Rechtsprechung
   LAG Rheinland-Pfalz, 25.06.2009 - 2 TaBV 15/09   

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https://dejure.org/2009,13686
LAG Rheinland-Pfalz, 25.06.2009 - 2 TaBV 15/09 (https://dejure.org/2009,13686)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 25.06.2009 - 2 TaBV 15/09 (https://dejure.org/2009,13686)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 25. Juni 2009 - 2 TaBV 15/09 (https://dejure.org/2009,13686)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Tarifwidrige Umgruppierung von Kassenpersonal eines Warenhauses; Tarifbegriffe der Sammelkasse und des Kassierens mit zusätzlicher Verantwortung; Zustimmungsverweigerung des Betriebsrats

  • Judicialis

    BetrVG § 99 Abs. 1 S. 1; ; BetrVG § 99 Abs. 2 Nr. 1; ; BetrVG § 99 Abs. 3 S. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tarifwidrige Umgruppierung von Kassenpersonal eines Warenhauses; Tarifbegriffe der Sammelkasse und des Kassierens mit zusätzlicher Verantwortung; Zustimmungsverweigerung des Betriebsrats

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 09.12.1987 - 4 AZR 461/87

    Beschäftigung an der Sammelkasse eines Verbrauchermarktes als Voraussetzung der

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 25.06.2009 - 2 TaBV 15/09
    Im Urteil vom 09.12.1987 - 4 AZR 461/87 - hat das Bundesarbeitsgericht den Begriff der Sammelkasse definiert und hierzu ausgeführt, zwar habe dieser Begriff in der Rechtsterminologie keinen fest umrissenen Inhalt.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 05.02.2020 - 7 Sa 11/19

    Eingruppierung einer Kassiererin im Baumarkt - GTV Einzel- und Versandhandel

    Die Sammelkasse hat übergeordnete Aufgaben wahrzunehmen, sei es, dass bei ihr die von anderen Kassen eingenommenen Beträge zusammenlaufen, sei es, dass sie im Vergleich zu den übrigen Kassen weitere und weitgehendere Funktionen hat (BAG 09.12.1987 - 4 AZR 461/87 - Rn. 23; LAG Rheinland-Pfalz 25.06.2009 - 2 TaBV 15/09 - Rn. 54).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 30.04.2010 - 9 Sa 729/09

    Eingruppierung einer Kassiererin in einem Lebensmittel-Discountmarkt

    Die Klägerin ist auch keine Kassiererin an einer Sammelkasse im Sinne von Fußnote 2 zu Gehaltsgruppe III. Eine Sammelkasse liegt nur vor, wenn an dieser Kasse abteilungsübergreifend gegenüber anderen vorhandenen Kassen bestimmte besondere Kassenangelegenheiten erledigt werden (BAG 23.09.2009, a. a. O.; LAG Rheinland-Pfalz 25.06.2009 - 2 TaBV 15/09).
  • LAG München, 16.08.2021 - 4 TaBV 13/21

    Eingruppierung Kassenkraft und Erstkraft Kasse nach den Tarifverträgen

    Das Tätigkeitsbeispiel der Sammelkasse in der Beschäftigungsgruppe III sei nicht einschlägig; aufgrund der identischen Funktionalität der Kassen gebe es keine übergeordneten, wie das Bundesarbeitsgericht (in der Entscheidung vom 23.09.2009, 4 AZR 333/08) und das LAG Rheinland-Pfalz (im Urteil vom 25.06.2009, 2 TaBV 15/09) es für diesen Begriff forderten.
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Rechtsprechung
   LAG Mecklenburg-Vorpommern, 03.02.2010 - 2 TaBV 15/09   

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https://dejure.org/2010,24845
LAG Mecklenburg-Vorpommern, 03.02.2010 - 2 TaBV 15/09 (https://dejure.org/2010,24845)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 03.02.2010 - 2 TaBV 15/09 (https://dejure.org/2010,24845)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 03. Februar 2010 - 2 TaBV 15/09 (https://dejure.org/2010,24845)
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Volltextveröffentlichungen (7)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • LAG Berlin, 08.11.1990 - 14 TaBV 5/90

    Einstweiliger Rechtsschutz: Einstweilige Verfügung zur Durchsetzung eines Spruchs

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 03.02.2010 - 2 TaBV 15/09
    Dieser Anspruch besteht auch bei Anfechtung des Spruches (LAG Berlin vom 08.11.1990 DB 1991 S. 1288, Fitting u. a. BetrVG 24. Auflage § 76 Rn. 76 m. w. N.).
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Rechtsprechung
   LAG Bremen, 04.11.2009 - 2 TaBV 15/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,27754
LAG Bremen, 04.11.2009 - 2 TaBV 15/09 (https://dejure.org/2009,27754)
LAG Bremen, Entscheidung vom 04.11.2009 - 2 TaBV 15/09 (https://dejure.org/2009,27754)
LAG Bremen, Entscheidung vom 04. November 2009 - 2 TaBV 15/09 (https://dejure.org/2009,27754)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Informationspflichten der Arbeitgeberin bei personellen Maßnahmen; unbegründeter Antrag auf Ersetzung der Zustimmung zur befristeten Einstellung im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung bei unzureichender Unterrichtung des Betriebsratsüber Auswirkungen der Maßnahme auf ...

  • rechtsportal.de

    Informationspflichten der Arbeitgeberin bei personellen Maßnahmen; unbegründeter Antrag auf Ersetzung der Zustimmung zur befristeten Einstellung im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung bei unzureichender Unterrichtung des Betriebsrats über Auswirkungen der Maßnahme auf ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 26.04.1990 - 1 ABR 84/87

    Rechtswirksamkeit von qualitativen Besetzungsregelungen

    Auszug aus LAG Bremen, 04.11.2009 - 2 TaBV 15/09
    Ihre Regelung im Individualvertrag wäre zwar nicht im naturwissenschaftlichen Sinne unmöglich, sie würde aber wegen "evident sachlogischer Unzweckmäßigkeit ausscheiden", weil eine einheitliche Regelung auf betrieblicher Ebene unerlässlich ist (BAG, Beschluss vom 17. Juli 1997 - Az. 1 ABR 3/97 - AP Nr. 2 zu § 3 TVG Betriebsnormen; BAG, Beschluss vom 26. April 1990 - 1 ABR 84/87 - AP Nr. 57 zu Art. 9 GG ; BAG, Urteil vom 21. Januar 1987 - 4 AZR 486/86 - AP Nr. 46 zu Art. 9 GG ; BAG, Urteil vom 27. April 1988 - 7 AZR 593/87 - AP Nr. 4 zu § 1 BeschFG 1985; BAG Urteil vom 7. November 1995 - 3 AZR 676/94 - AP Nr. 1 zu § 3 TVG Betriebsnormen).

    So hat das BAG etwa in seiner Entscheidung vom 26. April 1990 (- 1 ABR 84/87 - BAGE 64, 368 = AP Nr. 57 zu Art. 9 GG ) die Besetzungsregeln in den Tarifverträgen der Druckindustrie als Betriebsnormen angesehen.

  • BAG, 27.04.1988 - 7 AZR 593/87

    Befristung des Arbeitsvertrags nach Art. 1 § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1

    Auszug aus LAG Bremen, 04.11.2009 - 2 TaBV 15/09
    Ihre Regelung im Individualvertrag wäre zwar nicht im naturwissenschaftlichen Sinne unmöglich, sie würde aber wegen "evident sachlogischer Unzweckmäßigkeit ausscheiden", weil eine einheitliche Regelung auf betrieblicher Ebene unerlässlich ist (BAG, Beschluss vom 17. Juli 1997 - Az. 1 ABR 3/97 - AP Nr. 2 zu § 3 TVG Betriebsnormen; BAG, Beschluss vom 26. April 1990 - 1 ABR 84/87 - AP Nr. 57 zu Art. 9 GG ; BAG, Urteil vom 21. Januar 1987 - 4 AZR 486/86 - AP Nr. 46 zu Art. 9 GG ; BAG, Urteil vom 27. April 1988 - 7 AZR 593/87 - AP Nr. 4 zu § 1 BeschFG 1985; BAG Urteil vom 7. November 1995 - 3 AZR 676/94 - AP Nr. 1 zu § 3 TVG Betriebsnormen).

    Als Betriebsnormen in Betracht gezogen werden etwa neben Festlegungen einer bestimmten Höchstzahl für die Beschäftigung von Lehrlingen oder sonstigen Arbeitnehmergruppen auch Regelungen, die sich insofern auf die Zusammensetzung der Belegschaft beziehen, als sie das quotenmäßige Verhältnis von befristet und unbefristet beschäftigten Arbeitnehmern festlegen (vgl. BAG, Urteil vom 27. April 1988 - 7 AZR 593/87 - AP Nr. 4 zu § 1 BeschFG 1985; BAG, Beschl. vom 9. Juli 1996 - 1 ABR 55/95 - AP Nr. 9 zu § 99 BetrVG 1972 Einstellung).

  • BAG, 28.01.1986 - 1 ABR 10/84

    Betriebsrat - Unterrichtungspflicht

    Auszug aus LAG Bremen, 04.11.2009 - 2 TaBV 15/09
    Diese Rechtsfolge kann nur eintreten, wenn zuvor der Arbeitgeber den Betriebsrat ordnungsgemäß unterrichtet hat (BAG, Beschluss vom 28.01.1986 - Az. 1 ABR 10/84 - AP Nr. 34 zu § 99 BetrVG 1972).
  • BAG, 21.01.1987 - 4 AZR 486/86

    Vorruhestand in Chemieindustrie

    Auszug aus LAG Bremen, 04.11.2009 - 2 TaBV 15/09
    Ihre Regelung im Individualvertrag wäre zwar nicht im naturwissenschaftlichen Sinne unmöglich, sie würde aber wegen "evident sachlogischer Unzweckmäßigkeit ausscheiden", weil eine einheitliche Regelung auf betrieblicher Ebene unerlässlich ist (BAG, Beschluss vom 17. Juli 1997 - Az. 1 ABR 3/97 - AP Nr. 2 zu § 3 TVG Betriebsnormen; BAG, Beschluss vom 26. April 1990 - 1 ABR 84/87 - AP Nr. 57 zu Art. 9 GG ; BAG, Urteil vom 21. Januar 1987 - 4 AZR 486/86 - AP Nr. 46 zu Art. 9 GG ; BAG, Urteil vom 27. April 1988 - 7 AZR 593/87 - AP Nr. 4 zu § 1 BeschFG 1985; BAG Urteil vom 7. November 1995 - 3 AZR 676/94 - AP Nr. 1 zu § 3 TVG Betriebsnormen).
  • BAG, 17.06.1997 - 1 ABR 3/97

    Betriebsnorm und tarifliche Arbeitszeitverkürzung

    Auszug aus LAG Bremen, 04.11.2009 - 2 TaBV 15/09
    Ihre Regelung im Individualvertrag wäre zwar nicht im naturwissenschaftlichen Sinne unmöglich, sie würde aber wegen "evident sachlogischer Unzweckmäßigkeit ausscheiden", weil eine einheitliche Regelung auf betrieblicher Ebene unerlässlich ist (BAG, Beschluss vom 17. Juli 1997 - Az. 1 ABR 3/97 - AP Nr. 2 zu § 3 TVG Betriebsnormen; BAG, Beschluss vom 26. April 1990 - 1 ABR 84/87 - AP Nr. 57 zu Art. 9 GG ; BAG, Urteil vom 21. Januar 1987 - 4 AZR 486/86 - AP Nr. 46 zu Art. 9 GG ; BAG, Urteil vom 27. April 1988 - 7 AZR 593/87 - AP Nr. 4 zu § 1 BeschFG 1985; BAG Urteil vom 7. November 1995 - 3 AZR 676/94 - AP Nr. 1 zu § 3 TVG Betriebsnormen).
  • BAG, 01.08.2001 - 4 AZR 388/99

    Beschäftigungssicherungstarifvertrag: Betriebsnorm

    Auszug aus LAG Bremen, 04.11.2009 - 2 TaBV 15/09
    Notwendig ist aber für die rechtliche Qualifizierung einer tarifvertraglichen Regelung, dass die Regelung nicht nur schuldrechtliche Verpflichtungen des Arbeitgebers enthält sondern normative, die für alle oder bestimmte Arbeitsverhältnisse gelten (BAG, Urteil vom 01.08.2001 - Az. 4 AZR 388/99 - AP Nr. 5 zu § 3 Betriebsnormen).
  • BAG, 09.07.1996 - 1 ABR 55/95

    Zustimmungsverweigerung bei Einstellung zu untertariflichen Bedingungen

    Auszug aus LAG Bremen, 04.11.2009 - 2 TaBV 15/09
    Als Betriebsnormen in Betracht gezogen werden etwa neben Festlegungen einer bestimmten Höchstzahl für die Beschäftigung von Lehrlingen oder sonstigen Arbeitnehmergruppen auch Regelungen, die sich insofern auf die Zusammensetzung der Belegschaft beziehen, als sie das quotenmäßige Verhältnis von befristet und unbefristet beschäftigten Arbeitnehmern festlegen (vgl. BAG, Urteil vom 27. April 1988 - 7 AZR 593/87 - AP Nr. 4 zu § 1 BeschFG 1985; BAG, Beschl. vom 9. Juli 1996 - 1 ABR 55/95 - AP Nr. 9 zu § 99 BetrVG 1972 Einstellung).
  • LAG Bremen, 29.07.2009 - 2 TaBV 5/09

    Informationspflichten der Arbeitgeberin bei personeller Maßnahme; unbegründeter

    Auszug aus LAG Bremen, 04.11.2009 - 2 TaBV 15/09
    Der vorliegende Sachverhalt ist bis auf betroffene Person des Herrn M. identisch mit dem Sachverhalt, der von der Kammer am 30.07.2009 unter dem Az. 2 TaBV 5/09 entschieden worden ist.
  • BAG, 07.11.1995 - 3 AZR 676/94

    Schließung der Geschäftsstellen am Silvestertag

    Auszug aus LAG Bremen, 04.11.2009 - 2 TaBV 15/09
    Ihre Regelung im Individualvertrag wäre zwar nicht im naturwissenschaftlichen Sinne unmöglich, sie würde aber wegen "evident sachlogischer Unzweckmäßigkeit ausscheiden", weil eine einheitliche Regelung auf betrieblicher Ebene unerlässlich ist (BAG, Beschluss vom 17. Juli 1997 - Az. 1 ABR 3/97 - AP Nr. 2 zu § 3 TVG Betriebsnormen; BAG, Beschluss vom 26. April 1990 - 1 ABR 84/87 - AP Nr. 57 zu Art. 9 GG ; BAG, Urteil vom 21. Januar 1987 - 4 AZR 486/86 - AP Nr. 46 zu Art. 9 GG ; BAG, Urteil vom 27. April 1988 - 7 AZR 593/87 - AP Nr. 4 zu § 1 BeschFG 1985; BAG Urteil vom 7. November 1995 - 3 AZR 676/94 - AP Nr. 1 zu § 3 TVG Betriebsnormen).
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