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   OLG Naumburg, 24.03.2005 - 2 U 129/04   

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OLG Naumburg, 24.03.2005 - 2 U 129/04 (https://dejure.org/2005,3358)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 24.03.2005 - 2 U 129/04 (https://dejure.org/2005,3358)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 24. März 2005 - 2 U 129/04 (https://dejure.org/2005,3358)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzansprüche wegen Verletzungen von Pflichten aus einem Anlagevermittlungsvertrag bzw. Beratungsvertrag; Verjährung eines Schadensersatzanspruches; Zulässigkeit einer Erhebung der Verjährungseinrede in der zweiten Instanz; Rechtmäßigkeit einer ...

  • Judicialis

    BGB § 214; ; BGB § ... 823 Abs. 2; ; ZPO § 529; ; ZPO § 531; ; ZPO § 531 Abs. 2 Nr. 2; ; ZPO § 531 Abs. 2 S. 3; ; ZPO § 533; ; WpHG § 1; ; WpHG § 2 Abs. 3 a; ; WpHG § 2 Abs. 4; ; WpHG § 37 a; ; KWG § 2 Abs. 6; ; KWG § 32

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WpHG § 37a
    Verjährung bei Anlageberatungsverträgen nach § 37a WpHG

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Zulassung von Verjährungseinrede in der Berufungsinstanz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nomos.de PDF, S. 40 (Leitsatz)

    §§ 529, 531 ZPO; § 37a WpHG
    Zulassung der erstmals in der Berufungsinstanz erhobenen Verjährungseinrede (hier: Ansprüche aus Anlageberatungsvertrag)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wann ist die erstmals in der Berufungsinstanz erhobene Verjährungseinrede präkludiert? (IBR 2005, 650)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 08.03.2005 - XI ZR 170/04

    Zur Verjährung von deliktsrechtlichen Schadenersatzansprüchen beim Erweb von

    Auszug aus OLG Naumburg, 24.03.2005 - 2 U 129/04
    aa) § 37a WpHG ist auf den vorliegenden Sachverhalt anwendbar, sowohl soweit es um einen vertraglichen Schadensersatzanspruch aufgrund der Verletzung von Pflichten aus dem Beratungsvertrag als auch soweit es um den inhaltlich entsprechenden Anspruch aus § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 31 Abs. 1 WpHG geht (BGH, Urteil vom 08.03.2005, Az. XI ZR 170/04, zitiert nach der Mitteilung der Pressestelle des Bundesgerichtshofs Nr. 43/2005; Palandt/Heinrichs, BGB, 61. Auflage, § 195 Rn. 9; Lang, Informationspflichten bei Wertpapierdienstleistungen, § 20 Rn. 5; Schwark, Kapitalmarktrechtskommentar 3. Auflage, WpHG § 37 a Rn. 5).

    cc) Der Zeitpunkt, zu dem der Anspruch entstanden ist, ist derjenige, zu dem die streitgegenständlichen Fondsanteile erworben worden sind und der Kläger und seine Ehefrau hierfür den Kaufpreis entrichtet haben; auf etwaige Kursverluste nach dem Erwerb kommt es nicht an; auch der Klageantrag orientiert sich am Abschluss des Kaufvertrags über die Anteile und der damit verbundenen Entrichtung des Kaufpreises und dem Erwerb der Fondsanteile (vgl. BGH, Urteil vom 08.03.2005, a. a. O.; KG, ZIP 2004, 1306 f.; Lang, a. a. O. § 20 Rn. 10).

  • BGH, 18.11.2004 - IX ZR 229/03

    Berücksichtigung neuen, unstreitigen Sachvortrages in der Berufungsinstanz

    Auszug aus OLG Naumburg, 24.03.2005 - 2 U 129/04
    Der Bundesgerichtshof hat für den umgekehrten Sachverhalt, dass das Berufungsgericht im Gegensatz zum erstinstanzlichen Gericht die bereits in erster Instanz erhobene Verjährungseinrede als unbegründet angesehen hat, neuerdings entschieden, dass neuer, unstreitiger Tatsachenvortrag in der Berufungsinstanz zu berücksichtigen ist, selbst wenn dadurch eine Beweisaufnahme erforderlich wird (BGH NJW 2005, 291 f.).

    Denn die Vorschriften über die Behandlung verspäteter Angriffs- und Verteidigungsmittel betreffen nur streitiges und beweisbedürftiges Vorbringen; unstreitig gewordener Sachvortrag fällt nicht unter diese Bestimmungen (BGH NJW 2005, 291, 292).

  • BGH, 13.02.1992 - III ZR 28/90

    Teilurteil aufgrund Eventualantrag bei selbständigen Klagegründen

    Auszug aus OLG Naumburg, 24.03.2005 - 2 U 129/04
    Voraussetzung eines Anspruchs gegen den Berater persönlich ist vielmehr, dass der Vertreter dem künftigen Vertragspartner des Vertretenen in zurechenbarer Weise den Eindruck vermittelt, er werde persönlich mit seiner Sachkunde neben seinem Geschäftsherrn die ordnungsgemäße Abwicklung des Geschäfts gewährleisten (BGH NJW 1992, 2080).
  • BGH, 06.06.1994 - II ZR 292/91

    Haftung des GmbH-Geschäftsführers wegen Verschulden bei Vertragsschluß; Aufgabe

    Auszug aus OLG Naumburg, 24.03.2005 - 2 U 129/04
    Es wird sich dabei im allgemeinen um Erklärungen im Vorfeld einer Garantiezusage handeln (BGH NJW 1994, 2220).
  • OLG Celle, 15.08.2002 - 11 U 291/01

    Vertragsrecht; Anlageberatungsvertrag; Strukturvertrieb eines

    Auszug aus OLG Naumburg, 24.03.2005 - 2 U 129/04
    Das Interesse, sich von einem Mitarbeiter gerade des betreffenden Unternehmens über Finanzanlagen beraten zu lassen, rührt vielmehr aus der Größe und dem Marktauftreten des Unternehmens her (OLG Celle, VersR 2003, 61 ff).
  • BGH, 09.06.1998 - XI ZR 220/97

    Hinweispflicht der Betreiber von Börsentermingeschäften auf alle gewinnmindernden

    Auszug aus OLG Naumburg, 24.03.2005 - 2 U 129/04
    Wird jemand durch ein haftungsbegründendes Verhalten zum Abschluss eines Vertrages gebracht, den er sonst nicht geschlossen hätte, kann er auch bei objektiver Werthaltigkeit von Leistung und Gegenleistung dadurch einen Vermögensschaden erleiden, dass die Leistung für seine Zwecke nicht voll brauchbar ist (BGH, ZIP 1998, 1306 f.).
  • OLG Düsseldorf, 26.02.2004 - 10 U 103/03

    Zur Gebrauchsüberlassung des Mieters an einen Dritten gem. § 537 Abs. 2 BGB

    Auszug aus OLG Naumburg, 24.03.2005 - 2 U 129/04
    Verschiedene Berufungsgerichte haben die Auffassung vertreten, dass die erstmals in der Berufungsinstanz erfolgte Erhebung der Verjährungseinrede selbst dann nicht zu berücksichtigen sei, wenn der maßgebliche Sachverhalt als solcher unstreitig ist (OLG Düsseldorf, Urteil vom 26.02.2004, Az I-10 U 103/03, zitiert nach Juris; OLG Frankfurt, OLGR 2004, 249; OLG Oldenburg JurBüro 2004, 41; OLG Brandenburg, BauR 2003, 1256 f.; KG, KGR 2003, 392 f.).
  • BGH, 17.10.1989 - XI ZR 173/88

    Eigenhaftung des Vertreters aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen:

    Auszug aus OLG Naumburg, 24.03.2005 - 2 U 129/04
    Für die Eigenhaftung des Vertreters reicht es auch nicht aus, wenn dieser lediglich wegen seines Provisionsanspruchs und ganz allgemein als Angestellter wirtschaftlich daran interessiert ist, dass die von ihm für sein Unternehmen getätigten Geschäfte zustande kommen (BGH NJW 1983, 2696; vgl. auch BGH NJW 1990, 506).
  • KG, 11.03.2004 - 19 U 71/03

    Bankenhaftung bei Falschberatung eines Anlagekunden: Verjährungsbeginn und

    Auszug aus OLG Naumburg, 24.03.2005 - 2 U 129/04
    cc) Der Zeitpunkt, zu dem der Anspruch entstanden ist, ist derjenige, zu dem die streitgegenständlichen Fondsanteile erworben worden sind und der Kläger und seine Ehefrau hierfür den Kaufpreis entrichtet haben; auf etwaige Kursverluste nach dem Erwerb kommt es nicht an; auch der Klageantrag orientiert sich am Abschluss des Kaufvertrags über die Anteile und der damit verbundenen Entrichtung des Kaufpreises und dem Erwerb der Fondsanteile (vgl. BGH, Urteil vom 08.03.2005, a. a. O.; KG, ZIP 2004, 1306 f.; Lang, a. a. O. § 20 Rn. 10).
  • OLG Karlsruhe, 04.11.2004 - 19 U 216/03

    Neues Verteidigungsmittel im Berufungsverfahren: Erstmalige Erhebung der Einrede

    Auszug aus OLG Naumburg, 24.03.2005 - 2 U 129/04
    Die erstmalige Erhebung der Verjährungseinrede in der Berufungsinstanz wird hingegen für den Fall, dass die Einrede auf unstreitigem Tatsachenstoff der I. Instanz beruht, zugelassen vom LG Berlin (Urteil vom 06.02.2004, Az. 63 S 223/03, zitiert nach Juris) und für den Fall, dass der zugrundeliegende Sachverhalt unstreitig und bei Zulassung keine Beweisaufnahme erforderlich ist, vom OLG Karlsruhe (OLGR 2005, 42).
  • OLG Oldenburg, 29.07.2003 - 9 U 65/02

    Minderungsansprüche beim Erwerb einer gebrauchten Motoryacht

  • BGH, 04.07.1983 - II ZR 220/82

    Inanspruchnahme des Angestellten eines Handelsgeschäfts

  • BGH, 05.04.1971 - VII ZR 163/69

    Verschulden bei Vertragsverhandlungen

  • OLG Brandenburg, 15.01.2003 - 13 U 108/02

    Zur Zulässigkeit der Klage auf abgesonderte Befriedigung gemäß § 157 VVG -

  • LG Berlin, 06.02.2004 - 63 S 223/03
  • OLG Frankfurt, 08.12.2003 - 1 U 115/03

    Verjährungseinrede in der Berufungsinstanz

  • BGH, 23.06.2008 - GSZ 1/08

    Einrede der Verjährung bei unstreitigem Sachverhalt noch in der Berufungsinstanz

    Für die unstreitige Einrede selbst gilt nichts anderes (so auch: BGHZ 166, 29, 31, Tz. 6; BGH, Urteil vom 19. Oktober 2005 - IV ZR 89/05, NJW 2006, 298, 299, Tz. 19; OLG Naumburg OLGR 2006, 141 f.; OLG Karlsruhe OLGR 2006, 526, 528; OLG Hamm, Urteil vom 23. Februar 2006 - 28 U 217/04, juris Tz. 41 ff.; OLG Stuttgart BKR 2006, 280, 285; OLG Celle NJW-RR 2006, 1530, 1531; OLG Köln, Urteil vom 20. Dezember 2006 - 17 U 103/04, juris Tz. 38 ff.; OLG Schleswig, Urteil vom 21. Dezember 2006 - 5 U 101/06 S. 15; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO 6. Aufl. § 531 Rdn. 13; MünchKommZPO/Rimmelspacher, 3. Aufl. § 531 Rdn. 28; Palandt/Heinrichs, BGB 67. Aufl. § 214 Rdn. 3; Zimmermann, ZPO 7. Aufl. § 531 Rdn. 10, 13 Nr. 3; Schumann/Kramer, Die Berufung in Zivilsachen 7. Aufl. Rdn. 476; Meller-Hannich NJW 2006, 3385, 3386 ff.; Noethen MDR 2006, 1024, 1026 f.; Rixecker NJW 2004, 705, 707).
  • BGH, 04.12.2007 - XI ZR 144/06

    Zulässigkeit der erstmaligen Erhebung der Verjährungseinrede in der

    b) In der instanzgerichtlichen Rechtsprechung wird die Zulassung der Verjährungseinrede auf der Basis unstreitigen Vorbringens nach Erlass des Urteils des IX. Zivilsenats zunehmend befürwortet (OLG Naumburg OLGR 2006, 141 f.; OLG Karlsruhe OLGR 2006, 526, 528; OLG Hamm, Urteil vom 23. Februar 2006 - 28 U 217/04, juris Tz. 41 ff. unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung; OLG Stuttgart BKR 2006, 280, 285; OLG Celle NJW-RR 2006, 1530, 1531; OLG Köln, Urteil vom 20. Dezember 2006 - 17 U 103/04, juris Tz. 38 ff.; OLG Schleswig, Urteil vom 21. Dezember 2006 - 5 U 101/06 S. 15 (rechtskräftig durch Senatsbeschluss vom 16. Oktober 2007 - XI ZR 58/07); vorher bereits OLG Karlsruhe MDR 2005, 412 f. und LG Berlin Grundeigentum 2004, 690 f.).

    Es erscheint daher verfehlt, die Zulassung der weniger weit reichenden Verjährungseinrede - bei der in der Regel Sachdienlichkeit vorliegen dürfte - von strengeren Voraussetzungen abhängig zu machen (vgl. OLG Naumburg OLGR 2006, 141, 142; ferner OLG Celle NJW-RR 2006, 1530, 1531).

  • BGH, 21.12.2005 - X ZR 165/04

    Zylinderrohr

    Hat sich der Schuldner nicht bereits außergerichtlich auf Verjährung berufen, wofür im Streitfall nichts ersichtlich ist, muss dem Umstand, dass bereits vor dem Schluss der mündlichen Verhandlung erster Instanz Verjährung eingetreten ist, deshalb grundsätzlich durch Erhebung der Einrede in dieser Instanz Rechnung getragen werden (so auch OLG Düsseldorf NJOZ 2004, 2216; OLG Frankfurt/Main OLG-Report 2004, 249; OLG Oldenburg JurBüro 2004, 41; OLG München BauR 2004, 1982; OLG Brandenburg BauR 2003, 1256; KG GRUR-RR 2003, 310; a.A. OLG Karlsruhe OLG-Report 2005, 42; OLG Naumburg NJOZ 2005, 3651).
  • BGH, 24.07.2007 - XI ZR 144/06

    Zulassung der erstmals im Berufungsrechtszug aufgrund unstreitiger tatsächlicher

    b) In der instanzgerichtlichen Rechtsprechung ist die Meinung, die eine Zulassung der Verjährungseinrede auf der Basis unstreitigen Vorbringens befürwortet, nach Erlass des Urteils des IX. Zivilsenats (BGHZ 161, 138, 141 ff.) im Vordringen (OLG Naumburg OLGR 2006, 141 f.; OLG Karlsruhe OLGR 2006, 526, 528; OLG Hamm, Urteil vom 23. Februar 2006 - 28 U 217/04, juris Tz. 41 ff. unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung; OLG Stuttgart BKR 2006, 280, 285; OLG Celle NJW-RR 2006, 1530, 1531; OLG Köln, Urteil vom 20. Dezember 2006 - 17 U 103/04, juris Tz. 38 ff.; bereits vorher OLG Karlsruhe MDR 2005, 412 f. und LG Berlin Grundeigentum 2004, 690 f.).

    Wenn nach § 533 ZPO bei unstreitigem Sachverhalt und Sachdienlichkeit sogar über einen in der Berufungsinstanz neu eingeführten Streitgegenstand zu entscheiden ist, so erscheint es im Gegenteil geboten, die Zulassung der weniger weit reichenden Verjährungseinrede nicht von strengeren Voraussetzungen abhängig zu machen als die in § 533 ZPO genannten Prozesshandlungen (OLG Naumburg OLGR 2006, 141, 142; s. auch Meller-Hannich NJW 2006, 3386, 3387).

  • OLG Dresden, 07.04.2006 - 12 U 1605/05

    Anspruch auf Zahlung aus einer selbstschuldnerischen Höchstbetragsbürgschaft

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  • OLG Düsseldorf, 22.02.2006 - 5 U 109/05

    Konkludent rechtsgeschäftlicher Haftungsverzicht in einem Mietvertragsverhältnis

    Allerdings ist die Beklagte mit der erstmaligen Erhebung der Verjährungseinrede im Berufungsverfahren nach der jüngeren Rechtsprechung des BGH (NJW 2005, 291) nicht gemäß § 531 Abs. 2 präkludiert, wenn - wie hier - die den Verjährungseinwand tragenden Tatsachen unstreitig sind (ebenso zuletzt: OLG Naumburg, IBR 2005, 650).
  • OLG Hamm, 23.02.2006 - 28 U 217/04

    Einrede der Verjährung; neues Verteidigungsmittel; schriftliche Entscheidung des

    Demgegenüber ist von ein anderer Teil der Rechtsprechung der Ansicht (OLG Karlsruhe, MDR 2005, 412; OLG Naumburg, NJOZ 2005, 3651, 3653), dass die Erhebung der Verjährungseinrede in zweiter Instanz dann zulässig ist, wenn der zugrunde liegende Sachverhalt unstreitig ist.
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 04.11.2004 - 2 U 129/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,5899
OLG Stuttgart, 04.11.2004 - 2 U 129/04 (https://dejure.org/2004,5899)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 04.11.2004 - 2 U 129/04 (https://dejure.org/2004,5899)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 04. November 2004 - 2 U 129/04 (https://dejure.org/2004,5899)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Einstweilige Verfügung gegen eine Werbung mit einer unrichtigen Preisempfehlung; Notwendige Glaubhaftmachung einer Verletzungshandlung; Werbung mit der Werbebeilage einer Zeitung für einen Bodenstaubsauger; Irreführende Werbung bei Werbung mit einer ...

  • Judicialis

    UWG n.F. § 5

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    UWG (n.F.) § 5
    Zum Irreführungsverbot bei Werbung mit unverbindlicher Preisempfehlung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Werbung mit veralteten Preisempfehlungen wettbewerbswidrig

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Unzulässige Werbung mit nicht mehr aktueller Preisempfehlung

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Häufiger Abmahngrund: Irreführung des Verbrauchers bei Werbung mit unverbindlicher Preisempfehlung

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Werbung mit veralteten Preisempfehlungen wettbewerbswidrig

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 30.03.1989 - I ZR 33/87

    "Fotoapparate"; Irreführung über die Bevorratung einer besonders beworbenen Ware

    Auszug aus OLG Stuttgart, 04.11.2004 - 2 U 129/04
    Unter dem Gesichtspunkt der ausreichenden Schutzgewährung durch Unterlassungstitel sind Verallgemeinerungen im Klagantrag zulässig, wenn damit der Kern, das Charakteristische der konkreten Verletzungshandlung, richtig erfasst werden (BGH GRUR 1989, 609, 611 - Fotoapparate; BGH GRUR 1991, 254, 257 - unbestimmter Unterlassungsantrag I; BGH GRUR 1996, 800, 802 - EDV-Geräte).
  • BGH, 15.03.1984 - I ZR 74/82

    Anforderungen an die Bevorratung einer beworbenen Ware; Umfang der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 04.11.2004 - 2 U 129/04
    Bestehen keine solchen Abweichungen, folgt aus der konkreten Verletzungshandlung die Vermutung für die zukünftige Begehung gleichartiger Verstöße ( vgl. grundlegend zur Bestimmung des Charakteristikums BGH GRUR 1984, 593, 594 re. Sp. - adidas-Sportartikel).
  • BGH, 10.12.1998 - I ZR 141/96

    Vorratslücken - Irreführung/Vorratsmenge

    Auszug aus OLG Stuttgart, 04.11.2004 - 2 U 129/04
    Dem liegt die Erwägung zugrunde, dass eine in bestimmter Form begangene Verletzungshandlung nicht nur die Wiederholung der genau identischen Verletzungshandlung vermuten lässt, sondern auch eine Vermutung für die Begehung zwar leicht abgewandelter, aber in ihrem Kern gleicher Handlungen begründet (vgl. BGH GRUR 1999, 509, 511 - Vorratslücken; BGH GRUR 2000, 202, 187, 188 - Lieferstörung).
  • BGH, 14.11.2002 - I ZR 137/00

    Preisempfehlung für Sondermodelle

    Auszug aus OLG Stuttgart, 04.11.2004 - 2 U 129/04
    Entgegen der Auffassung der Verfügungsbeklagten kann aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofs (GRUR 2003, 446, 447 - Preisempfehlung für Sondermodelle), wonach auch Waschmaschinen und Kühlautomaten von der Warengruppe "Haushaltsgeräte" erfasst werden, nicht abgeleitet werden, dass die Warengruppe "Haushaltsgeräte" ausschließlich auf Geräte der sog. "Weißen Ware" zu beschränken ist.
  • BGH, 11.10.1990 - I ZR 35/89

    Unbestimmter Unterlassungsantrag I

    Auszug aus OLG Stuttgart, 04.11.2004 - 2 U 129/04
    Unter dem Gesichtspunkt der ausreichenden Schutzgewährung durch Unterlassungstitel sind Verallgemeinerungen im Klagantrag zulässig, wenn damit der Kern, das Charakteristische der konkreten Verletzungshandlung, richtig erfasst werden (BGH GRUR 1989, 609, 611 - Fotoapparate; BGH GRUR 1991, 254, 257 - unbestimmter Unterlassungsantrag I; BGH GRUR 1996, 800, 802 - EDV-Geräte).
  • BGH, 29.06.2000 - I ZR 29/98

    Filialenleiter

    Auszug aus OLG Stuttgart, 04.11.2004 - 2 U 129/04
    Ebenso wie eine Verallgemeinerung unter Verwendung der Bezeichnung "Geräte für Unterhaltungselektronik" für zulässig gehalten wurde (vgl. BGH GRUR 2000, 907, 909 -Filialleiterfehler), ist die vorliegende Erweiterung des Antrags auf "Haushaltsgeräte" nicht zu beanstanden.
  • BGH, 29.01.2004 - I ZR 132/01

    Fortfall einer Herstellerpreisempfehlung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 04.11.2004 - 2 U 129/04
    Im Unterschied zu einer bloßen Meinungsäußerung oder tatsächlichen Mitteilung liegt einer Preisempfehlung das Bestreben inne, den Willen derjenigen, an die sie gerichtet ist, in einem bestimmten Sinn zu beeinflussen (vgl. BGH GRUR 2004, 437, 438 - Fortfall einer Herstellerpreisempfehlung).
  • BGH, 09.05.1996 - I ZR 107/94

    EDV-Geräte - Irreführung/Vorratsmenge

    Auszug aus OLG Stuttgart, 04.11.2004 - 2 U 129/04
    Unter dem Gesichtspunkt der ausreichenden Schutzgewährung durch Unterlassungstitel sind Verallgemeinerungen im Klagantrag zulässig, wenn damit der Kern, das Charakteristische der konkreten Verletzungshandlung, richtig erfasst werden (BGH GRUR 1989, 609, 611 - Fotoapparate; BGH GRUR 1991, 254, 257 - unbestimmter Unterlassungsantrag I; BGH GRUR 1996, 800, 802 - EDV-Geräte).
  • OLG Köln, 24.04.2015 - 6 U 175/14

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Feststellung der Rechtsmissbräuchlichkeit der

    Der Bundesgerichtshof führt ausdrücklich aus, dass daran auch der Umstand nichts ändere, dass die dortige Beklagte sich von den Herstellern durch Einzelabfragen die unverbindlichen Preisempfehlungen für den Zeitpunkt der Werbung habe bestätigen lassen (so auch OLG Stuttgart, Urteil v. 04.11.2004, 2 U 129/04, zitiert nach juris, dort Rn. 23 ff, 26).
  • OLG Köln, 28.05.2014 - 6 U 178/13

    Wettbewerbswidrigkeit der Werbung für eine Uhr unter Hinweis auf eine nicht

    Der Bundesgerichtshof führt ausdrücklich aus, dass daran auch der Umstand nichts ändere, dass die dortige Beklagte sich von den Herstellern durch Einzelabfragen die unverbindlichen Preisempfehlungen für den Zeitpunkt der Werbung habe bestätigen lassen (so auch OLG Stuttgart, Urteil v. 04.11.2004, 2 U 129/04, zitiert nach juris, dort Rn. 23 ff, 26).
  • LG Köln, 24.06.2014 - 33 O 21/14

    Zur Haftung eines Amazon-Händlers für Werbung mit einem veralteten UVP-Preis

    Der Bundesgerichtshof führt ausdrücklich aus, dass daran auch der Umstand nichts ändere, dass die dortige Beklagte sich von den Herstellern durch Einzelabfragen die unverbindlichen Preisempfehlungen für den Zeitpunkt der Werbung habe bestätigen lassen (so auch OLG Stuttgart, Urteil v. 04.11.2004, 2 U 129/04, zitiert nach juris, dort Rn. 23 ff, 26).
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 27.07.2006 - 2 U 129/04   

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OLG Naumburg, 27.07.2006 - 2 U 129/04 (https://dejure.org/2006,81715)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 27.07.2006 - 2 U 129/04 (https://dejure.org/2006,81715)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 27. Juli 2006 - 2 U 129/04 (https://dejure.org/2006,81715)
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Wird zitiert von ...

  • LG Chemnitz, 23.06.2009 - 7 O 359/09

    Zu den Aufklärungspflichten bei Anlageberatung über den Erwerb von

    Insofern reicht es aus, wenn der Berater oder Vermittler erkennt, dass der Kunde die besonderen Kenntnisse und Verbindungen des Vermittlers in Anspruch nehmen und das Ergebnis der Beratung bzw. der Auskunft zur Grundlage seiner Anlagenentscheidung machen will (vgl. BGH, Urteil vom 13.01.00, III ZR 62/99; Urteil vom 09.07.93, XI ZR 12/93; Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 27.07.06, 2 U 129/04).

    Als unabhängiger individueller Berater, dem weit reichendes persönliches Vertrauen entgegengebracht wird, muss er besonders differenziert und fundiert beraten (BGH,Urteil vom 25.11.81, IVa ZR 286/80; Oberlandesgericht des Landes Sachsen, Urteil vom 27.07.06, 2 U 129/04).

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Rechtsprechung
   LSG Saarland, 15.03.2006 - L 2 U 129/04   

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LSG Saarland, 15.03.2006 - L 2 U 129/04 (https://dejure.org/2006,79872)
LSG Saarland, Entscheidung vom 15.03.2006 - L 2 U 129/04 (https://dejure.org/2006,79872)
LSG Saarland, Entscheidung vom 15. März 2006 - L 2 U 129/04 (https://dejure.org/2006,79872)
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