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   OLG Düsseldorf, 16.05.2007 - VI-2 U (Kart) 10/05   

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OLG Düsseldorf, 16.05.2007 - VI-2 U (Kart) 10/05 (https://dejure.org/2007,2930)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16.05.2007 - VI-2 U (Kart) 10/05 (https://dejure.org/2007,2930)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16. Mai 2007 - VI-2 U (Kart) 10/05 (https://dejure.org/2007,2930)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bereicherungsausgleich wegen zuviel gezahlter Entgelte und einer Zinsnutzung für Informationen über Inhaber von Telefonanschlüssen; Verfahren des Bundeskartellamts und des Europäischen Gerichtshofs wegen überhöhter Entgelte für das Zurverfügungstellen von ...

  • Judicialis

    TKG § 12 aF; ; TKG § ... 12 Abs. 1 aF; ; TKG § 12 Abs. 1 S. 2 aF; ; TKG § 12 Abs. 2 aF; ; GWB § 26 Abs. 2 aF; ; GWB § 26 Abs. 2 S. 1; ; GWB § 20 Abs. 1; ; GWB § 26 Abs. 2; ; GWB § 26 Abs. 2 S. 1 aF; ; GWB § 33 nF; ; GWB § 33 S. 1; ; GWB § 35 aF; ; GWB § 35 Abs. 1 S. 1; ; BGB § 134; ; BGB § 195; ; BGB § 197 aF; ; BGB § 199 Abs. 1 nF; ; BGB § 201 aF; ; BGB § 288 Abs. 1 S. 2; ; BGB § 288 Abs. 2; ; BGB § 291; ; BGB § 812 Abs. 1 S. 1 1. Alt.; ; BGB § 818 Abs. 1; ; BGB § 818 Abs. 2; ; BGB § 852 Abs. 1 aF; ; UrhG § 87 b; ; EGBGB Art. 229 § 1 Abs. 1; ; HGB § 352; ; ZPO § 543 Abs. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Behinderung anderer Marktteilnehmer wegen übersetzter Preise für die Bereitstellung von Telekommunikationsteilnehmerdaten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Überlassung von Teilnehmerdaten an Konkurrenten: Telekom hat lediglich Anspruch auf Zahlung der Kosten einer effizienten Bereitstellung

  • beck.de (Leitsatz)

    Kartellrechtswidriges Entgelt für die Überlassung von Telefondaten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2007, 718
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (18)

  • OLG Düsseldorf, 15.11.2006 - U (Kart) 1/06

    Nichtigkeit der entgeltlichen Überlassung der Teilnehmerdaten von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.05.2007 - 2 U (Kart) 10/05
    § 12 Abs. 1 TKG aF ist, auch soweit er sich über das Entgelt für die Überlassung von Teilnehmerdaten verhält, ein Verbotsgesetz i.S.v. § 134 BGB (so auch der 1. Kartellsenat des OLG Düsseldorf, Urteile vom 2.5.2007, VI-U (Kart) 31/06, UA 12 und vom 15.11.2006 - VI-U (Kart) 1/06, UA 8).

    Wie oft vom zugänglich gemachten Datenbestand durch Suchanfragen später Gebrauch gemacht wird, steht mit der Datenbereitstellung und dem dadurch veranlassten Aufwand in keinem Zusammenhang (so auch OLG Düsseldorf, 1. Kartellsenat, Urteil vom 15.11.2006 - VI-U (Kart) 1/06, UA 17).

    Sie hat Teilnehmerdaten nicht kostenlos zur Verfügung zu stellen, sondern kann dafür ein kostenorientiertes Entgelt berechnen, das einen angemessenen Ausgleich gewährt (so auch OLG Düsseldorf, 1. Kartellsenat, Urteil vom 15.11.2006 - VI-U (Kart) 1/06, UA 16).

    Die unternehmerische Freiheit der Beklagten, die ihr verfügbaren Teilnehmerdaten nach eigenen Vorstellungen, und zwar auch hinsichtlich des Preises, zu verwerten, hat in § 12 Abs. 1 TKG aF eine gesetzliche Regelung gefunden, die durch Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt ist (so auch OLG Düsseldorf, 1. Kartellsenat, Urteil vom 15.11.2006 - VI-U (Kart) 1/06, UA 16 f.).

    Anderenfalls könnte die Vorschrift die ihr zugedachte ordnungspolitische Funktion nicht erfüllen (ebenso: OLG Düsseldorf, 1. Kartellsenat, Urteil vom 15.11.2006 - VI-U (Kart) 1/06, UA 19).

    Dadurch wurde lediglich die Beklagte gebunden, nicht aber ist die Klägerin daran gehindert geltend zu machen, ihr gegenüber sei die Beklagte zu einer weitergehenden Herabsetzung der Entgelte verpflichtet (ebenso: OLG Düsseldorf, 1. Kartellsenat, Urteil vom 15.11.2006 - VI-U (Kart) 1/06, UA 9 f.).

    Die ONP-Richtlinie vom 26.2.1998 unterscheidet bei der Entgeltbestimmung nicht danach, ob Teilnehmerdaten für Sprachtelekommunikationsdienstleister oder für Dritte bereitgestellt werden (ebenso OLG Düsseldorf, 1, Kartellsenat, Urteil vom 15.11.2006 - VI- U (Kart) 1/06, UA 12).

  • BGH, 11.07.2006 - KZR 29/05

    Suchmaschine

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.05.2007 - 2 U (Kart) 10/05
    In einem anderen Rechtsstreit klagt die Klägerin - auf der Grundlage der Unterwerfungserklärung der Beklagten im Verfahren vor dem Bundeskartellamt - (vereinfachend ausgedrückt) auf teilweise Erstattung aufgrund des NDIS-Vertrages im Jahr 1999 überzahlter Entgelte (Az. 91 O 72/00 LG Köln, VI-U (Kart) 4/02 OLG Düsseldorf, KZR 29/05 BGH).

    Unabhängig davon ist der Beklagten verwehrt, den Entgeltmaßstab in § 12 Abs. 1 TKG aF dadurch außer Kraft zu setzen, indem sie Teilnehmerdaten - über die Verpflichtung nach dem Gesetz hinaus - ausschließlich in der Form einer an sich urheberrechtlich geschützten Datenbank zugänglich macht (BGH, Urteil vom 11.7.2006 - KZR 29/05, UA 11).

    Deshalb ist die Beklagte auch bei einer Benutzung der Suchmaschine NDIS auf eine reine Kostenerstattung beschränkt, m.a.W. hinsichtlich des Entgelts analog § 12 Abs. 1 TKG aF zu behandeln (vgl. BGH, Urteil vom .11.7.2006 - KZR 29/05, UA 11).

    Sofern - so der Bundesgerichtshof im Urteil vom 11.7.2006 (KZR 29/05, UA 11) - ein faktischer Zwang, bei der Online-Nutzung zu bleiben, bereits davon ausgeht, dass eine Datenbereitstellung offline wegen nicht zeitnaher Veränderungsdaten unpraktikabel ist, hat dies erst recht in dem Fall zu gelten, in dem ein Offline-Datenbezug um mehrere Millionen DM teurer als der Online-Bezug ist.

    Rechtssicherheit ist insoweit erst infolge des Urteils des Bundesgerichtshofs vom 11.7.2006 (KZR 29/05) eingetreten.

  • OLG Düsseldorf, 22.06.2005 - U (Kart) 4/02

    Entgelt für Anschluss an eine Auskunftsdatenbank

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.05.2007 - 2 U (Kart) 10/05
    In einem anderen Rechtsstreit klagt die Klägerin - auf der Grundlage der Unterwerfungserklärung der Beklagten im Verfahren vor dem Bundeskartellamt - (vereinfachend ausgedrückt) auf teilweise Erstattung aufgrund des NDIS-Vertrages im Jahr 1999 überzahlter Entgelte (Az. 91 O 72/00 LG Köln, VI-U (Kart) 4/02 OLG Düsseldorf, KZR 29/05 BGH).

    Davon hat sie den im anderweiten Rechtsstreit, der zur Zeit noch vor dem OLG Düsseldorf anhängig ist (Az. VI-U (Kart) 4/02), eingeklagten Betrag von 4.251.711,49 EUR abgesetzt.

    Einen so weitgehenden Standpunkt hat sie im Prozess VI-U (Kart) 4/02 vor dem 1. Kartellsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf nicht eingenommen.

    Der Betrag von 4.251.711,49 EUR, der Gegenstand des in zweiter Instanz vor dem 1. Kartellsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf anhängigen Rechtsstreits VI-U (Kart) 4/02 ist, ist davon abgezogen.

    Die Differenz zu den erbrachten Zahlungen - 44.010.040,96 EUR abzüglich des Betrages von 4.251.711,49 EUR, welcher noch den Gegenstand des Rechtsstreits VI-U (Kart) 4/02) vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf bildet, mithin 39.758.329,47 EUR - macht, so der Vortrag der Klägerin, den ihr entstandenen Schaden aus.

  • BGH, 06.06.1997 - V ZR 115/96

    Umfang des Schadensersatzes wegen Nichterfüllung bei einem Grundstücksverkauf

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.05.2007 - 2 U (Kart) 10/05
    Der einzelne Vorteil muss, sofern er angerechnet werden soll, mit dem einzelnen Nachteil kongruent sein, d.h. ihm seiner Art nach entsprechen (vgl. BGH NJW-RR 2004, 79, 80; NJW 1997, 2378, 2379; 1984, 229, 230; BGHZ 77, 151, 154 ff.).

    Daran hat der Schädiger keinen Verdienst (vgl. BGH NJW 1997, 2378, 2379).

  • BGH, 04.12.1996 - VIII ZR 360/95

    Rückabwicklung eines langjährig durchgeführten Getränkelieferungs- und

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.05.2007 - 2 U (Kart) 10/05
    Insofern ist (tatsächlich) zu vermuten, dass Nutzungen im Wert der sonst üblicherweise zu zahlenden Zinsen gezogen worden sind, wenn das Kapital - wie etwa bei dessen Einsatz als Betriebsmittel - in einer Art und Weise verwendet worden ist, die nach der Lebenserfahrung einen bestimmten wirtschaftlichen Vorteil erwarten lässt (BGH NJW 1997, 933, 935).

    Für den Wert der gezogenen Nutzungen (§ 818 Abs. 2 BGB) ist zu vermuten, dass er mindestens dem marktüblichen Preis für die Überlassung von Fremdkapital entspricht (vgl. BGH NJW 1997, 933, 936).

  • EuGH, 25.11.2004 - C-109/03

    KPN Telecom - Telekommunikation - Richtlinie 98/10/EG - Offener Netzzugang für

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.05.2007 - 2 U (Kart) 10/05
    Unterdessen entschied der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften durch Urteil vom 25.11.2004 (Rs. C-109/03) unter anderem, dass nach Maßgabe des einschlägigen Art. 6 Abs. 3 der Richtlinie 98/10/EG vom 26.2.1998 über die Anwendung des offenen Netzzugangs der Universaldienstanbieter für die Überlassung von Teilnehmerdaten (ONP-Richtlinie) nur die Kosten für das tatsächliche Zurverfügungstellen dieser Daten an Dritte in Rechnung gestellt werden können.

    In diesem Sinn hat auch der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften entschieden (Urteil vom 25.11.2004 - C-109/03, Tz. 37 ff. i.V.m. den Schlussanträgen des Generalanwalts vom 14.7.2004, Tz. 49 ff.).

  • BGH, 25.02.1999 - IX ZR 30/98

    Kenntnis von der Person des Ersatzpflichtigen bei nicht geklärter Notarhaftung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.05.2007 - 2 U (Kart) 10/05
    Infolgedessen fehlte es jedenfalls vor dem Zeitpunkt, unter dem die Klägerin die Klage eingereicht hat (dem 30.12.2004) an der Zumutbarkeit einer Klageerhebung als einer übergreifenden Voraussetzung für den Verjährungsbeginn (vgl. BGH NJW 1999, 2041, 2042).
  • BGH, 06.03.1998 - V ZR 244/96

    Herausgabe des durch ersparte Zinszahlungen Erlangten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.05.2007 - 2 U (Kart) 10/05
    Die Ersparnis von Fremdkapitalzinsen hat Vermögenswert (vgl. BGH, Urteil vom 6.3.1998 - V ZR 244/96, UA unter II.3.).
  • BGH, 02.07.1996 - KZR 31/95

    "Kraft-Wärme-Kopplung"; Bemessung der angemessenen Vergütung für die

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.05.2007 - 2 U (Kart) 10/05
    Gemäß § 852 Abs. 1 BGB aF verjährt der im Kartellrecht angelegte Schadensersatzanspruch in drei Jahren von dem Zeitpunkt an, in welchem die Klägerin von dem Schaden Kenntnis erlangt (zur Anwendbarkeit von § 852 BGB: BGH NJW 1996, 3005, 3006).
  • BGH, 22.09.1983 - III ZR 171/82

    Geschäftsräume des Darlehnsvermittlers - Kauffinanzierungsdarlehn -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.05.2007 - 2 U (Kart) 10/05
    Der einzelne Vorteil muss, sofern er angerechnet werden soll, mit dem einzelnen Nachteil kongruent sein, d.h. ihm seiner Art nach entsprechen (vgl. BGH NJW-RR 2004, 79, 80; NJW 1997, 2378, 2379; 1984, 229, 230; BGHZ 77, 151, 154 ff.).
  • BGH, 16.05.1980 - V ZR 91/79

    Verzug der Verpflichtung zur Löschung einer Auflassungsvormerkung;

  • BGH, 05.11.2002 - XI ZR 381/01

    Entscheidung des Bundesgerichtshofs in der Finanzaffäre Koch

  • BGH, 23.01.2007 - XI ZR 44/06

    Verjährungsfrist in Überleitungsfällen von subjektiven Voraussetzungen abhängig

  • BGH, 17.10.2003 - V ZR 84/02

    Schadensmindernde Berücksichtigung von Steuervorteilen; Darlegungs- und

  • BGH, 15.02.2000 - XI ZR 76/99

    Verjährung des Anspruchs auf Herausgabe von Zinsnutzungen

  • LG Köln, 31.08.2005 - 91 O 230/04

    Telefonauskunft: Millionen-Klage gegen die Telekom

  • LG Köln, 12.09.2001 - 91 O 72/00
  • OLG Düsseldorf, 02.05.2007 - U (Kart) 31/06

    Bestimmung des angemessenen Entgeltes gemäß § 12 Abs. 2 TKG a. F. für die

  • OLG Düsseldorf, 11.07.2007 - 2 U (Kart) 14/05

    Begriff der Angemessenheit der Kostenberechnung für die Überlassung von

    Der Senat hat dazu bereits in seinem Urteil vom 16. Mai 2007 (VI-2 U (Kart) 10/05) ausgeführt:.

    Die ONP-Richtlinie vom 26.02.1998 unterschied bei der Entgeltbestimmung nämlich nicht danach, ob Teilnehmerdaten für Sprachtelekommunikationsdienstleister oder für Dritte bereit gestellt werden (vgl. Urteil des Senats vom 16.05.2006 - VI-2 U (Kart) 10/05, UA 24; Urteile des 1. Kartellsenats des OLG Düsseldorf vom 15.11.2006 - VI-U (Kart) 1/06), UA 10 - 12, und vom 02.05.2007 - VI-U (Kart) 31/06, UA 12/13).

    Der Senat hat dazu im Urteil vom 16.05.2007 (VI-2 U (Kart) 10/05; s. auch Urteil des 1. Kartellsenats vom 02.05.2007 - VI-U (Kart) 31/06, UA 18/19) ausgeführt:.

    Der Senat hat in seinem Urteil vom 16.05.2007 (VI-2 U (Kart) 10/05) dazu ausgeführt: .

    a) Des Weiteren ist die Beklagte der Klägerin, wie der Senat bereits im Urteil vom 16. Mai 2007 (VI-2 U (Kart) 10/05) zu einer vergleichbaren Fallgestaltung ausgeführt hat, wegen einer missbräuchlichen Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung nach § 33 S. 1, § 19 Abs. 1, Abs. 4 Nr. 1 GWB (in der Fassung der 6. GWB-Novelle), zu Schadensersatz verpflichtet.

    Der Senat hat dazu bereits in seinem Urteil vom 16.05.2007 (VI-2 U (Kart) 10/05) ausgeführt:.

  • OLG Düsseldorf, 18.07.2007 - 2 U (Kart) 12/05

    Möglichkeit einer wettbewerblichen Behinderung auf Drittmarkt bei Vorliegen des

    Der Senat hat dazu in seinem Urteil vom 16. Mai 2007 (VI-2 U 10/05) ausgeführt:.

    Der Senat hat dazu bereits in seinem Urteil vom 16. Mai 2007 (VI-2 U (Kart) 10/05) ausgeführt:.

    Die dem Gesetz zugrundeliegende ONP-Richtlinie vom 26.02.1998 unterschied bei der Entgeltbestimmung nämlich nicht danach, ob Teilnehmerdaten für Sprachtelekommuniktionsdienstleister oder für Dritte bereit gestellt werden (vgl. Urteil des hiesigen Senats vom 16.05.2006 - VI-2 U (Kart) 10/05, UA 24; Urteile des 1. Kartellsenats des OLG Düsseldorf vom 15.11.2006 - VI-U (Kart) 1/06), UA 10 - 12, und vom 02.05.2007 - VI-U (Kart) 31/06, UA 12/13).

    Der Senat hat dazu bereits in seinem Urteil vom 16.05.2007 (VI-2 U (Kart) 10/05; s. auch Urteil des 1. Kartellsenats vom 02.05.2007 - VI-U (Kart) 31/06, UA 18/19) ausgeführt:.

    Der Senat hat bereits in seinem Urteil vom 16.05.2007 (VI-2 U (Kart) 10/05) dazu ausgeführt:.

    Der Senat hat dazu bereits in seinem Urteil vom 16.05.2007 (VI-2 U (Kart) 10/05) ausgeführt:.

  • OLG Düsseldorf, 27.06.2007 - 2 U (Kart) 9/05

    Zur wettbewerbsrechtlichen Beeinträchtigung auf dem Markt des Betriebs von

    § 12 TKG a.F. bezweckt, auch soweit er sich über das Entgelt für die Überlassung von Teilnehmerdaten an Dritte verhält (zum Charakter der Vorschrift als Verbotsgesetz und der Nichtigkeit der Entgeltabrede: vgl. Senat, Urt. v. 16.5.2007, VI-2 U (Kart) 10/05, Umdruck S. 13 m.w.N.), eine Marktöffnung und die Entwicklung eines chancengleichen Wettbewerbs auf den angesprochenen Märkten.

    Nach dem Vorbringen der T...AG in dem parallelen Rechtsstreit VI-2 U (Kart) 10/05 ist ihr unter dem 18. Dezember 1997 eine Lizenz zur Ausübung von Sprachtelefondiensten erteilt worden.

    Insoweit kann auf die Ausführungen des Senats im Urteil vom 16. Mai 2007 (VI -2 U (Kart) 10/05, Umdruck Seite 22, 23) verwiesen werden.

    Die volle Wirksamkeit der kartellrechtlichen Mißbrauchstatbestände wäre beeinträchtigt, wenn nicht jedermann Ersatz des Schadens verlangen könnte, der ihm durch eine Vereinbarung, die den Wettbewerb beschränkt, entstanden ist (Senatsurt. vom 16. Mai 2007, aaO. S. 28; für die volle Wirksamkeit des Art. 85 EG, jetzt Art. 82 EGV: vgl. EuGH, Urt. v. 20.9.2001, Rs. C-453/99, Tz. 26 - Courage vs. Crehan; Urt. v. 13.7.2005, C-259/04 bis C-298/04, EuZW 2006, 529 - Manfredi vs. Llyod Adriatico Assicurazioni SpA, u.a.).

  • OLG Düsseldorf, 08.06.2011 - U (Kart) 2/11

    Deutsche Telekom AG zur Zahlung von 41 Millionen verurteilt

    Die Berufung der Klägerin gegen das am 31. August 2005 verkündete Urteil der 11. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln wird - soweit über sie nicht bereits durch Urteil des 2. Kartellsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 16. Mai 2007, VI-2 U (Kart) 10/05, rechtskräftig entschieden ist - zurückgewiesen.

    Auf die Berufung der Beklagten wird - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels - das am 31. August 2005 verkündete Urteil der 11. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln teilweise abgeändert und - unter Berücksichtigung des Urteils des 2. Kartellsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 16. Mai 2007, VI-2 U (Kart) 10/05, soweit hierdurch die Klage bereits rechtskräftig abgewiesen worden ist - wie folgt neugefasst:.

  • LG Köln, 19.03.2008 - 90 O (Kart) 99/07

    Rückzahlung der Entgelte für die Überlassung von Telefonteilnehmerdaten in Höhe

    Eine derartige Verwendung oder eine solche für andere Unternehmenszwecke ist nach der wirtschaftlichen Erfahrung naheliegend (OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.05.2007 - VI-2 U (Kart) 10/05 -, aus Juris Rn. 76).

    Die Ersparnis von Fremdkapitalzinsen hat Vermögenswert (BGH, Urteil vom 06.03.1998 - V ZR 244/96, UA unter II. 3.; OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.05.2007 - VI-2 U (Kart) 10/05 -, aus Juris Rn. 76).

    Deshalb gilt weiterhin die Vermutung, dass die Beklagte aus den Zahlungen der Klägerin Nutzungen im Wert der sonst üblicherweise zu entrichtenden Zinsen gezogen hat (OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.05.2007 - VI-2 U (Kart) 10/05 -, aus Juris Rn. 76).

    b) Für den Wert der gezogenen Nutzungen (§ 818 Abs. 2 BGB) ist zu vermuten, dass er mindestens dem marktüblichen Preis für die Überlassung von Fremdkapital entspricht (BGH NJW 1997, 933, 936; (OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.05.2007 - VI-2 U (Kart) 10/05 -, aus Juris Rn. 77).

    Infolge dessen fehlt es an der Zumutbarkeit einer Klageerhebung als einer übergreifenden Voraussetzung für den Verjährungsbeginn (BGH NJW 1999, 2041, 2042; OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.05.2007 - VI-2 U (Kart) 10/05 -, aus Juris Rn. 80).

  • OLG Düsseldorf, 18.07.2007 - 2 U (Kart) 11/05

    Wirksamkeit eines Vertrags der Telekom AG mit einem Telefonauskunftdienst über

    § 12 TKG a.F. bezweckt, auch soweit er sich über das Entgelt für die Überlassung von Teilnehmerdaten an Dritte verhält (zum Charakter der Vorschrift als Verbotsgesetz und der Nichtigkeit der Entgeltabrede: vgl. Senat, Urt. v. 16.5.2007, VI-2 U (Kart) 10/05, Umdruck S. 13 m.w.N.), eine Marktöffnung und die Entwicklung eines chancengleichen Wettbewerbs auf den betreffenden Märkten.

    Auf die Ausführungen im Urteil des Senats vom 16.5.2007, VI-2 U (Kart) 10/05, Umdruck S. 17 f., wird verwiesen.

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