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   OLG Düsseldorf, 24.02.2011 - I-2 U 102/09   

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OLG Düsseldorf, 24.02.2011 - I-2 U 102/09 (https://dejure.org/2011,16890)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 24.02.2011 - I-2 U 102/09 (https://dejure.org/2011,16890)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 24. Februar 2011 - I-2 U 102/09 (https://dejure.org/2011,16890)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ansprüche wegen mittelbarer Patentverletzung eines Aufbausystems zur Erstellung von Aufbauten bestehen bei wortsinngemäßem Gebrauch von der technischen Lehre des Klagepatents; Ansprüche wegen der Verletzung eines Patents für ein Aufbausystem zur Erstellung von Aufbauten ...

  • Zentrum für gewerblichen Rechtsschutz

    Aufbausystem

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PatG § 9 Nr. 1; EPÜ Art. 64; PatG § 139 Abs. 1
    Ansprüche wegen der Verletzung eines Patents für ein Aufbausystem zur Erstellung von Aufbauten für den Messe- oder Ladenbau, da die angegriffenen Ausführungsformen von der technischen Lehre des Klagepatents wortsinngemäß Gebrauch machen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 14.07.1970 - X ZR 4/65

    Klage auf Unterlassung infolge Verletzung eines Patents (Diapositivrahmen) -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.02.2011 - 2 U 102/09
    aa) In dem Bestreben, dem Patentinhaber einen ausreichenden Patentschutz als Ausgleich für die der Allgemeinheit zur Verfügung gestellte Bereicherung der Technik zu gewährleisten und ihn gegen offensichtliche Umgehungsversuche zu sichern, hat der Bundesgerichtshof in seiner Rechtsprechung zum Patentgesetz 1968 bei einem Kombinationspatent angenommen, dass sich das Verbot der Herstellung patentgeschützter Gegenstände nicht nur auf den letzten, die Herstellung unmittelbar herbeiführenden Tätigkeitsakt bezieht und dass daher unter bestimmten Voraussetzungen schon die Herstellung von Teilen einer geschützten Vorrichtung patentverletzend sei (vgl. BGH, GRUR 1971, 78, 80 - Dia-Rähmchen V; GRUR 1977, 250, 252 - Kunststoffhohlprofil, jeweils m. w. Nachw.).

    Unter diesen Voraussetzungen hat er folgerichtig neben der Herstellung dieser Teile auch deren Feilhalten und Vertreiben als patentverletzend angesehen, und zwar unabhängig davon, ob der letzte Herstellungsakt im Einzelfall ebenfalls als patentverletzend zu beurteilen ist oder nicht (BGH, GRUR 1971, 78, 80 - Dia-Rähmchen V).

    Der Bundesgerichtshof hat in diesem Zusammenhang von "erfindungsfunktionell individualisierten" Teilen gesprochen, worunter verstanden worden ist, dass es sich um Teile einer Kombination handelt, die einerseits zumindest nicht ohne weiteres auch außerhalb der geschützten Gesamtvorrichtung verwendet werden können und andererseits eine solche Ausgestaltung erhalten haben, die sie durch ihre erfindungsgemäße Anpassung an die geschützte Gesamtvorrichtung aus der Zahl anderer vergleichbarer Einzelteile heraushebt und durch eine solche Individualisierung in unmittelbare Beziehung zu dem Erfindungsgedanken setzt (BGH, GRUR 1971, 78, 80 - Dia-Rähmchen V, m. w. Nachw.).

    Was die nach altem Recht entschiedenen Sachverhalte anbelange, könne deshalb z. B. weiterhin in dem Fall (BGH, GRUR 1971, 78- Dia-Rähmchen V) auf unmittelbare Patentverletzung erkannt werden, indem das Patent ein verglastes Diarähmchen betreffe, als nachgebautes Erzeugnis jedoch lediglich Rähmchen ohne Glas hergestellt würden, weil bei Diarahmen eine Benutzung in verglaster Form vorgegeben sei (vgl. Benkard/Scharen a.a.O., § 9 PatG Rdnr. 34; vgl. a. Kraßer, a.a.O., Seite 756).

  • BGH, 10.12.1981 - X ZR 70/80

    Rigg

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.02.2011 - 2 U 102/09
    Eine unmittelbare Verletzung eines Kombinationspatents sei grundsätzlich nur zu bejahen, wenn die angegriffene Ausführungsform von der Gesamtheit der Kombinationsmerkmale Gebrauch mache (BGH, GRUR 1982, 165, 166 - Rigg).

    In seiner Rechtsprechung zum Patentgesetz 1968 hat er bei einem Kombinationspatent eine unmittelbare - statt einer nur mittelbaren - Patentverletzung aber dennoch für möglich gehalten, wenn das angebotene oder gelieferte Teil bereits alle wesentlichen Merkmale des geschützten Erfindungsgedankens aufweist und es zu seiner Vollendung allenfalls noch der Hinzufügung selbstverständlicher, für den Erfindungsgedanken nebensächlicher Zutaten bedarf (BGH, GRUR 1977, 250, 252 - Kunststoffhohlprofil; GRUR 1982, 165, 166 - Rigg, jew. m. w. Nachw.).

    Ferner hat er auch in der Entscheidung "Rigg" (GRUR 1982, 165, 166) angenommen, dass eine unmittelbare Verletzung eines Kombinationspatents zu bejahen sein kann, wenn die angegriffene Ausführungsform alle wesentlichen Merkmale des geschützten Erfindungsgedankens aufweist und es zu ihrer Vollendung allenfalls noch der Hinzufügung selbstverständlicher, für den Erfindungsgedanken nebensächlicher Zutaten bedarf.

  • BGH, 30.11.1976 - X ZR 81/72

    Kunststoffhohlprofil

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.02.2011 - 2 U 102/09
    aa) In dem Bestreben, dem Patentinhaber einen ausreichenden Patentschutz als Ausgleich für die der Allgemeinheit zur Verfügung gestellte Bereicherung der Technik zu gewährleisten und ihn gegen offensichtliche Umgehungsversuche zu sichern, hat der Bundesgerichtshof in seiner Rechtsprechung zum Patentgesetz 1968 bei einem Kombinationspatent angenommen, dass sich das Verbot der Herstellung patentgeschützter Gegenstände nicht nur auf den letzten, die Herstellung unmittelbar herbeiführenden Tätigkeitsakt bezieht und dass daher unter bestimmten Voraussetzungen schon die Herstellung von Teilen einer geschützten Vorrichtung patentverletzend sei (vgl. BGH, GRUR 1971, 78, 80 - Dia-Rähmchen V; GRUR 1977, 250, 252 - Kunststoffhohlprofil, jeweils m. w. Nachw.).

    In seiner Rechtsprechung zum Patentgesetz 1968 hat er bei einem Kombinationspatent eine unmittelbare - statt einer nur mittelbaren - Patentverletzung aber dennoch für möglich gehalten, wenn das angebotene oder gelieferte Teil bereits alle wesentlichen Merkmale des geschützten Erfindungsgedankens aufweist und es zu seiner Vollendung allenfalls noch der Hinzufügung selbstverständlicher, für den Erfindungsgedanken nebensächlicher Zutaten bedarf (BGH, GRUR 1977, 250, 252 - Kunststoffhohlprofil; GRUR 1982, 165, 166 - Rigg, jew. m. w. Nachw.).

    So hat er in der Entscheidung "Kunststoffhohlprofil" (GRUR 1977, 250, 252) betont, dass es ein in der Rechtsprechung - zum PatG 1986 - gefestigter Grundsatz ist, dass auch bei Lieferung eines Teils einer Gesamtvorrichtung eine unmittelbare Schutzrechtsverletzung vorliegt, wenn in dem benutzten Teil der in der geschützten Raumform zum Ausdruck gekommene Erfindungsgedanke bis auf selbstverständliche und wirtschaftlich sinnvolle Ergänzungen verwirklicht wird.

  • LG Düsseldorf, 05.02.2002 - 4a O 33/01

    Sohlen für Sportschuhe

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.02.2011 - 2 U 102/09
    Vielmehr ist auch ein zögerliches Verhalten des Verletzers bei der vom Verletzungsgericht zu treffenden Ermessensentscheidung zu berücksichtigen (LG Düsseldorf, InstGE 3, 54, 58 f. - Sportschuhsohle; Benkard/Rogge/Grabinski, PatG/GebrMG, 10. Aufl., § 139 Rdnr. 107; Busse/Keukenschrijver, PatG, 6. Aufl., § 140 PatG Rdnr. 11).

    Derjenige, der zögerlich handelt, verdient grundsätzlich nicht den "Schutz" einer Aussetzung (vgl. LG Düsseldorf, InstGE 3, 54, 59 - Sportschuhsohle).

  • LG Düsseldorf, 21.07.2009 - 4b O 57/08

    Aufbausystem

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.02.2011 - 2 U 102/09
    Die Beklagte beantragt, das Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 21.07.2009 (Az.: 4b O 57/08) - in der Fassung des Beschlusses des Landgerichts Düsseldorf vom 27.08.2009 und ergänzt durch Ergänzungsurteil des Landgerichts Düsseldorf vom 10.12.2009 - aufzuheben und die Klage abzuweisen, hilfsweise.
  • BGH, 31.05.2007 - X ZR 172/04

    Zerfallszeitmessgerät

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.02.2011 - 2 U 102/09
    Hinzu kommt, dass der Bundesgerichtshof (GRUR 2007, 1059, 1062 f. - Zerfallszeitmessgerät; GRUR 2009, 653 - Straßenbaumaschine) den Schutz einer Unterkombination ablehnt (vgl. a. Benkard/Scharen a.a.O., § 9 PatG Rdnr. 34) und in seiner Rechtsprechung zur mittelbaren Verletzung BGH, GRUR 2004, 758, 761 - Flügelradzähler) betont, dass alles das, was Aufnahme in den Patentanspruch gefunden hat, regelmäßig schon deshalb ein wesentliches Erfindungselement darstellt.
  • BGH, 31.03.2009 - X ZR 95/05

    Straßenbaumaschine

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.02.2011 - 2 U 102/09
    Hinzu kommt, dass der Bundesgerichtshof (GRUR 2007, 1059, 1062 f. - Zerfallszeitmessgerät; GRUR 2009, 653 - Straßenbaumaschine) den Schutz einer Unterkombination ablehnt (vgl. a. Benkard/Scharen a.a.O., § 9 PatG Rdnr. 34) und in seiner Rechtsprechung zur mittelbaren Verletzung BGH, GRUR 2004, 758, 761 - Flügelradzähler) betont, dass alles das, was Aufnahme in den Patentanspruch gefunden hat, regelmäßig schon deshalb ein wesentliches Erfindungselement darstellt.
  • BGH, 04.05.2004 - X ZR 48/03

    Flügelradzähler

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.02.2011 - 2 U 102/09
    Hinzu kommt, dass der Bundesgerichtshof (GRUR 2007, 1059, 1062 f. - Zerfallszeitmessgerät; GRUR 2009, 653 - Straßenbaumaschine) den Schutz einer Unterkombination ablehnt (vgl. a. Benkard/Scharen a.a.O., § 9 PatG Rdnr. 34) und in seiner Rechtsprechung zur mittelbaren Verletzung BGH, GRUR 2004, 758, 761 - Flügelradzähler) betont, dass alles das, was Aufnahme in den Patentanspruch gefunden hat, regelmäßig schon deshalb ein wesentliches Erfindungselement darstellt.
  • OLG Düsseldorf, 21.12.2006 - 2 U 58/05

    Thermocycler II

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.02.2011 - 2 U 102/09
    Aber auch nach dieser Entscheidung ist eine Aussetzung erst dann geboten, wenn die Vernichtung oder der Widerruf des Patents nicht nur möglich, sondern wahrscheinlich ist (Senat, InstGE 7, 139 = GRUR-RR 2007, 259, 263 - Thermocycler; Mitt.
  • BGH, 11.11.1986 - X ZR 56/85

    Aussetzung der Verhandlung im Rechtsstreit über eine Patentverletzung (Verwendung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.02.2011 - 2 U 102/09
    a) Nach ständiger, vom Bundesgerichtshof (vgl. GRUR 1987, 284 - Transportfahrzeug) gebilligter Rechtsprechung des Senats ist bei der Aussetzung eines Patentverletzungsrechtsstreits wegen eines gegen das Klagepatent ergriffenen Rechtsbehelfs Zurückhaltung geboten.
  • OLG Düsseldorf, 19.02.2015 - 15 U 39/14

    Möglichkeit der Patentverletzung bei Open-Source-Software

    Das gilt ebenso, wenn ein letzter Herstellungsakt zwar vom Abnehmer vollzogen, er dabei aber als Werkzeug von dem Liefernden gesteuert wird, indem er ihm z. B. entsprechende Anweisungen und Hilfsmittel an die Hand gibt (OLG Düsseldorf, Urteil vom 24.02.2011 - 2 U 102/09).
  • LG Düsseldorf, 22.03.2012 - 4b O 132/10

    Holzständer-Stützfuß

    Das gleiche gilt erst recht, wenn ein letzter Herstellungsakt zwar vom Abnehmer vollzogen, er dabei aber als "Werkzeug" von dem Liefernden gesteuert wird, indem dieser ihm z.B. entsprechende Handlungsanweisungen und Hilfsmittel an die Hand gibt (OLG Düsseldorf, Urt. v. 24.02.2011, Az. I-2 U 102/09, Rn 93 - zitiert nach juris; s. insgesamt Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 5. Auflage 2011, Rn 204).
  • LG Düsseldorf, 10.06.2021 - 4c O 34/20
    In solchen Fallkonstellationen agiert der Abnehmer in der Regel als Werkzeug des Liefernden, was es rechtfertigt, Letzterem die durch das Zusammenfügen der grundsätzlich zur patentgemäßen Nutzung geeigneten Vorrichtung und der weiteren Zutat zu einer Gesamtkombination begangene unmittelbare Patentverletzung zuzurechnen (vgl. OLG Düsseldorf, Urt. v. 24.02.2011, Az. 2 U 102/09; OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2016, 97 m.w.N.; Kühnen, a.a.O., Kap. A, Rn. 124).
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   BSG, 24.07.2009 - B 2 U 102/09 B   

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BSG, Entscheidung vom 24.07.2009 - B 2 U 102/09 B (https://dejure.org/2009,55590)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 19.03.2009 - B 2 U 15/09 B
    Auszug aus BSG, 24.07.2009 - B 2 U 102/09 B
    1 Durch Beschluss vom 19.3.2009 - B 2 U 15/09 B - hat der Senat die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 30.10.2008 als unzulässig verworfen.
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   OLG Koblenz, 05.11.2009 - 2 U 102/09   

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OLG Koblenz, Entscheidung vom 05.11.2009 - 2 U 102/09 (https://dejure.org/2009,52827)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 05. November 2009 - 2 U 102/09 (https://dejure.org/2009,52827)
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