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   OLG Düsseldorf, 25.04.2007 - VI-2 U (Kart) 9/06   

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OLG Düsseldorf, 25.04.2007 - VI-2 U (Kart) 9/06 (https://dejure.org/2007,18267)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25.04.2007 - VI-2 U (Kart) 9/06 (https://dejure.org/2007,18267)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25. April 2007 - VI-2 U (Kart) 9/06 (https://dejure.org/2007,18267)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aktivlegitimation hinsichtlich der Rückübertragung von Forderungen betreffend Nutzungsentgelten; Verjährung von Bereicherungsansprüchen hinsichtlich wiederkehrender Schuldverhältnisse nach Zustellung der Ausfertigung eines Mahnbescheides; Festsetzung eines angemessenen ...

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 17.10.2000 - XI ZR 312/99

    Unterbrechung der Verjährung durch Zustellung eines Mahnbescheids

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.04.2007 - 2 U (Kart) 9/06
    Die zugestellte Ausfertigung des Mahnbescheids individualisierte die geltend gemachten Gesamtforderung zugrunde liegenden Einzelforderungen nicht nach § 690 Abs. 1 Nr. 3 ZPO (vgl. BGH NJW 2001, 305, 306).

    Die Zustellung der Ausfertigung des Mahnbescheids nach § 693 ZPO war nicht wirksam und mithin nicht verjährungsunterbrechend (vgl. BGH NJW 2001, 305, 307).

  • BGH, 23.01.2007 - XI ZR 44/06

    Verjährungsfrist in Überleitungsfällen von subjektiven Voraussetzungen abhängig

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.04.2007 - 2 U (Kart) 9/06
    Nicht entscheidend für den Beginn der Verjährungsfrist ist mithin, dass die A...GmbH - auf deren Kenntnis als Gläubigerin im Jahre 2002 zunächst abzustellen ist (vgl. BGH, Urt. v. 23.1.2007, XI ZR 44/06, Umdruck S. 16) - die Kalkulation der Beklagten kannte, wie der Kläger meint.

    Entscheidend aber ist, dass der Beginn der regelmäßigen dreijährigen Verjährungsfrist der Zahlungsansprüche nach § 195 BGB n.F. im Streitfall ausnahmsweise auf den Zeitpunkt der positiven Kenntnis des Klägers als Insolvenzverwalter über das Vermögen der A...GmbH - dessen Kenntnis diese sich über § 166 Abs. 1 BGB analog zurechnen-lassen muß (vgl. BGH, Urt. v. 23.1.2007, XI ZR 44/06, Umdruck S. 16) - von der Rechtslage herausgeschoben.

  • BGH, 03.03.2005 - III ZR 353/04

    Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen einen Notar bei

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.04.2007 - 2 U (Kart) 9/06
    Ist dagegen die Rechtslage unübersichtlich oder zweifelhaft, kann der Verjährungsbeginn auch wegen Rechtsunkenntnis ausnahmsweise herausgeschoben sein (vgl. BGH NJW-RR 2005, 1148, 1149 m.w.N.).
  • BGH, 18.05.1995 - VII ZR 191/94

    Unterbrechung der Verjährung durch Einreichung eines Mahnbescheidsantrags;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.04.2007 - 2 U (Kart) 9/06
    Die Zustellung der Anspruchsbegründung wirkt nach §§ 693 Abs. 2, 270 Abs. 3 ZPO aber - wie die Zustellung des Mahnbescheides - auf den Zeitpunkt der Antragstellung zurück (vgl. BGH, NJW 1995, 2230, 2331).
  • BGH, 26.11.1987 - IX ZR 162/86

    Verjährungsbeginn bei anderweitiger Ersatzmöglichkeit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.04.2007 - 2 U (Kart) 9/06
    Es genügt, dass der Gläubiger den Hergang in seinen Grundzügen kennt und weiß, dass der Sachverhalt erhebliche Anhaltspunkte für die Entstehung eines Anspruchs bietet (vgl. BGHZ 102, 246, 248).
  • BGH, 05.07.2005 - X ZR 99/04

    Anspruch auf Entgelt für die Abfallentsorgung und Straßenreinigung gegenüber

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.04.2007 - 2 U (Kart) 9/06
    Erst mit den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 5. Juli 2005, X ZR 99/04, vom 18. Oktober 2005, KZR 36/04, und vom 7. Februar 2006, KZR 8/05 und KZR 24/04, ist nämlich auch für Stromnetznutzungsentgelte vom Bundesgerichtshof die Frage abschließend geklärt, dass diese der gerichtlichen Billigkeitskontrolle in unmittelbarer oder entsprechender Anwendung des § 315 Abs. 3 BGB unterliegen.
  • BGH, 18.10.2005 - KZR 36/04

    Stromnetznutzungsentgelt

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.04.2007 - 2 U (Kart) 9/06
    Erst mit den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 5. Juli 2005, X ZR 99/04, vom 18. Oktober 2005, KZR 36/04, und vom 7. Februar 2006, KZR 8/05 und KZR 24/04, ist nämlich auch für Stromnetznutzungsentgelte vom Bundesgerichtshof die Frage abschließend geklärt, dass diese der gerichtlichen Billigkeitskontrolle in unmittelbarer oder entsprechender Anwendung des § 315 Abs. 3 BGB unterliegen.
  • BGH, 07.02.2006 - KZR 24/04

    "Rückforderungsvorbehalt"; Zustandekommen eines Kaufvertrages ohne Einigung über

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.04.2007 - 2 U (Kart) 9/06
    Erst mit den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 5. Juli 2005, X ZR 99/04, vom 18. Oktober 2005, KZR 36/04, und vom 7. Februar 2006, KZR 8/05 und KZR 24/04, ist nämlich auch für Stromnetznutzungsentgelte vom Bundesgerichtshof die Frage abschließend geklärt, dass diese der gerichtlichen Billigkeitskontrolle in unmittelbarer oder entsprechender Anwendung des § 315 Abs. 3 BGB unterliegen.
  • BGH, 25.09.1991 - XII ZB 97/90

    Ausgleich bei Anrecht aus Versorgungswerk der NRW-Rechtsanwälte

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.04.2007 - 2 U (Kart) 9/06
    Die Beklagte hat dabei darzulegen, welche Kosten, die als Umlage in die jeweiligen Preise einkalkuliert werden, über den Grundpreis (z.B. Abschreibungen, Zinsverluste, etc.) gedeckt und welche Kosten über den Arbeitspreis (z.B. Gemeinkosten, allgemeine Geschäftskosten etc.) oder den Verrechnungspreis hereingeholt werden (vgl. BGH NJW 1992, 174).
  • BGH, 07.02.2006 - KZR 8/05

    Stromnetznutzungsentgelt II

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.04.2007 - 2 U (Kart) 9/06
    Erst mit den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 5. Juli 2005, X ZR 99/04, vom 18. Oktober 2005, KZR 36/04, und vom 7. Februar 2006, KZR 8/05 und KZR 24/04, ist nämlich auch für Stromnetznutzungsentgelte vom Bundesgerichtshof die Frage abschließend geklärt, dass diese der gerichtlichen Billigkeitskontrolle in unmittelbarer oder entsprechender Anwendung des § 315 Abs. 3 BGB unterliegen.
  • BGH, 26.10.2005 - VIII ZR 359/04

    Verjährung von Gewährleistungsansprüchen aus vor dem 1.1.2002 geschlossenen

  • BGH, 24.11.1995 - V ZR 174/94

    Beginn der Verjährung eines von gerichtlicher Leistungsbestimmung abhängenden

  • BGH, 02.11.2005 - VIII ZR 39/04

    Verjährung von Ansprüchen des Leasingnehmers auf Rückzahlung periodisch

  • OLG Düsseldorf, 20.02.2013 - 2 U (Kart) 1/12

    Billigkeit der Preisbestimmung durch den Betreiber eines Stromverteilnetzes

    Der Zeitraum von knapp drei Jahren seit dem Entstehen etwaiger Bereicherungsansprüche genügt in zeitlicher Hinsicht nicht, weil er nicht länger als die dreijährige Verjährungsfrist ist (Senat, Beschluss vom 25.04.2007, VI-2 U (Kart) 9/06 - juris Tz. 10; Palandt, BGB, 66. Aufl., § 242 BGB, Rdnr. 87, 90 m.w.N.).

    Wie der Senat unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bereits im Beschluss vom 25.04.2007, VI-2 U (Kart) 9/06, entschieden hat, kann der Verjährungsbeginn wegen Rechtsunkenntnis ausnahmsweise dann herausgeschoben sein, wenn die Rechtslage unübersichtlich oder zweifelhaft ist (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 25.04.2007 - VI-2 U (Kart) 9/06 - juris Tz. 2 unter Bezugnahme auf BGH NJW-RR 2005, 1148, 1149).

  • OVG Thüringen, 29.10.2009 - 2 KO 893/07

    Besoldung und Versorgung; Verjährung von Besoldungsansprüchen;

    In diesem Fall fehlt es an der Zumutbarkeit der Klageerhebung als übergreifender Voraussetzung für den Verjährungsbeginn (vgl. nur BGH, Urteile vom 23. September 2008 - XI ZR 262/07 - MDR 2008, 1405; vom 18. Dezember 2008 - III ZR 132/08 - MDR 2009, 315 und vom 25. Februar 1999 - IX ZR 30/98 - NJW 1999, 2041 m. w. N.; BAG, Urteil vom 24. Oktober 2001 - 5 AZR 32/00 - NJW 2002, 289; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25. April 2007 - VI-2 U (Kart) 9/06 - Juris).
  • OLG Düsseldorf, 24.04.2013 - 2 U (Kart) 8/12

    Billigkeit der Preisbestimmung durch den Betreiber eines Stromverteilnetzes

    Insoweit ist auch zu berücksichtigen, dass der Rückforderungsanspruch aus § 812 Abs. 1 Satz 1 Fall 1 BGB gemäß §§ 195, 199 BGB der (kurzen) regelmäßigen Verjährung von drei Jahren unterliegt und daher eine weitere Abkürzung dieser Verjährungsfrist durch Verwirkung nur noch unter ganz besonderen Umständen angenommen werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 20.07.2010, EnZR 23/09 - Stromnetznutzungsentgelt IV, juris Tz. 22 m.w.N; vgl. auch Senat, Beschluss vom 25.04.2007, VI-2 U (Kart) 9/06, juris Tz. 10).
  • OLG Celle, 17.06.2010 - 13 U 155/09

    Festsetzung des Netznutzungsentgelts bei fehlendem Sachvortrag des Netzbetreibers

    Darüber hinaus hat die Beklagte auch nicht dargelegt, ihr eigenes Verhalten im Vertrauen darauf, dass die Klägerin ihre Rückforderungsansprüche nicht mehr geltend machen werde, eingerichtet und im Hinblick darauf außerordentliche Aufwendungen, insbesondere Investitionen in den Erhalt ihres Stromnetzes, getätigt zu haben, die eine Rückzahlung der Beträge unmöglich machten bzw. eine mit den Grundsätzen von Treu und Glauben unvereinbare Härte darstellten (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25. April 2007 - VI - 2 U (Kart) 9/06, zitiert nach juris Tz. 11).
  • LG Potsdam, 30.07.2007 - 2 O 488/06

    Stromnetznutzungsvertrag zwischen Stromhändler und Energieversorgungsunternehmen:

    Vorher habe der Kläger den Verjährungsbeginn auslösende Kenntnis vom Rückforderungsanspruch im Sinne von § 199 I Nr. 2 BGB nicht gehabt; ausnahmsweise sei statt der üblicherweise maßgeblichen Tatsachenkenntnis auf die Rechtskenntnis abzustellen, wenn die Rechtslage zuvor derart unübersichtlich oder zweifelhaft gewesen sei, daß sie selbst ein rechtskundiger Dritter nicht zuverlässig habe einschätzen können (Verweis auf den Beschluß des OLG Düsseldorf, VI-2 U (Kart) 9/06, vom 25.04.2007).

    Nicht zu überzeugen vermag demgegenüber die vom OLG Düsseldorf im Beschluß vom 25.04.2007 offenbarte Auffassung, aus § 242 BGB folge eine Nebenpflicht des Netzbetreibers, die ihr in Rechnung gestellten Nutzungsentgelte vor ihrer Überwälzung auf die mit ihr vertraglich verbundenen Netznutzer (wie die Gemeinschuldnerin) auf ihre Angemessenheit zu prüfen und ggf. ihre Unangemessenheit nach § 315 BGB gerichtlich geltend zu machen (Az. VI-2 U 9/06, S. 9 f.).

  • OLG Frankfurt, 05.10.2010 - 11 U 31/09

    Netznutzungsvertrag: Rückforderung überhöhten Nutzungsentgelts; Ermittlung des

    Vor diesem Hintergrund erscheint schon der Zeitraum von knapp drei Jahren seit Ablauf des abzurechnenden Jahres 2005, das heißt vom Anfang des Jahres 2006 bis zur Klageerhebung nicht ausreichend für die Annahme einer Verwirkung, weil er nicht länger als die für den Rückzahlungsanspruch geltende kurze dreijährige Verjährungsfrist der §§ 195, 199 Abs. 1 BGB ist (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.4.2007, VI - 2 U (Kart) 9/06, zitiert nach Juris Rz. 10).
  • OLG Stuttgart, 30.12.2010 - 2 U 94/10

    Strombelieferungsvertrag: Kartellrechtliche und zivilrechtliche

    Es ist ferner anerkannt, dass eine Abkürzung der kurzen Regelverjährung von 3 Jahren nach § 195 BGB n. F. durch Annahme der Verwirkung nur unter besonders gravierenden Umständen in Betracht kommt (MüKo BGB-Roth, 5. Aufl., § 242 Rdnr. 302 i. V. m. Rdnr. 321; Palandt-Heinrichs, a.a.O., § 242 Rdnr. 97; speziell zu unbilligen Stromnetzentgelten OLG Düsseldorf, Beschl. vom 25.4.2007, VI-2 U (Kart) 9/06 - Rdnr. 10 in Juris).
  • OLG Naumburg, 04.03.2010 - 1 U 62/08

    Rückforderung gezahlter überhöhter Stromnetznutzungsentgelte: Darlegungs- und

    Soweit sich die Berufung in diesem Zusammenhang auf die Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 25.4.2007 (VI-2 U (Kart) 9/06; hier: zitiert nach juris) stützt, nach der die Verjährung von (hier streitgegenständlichen) Rückforderungsansprüchen frühestens mit der Veröffentlichung von zwei Entscheidungen des Bundesgerichtshofs aus dem Jahre 2005 (X ZR 99/04; KZR 36/04) beginnt, kann dem nicht gefolgt werden.
  • LG Köln, 27.03.2009 - 90 O 71/08

    Verwirkung des Unbilligkeitseinwands gegen Netznutzungsentgelte des Betreibers

    Zwar geht die Kammer mit der vom Oberlandesgericht Düsseldorf im Hinweisbeschluss vom 25.04.2007 (VI-2 U (Kart) 9/06) geäußerten Rechtsauffassung davon aus, dass der Verjährungsbeginn für Ansprüche auf Rückforderung von Netznutzungsentgelten erst mit der Entscheidung des BGH vom 18.10.2005 anzunehmen ist, folglich die in Rede stehenden Ansprüche noch nicht verjährt sind.
  • LG Köln, 27.03.2009 - 90 O 63/08

    Verwirkung des Unbilligkeitseinwands gegen Netznutzungsentgelte des Betreibers

    Zwar geht die Kammer mit der vom Oberlandesgericht Düsseldorf im Hinweisbeschluss vom 25.04.2007 (VI-2 U (Kart) 9/06) geäußerten Rechtsauffassung davon aus, dass der Verjährungsbeginn für Ansprüche auf Rückforderung von Netznutzungsentgelten erst mit der Entscheidung des BGH vom 18.10.2005 anzunehmen ist, folglich die in Rede stehenden Ansprüche noch nicht verjährt sind.
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