Rechtsprechung
LAG Schleswig-Holstein, 21.06.2011 - 2 TaBV 41/10 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- LAG Schleswig-Holstein
Betriebsratswahl, Wirksamkeit, Anfechtung, Wählerliste, Zurückweisung, Anforderungen, Korrektur, Wahlzeit, Angabe, Nichteinhaltung, Briefwahl, Zulässigkeit
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Fehlerhafte Angabe der Wahlzeit für eine Stimmabgabe führt zur Unwirksamkeit einer Betriebsratswahl; Wirksamkeit einer Betriebsratswahl bei fehlerhafter Angabe der Wahlzeit für eine Stimmabgabe
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unwirksame Betriebsratswahl bei fehlerhafter Angabe der Wahlzeit für Stimmabgabe gegenüber mobilem Wahlteam in Filialbetrieb
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- schleswig-holstein.de (Pressemitteilung)
Unwirksame Betriebsratswahl wegen unklarer Zeitangaben für die Stimmabgabe
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Unklarer Zeitangaben für die Stimmabgabe bei der Betriebsratswahl
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Keine Betriebsratswahl mit unklaren Zeitangaben!
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Betriebsratswahl kann bei unklarem Zeitrahmen für die Stimmabgabe angefochten werden
- kanzlei-nickert.de (Kurzinformation)
Unwirksame Betriebsratswahl
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Unwirksame Betriebsratswahl wegen unklarer Zeitangaben
Verfahrensgang
- ArbG Neumünster, 27.10.2010 - 1 BV 15b/10
- LAG Schleswig-Holstein, 21.06.2011 - 2 TaBV 41/10
- BAG, 15.02.2012 - 7 ABN 74/11
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BAG, 19.09.1985 - 6 ABR 4/85
Gewerkschaft - Wahlanfechtungsverfahren
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 21.06.2011 - 2 TaBV 41/10
Die Nichteinhaltung der im Wahlausschreiben angegebenen Zeit der Stimmabgabe stellt einen Verstoß gegen §§ 3 Abs. 2 Nr. 11, § 12 Abs. 2 WahlO dar (…Kreutz, Rz. 32 zu § 19 BetrVG; BAG Beschluss vom 19.09.1985 - 6 ABR 4/85 - EzA § 19 BetrVG 1972 Nr. 22).
- VG Köln, 19.04.2018 - 33 K 5160/16 Wird sie nicht eingehalten, so wird die Wahl für die Wähler unzumutbar erschwert, vgl. LAG Schleswig- Holstein, Beschluss vom 21. Juni 2011 - 2 TaBV 41/10 - juris Rn. 42 f.