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   LAG Rheinland-Pfalz, 23.12.2005 - 2 Ta 278/05   

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https://dejure.org/2005,9846
LAG Rheinland-Pfalz, 23.12.2005 - 2 Ta 278/05 (https://dejure.org/2005,9846)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 23.12.2005 - 2 Ta 278/05 (https://dejure.org/2005,9846)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 23. Dezember 2005 - 2 Ta 278/05 (https://dejure.org/2005,9846)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • IWW

    BGB § 305 Abs. 1 BGB § ... 307 BGB § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB § 123 Abs. 1 BGB § 133 BGB § 157 BAT § 1 SR 2y BAT § 2 SR 2y ZPO § 69 Abs. 2 ZPO § 114 ZPO § 115 Abs. 2 ZPO § 127 Abs. 2 Satz 2 ZPO §§ 567 ff ArbGG § 12 a Abs. 1 Satz 1 ArbGG § 78 Satz 1

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Befristete Aufstockung der Arbeitszeit bei Teilzeitkräften; Inhaltskontrolle einer Allgemeinen Geschäftsbedingung; Auslegung eines Kündigungsschreibens als unzulässige Teilkündigung

  • Judicialis

    BGB § 305 Abs. 1; ; BGB § ... 307; ; BGB § 307 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 123 Abs. 1; ; BGB § 133; ; BGB § 157; ; BAT § 1 SR 2y; ; BAT § 2 SR 2y; ; ZPO § 69 Abs. 2; ; ZPO § 114; ; ZPO § 115 Abs. 2; ; ZPO § 127 Abs. 2 Satz 2; ; ZPO §§ 567 ff; ; ArbGG § 12 a Abs. 1 Satz 1; ; ArbGG § 78 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Erfolgsaussicht bei zulässig befristeter Erhöhung der regelmäßigen Arbeitszeit

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 04.02.2004 - 1 BvR 596/03

    Fortbestehendes Rechtsschutzinteresse für Verfassungsbeschwerde gegen Versagung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 23.12.2005 - 2 Ta 278/05
    Das Prozesskostenhilfeverfahren will den grundrechtlich garantierten Rechtsschutz nicht selbst bieten, sondern ihn erst zugänglich machen (BVerfG NJW 1997, 2745; NZA 2001, 1091; NJW 2004, 1789).
  • BAG, 27.07.2005 - 7 AZR 486/04

    Befristete Erhöhung der regelmäßigen Arbeitszeit

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 23.12.2005 - 2 Ta 278/05
    Soweit die Beschwerdeführerin das Vorliegen eines ausreichenden Sachgrundes der Vertretung im Streitfalle in Zweifel zieht, ist dieser Einwand allein schon deshalb unbegründet, weil - worauf das Arbeitsgericht zutreffend hingewiesen hat - die befristete Erhöhung der regelmäßigen Arbeitszeit nicht anhand der Bestimmungen des Teilzeitbefristungsgesetzes zu beurteilen ist, sondern nur einer Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unterliegt (vgl. BAG v. 27.07.2005 - 7 AZR 486/04).
  • BAG, 25.05.2005 - 5 AZR 572/04

    Einzelvertragliche zweistufige Ausschlussfrist

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 23.12.2005 - 2 Ta 278/05
    Es bestehen keinerlei Anhaltspunkte, dass die Parteien des Streitfalles hierbei eigenständige Regelungen ausgehandelt haben und der Beschwerdeführerin hierbei eine nennenswerte Gestaltungsfreiheit zur Wahrung ihrer eigenen Interessen eingeräumt worden ist (vgl. BGH NJW 1998, 2600; BAG DB 2005, 2136).
  • BVerfG, 07.05.1997 - 1 BvR 296/94

    Verfassungsrechtliche Anforderungen aus GG Art 3 Abs 1 iVm GG Art 20 Abs 3 an die

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 23.12.2005 - 2 Ta 278/05
    Das Prozesskostenhilfeverfahren will den grundrechtlich garantierten Rechtsschutz nicht selbst bieten, sondern ihn erst zugänglich machen (BVerfG NJW 1997, 2745; NZA 2001, 1091; NJW 2004, 1789).
  • BVerwG, 12.06.2001 - 6 P 11.00

    Mitbestimmung des Personalrats bei Einstellungen; Altersteilzeit.

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 23.12.2005 - 2 Ta 278/05
    Das Prozesskostenhilfeverfahren will den grundrechtlich garantierten Rechtsschutz nicht selbst bieten, sondern ihn erst zugänglich machen (BVerfG NJW 1997, 2745; NZA 2001, 1091; NJW 2004, 1789).
  • BGH, 03.04.1998 - V ZR 6/97

    Wirksamkeit einer formularmäßigen Vereinbarung einer Vertragsstrafe in einem

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 23.12.2005 - 2 Ta 278/05
    Es bestehen keinerlei Anhaltspunkte, dass die Parteien des Streitfalles hierbei eigenständige Regelungen ausgehandelt haben und der Beschwerdeführerin hierbei eine nennenswerte Gestaltungsfreiheit zur Wahrung ihrer eigenen Interessen eingeräumt worden ist (vgl. BGH NJW 1998, 2600; BAG DB 2005, 2136).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 03.07.2009 - 8 Ta 148/09

    Prozesskostenhilfe - Kraftfahrzeuge als einzusetzendes Vermögen

    Kraftfahrzeuge sind im Rahmen eines Antrages auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe grundsätzlich als einzusetzendes Vermögen im Sinne des § 115 Abs. 2 ZPO anzusehen (LAG Rheinland-Pfalz v. 23.12.2005 - 2 Ta 278/05 - OLG Bremen v. 28.06.2007 - 1 W 22/07 - m.w.N.).
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