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   OLG Rostock, 18.04.2001 - 2 U 10/95   

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https://dejure.org/2001,20498
OLG Rostock, 18.04.2001 - 2 U 10/95 (https://dejure.org/2001,20498)
OLG Rostock, Entscheidung vom 18.04.2001 - 2 U 10/95 (https://dejure.org/2001,20498)
OLG Rostock, Entscheidung vom 18. April 2001 - 2 U 10/95 (https://dejure.org/2001,20498)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • IWW
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Architektenrecht - Akquisitions - oder Planungsleistung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Architektenvertrag: Planungsleistung mangelhaft wegen Überschreitung des Kostenrahmens? (IBR 2002, 370)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Bauvoranfrage: Akquisitions- oder Planungsleistung? (IBR 2002, 371)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 09.04.1987 - VII ZR 266/86

    Beweis für Entgeltlichkeit von Architektenleistungen

    Auszug aus OLG Rostock, 18.04.2001 - 2 U 10/95
    Dem steht auch die Entscheidung des BGH BauR 1987, 454 nicht entgegen, da dort ausdrücklich ausgeführt ist, dass der Abschluss eines Architektenvertrages festgestellt worden sei.
  • BGH, 05.06.1997 - VII ZR 124/96

    Zustandekommen eines Architektenvertrages; Akquisitorische Tätigkeit eines

    Auszug aus OLG Rostock, 18.04.2001 - 2 U 10/95
    Wegen der weiteren Einzelheiten dieser Entscheidung wird auf das Urteil des 7. Zivilsenates des Bundesgerichtshofes vom 5.06.1997 - Az. VII ZR 124/96 (Bd. IV Bl. 77 ff.) Bezug genommen.
  • LSG Saarland, 18.02.2009 - L 2 U 61/05

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wie-Berufskrankheit - neue Erkenntnisse der

    Ein 1990 eingeleitetes Verfahren auf Anerkennung der Atemwegserkrankung der Klägerin als BK nach Nr. 4301 oder 4302 der Anlage zur Berufskrankheitenverordnung (BKV) endete 1995 durch Zurückweisung der Berufung (S 3 U 53/92 /L 2 U 10/95, Urteil des Senats vom 05.09.1995).

    Wegen des Sach- und Streitstandes im Übrigen wird Bezug genommen auf den Inhalt der Gerichtsakte und der beigezogenen Gerichtsakten L 2 U 10/95 (= S 3 U 53/92) und L 2 U 128/01 (= S 3 U 247/97) sowie der beigezogenen Verwaltungsakte der Beklagten; der Inhalt der Beiakten war Gegenstand der mündlichen Verhandlung.

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