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   LAG Bremen, 30.05.2012 - 2 TaBV 36/11   

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https://dejure.org/2012,61985
LAG Bremen, 30.05.2012 - 2 TaBV 36/11 (https://dejure.org/2012,61985)
LAG Bremen, Entscheidung vom 30.05.2012 - 2 TaBV 36/11 (https://dejure.org/2012,61985)
LAG Bremen, Entscheidung vom 30. Mai 2012 - 2 TaBV 36/11 (https://dejure.org/2012,61985)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 04.12.1986 - 6 ABR 48/85

    Gewerkschaft - Wahlanfechtungsverfahren - Anfechtung einer Wahl -

    Auszug aus LAG Bremen, 30.05.2012 - 2 TaBV 36/11
    Nach der Rechtsprechung des BAG ist beteiligungsbefugt derjenige, der durch die begehrte Entscheidung in seiner Rechtsstellung unmittelbar betroffen werden kann (BAG, Beschluss vom 04.12.1986 - Az. 6 ABR 48/85 - AP Nr. 13 zu § 19 BetrVG 1972).
  • BAG, 15.03.2011 - 10 AZB 49/10

    Rechtsweg - Arbeitnehmerüberlassung

    Auszug aus LAG Bremen, 30.05.2012 - 2 TaBV 36/11
    Insofern liegt eine gespaltene Arbeitgeberstellung vor (BAG, Beschluss vom 15.03.2011 - Az. 10 AZB 49/10 - AP Nr. 96 zu § 2 ArbGG 1979).
  • LAG Hamburg, 06.10.2005 - 7 TaBV 7/05
    Auszug aus LAG Bremen, 30.05.2012 - 2 TaBV 36/11
    Eigentums- oder sonstige Herrschaftsrechte des Arbeitgebers oder sonstiger Rechtsträger wie Eigentümer, Besitzer, Vermieter, Verpächter et cetera, stehen dem grundsätzlich nicht entgegen, soweit das Zutrittsrecht im Rahmen der betriebsverfassungsrechtlichen Aufgaben des Betriebsrates beansprucht wird und ein besonderes schutzwürdiges Interesse des Arbeitgebers dem nicht entgegensteht (LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 02.09.2009 - Az. 17 TaBV Ga 1372/09 - EzA-SD 2009, Nr. 22, 13; LAG München, Beschluss vom 18.11.2009 - 11 TaBVGa 16/9 - EzA-SD 2010 Nr. 2, 18; LAG Hamburg, Beschluss vom 06.10.2005 - Az. 7 TaBV 7/05 - AiB 2006, 238 f.; LAG Hessen, Beschluss vom 26.9.2011 - Az. 16 TaBV 105/11 - NZA-RR 2012, 85 f.).
  • LAG Hessen, 26.09.2011 - 16 TaBV 105/11

    Behinderung der Betriebsratsarbeit

    Auszug aus LAG Bremen, 30.05.2012 - 2 TaBV 36/11
    Eigentums- oder sonstige Herrschaftsrechte des Arbeitgebers oder sonstiger Rechtsträger wie Eigentümer, Besitzer, Vermieter, Verpächter et cetera, stehen dem grundsätzlich nicht entgegen, soweit das Zutrittsrecht im Rahmen der betriebsverfassungsrechtlichen Aufgaben des Betriebsrates beansprucht wird und ein besonderes schutzwürdiges Interesse des Arbeitgebers dem nicht entgegensteht (LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 02.09.2009 - Az. 17 TaBV Ga 1372/09 - EzA-SD 2009, Nr. 22, 13; LAG München, Beschluss vom 18.11.2009 - 11 TaBVGa 16/9 - EzA-SD 2010 Nr. 2, 18; LAG Hamburg, Beschluss vom 06.10.2005 - Az. 7 TaBV 7/05 - AiB 2006, 238 f.; LAG Hessen, Beschluss vom 26.9.2011 - Az. 16 TaBV 105/11 - NZA-RR 2012, 85 f.).
  • BAG, 15.10.2014 - 7 ABR 74/12

    Zutritt des Verleiherbetriebsrats zum Entleiherbetrieb

    wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Bremen vom 30. Mai 2012 - 2 TaBV 36/11 - aufgehoben.
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