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   OLG Düsseldorf, 15.03.2007 - I-2 U 108/05   

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OLG Düsseldorf, 15.03.2007 - I-2 U 108/05 (https://dejure.org/2007,6775)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15.03.2007 - I-2 U 108/05 (https://dejure.org/2007,6775)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15. März 2007 - I-2 U 108/05 (https://dejure.org/2007,6775)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Auskunftserteilung und Rechnungslegung über Umsatzerlöse von technischen Erfindungen zur Berechnung einer Erfindervergütung; Bestehen von Schutzrechten an speziellen Scharniereinrichtungen und Türbändern; Anspruch auf Auskunft ...

  • Zentrum für gewerblichen Rechtsschutz

    Türbänder (Arbeitnehmererf.)

  • Judicialis

    ArbEG § 2; ; ArbEG § 4 Abs. 2; ; ArbEG § 9; ; ArbEG § 9 Abs. 1; ; ArbEG § 12; ; BGB § ... 196 Abs. 1 Nr. 8; ; BGB § 196 Abs. 1 Nr. 9 a. F.; ; BGB § 199 Abs. 1; ; BGB § 203; ; BGB § 204 Abs. 1 Nr. 1; ; BGB § 242; ; BGB § 259; ; ZPO § 3; ; ZPO § 511 Abs. 2 Nr. 1; ; ZPO § 511 Abs. 3; ; EGBGB Art. 229 § 6; ; GebrMG § 3; ; HGB §§ 238 ff.

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ArbNErfG § 9 Abs. 1; BGB § 242; BGB § 259
    Ermittlung der angemessenen Vergütung des Arbeitnehmererfinders - Grenzen der Auskunftspflicht des Arbeitgebers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 13.11.1997 - X ZR 132/95

    Arbeitnehmererfinder hat weiten Rechnungslegungsanspruch gegen Arbeitgeber

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.03.2007 - 2 U 108/05
    Dieser muss den Arbeitnehmererfinder zum einen in die Lage versetzen, sich ein hinreichendes Bild über den wirtschaftlichen Wert seiner Erfindung für den Arbeitgeber zu machen, und ihm zum anderen ermöglichen, die wirtschaftlichen Vorteile zu beziffern, die der Arbeitgeber tatsächlich aus der Erfindungsverwertung zieht (BGH GRUR 2003, 789 - Abwasserbehandlung; BGH GRUR 2002, 801 (802) - Abgestuftes Getriebe; BGH GRUR 1998, 689 (692) - Copolyester II; BGH GRUR 1998, 684 (687) - Spulkopf; BGH GRUR 1994, 898 - Copolyester I).

    Alle für die Bemessung seiner Vergütung in Betracht zu ziehenden Tatsachen und Bewertungsfaktoren sind ihm deshalb mitzuteilen; die Kontrolle der mitgeteilten Angaben auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit muss ihm ermöglicht werden (BGH GRUR 1998, 689 (692) - Copolyester II; BGH GRUR 1998, 684 (687); BGH GRUR 1995, 386 (288) - Vergütungsmodus bei Arbeitnehmererfindung).

    Darüber hinaus kann der Arbeitgeber insbesondere Angaben verweigern, die für ihn mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden wären, der in keinem vernünftigen Verhältnis zu der dadurch erreichten genaueren Bemessung der dem Arbeitnehmer zustehenden angemessenen Vergütung mehr steht, oder die zu geben ihm wegen eines berechtigten Geheimhaltungsinteresses nicht oder nicht ohne besondere Schutzvorkehrungen zuzumuten ist (BGH GRUR 2002, 801 (803) - Abgestuftes Getriebe; BGH GRUR 1998, 689 (692) - Copolyester II).

    Da die Arbeitnehmervergütung nach § 9 Abs. 1 ArbEG im Einzelfall "angemessen" sein soll, bedürfen diese Überlegungen sodann einer betriebsbezogenen Überprüfung (BGH GRUR 2003, 789 - Abwasserbehandlung; BGH GRUR 2002, 801 (803) - Abgestuftes Getriebe; BGH GRUR 1998, 689 (692) - Copolyester II; BGH GRUR 1998, 684 (687) - Spulkopf).

    An eben diesem geldwerten Vorteil ist der Arbeitnehmer zu beteiligen (BGH GRUR 2002, 801 (803) - Abgestuftes Getriebe; BGH GRUR 1998, 689 (692) - Copolyester II; BGH GRUR 1998, 684 (687) - Spulkopf).

    Der Kläger hat die Angemessenheit des von der Beklagten festgesetzten Lizenzsatzes in Zweifel gezogen, so dass ihm die Beklagte mittels der titulierten Auskünfte und Rechnungslegung die Möglichkeit eröffnen muss, die Richtigkeit und Vollständigkeit der Erfüllung seines Vergütungsanspruchs zu überprüfen (BGH GRUR 2002, 801 (803) - Abgestuftes Getriebe; BGH GRUR 1998, 689 (692) - Copolyester II; BGH GRUR 1998, 684 (687) - Spulkopf).

    Derartiges wäre ohnehin nur bei Vorliegen besonderer Umstände unzumutbar (BGH GRUR 1998, 689 (693) - Copolyester II), die im Streitfall nicht zu erkennen sind.

  • BGH, 13.11.1997 - X ZR 6/96

    "Spulkopf"; Rechte des Arbeitnehmererfinders; Umfang des Anspruchs auf

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.03.2007 - 2 U 108/05
    Dieser muss den Arbeitnehmererfinder zum einen in die Lage versetzen, sich ein hinreichendes Bild über den wirtschaftlichen Wert seiner Erfindung für den Arbeitgeber zu machen, und ihm zum anderen ermöglichen, die wirtschaftlichen Vorteile zu beziffern, die der Arbeitgeber tatsächlich aus der Erfindungsverwertung zieht (BGH GRUR 2003, 789 - Abwasserbehandlung; BGH GRUR 2002, 801 (802) - Abgestuftes Getriebe; BGH GRUR 1998, 689 (692) - Copolyester II; BGH GRUR 1998, 684 (687) - Spulkopf; BGH GRUR 1994, 898 - Copolyester I).

    Der Anspruch auf Vergütung beruht jedoch auf der Tatsache, dass der Arbeitgeber dank der technischen Neuerung in die Lage versetzt wird, ein gesetzliches Ausschlussrecht zu erwerben (Monopolprinzip bzw. Schutzrechtstheorie) (Bartenbach/Volz, ArbEG, 4. Aufl. 2002, Einleitung vor §§ 9-12 Rdnr. 9; Busse/Keukenschrijver, PatG, 6. Aufl. 2003, § 9 ArbEG Rdnr. 2 jeweils m.w.N.; siehe auch BGH GRUR 1998, 684 (689) - Spulkopf, wonach die wirtschaftliche Vorrangstellung des Arbeitgebers gegenüber den Mitbewerbern im Markt Maßstab der Erfindervergütung ist).

    Alle für die Bemessung seiner Vergütung in Betracht zu ziehenden Tatsachen und Bewertungsfaktoren sind ihm deshalb mitzuteilen; die Kontrolle der mitgeteilten Angaben auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit muss ihm ermöglicht werden (BGH GRUR 1998, 689 (692) - Copolyester II; BGH GRUR 1998, 684 (687); BGH GRUR 1995, 386 (288) - Vergütungsmodus bei Arbeitnehmererfindung).

    Da die Arbeitnehmervergütung nach § 9 Abs. 1 ArbEG im Einzelfall "angemessen" sein soll, bedürfen diese Überlegungen sodann einer betriebsbezogenen Überprüfung (BGH GRUR 2003, 789 - Abwasserbehandlung; BGH GRUR 2002, 801 (803) - Abgestuftes Getriebe; BGH GRUR 1998, 689 (692) - Copolyester II; BGH GRUR 1998, 684 (687) - Spulkopf).

    An eben diesem geldwerten Vorteil ist der Arbeitnehmer zu beteiligen (BGH GRUR 2002, 801 (803) - Abgestuftes Getriebe; BGH GRUR 1998, 689 (692) - Copolyester II; BGH GRUR 1998, 684 (687) - Spulkopf).

    Der Kläger hat die Angemessenheit des von der Beklagten festgesetzten Lizenzsatzes in Zweifel gezogen, so dass ihm die Beklagte mittels der titulierten Auskünfte und Rechnungslegung die Möglichkeit eröffnen muss, die Richtigkeit und Vollständigkeit der Erfüllung seines Vergütungsanspruchs zu überprüfen (BGH GRUR 2002, 801 (803) - Abgestuftes Getriebe; BGH GRUR 1998, 689 (692) - Copolyester II; BGH GRUR 1998, 684 (687) - Spulkopf).

  • BGH, 16.04.2002 - X ZR 127/99

    "Abgestuftes Getriebe"; Ermittlung der angemessenen Vergütung für eine

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.03.2007 - 2 U 108/05
    Dieser muss den Arbeitnehmererfinder zum einen in die Lage versetzen, sich ein hinreichendes Bild über den wirtschaftlichen Wert seiner Erfindung für den Arbeitgeber zu machen, und ihm zum anderen ermöglichen, die wirtschaftlichen Vorteile zu beziffern, die der Arbeitgeber tatsächlich aus der Erfindungsverwertung zieht (BGH GRUR 2003, 789 - Abwasserbehandlung; BGH GRUR 2002, 801 (802) - Abgestuftes Getriebe; BGH GRUR 1998, 689 (692) - Copolyester II; BGH GRUR 1998, 684 (687) - Spulkopf; BGH GRUR 1994, 898 - Copolyester I).

    Darüber hinaus kann der Arbeitgeber insbesondere Angaben verweigern, die für ihn mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden wären, der in keinem vernünftigen Verhältnis zu der dadurch erreichten genaueren Bemessung der dem Arbeitnehmer zustehenden angemessenen Vergütung mehr steht, oder die zu geben ihm wegen eines berechtigten Geheimhaltungsinteresses nicht oder nicht ohne besondere Schutzvorkehrungen zuzumuten ist (BGH GRUR 2002, 801 (803) - Abgestuftes Getriebe; BGH GRUR 1998, 689 (692) - Copolyester II).

    Da die Arbeitnehmervergütung nach § 9 Abs. 1 ArbEG im Einzelfall "angemessen" sein soll, bedürfen diese Überlegungen sodann einer betriebsbezogenen Überprüfung (BGH GRUR 2003, 789 - Abwasserbehandlung; BGH GRUR 2002, 801 (803) - Abgestuftes Getriebe; BGH GRUR 1998, 689 (692) - Copolyester II; BGH GRUR 1998, 684 (687) - Spulkopf).

    An eben diesem geldwerten Vorteil ist der Arbeitnehmer zu beteiligen (BGH GRUR 2002, 801 (803) - Abgestuftes Getriebe; BGH GRUR 1998, 689 (692) - Copolyester II; BGH GRUR 1998, 684 (687) - Spulkopf).

    Der Kläger hat die Angemessenheit des von der Beklagten festgesetzten Lizenzsatzes in Zweifel gezogen, so dass ihm die Beklagte mittels der titulierten Auskünfte und Rechnungslegung die Möglichkeit eröffnen muss, die Richtigkeit und Vollständigkeit der Erfüllung seines Vergütungsanspruchs zu überprüfen (BGH GRUR 2002, 801 (803) - Abgestuftes Getriebe; BGH GRUR 1998, 689 (692) - Copolyester II; BGH GRUR 1998, 684 (687) - Spulkopf).

  • BGH, 24.11.1998 - X ZB 18/98

    Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung meiner Auskunft

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.03.2007 - 2 U 108/05
    Für dessen Ermittlung bilden neben dem Wunsch des Auskunftsschuldners, die von der Auskunft erfassten Tatsachen vor dem Prozessgegner geheim zu halten, einen wesentlichen Anhaltspunkt der Aufwand und die Kosten, die er für die Erteilung der Auskunft aufwenden müsste (BGH NJW 2001, 1284; BGH NJW 2000, 3073 (3074); BGH NJW 2000, 1724 (1725); BGH BeckRs 1998, 30034979).

    Er muss im einzelnen darlegen, in welchem Umfang ihm durch die Erteilung der Auskunft ein konkreter Nachteil droht (BGH BeckRs 1998, 30034979; BGH NJW-RR 1997, 1089; OLG Karlsruhe BeckRS 2001, 30227263).

  • BGH, 28.06.1962 - I ZR 28/61

    Cromegal

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.03.2007 - 2 U 108/05
    Bei der gegebenen Rechtslage hätte es zunächst eines konkreten Tatsachenvortrages der Beklagten zum Entstehen und zur Fälligkeit des jeweiligen Vergütungsanspruchs bedurft, wobei insbesondere der Zeitpunkt der Feststellung der wirtschaftlichen Verwertbarkeit der jeweiligen Diensterfindung sowie der jeweiligen Nutzungsaufnahme und die jeweils maßgeblichen Abrechnungszeiträume hätten dargelegt werden müssen (BGH GRUR 1963, 135 (138) - Cromegal; Busse/Keukenschrijver, PatG, 6. Aufl. 2003, § 9 ArbEG Rdnr. 15).

    Zwingend erforderlich für die Begründung eines Anspruchs auf Vergütung ist allein die objektive Möglichkeit einer Schutzrechtserteilung (BGH GRUR 1963, 135 (136) - Cromegal; OLG Düsseldorf, Urteil vom 26.07.1995, Az. 2 U 7/89).

  • BGH, 29.04.2003 - X ZR 186/01

    "Abwasserbehandlung"; Inhalt des Auskunfts- und Rechnungslegungsanspruchs des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.03.2007 - 2 U 108/05
    Dieser muss den Arbeitnehmererfinder zum einen in die Lage versetzen, sich ein hinreichendes Bild über den wirtschaftlichen Wert seiner Erfindung für den Arbeitgeber zu machen, und ihm zum anderen ermöglichen, die wirtschaftlichen Vorteile zu beziffern, die der Arbeitgeber tatsächlich aus der Erfindungsverwertung zieht (BGH GRUR 2003, 789 - Abwasserbehandlung; BGH GRUR 2002, 801 (802) - Abgestuftes Getriebe; BGH GRUR 1998, 689 (692) - Copolyester II; BGH GRUR 1998, 684 (687) - Spulkopf; BGH GRUR 1994, 898 - Copolyester I).

    Da die Arbeitnehmervergütung nach § 9 Abs. 1 ArbEG im Einzelfall "angemessen" sein soll, bedürfen diese Überlegungen sodann einer betriebsbezogenen Überprüfung (BGH GRUR 2003, 789 - Abwasserbehandlung; BGH GRUR 2002, 801 (803) - Abgestuftes Getriebe; BGH GRUR 1998, 689 (692) - Copolyester II; BGH GRUR 1998, 684 (687) - Spulkopf).

  • BGH, 23.06.1977 - X ZR 6/75

    Anmeldung von Erfindungen als Diensterfindungen zum Patent - Anspruch auf Zahlung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.03.2007 - 2 U 108/05
    Ist diese Möglichkeit allerdings nicht (mehr) gegeben, so entfällt der Vergütungsanspruch (ex tunc), sobald in einem dazu vorgesehenen amtlichen oder gerichtlichen Verfahren die mangelnde Schutzrechtsfähigkeit bestands- oder rechtskräftig festgestellt wird (BGH GRUR 1977, 784 (786 f.) - Blitzlichtgeräte; Bartenbach/Volz, ArbEG, 4. Aufl. 2002, Einleitung vor § 2 Rdnr. 22; Busse/Keukenschrijver, PatG, 6. Aufl. 2003, § 9 ArbEG Rdnr. 17).

    Die nach deutschem Recht erforderliche Schutzfähigkeit der jeweiligen Diensterfindung des Klägers ist anzunehmen; auf eine fehlende Schutzfähigkeit insoweit vermag sich die Beklagte nicht zu berufen (BGH GRUR 1977, 784 (786 f.) - Blitzlichtgeräte, für Gebrauchsmuster).

  • BGH, 21.06.2000 - XII ZB 12/97

    Wert der Beschwer bei Verurteilung zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.03.2007 - 2 U 108/05
    Für dessen Ermittlung bilden neben dem Wunsch des Auskunftsschuldners, die von der Auskunft erfassten Tatsachen vor dem Prozessgegner geheim zu halten, einen wesentlichen Anhaltspunkt der Aufwand und die Kosten, die er für die Erteilung der Auskunft aufwenden müsste (BGH NJW 2001, 1284; BGH NJW 2000, 3073 (3074); BGH NJW 2000, 1724 (1725); BGH BeckRs 1998, 30034979).
  • BAG, 05.09.1995 - 9 AZR 660/94

    Verjährung von Provisionsansprüchen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.03.2007 - 2 U 108/05
    Angesichts des bislang nicht ausreichenden Tatsachenvortrages der Beklagten besteht derzeit keine Veranlassung zu klären, ob und wenn ja für welchen Zeitraum die Verjährung des Vergütungsanspruchs möglicherweise durch Verhandlungen im Sinne des § 203 BGB oder durch Rechtsverfolgung gemäß § 204 Absatz 1 Nr. 1 BGB - wofür die alleinige Erhebung einer Auskunftsklage nicht genügt (BAG NJW 1996, 1693; OLG Celle NJW-RR 1995, 1411; Palandt/Heinrichs, BGB, 66. Aufl. 2007, § 204 BGB Rdnr. 2, 13) - gehemmt war.
  • BGH, 23.04.1997 - XII ZB 50/97

    Berufungsbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft; Berücksichtigung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.03.2007 - 2 U 108/05
    Er muss im einzelnen darlegen, in welchem Umfang ihm durch die Erteilung der Auskunft ein konkreter Nachteil droht (BGH BeckRs 1998, 30034979; BGH NJW-RR 1997, 1089; OLG Karlsruhe BeckRS 2001, 30227263).
  • OLG Karlsruhe, 13.12.2001 - 7 U 167/01

    Darlegung eines die Berufungssumme übersteigenden Wertes der Beschwer

  • BGH, 20.06.2006 - X ZB 27/05

    Demonstrationsschrank

  • BGH, 05.02.2001 - II ZB 7/00

    Höhe der Beschwer bei Verurteilung zur Rechnungslegung

  • BGH, 09.09.1999 - IX ZR 80/99

    Gerichtliche Wertbestimmung nach § 148 KO , § 152 InsO

  • OLG Celle, 03.03.1995 - 15 UF 222/94
  • BGH, 17.05.1994 - X ZR 82/92

    Rechte des Arbeitnehmererfinders bei unbeschränkter Inanspruchnahme einer

  • BGH, 10.07.1979 - X ZR 23/78

    Oberarmschwimmringe

  • BGH, 23.10.2001 - X ZR 72/98

    Wetterführungspläne II; Vergütungsanspruch für ein von einem Arbeitnehmer

  • BGH, 15.02.2000 - X ZR 127/99

    Urteilsbeschwer bei Stufenklage

  • OLG Düsseldorf, 09.10.2014 - 2 U 15/13

    Scharniereinrichtung (Arbeitnehmererf.)

    Wie der Senat bereits in dem vorangegangenen Verfahren I-2 U 108/05 in seinem Urteil vom 15. März 2007 ausgeführt hat, verwehrt dies ebenso wie der unstreitige Umstand, dass sämtliche hier in Rede stehenden Diensterfindungen vor Abschluss des Beratervertrages getätigt wurden, die Annahme, dass die in dem "Beratervertrag" genannten Vergütungsbedingungen diejenigen sind, die freie und vernünftige, auf einen Interessenausgleich bedachte Lizenzvertragsparteien als abschließend und allein maßgeblich betrachtet hätten (vgl. Senat, Urt. v. 15. März 2007, Az.: I-2 U 108/05 Rz. 51 - zitiert nach juris).
  • LG Düsseldorf, 26.03.2009 - 4a O 89/08

    Betonfließmittel (Arbeitnehmererf.)

    Ist der Anspruch nach altem Recht bereits zum 31.12.2001 verjährt, verbleibt es dabei (vgl. OLG Düsseldorf, Urt. v. 15.03.2007, Az.: I-2 U 108/05).

    Darüber hinaus hat der Kläger auch einen Anspruch auf Angabe der durch die Beklagte bzw. deren Rechtsvorgängerin eingeräumten Lizenzen und der daraus erzielten Lizenzeinnahmen einschließlich solcher aus Kreuzlizenzen und/oder Einnahmen aus Kauf- und Austauschverträgen über die Erfindungen unter Angabe insbesondere der Verkaufspreise (vgl. OLG Düsseldorf, Urt. v. 15.03.2007, Az.: I-.2 U 108/05).

  • LG Düsseldorf, 03.12.2013 - 4a O 13/12

    Rohranfasgerät (Arbeitnehmererf.)

    Ist der Anspruch nach altem Recht bereits zum 31.12.2001 verjährt, verbleibt es dabei (vgl. OLG Düsseldorf, Urt. v. 15.03.2007, Az.: I-2 U 108/05).
  • LG München I, 09.09.2010 - 7 O 1428/10

    Arbeitnehmererfinder: Anspruch auf Auskunft und Rechnungslegung; Wegfall des

    Allerdings ist Voraussetzung für eine mögliche Bejahung des Vergütungsanspruches für den Zeitraum vor der rechtskräftigen Zurückweisung der Patentanmeldung, dass der Arbeitgeber die Erfindung benutzt, d.h. wirtschaftlich verwertet hat (vgl. BGH GRUR 1963, 135, 138; OLG Düsseldorf, 15.03.2007 , Az.: I-2 U 108/05; Bayreuther, in Münchener Handbuch zum Arbeitsrecht, 3. Auflage 2009, § 90, Rn. 42).
  • LG Düsseldorf, 24.04.2012 - 4a O 286/10

    Kälteanlage (Arbeitnehmererf.)

    Darüber hinaus hat der Arbeitnehmer auch einen Anspruch auf Angabe der durch die Beklagte bzw. deren Rechtsvorgängerin eingeräumten Lizenzen und den daraus erzielten Lizenzeinnahmen einschließlich solcher aus Kreuzlizenzen und/oder Einnahmen aus Kauf- und Austauschverträgen über die Erfindungen unter Angabe insbesondere der Verkaufspreise (vgl. OLG Düsseldorf, Urt. v. 15.03.2007, Az.: I-2 U 108/05).
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Rechtsprechung
   OLG Bremen, 04.05.2006 - 2 U 108/05   

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https://dejure.org/2006,19108
OLG Bremen, 04.05.2006 - 2 U 108/05 (https://dejure.org/2006,19108)
OLG Bremen, Entscheidung vom 04.05.2006 - 2 U 108/05 (https://dejure.org/2006,19108)
OLG Bremen, Entscheidung vom 04. Mai 2006 - 2 U 108/05 (https://dejure.org/2006,19108)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Verfügung eines Insolvenzverwalters über eine unter Eigentumsvorbehalt stehende Sache; Schadensersatzpflicht des Insolvenzverwalters bei Kenntnis des Eigentumsvorbehalts; Entstehung einer neuen Sache durch Panzerung eines nicht der üblichen Serienproduktion entstammenden ...

  • Judicialis

    BGB § 950 Abs. 1; ; InsO § 60 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    BGB § 950 Abs. 1; InsO § 60 Abs. 1
    Rechtsfolgen der Veräußerung einer unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Sache durch den Insolvenzverwalter; Begriff der neuen Sache

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 09.05.1996 - IX ZR 244/95

    Pflicht des Konkursverwalters zur Beachtung von Aussonderungsrechten bei der

    Auszug aus OLG Bremen, 04.05.2006 - 2 U 108/05
    Nach ständiger Rechtsprechung - der sich der Senat anschließt - gibt es keine allgemeine Pflicht des Insolvenzverwalters, Erkundigungen über die beim Gemeinschuldner vorhandenen Gegenstände oder Waren einzuholen; dies ist nur bei Vorliegen konkreter Anhaltspunkte für Fremdeigentum erforderlich (BGH NJW 1996, S. 2233; OLG Düsseldorf ZIP 1988, S. 450).
  • BGH, 16.10.2003 - IX ZR 55/02

    Besitzverhältnisse an einem im unmittelbaren Besitz des Geschäftsführers einer

    Auszug aus OLG Bremen, 04.05.2006 - 2 U 108/05
    Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass diese nicht im Besitz der Fahrzeugpapiere war, weil insoweit der Besitz am Fahrzeug vorgeht (BGH NJW 2004, S. 217).
  • AG Naumburg, 20.04.2001 - 3 C 918/00

    Anspruch des Ehegattenmörders auf Sterbegeld; Verpflichtung zur Rückzahlung des

    Auszug aus OLG Bremen, 04.05.2006 - 2 U 108/05
    Im Gegensatz zu dem der Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart (in NJW 2001, S. 2890) zugrunde liegenden Fall der langjährigen Umgestaltung eines Gemäldes kann bei den Fahrzeugen auch nicht in jedem Zwischenschritt eine neue Sache gesehen werden.
  • OLG Düsseldorf, 02.06.1987 - 23 U 150/86

    Erfüllung der einem Konkursverwalter obliegenden Pflichten ; Schuldhafte

    Auszug aus OLG Bremen, 04.05.2006 - 2 U 108/05
    Nach ständiger Rechtsprechung - der sich der Senat anschließt - gibt es keine allgemeine Pflicht des Insolvenzverwalters, Erkundigungen über die beim Gemeinschuldner vorhandenen Gegenstände oder Waren einzuholen; dies ist nur bei Vorliegen konkreter Anhaltspunkte für Fremdeigentum erforderlich (BGH NJW 1996, S. 2233; OLG Düsseldorf ZIP 1988, S. 450).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 27.07.2006 - 2 U 108/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,15990
OLG Stuttgart, 27.07.2006 - 2 U 108/05 (https://dejure.org/2006,15990)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 27.07.2006 - 2 U 108/05 (https://dejure.org/2006,15990)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 27. Juli 2006 - 2 U 108/05 (https://dejure.org/2006,15990)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • markenmagazin:recht

    § 14 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG
    Verwendung einer bekannten Sportwagenmarke für die Kennzeichnung von Fahrrädern

  • markenmagazin:recht

    Verwendung einer bekannten Sportwagenmarke für die Kennzeichnung von Fahrrädern

  • openjur.de

    Markenrechtsverletzung: Wortgleiche Verwendung einer bekannten Sportwagenmarke für die Kennzeichnung von Fahrrädern

  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit mit dem Markenrecht bei wortgleicher Verwendung einer bekannten Sportwagenmarke für die Kennzeichnung von Fahrrädern; Annahme einer entfernten Ähnlichkeit zwischen Kraftfahrzeugen einerseits und Fahrrädern andererseits durch das Bundespatentgericht; ...

  • info-it-recht.de

    Keine Verwechslungsgefahr zwischen Fahrrädern, welche die Bezeichnung "CARRERA' tragen und Kraftfahrzeugen

  • ra.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2007, 313
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 02.12.2004 - I ZR 207/01

    weltonline. de

    Auszug aus OLG Stuttgart, 27.07.2006 - 2 U 108/05
    Zwar ist die Registrierung gegnerischer Begriffe als Domainnamen im Grundsatz keinen rechtlichen Schranken unterworfen (BGH, Urteil v. 2. Dezember 2004 - I ZR 207/01 - GRUR 2005, 687 ff. [weltonline.de], bei Juris Rz. 14).

    Insoweit reicht bereits eine drohende unlautere Ausnutzung oder Beeinträchtigung der klägerischen Marke aus (vgl. BGH, Urteil v. 2. Dezember 2004 - I ZR 207/01 - a.a.O.; bei Juris Rz. 22; BGH, Urteil v. 22. November 2001 - I ZR 138/99 - BGHZ 149, 191 ff. - [shell.de], bei Juris Rz. 43 m.w.N.).

  • BGH, 29.04.2004 - I ZR 191/01

    Zwilling/Zweibrüder

    Auszug aus OLG Stuttgart, 27.07.2006 - 2 U 108/05
    Beim Erschleichen von Aufmerksamkeit genügt es allerdings nicht, dass ein Zeichen geeignet ist, durch bloße Assoziationen an ein fremdes Kennzeichen Aufmerksamkeit zu erwecken, oder dass die Wahl des angegriffenen Zeichens nicht zufällig erscheint (BGH, Urteil v. 29. April 2004 - I ZR 191/01 - GRUR 2004, 779 ff. - [Zwilling/Zweibrüder], bei Juris Rz. 73).
  • BGH, 03.02.2005 - I ZR 159/02

    Lila-Postkarte - Keine Markenrechtsverletzung durch Satire

    Auszug aus OLG Stuttgart, 27.07.2006 - 2 U 108/05
    Voraussetzung ist, dass das besondere Maß an Aufmerksamkeit ausgenutzt wird, das mit der Verwendung der bekannten Marke verbunden ist (BGH, Urteil v. 3. Februar 2005 - I ZR 159/02 - NJW 2005, 2856, 2857 - [Lila Postkarte]).
  • BGH, 22.11.2001 - I ZR 138/99

    Domainnamen: Deutsche Shell gewinnt Streit um "shell.de"

    Auszug aus OLG Stuttgart, 27.07.2006 - 2 U 108/05
    Insoweit reicht bereits eine drohende unlautere Ausnutzung oder Beeinträchtigung der klägerischen Marke aus (vgl. BGH, Urteil v. 2. Dezember 2004 - I ZR 207/01 - a.a.O.; bei Juris Rz. 22; BGH, Urteil v. 22. November 2001 - I ZR 138/99 - BGHZ 149, 191 ff. - [shell.de], bei Juris Rz. 43 m.w.N.).
  • BGH, 03.11.2005 - I ZR 29/03

    Gewinnfahrzeug mit Fremdemblem

    Auszug aus OLG Stuttgart, 27.07.2006 - 2 U 108/05
    bb) Für die Frage, ob die Unterscheidungskraft oder Wertschätzung der Marke in unlauterer Weise ausgenutzt wird, kommt es auf eine Abwägung zwischen den berechtigten Interessen des Markeninhabers und des Eingreifenden an (BGH, Urteil v. 3. November 2005 - I ZR 29/03 - GRUR 2006, 329 ff. - [Gewinnfahrzeug mit Fremdemblem], bei Juris Rn. 31 m.w.N.).
  • EuGH, 18.06.2002 - C-299/99

    NUR MARKEN, DIE AUFGRUND IHRES WESENS ODER IHRER BENUTZUNG UNTERSCHEIDUNGSKRÄFTIG

    Auszug aus OLG Stuttgart, 27.07.2006 - 2 U 108/05
    Bei der Beurteilung der Unterscheidungskraft und damit auch der Bekanntheit einer Marke können u. a. der von der Marke gehaltene Marktanteil, die Intensität, die geografische Verbreitung und die Dauer der Benutzung dieser Marke, der Werbeaufwand des Unternehmens für die Marke, der Teil der beteiligten Verkehrskreise, der die Ware aufgrund der Marke als von einem bestimmten Unternehmen stammend erkennt, sowie Erklärungen von Industrie- und Handelskammern oder von anderen Berufsverbänden berücksichtigt werden (EuGH, GRUR 2002, 804, 805 [Philips/Remington], Tz. 59 f.; vgl. auch EuGH, GRUR Int. 2000, 73 ff. [Chevy], Tz. 20 - 23; BGH, Urteil v. 21. Juli 2005 - I ZR 312/02 - GRUR 2006, 56 ff. [Boss-Club], bei Juris Rz. 29).
  • EuGH, 14.09.1999 - C-375/97

    General Motors

    Auszug aus OLG Stuttgart, 27.07.2006 - 2 U 108/05
    Bei der Beurteilung der Unterscheidungskraft und damit auch der Bekanntheit einer Marke können u. a. der von der Marke gehaltene Marktanteil, die Intensität, die geografische Verbreitung und die Dauer der Benutzung dieser Marke, der Werbeaufwand des Unternehmens für die Marke, der Teil der beteiligten Verkehrskreise, der die Ware aufgrund der Marke als von einem bestimmten Unternehmen stammend erkennt, sowie Erklärungen von Industrie- und Handelskammern oder von anderen Berufsverbänden berücksichtigt werden (EuGH, GRUR 2002, 804, 805 [Philips/Remington], Tz. 59 f.; vgl. auch EuGH, GRUR Int. 2000, 73 ff. [Chevy], Tz. 20 - 23; BGH, Urteil v. 21. Juli 2005 - I ZR 312/02 - GRUR 2006, 56 ff. [Boss-Club], bei Juris Rz. 29).
  • BGH, 21.07.2005 - I ZR 312/02

    BOSS-Club

    Auszug aus OLG Stuttgart, 27.07.2006 - 2 U 108/05
    Bei der Beurteilung der Unterscheidungskraft und damit auch der Bekanntheit einer Marke können u. a. der von der Marke gehaltene Marktanteil, die Intensität, die geografische Verbreitung und die Dauer der Benutzung dieser Marke, der Werbeaufwand des Unternehmens für die Marke, der Teil der beteiligten Verkehrskreise, der die Ware aufgrund der Marke als von einem bestimmten Unternehmen stammend erkennt, sowie Erklärungen von Industrie- und Handelskammern oder von anderen Berufsverbänden berücksichtigt werden (EuGH, GRUR 2002, 804, 805 [Philips/Remington], Tz. 59 f.; vgl. auch EuGH, GRUR Int. 2000, 73 ff. [Chevy], Tz. 20 - 23; BGH, Urteil v. 21. Juli 2005 - I ZR 312/02 - GRUR 2006, 56 ff. [Boss-Club], bei Juris Rz. 29).
  • BPatG, 20.04.2005 - 32 W (pat) 81/04
    Auszug aus OLG Stuttgart, 27.07.2006 - 2 U 108/05
    aa) Die Marke "C." ist für Kraftfahrzeuge, namentlich Sportwagen, bekannt i. S. d. § 14 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG (vgl. BPatG, Beschluss vom 20. April 2005 - 32 W (Pat) 81/04, S. 6 = Anlage B 47 = GA 141).
  • BGH, 15.10.2020 - I ZR 135/19

    PEARL/PURE PEARL

    (2) Die vom Berufungsgericht für seine Annahme der absoluten Warenunähnlichkeit von Kraftfahrzeugen und Fahrrädern herangezogene Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 27. Juli 2006 (GRUR-RR 2007, 313) ist insoweit unergiebig.

    Dies präge die Nutzbarkeit der jeweiligen Waren (OLG Stuttgart, GRUR-RR 2007, 313, 314 [juris Rn. 34]).

  • OLG Düsseldorf, 09.06.2009 - 20 U 87/08

    Zeichen "TÜV" hat Unterscheidungskraft; Unterscheidungskraft des Zeichens "TÜV";

    Dabei beurteilt sich der Verletzungstatbestand der Benutzung einer bekannten Marke nach den vier möglichen Verletzungserfolgen, nämlich der Aufmerksamkeitsausbeutung, der Rufausbeutung, der Rufschädigung oder der Verwässerung (BGH, GRUR-RR 2007, 313, 315 - CARRERA).

    Deren Voraussetzung, dass das besondere Maß an Aufmerksamkeit ausgenutzt wird, das mit der Verwendung der bekannten Marke verbunden ist, ist bei der identischen oder ähnlichen Benutzung einer bekannten Marke zu dem Zweck, die mit ihrer Verwendung verbundene Aufmerksamkeit auszubeuten, regelmäßig gegeben, von einer Unlauterkeit i.S.d. § 14 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG ist in dem Fall auszugehen (BGH, GRUR-RR 2007, 313, 315 - CARRERA).

    Bei einer wortgleichen Verwendung liegt ein solcher Imagetransfer nahe (BGH, GRUR-RR 2007, 313, 315 - CARRERA).

  • LG Düsseldorf, 14.03.2012 - 2a O 153/11

    Unterlassung der Benutzung der Marke "Swirl" mit einem vorangestellten "ähnlich"

    Dabei beurteilt sich der Verletzungstatbestand der Benutzung einer bekannten Marke nach den vier möglichen Verletzungserfolgen, nämlich der Aufmerksamkeitsausbeutung, der Rufausbeutung, der Rufschädigung oder der Verwässerung (OLG Stuttgart, GRUR-RR 2007, 313 [315] - CARRERA ).

    Von einer Unlauterkeit i.S. des § 14 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG ist in dem Fall auszugehen (OLG Stuttgart, GRUR-RR 2007, 313 [315] - CARRERA ).

    Bei einer wortgleichen Verwendung liegt ein solcher Imagetransfer nahe (OLG Stuttgart, GRUR-RR 2007, 313 [315] - CARRERA ).

  • OLG Düsseldorf, 05.10.2010 - 20 U 126/10

    Anspruch auf Unterlassung der Benutzung eines fremden Kennzeichens zum Zwecke des

    Dabei beurteilt sich der Verletzungstatbestand der Benutzung einer bekannten Marke nach den vier möglichen Verletzungserfolgen, nämlich der Aufmerksamkeitsausbeutung, der Rufausbeutung, der Rufschädigung oder der Verwässerung (BGH, GRUR-RR 2007, 313, 315 - CARRERA).

    Bei der identischen oder ähnlichen Benutzung einer bekannten Marke zu dem Zweck, die mit ihrer Verwendung verbundene Aufmerksamkeit auszubeuten, ist dies regelmäßig gegeben, von einer Unlauterkeit i.S.d. § 14 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG ist in dem Fall auszugehen (BGH, GRUR-RR 2007, 313, 315 - CARRERA).

    Bei einer wortgleichen Verwendung liegt ein solcher Imagetransfer nahe (BGH, GRUR-RR 2007, 313, 315 - CARRERA).

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Rechtsprechung
   SG Lüneburg, 03.06.2009 - S 2 U 108/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,120837
SG Lüneburg, 03.06.2009 - S 2 U 108/05 (https://dejure.org/2009,120837)
SG Lüneburg, Entscheidung vom 03.06.2009 - S 2 U 108/05 (https://dejure.org/2009,120837)
SG Lüneburg, Entscheidung vom 03. Juni 2009 - S 2 U 108/05 (https://dejure.org/2009,120837)
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Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 09.03.2006 - 2 U 108/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,81672
OLG Naumburg, 09.03.2006 - 2 U 108/05 (https://dejure.org/2006,81672)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 09.03.2006 - 2 U 108/05 (https://dejure.org/2006,81672)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 09. März 2006 - 2 U 108/05 (https://dejure.org/2006,81672)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Naumburg, 09.09.2010 - 2 U 153/08

    Schadensersatz wegen Erhebung einer unbegründeten Drittwiderspruchsklage:

    Die hiergegen gerichtete Berufung der Gesellschaft wurde durch Urteil des Oberlandesgerichts Naumburg vom 9. März 2006, 2 U 108/05 ( veröffentlicht in juris ), zurückgewiesen.
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