Rechtsprechung
LAG Nürnberg, 07.03.2012 - 2 TaBV 60/10 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Unbegründeter Globalantrag des Betriebsrats - fehlender kollektiver Bezug - Anweisung zur Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung am ersten Krankheitstag
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Mitbestimmung bei Regelungen zur Vorlage von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen; Globalantrag des Betriebsrats auf Unterlassung der Anforderung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen bei Erkrankungen von weniger als drei Kalendertagen
- Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern
§§ 5 Abs. 1 Satz 3 EFZG; 87 Abs. 1 Satz 1 BetrVG
Mitbestimmung des Betriebsrats bei Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung am ersten Krankheitstag - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mitbestimmung bei Regelungen zur Vorlage von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen; unbegründeter Globalantrag des Betriebsrats auf Unterlassung der Anforderung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen bei Erkrankungen von weniger als drei Kalendertagen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Würzburg, 12.05.2010 - 7 BV 22/09
- LAG Nürnberg, 07.03.2012 - 2 TaBV 60/10
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (5)
- ArbG Hamburg, 21.10.2008 - 19 BV 3/08
Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats - Anordnung gegenüber einem Arbeitnehmer, …
Auszug aus LAG Nürnberg, 07.03.2012 - 2 TaBV 60/10
Trifft daher der Arbeitgeber für jeden Einzelfall gesondert Anordnungen nach § 5 Abs. 1 Satz 3 EFZG, ohne hierbei nach einer bestimmten Regel vorzugehen, ist lediglich das Verhältnis des einzelnen Arbeitnehmers zum Arbeitgeber berührt (LAG Hessen vom 17.09.2008 - 8 Sa 1454/07; ArbG Hamburg vom 21.10.2008 - 19 BV 3/08).Ein irgendwie gearteter interner "Kriterienkatalog" ist nicht erkennbar und angesichts der nur wenigen Fälle, nämlich drei innerhalb von drei Jahren, auch nicht nahe liegend (vgl. hierzu ArbG Hamburg vom 21.10.2008 - 19 BV 3/08, zit. nach juris).
- LAG Hessen, 17.09.2008 - 8 Sa 1454/07
Kein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der Verpflichtung eines …
Auszug aus LAG Nürnberg, 07.03.2012 - 2 TaBV 60/10
Trifft daher der Arbeitgeber für jeden Einzelfall gesondert Anordnungen nach § 5 Abs. 1 Satz 3 EFZG, ohne hierbei nach einer bestimmten Regel vorzugehen, ist lediglich das Verhältnis des einzelnen Arbeitnehmers zum Arbeitgeber berührt (LAG Hessen vom 17.09.2008 - 8 Sa 1454/07; ArbG Hamburg vom 21.10.2008 - 19 BV 3/08).Allein die Möglichkeit und Befürchtung anderer Arbeitnehmer, dass auch diese später von einer ähnlichen Anweisung betroffen sein könnten, begründet noch keinen kollektiven Bezug (LAG Hessen, Urteil vom 17.09.2008 - 8 Sa 1454/07).
- BAG, 25.01.2000 - 1 ABR 3/99
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und Mitbestimmung des Betriebsrats
Auszug aus LAG Nürnberg, 07.03.2012 - 2 TaBV 60/10
(4) Dies steht auch im Einklang mit dem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 25.01.2000 - 1 ABR 3/99. - BAG, 10.03.2009 - 1 ABR 87/07
Mitbestimmung bei Verschwiegenheitserklärung
Auszug aus LAG Nürnberg, 07.03.2012 - 2 TaBV 60/10
Der Antrag ist bereits unbegründet, da er Fälle erfasst, bei denen ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nicht besteht und daher auch Fallgestaltungen erfasst, in denen sich der Antrag als unbegründet erweist (vgl BAG vom 29.06.2011 - 7 ABR 135/09, Rn 18, zitiert nach juris; BAG vom 10.03.2009 - 1 ABR 87/07). - BAG, 29.06.2011 - 7 ABR 135/09
Ab- und Rückmeldepflicht von Betriebsratsmitgliedern
Auszug aus LAG Nürnberg, 07.03.2012 - 2 TaBV 60/10
Der Antrag ist bereits unbegründet, da er Fälle erfasst, bei denen ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nicht besteht und daher auch Fallgestaltungen erfasst, in denen sich der Antrag als unbegründet erweist (vgl BAG vom 29.06.2011 - 7 ABR 135/09, Rn 18, zitiert nach juris; BAG vom 10.03.2009 - 1 ABR 87/07).
- LAG München, 13.12.2018 - 4 Sa 514/18
Attestvorlagepflicht ab dem 1. Tag; Willkürverbot
Hieraus folge eine zweistufige Prüfung: Zunächst sei festzustellen, dass nicht lediglich das Verhältnis des einzelnen Arbeitnehmers zum Arbeitgeber betroffen sei (kollektiver Bezug); erst wenn dieser kollektive Bezug bejaht werde, sei in einem zweiten Schritt zu prüfen, ob eine hierauf bezogene Maßnahme sich auf das Arbeits- und Leistungsverhalten oder das Ordnungsverhalten beziehe (LAG Nürnberg, Beschluss vom 07.03.2012 - 2 TaBV 60/10). - ArbG München, 28.06.2018 - 31 Ca 1313/18
Pflicht zur Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem 1. Tag
Hieraus folgt eine zweistufige Prüfung: Zunächst ist festzustellen, dass nicht lediglich das Verhältnis des einzelnen Arbeitnehmers zum Arbeitgeber betroffen ist (kollektiver Bezug); erst wenn dieser kollektive Bezug bejaht wird, ist in einem zweiten Schritt zu prüfen, ob eine hierauf bezogene Maßnahme sich auf das Arbeits- und Leistungsverhalten oder das Ordnungsverhalten bezieht (LAG Nürnberg v. 07.03.2012 - 2 TaBV 60/10).