Weitere Entscheidung unten: OLG Braunschweig, 15.03.1991

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   OLG Stuttgart, 21.12.1990 - 2 U 135/90   

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https://dejure.org/1990,26440
OLG Stuttgart, 21.12.1990 - 2 U 135/90 (https://dejure.org/1990,26440)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 21.12.1990 - 2 U 135/90 (https://dejure.org/1990,26440)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 21. Dezember 1990 - 2 U 135/90 (https://dejure.org/1990,26440)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...

  • VG Lüneburg, 17.10.2007 - 5 A 247/06

    Schadensersatz wegen vorprozessual entstandener Kosten für eine anwaltliche

    Insbesondere folgt die Kammer nicht der von der Beklagten zitierten Entscheidung des OLG Stuttgart vom 21. Dezember 1990 - 1 U 135/90 - GewArch 1991, 140.
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Rechtsprechung
   OLG Braunschweig, 15.03.1991 - 2 U 135/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,9263
OLG Braunschweig, 15.03.1991 - 2 U 135/90 (https://dejure.org/1991,9263)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 15.03.1991 - 2 U 135/90 (https://dejure.org/1991,9263)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 15. März 1991 - 2 U 135/90 (https://dejure.org/1991,9263)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden des Geschädigten

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 06.07.1955 - GSZ 1/55

    Bemessung des Schmerzensgeldanspruches

    Auszug aus OLG Braunschweig, 15.03.1991 - 2 U 135/90
    Für die Bemessung des Schmerzensgeldes sind in erster Linie Ausmaß, Heftigkeit und Dauer der Schmerzen, Leiden und Entstellungen, Dauer der stationären Behandlungen und der Arbeitsunfähigkeit, der künftige Heilungsverlauf und vor allem die bleibenden Schädigungen maßgebend (vgl. BGH Großer Senat für Zivilsachen, VersR 1955, 615 ff.).
  • OLG Brandenburg, 11.03.2015 - 4 U 93/14

    Deliktshaftung: Schadenersatz- und Schmerzensgeldanspruch aufgrund eines Sturzes

    Insoweit hat sich das Landgericht vertretbar auch an der Entscheidung des OLG Braunschweig vom 13.03.1991, Az.: 2 U 135/90, orientiert, das bereits im Jahr 1991 aufgrund eines allein vom Schädiger verschuldeten Verkehrsunfalls bei zumindest teilweise mit dem vorliegenden Fall übereinstimmenden, teilweise (z.B. Entstellungen) etwas gravierenderen Folgen, ein Schmerzensgeld von 150.000,- DM (76.694,- EUR) zuerkannt hatte.
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