Rechtsprechung
LAG Rheinland-Pfalz, 25.06.2015 - 2 TaBV 28/14 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 7 S 2 BetrVG, § 9 BetrVG, § 19 Abs 1 BetrVG, § 2 BetrVGDV1WO, § 4 Abs 2 BetrVGDV1WO
Betriebsratswahl - Größe des Betriebsrats - Festlegung der Betriebsgröße - Wahlberechtigung - Leiharbeitnehmer - IWW
§ 9 BetrVG, § 5 Absatz 2 BetrVG, § 5 Absatz 3 BetrVG, § 15 Abs. 2 BetrVG, § 7 S. 2 BetrVG, § 7 BetrVG, § 19 Abs. 1 BetrVG, § 19 BetrVG, §§ 92 Abs. 1 S. 2, 72 Abs. 2 ArbGG
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Mainz, 10.09.2014 - 10 BV 10/14
- LAG Rheinland-Pfalz, 25.06.2015 - 2 TaBV 28/14
- BAG, 16.11.2015 - 7 ABN 63/15
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BAG, 12.09.2012 - 7 ABR 37/11
Anfechtung einer Betriebsratswahl - Größe des Betriebsrats - passive …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 25.06.2015 - 2 TaBV 28/14
Dabei kommt es - entgegen der Ansicht des Betriebsrats - nicht auf die Belegschaftsstärke an einem bestimmten Stichtag, z. B. am Tag des Erlasses des Wahlausschreibens oder am Tag der Betriebsratswahl, an, sondern auf die Anzahl der "in der Regel" Beschäftigten ( BAG 12. September 2012 - 7 ABR 37/11 - Rn. 12, NZA-RR 2013, 197 ).Wird ein Betriebsrat mit zu hoher Mitgliederzahl gewählt, so kann das Wahlergebnis nicht berichtigt werden; eine auf diesem Fehler beruhende Wahl ist insgesamt für unwirksam zu erklären ( BAG 12. September 2012 - 7 ABR 37/11 - Rn. 12, NZA-RR 2013, 197 ).
- BAG, 13.03.2013 - 7 ABR 69/11
Leiharbeitnehmer - Betriebsratsgröße
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 25.06.2015 - 2 TaBV 28/14
Diese nach § 7 S. 2 BetrVG wahlberechtigten Arbeitnehmer sind dann auch bei der Größe des Betriebsrats zu berücksichtigen ( BAG 13. März 2013 - 7 ABR 69/11 - NZA 2013, 789 ). - BAG, 15.03.2006 - 7 ABR 39/05
Anfechtung einer Betriebsratswahl - Arbeitnehmerbegriff
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 25.06.2015 - 2 TaBV 28/14
Der Wahlvorstand hat für die Feststellung der Arbeitnehmerzahl nicht nur den Personalbestand in der Vergangenheit zugrunde zu legen, sondern auch die künftige, aufgrund konkreter Entscheidungen des Arbeitgebers zu erwartende Entwicklung des Beschäftigungsstandes einzubeziehen; dabei sind die Verhältnisse bei Erlass des Wahlausschreibens maßgebend ( BAG 15. März 2006 - 7 ABR 39/05 - Rn. 13, juris ). - BAG, 16.04.2003 - 7 ABR 53/02
Betriebsratswahl - Leiharbeitnehmer
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 25.06.2015 - 2 TaBV 28/14
Arbeitnehmer, die sich für die Altersteilzeit im Blockmodell entschieden haben, bleiben wegen fehlender Betriebszugehörigkeit in der Freizeitphase unberücksichtigt (BAG-Urteil 7 ABR 53/02 vom 16.04.2003), da sie mit Beginn der Freizeitphase aus dem Betrieb ausscheiden.
- LAG Rheinland-Pfalz, 23.04.2015 - 2 TaBVGa 1/15
Einstweilige Verfügung - Abbruch einer Betriebsratswahl
Diese Wahl wurde angefochten und erstinstanzlich für unwirksam erklärt; derzeit ist das Wahlanfechtungsverfahren beim Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz anhängig (Az.: 2 TaBV 28/14).