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   LAG Sachsen-Anhalt, 28.12.2010 - 2 Ta 172/10   

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https://dejure.org/2010,39097
LAG Sachsen-Anhalt, 28.12.2010 - 2 Ta 172/10 (https://dejure.org/2010,39097)
LAG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 28.12.2010 - 2 Ta 172/10 (https://dejure.org/2010,39097)
LAG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 28. Dezember 2010 - 2 Ta 172/10 (https://dejure.org/2010,39097)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • LAG Düsseldorf, 13.11.2008 - 3 Ta 619/08

    Mutwillige Rechtsverfolgung bei Zweitverfahren statt Klageerweiterung

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 28.12.2010 - 2 Ta 172/10
    Dies kann regelmäßig dann der Fall sein, wenn ein neuer Prozess angestrengt wird, obwohl das gleiche Rechtsschutzziel auf kostengünstigere Weise erreicht werden kann, z. B. durch eine Klageerweiterung (vgl. LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 27.11.2009 - 1 Ta 19/09; LAG Düsseldorf, Beschluss vom 13.11.2008 - 3 Ta 619/08; ebenso: Kalthoener u. a., PKH und Beratungshilfe, 4. Aufl., Rdnr. 456).

    Im Anschluss an diese Entscheidung und an die Entscheidung des LAG Düsseldorf vom 13.11.2008 - 3 Ta 619/08 - sowie an die Entscheidung des LAG Baden-Württemberg vom 27.11.2009 - 1 Ta 17/09 -, denen sich die erkennende Kammer anschließt, ist die Zurückweisung des o. g. PKH-Antrags der Beschwerdeführerin zu Recht erfolgt.

  • LAG Baden-Württemberg, 27.11.2009 - 1 Ta 19/09

    Prozesskostenhilfe - Mutwilligkeit - Rechtsverfolgung weiterer Ansprüche durch

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 28.12.2010 - 2 Ta 172/10
    Dies kann regelmäßig dann der Fall sein, wenn ein neuer Prozess angestrengt wird, obwohl das gleiche Rechtsschutzziel auf kostengünstigere Weise erreicht werden kann, z. B. durch eine Klageerweiterung (vgl. LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 27.11.2009 - 1 Ta 19/09; LAG Düsseldorf, Beschluss vom 13.11.2008 - 3 Ta 619/08; ebenso: Kalthoener u. a., PKH und Beratungshilfe, 4. Aufl., Rdnr. 456).

    Die erkennende Kammer schließt sich insoweit der Auffassung des LAG Baden-Württemberg aus dem Beschluss vom 27.11.2009 - 1 Ta 19/09 - an.

  • LAG Schleswig-Holstein, 03.02.2010 - 2 Ta 206/09
    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 28.12.2010 - 2 Ta 172/10
    Durch Beschluss vom 03.02.2010 - 2 Ta 206/09 - hat auch das Landesarbeitsgericht Schleswig Holstein in einem ähnlich gelagerten Fall entschieden, dass dem Beschwerdeführer die Gewährung von Prozesskostenhilfe zu versagen ist, da die Rechtsverfolgung durch die Erhebung einer zweiten Klage mutwillig erscheint.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 20.02.2009 - 1 Ta 17/09

    Pflichten des Prozesskostenhilfeempfängers im Nachverfahren - Anforderungen an

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 28.12.2010 - 2 Ta 172/10
    Im Anschluss an diese Entscheidung und an die Entscheidung des LAG Düsseldorf vom 13.11.2008 - 3 Ta 619/08 - sowie an die Entscheidung des LAG Baden-Württemberg vom 27.11.2009 - 1 Ta 17/09 -, denen sich die erkennende Kammer anschließt, ist die Zurückweisung des o. g. PKH-Antrags der Beschwerdeführerin zu Recht erfolgt.
  • LAG München, 15.07.2009 - 10 Ta 386/08

    Prozesskostenhilfe - Pflicht zur kostensparenden Prozessführung auch bei mehreren

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 28.12.2010 - 2 Ta 172/10
    Entgegen der Auffassung des LAG München aus dem Beschluss vom 15.07.2009 - 10 Ta 386/08 - handelt es sich nicht um eine Problematik des Kostenfestsetzungsverfahrens.
  • LAG Köln, 27.08.2009 - 9 Ta 270/09

    Beschlussverfahren - Tariffähigkeit - Streitwert

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 28.12.2010 - 2 Ta 172/10
    Der Auffassung des LAG Mainz aus dem Beschluss vom 19.12.2007 - 9 Ta 270/09 -, wonach atypische Fälle denkbar sind, in denen trotz Geltendmachung in getrennten Verfahren die Mehrkosten erstattungsfähig sind, wenn hierfür vernünftige Gründe vorliegen, war nicht zu folgen, da solche atypischen Fälle hier weder dargelegt noch ersichtlich sind.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.12.2007 - 9 Ta 270/07

    Festsetzung der PKH-Vergütung - Verpflichtung zur kostengünstigen

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 28.12.2010 - 2 Ta 172/10
    Nach der Entscheidung des LAG Mainz, Beschl. v. 19.12.2007 - 9 Ta 270/07 - sind insoweit aber atypische Fälle denkbar, nach denen trotz Geltendmachung in getrennten Verfahren die Mehrkosten erstattungsfähig sind, wenn hierfür vernünftige Gründe vorliegen.
  • BAG, 17.02.2011 - 6 AZB 3/11

    Prozesskostenhilfe - Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung

    Die Rechtsbeschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt vom 28. Dezember 2010 - 2 Ta 172/10 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Nürnberg, 22.10.2015 - 2 Ta 118/15

    Kostenfestsetzung - Bindung an PKH-Beschluss - Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung

    Die Frage, ob die Partei gegen die Verpflichtung zur kostensparenden Rechtsverfolgung verstoßen hat, ist nicht im Kostenfestsetzungsverfahren nach § 55 RVG zu prüfen, sondern im Rahmen des Verfahrens über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe (LAG Hessen 15.10.2012 - 13 Ta 303/12; LAG Sachsen-Anhalt 28.12.2010 - 2 Ta 172/10).

    Damit steht auch mit bindender Wirkung für das Kostenfestsetzungsverfahren fest, dass die Klageerhebung, so wie sie erfolgt oder beabsichtigt ist, nicht gegen die Verpflichtung zur kostensparenden Rechtsverfolgung verstößt, weil dies Teil der Mutwilligkeitsprüfung ist (LAG Hessen vom 15.10.2012 - 13 Ta 303/12 - Rn 8; LAG Sachsen-Anhalt vom 28.12.2010 - 2 Ta 172/10 - Rn 59; Musielak/ Fischer , ZPO, 12.Aufl., 2015, § 121 ZPO, Rn 31; Bischof/ Mathias , RVG, 5.Aufl, 2013, § 48 RVG Rn 3; a.A. LAG München vom 23.07.2012 - 10 Ta 284/11 unter II.2.b.bb. der Gründe; OLG Koblenz vom 17.07.2014 - 7 WF 355/14; Schneider/Volpert/Fölsch/ Köpf , Kostenrecht, 1. Aufl., 2014, § 11a ArbGG, Rn 4).

  • LAG Hamburg, 26.05.2016 - 6 Ta 11/16

    Keine Prüfung des Gebots der kostensparenden Rechtsverfolgung im

    b) Die Frage, ob ein Verstoß gegen die Verpflichtung zur kostengünstigen Rechtsverfolgung vorliegt, ist aber nicht im Vergütungsfestsetzungsverfahren nach § 55 Abs. 1 RVG, sondern im Rahmen des Verfahrens über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe zu prüfen (LAG Nürnberg 22.10.2015 - 2Ta 118/15 - juris Rn. 19; Hessisches LAG 15.10.2012 - 13 Ta 303/12 - juris Rn. 12; siehe auch BAG 17.02.2011 - 6AZB3/11 - juris Rn. 9; LAG Sachsen-Anhalt 28.12.2010 - 2 Ta 172/10 - juris Rn 59).
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