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   LAG Köln, 03.05.2010 - 2 TaBV 90/09   

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https://dejure.org/2010,9088
LAG Köln, 03.05.2010 - 2 TaBV 90/09 (https://dejure.org/2010,9088)
LAG Köln, Entscheidung vom 03.05.2010 - 2 TaBV 90/09 (https://dejure.org/2010,9088)
LAG Köln, Entscheidung vom 03. Mai 2010 - 2 TaBV 90/09 (https://dejure.org/2010,9088)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de

    Einigungsstelle, Teilspruch, Schulung, Arbeitsschutz

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 12 ArbSchG, § 6 ArbSchG, § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG
    Einigungsstelle, Teilspruch, Schulung, Arbeitsschutz

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einigungsstellenspruch zur Durchführung von Gefährdungsschulungen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2010, 1980
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • ArbG Köln, 02.10.2009 - 5 BV 424/08

    Vorliegen einer Ermessensüberschreitung einer Einigungsstelle bei Regelung einer

    Auszug aus LAG Köln, 03.05.2010 - 2 TaBV 90/09
    Die Beschwerde der Beteiligten zu 2) und 3) gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 02.10.2009 - 5 BV 424/08 - wird zurückgewiesen.

    Die Beteiligten zu 2) und 3) beantragen, unter Abänderung des Beschlusses des Arbeitsgerichts Köln vom 02.10.2009 - 5 BV 424/08 - den Antrag zurückzuweisen.

  • BAG, 12.08.2008 - 9 AZR 1117/06

    Arbeitsschutz - Gefährdungsbeurteilung

    Auszug aus LAG Köln, 03.05.2010 - 2 TaBV 90/09
    Dies folgt aus der Entscheidung BAG 12.08.2008, 9 AZR 1117/06.

    Das Landesarbeitsgericht sieht sich aufgrund der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 12.08.2008 - 9 AZR 1117/06 - in der Auffassung bestätigt, dass Unterweisung nach § 12 ArbSchG stets eine Gefährdungsbeurteilung voraussetzt (vgl. Ziffer 26 der zitierten Entscheidung des BAG).

  • BAG, 08.11.2011 - 1 ABR 42/10

    Mitbestimmung des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG - Unterweisung zum

    Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Köln vom 3. Mai 2010 - 2 TaBV 90/09 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Saarland, 08.12.2010 - 1 TaBV 3/10

    Wirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs zur Unterweisung im Sinne von § 12

    Diese Auffassung hätten auch das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg in einer Entscheidung vom 19. Februar 2009 (1 TaBV 1871/08), das Landesarbeitsgericht Köln in einer Entscheidung vom 3. Mai 2010 (2 TaBV 90/09), das Landesarbeitsgericht Düsseldorf in einer Entscheidung vom 22. Juni 2010 (16 TaBV 11/10) und das Hessische Landesarbeitsgericht in einer Entscheidung vom 17. Juni 2010 (9 TaBV 247/09) vertreten.

    Zu derselben Einschätzung sind - soweit sich der Teilspruch auf andere Niederlassungen der Antragstellerin bezieht - auch das Landesarbeitsgericht Köln in seiner Entscheidung vom 3. Mai 2010 (2 TaBV 90/09, abrufbar bei juris), das Landesarbeitsgericht Düsseldorf in seiner Entscheidung vom 22. Juni 2010 (16 TaBV 11/10, abrufbar bei juris), das Hessische Landesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 17. Juni 2010 (9 TaBV 247/09, abrufbar bei juris), das Landesarbeitsgericht München (Beschluss vom 12. Oktober 2010, 9 TaBV 39/10, abrufbar bei juris) sowie das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg (Beschluss vom 14. Oktober 2010, 21 TaBV 2/10, abrufbar bei juris) gelangt, und zwar unter Hinweis darauf, dass eine Regelung zur Unterweisung erst nach einer vorangegangenen Gefährdungsbeurteilung hätte getroffen werden dürfen.

  • LAG Baden-Württemberg, 14.10.2010 - 21 TaBV 2/10

    Unterweisung über Gefahren am Arbeitsplatz ohne vorherige Gefährdungsanalyse;

    b) Im Anschluss an die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 11.12.2008 (1 TaBV 1871/01), die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Köln vom 03.05.2010 ( 2 TaBV 90/09) und an die des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 22.06.2010 ( 16 TaBV 11/10) geht auch die im vorliegenden Verfahren erkennende Kammer davon aus, dass die Normen des Arbeitsschutzgesetzes so ausgestaltet sind, dass jedenfalls mitbestimmte Regelungen zur aufgabenbezogenen Unterweisung nach § 12 ArbSchG erst getroffen werden können, wenn zuvor eine - ggf. mitbestimmte - Gefährdungsbeurteilung gemäß § 5 ArbSchG erfolgt ist und ohne die Gefährdungsbeurteilung auch eine Einigungsstelle keine Regelungen zur Unterweisung gem. § 12 ArbSchG erlassen kann.
  • LAG Sachsen, 10.12.2010 - 3 TaBV 13/10

    Ermessenfehlerhafter Einigungsstellenspruch zur Verpflichtung der Arbeitgeberin

    Das Landesarbeitsgericht sieht sich aufgrund der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 12.08.2008 - 9 AZR 1117/06 - und der Entscheidungen der Landesarbeitsgerichte Köln vom 03.05.2010 - 2 TaBV 90/09 - zitiert in Juris - und München vom 12.10.2010 - 9 TaBV 39/10 - in der Auffassung bestätigt, dass die Unterweisung nach § 12 ArbSchG stets eine Gefährdungsbeurteilung voraussetzt (vgl. Ziff. 26 der zitierten Entscheidung des BAG).
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