloßem Abstreiten des Empfangs einer durch Boten in den Hausbriefkasten geworfenen Kündigung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • docplayer.org (Leitsatz und Auszüge)

    Nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage, Beweiswert der eigenen eidesstattlichen Versicherung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 20.08.2002 - 2 AZB 16/02

    Nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage - Rechtsbeschwerde

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 27.07.2005 - 2 Ta 148/05
    Auf den Umstand, dass nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichts (Beschl. v. 20.08.2002 - 2 AZB 165/02, NZA 2002, 1228; a.A. Schwab NZA 2002, 1378) im Verfahren der nachträglichen Zulassung von § 5 KSchG das Landesarbeitsgericht die Rechtsbeschwerde nicht wirksam zulassen könne, kam es somit nicht mehr an.
  • BAG, 28.05.2009 - 2 AZR 732/08

    Nachträgliche Klagezulassung

    Dies entspricht den Gepflogenheiten des Verkehrs und wird von ihm erwartet (KR/Friedrich § 5 KSchG Rn. 79; LAG Hamm 11. April 1974 - 8 Ta 28/74 - DB 1974, 1072; LAG Berlin 4. Januar 1982 - 9 Ta 5/81 - AP KSchG 1969 § 5 Nr. 3 = EzA KSchG § 5 Nr. 13; 4. November 2004 - 6 Ta 1733/04 - LAGE KSchG § 5 Nr. 109; LAG Rheinland-Pfalz 27. Juli 2005 - 2 Ta 148/05 - 12. März 2007 - 11 Ta 217/06 - 23. Mai 2008 - 10 Ta 64/08 -).

    Allerdings wird es regelmäßig zur Darlegung einer unverschuldeten Fristversäumnis nicht ausreichen, wenn sich ein Arbeitnehmer allein und pauschal darauf beruft, ein Kündigungsschreiben sei weder von ihm noch von seiner Ehefrau oder seiner Tochter im Hausbriefkasten vorgefunden worden (LAG Rheinland-Pfalz 27. Juli 2005 - 2 Ta 148/05 - KR/Friedrich § 5 KSchG Rn. 79).

    cc) Andere Besonderheiten, wie beispielsweise ein bewusstes Zurückhalten des Kündigungsschreibens durch ein Familienmitglied (vgl. LAG Hamm 11. April 1974 - 8 Ta 28/74 - DB 1974, 1072; LAG Berlin 4. Januar 1982 - 9 Ta 5/81 - AP KSchG 1969 § 5 Nr. 3 = EzA KSchG § 5 Nr. 13; LAG Rheinland-Pfalz 27. Juli 2005 - 2 Ta 148/05 - und 12. März 2007 - 11 Ta 217/06 - v. Hoyningen-Huene/Linck KSchG 14. Aufl. § 5 Rn. 13) oder eine vergessene Aushändigung des Kündigungsschreibens durch ein Familienmitglied (vgl. insbesondere LAG Frankfurt am Main 15. November 1988 - 7 Ta 347/88 - LAGE KSchG § 5 Nr. 41), sind vom Kläger nicht behauptet und glaubhaft gemacht worden.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.03.2007 - 11 Ta 217/06

    Keine nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage - Verschulden an der

    Den Arbeitnehmer darf dabei an der Fristversäumung kein Verschulden treffen, auch keine leichte Fahrlässigkeit (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 27.07.2005 - 2 Ta 148/05 - KR Friedrich/8. Auflage, § 5 KSchG, Rz. 13).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 23.05.2008 - 10 Ta 64/08

    Nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage - Zugang eines

    Der Inhaber eines Hausbriefkastens muss dafür Vorsorge treffen, dass die für ihn bestimmten, ordnungsgemäß in den Briefkasten eingeworfenen Briefe auch zu seiner Kenntnis gelangen, weil dies nach den Gepflogenheiten des Verkehrs von ihm erwartet werden muss (vgl. LAG Rheinland-Pfalz Beschluss vom 27.07.2005 - 2 Ta 148/05 - Juris; LAG Berlin Beschluss vom 04.01.1982 - 9 Ta 5/81 - EzA § 5 KSchG Nr. 13; KR-Friedrich, 8. Aufl., § 5 Rz. 13).
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