Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 28.05.2014 - 2 U 147/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,18697
OLG Stuttgart, 28.05.2014 - 2 U 147/13 (https://dejure.org/2014,18697)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 28.05.2014 - 2 U 147/13 (https://dejure.org/2014,18697)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 28. Mai 2014 - 2 U 147/13 (https://dejure.org/2014,18697)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • webshoprecht.de

    Zum Anspruch auf Übertragung einer .eu-Domain nach Durchführung eines ADR-Verfahrens

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechte des Inhabers einer Marke gegenüber dem Inhaber einer wortgleichen EU-Domain

  • kanzlei.biz

    Entscheidung auf Übertragung einer .eu-Domain aus ADR-Verfahren kann unbeachtlich sein

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 12 BGB, Art 22 Abs 11 S 2 EGV 874/2004, Art 22 Abs 13 EGV 874/2004, § 278 Abs 6 ZPO, § 5 MarkenG
    Anspruch auf Übertragung einer eu-Domain nach Schiedsspruch im ADR-Verfahren

  • kpw-law.de PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechte des Inhabers einer Marke gegenüber dem Inhaber einer wortgleichen EU-Domain

  • rechtsportal.de

    MarkenG § 14 ; MarkenG § 15 ; BGB § 12
    Rechte des Inhabers einer Marke gegenüber dem Inhaber einer wortgleichen EU-Domain

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Jurion (Kurzinformation)

    Rechte des Inhabers einer Marke gegenüber dem Inhaber einer wortgleichen EU-Domain

  • ipweblog.de (Kurzinformation)

    Keine Umschreibung des rechtsverletzenden Domainnamens

Besprechungen u.ä. (2)

  • anwalt.se (Entscheidungsbesprechung)

    Anspruch auf Übertragung von Domains - Übertragungsanspruch aus ADR-Verfahren kann für deutsche Gerichte unbeachtlich sein

  • kpw-law.de (Entscheidungsbesprechung)

    Kein Übertragungsanspruch bei .eu Domains

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2015, 122
  • K&R 2014, 541
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 22.11.2001 - I ZR 138/99

    Domainnamen: Deutsche Shell gewinnt Streit um "shell.de"

    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.05.2014 - 2 U 147/13
    Dass die Registrierung der Domain durch und für einen namensrechtlich insoweit nicht Legitimierten das Namensrecht der unter dieser Bezeichnung bereits zuvor im Verkehr geschäftlich aufgetretenen Beklagten verletzt, hat das Landgericht zutreffend dargestellt (vgl. insoweit auch BGH WRP 2014, 424 [Tz. 16 f] - wetteronline.de ; GRUR 2014, 506 [Tz. 8 f] - sr.de ; 2012, 304 [Tz. 29 f] - Basler Haar-Kosmetik ; BGHZ 149, 191 f - shell.de ).

    Als herrschend ist anzusehen, dass die Übertragung bzw. Umschreibung des rechtsverletzenden Domainnamens auf den Verletzten nicht begehrt werden kann (BGHZ 149, 191 = GRUR 2002, 622, 626 - shell.de ; Hacker in Ströbele/Hacker, MarkenG, 10. Aufl. [2012], § 15, 103; Brockmann in Büscher/Dittmer/Schiwy, Gewerblicher Rechtsschutz/Urheberrecht/Medienrecht, 2. Aufl. [2011], Kap. 11, 431), sondern dass nur ein Anspruch auf Löschung besteht (BGH GRUR 2014, 506 [Tz. 7 und 31] - sr.de ; 2012, 304 [Tz. 28 und 29] - Basler Haar-Kosmetik ; Brockmann a.a.O. 430; Ingerl/Rohnke, MarkenG, 3. Aufl. [2010], Nach § 15, 209).

  • BGH, 06.11.2013 - I ZR 153/12

    Löschung eines Dispute-Eintrages - sr.de

    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.05.2014 - 2 U 147/13
    Dass die Registrierung der Domain durch und für einen namensrechtlich insoweit nicht Legitimierten das Namensrecht der unter dieser Bezeichnung bereits zuvor im Verkehr geschäftlich aufgetretenen Beklagten verletzt, hat das Landgericht zutreffend dargestellt (vgl. insoweit auch BGH WRP 2014, 424 [Tz. 16 f] - wetteronline.de ; GRUR 2014, 506 [Tz. 8 f] - sr.de ; 2012, 304 [Tz. 29 f] - Basler Haar-Kosmetik ; BGHZ 149, 191 f - shell.de ).

    Als herrschend ist anzusehen, dass die Übertragung bzw. Umschreibung des rechtsverletzenden Domainnamens auf den Verletzten nicht begehrt werden kann (BGHZ 149, 191 = GRUR 2002, 622, 626 - shell.de ; Hacker in Ströbele/Hacker, MarkenG, 10. Aufl. [2012], § 15, 103; Brockmann in Büscher/Dittmer/Schiwy, Gewerblicher Rechtsschutz/Urheberrecht/Medienrecht, 2. Aufl. [2011], Kap. 11, 431), sondern dass nur ein Anspruch auf Löschung besteht (BGH GRUR 2014, 506 [Tz. 7 und 31] - sr.de ; 2012, 304 [Tz. 28 und 29] - Basler Haar-Kosmetik ; Brockmann a.a.O. 430; Ingerl/Rohnke, MarkenG, 3. Aufl. [2010], Nach § 15, 209).

  • BGH, 09.11.2011 - I ZR 150/09

    Basler Haar-Kosmetik

    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.05.2014 - 2 U 147/13
    Dass die Registrierung der Domain durch und für einen namensrechtlich insoweit nicht Legitimierten das Namensrecht der unter dieser Bezeichnung bereits zuvor im Verkehr geschäftlich aufgetretenen Beklagten verletzt, hat das Landgericht zutreffend dargestellt (vgl. insoweit auch BGH WRP 2014, 424 [Tz. 16 f] - wetteronline.de ; GRUR 2014, 506 [Tz. 8 f] - sr.de ; 2012, 304 [Tz. 29 f] - Basler Haar-Kosmetik ; BGHZ 149, 191 f - shell.de ).

    Als herrschend ist anzusehen, dass die Übertragung bzw. Umschreibung des rechtsverletzenden Domainnamens auf den Verletzten nicht begehrt werden kann (BGHZ 149, 191 = GRUR 2002, 622, 626 - shell.de ; Hacker in Ströbele/Hacker, MarkenG, 10. Aufl. [2012], § 15, 103; Brockmann in Büscher/Dittmer/Schiwy, Gewerblicher Rechtsschutz/Urheberrecht/Medienrecht, 2. Aufl. [2011], Kap. 11, 431), sondern dass nur ein Anspruch auf Löschung besteht (BGH GRUR 2014, 506 [Tz. 7 und 31] - sr.de ; 2012, 304 [Tz. 28 und 29] - Basler Haar-Kosmetik ; Brockmann a.a.O. 430; Ingerl/Rohnke, MarkenG, 3. Aufl. [2010], Nach § 15, 209).

  • BGH, 22.01.2014 - I ZR 164/12

    Zur wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit sogenannter "Tippfehler-Domains"

    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.05.2014 - 2 U 147/13
    Dass die Registrierung der Domain durch und für einen namensrechtlich insoweit nicht Legitimierten das Namensrecht der unter dieser Bezeichnung bereits zuvor im Verkehr geschäftlich aufgetretenen Beklagten verletzt, hat das Landgericht zutreffend dargestellt (vgl. insoweit auch BGH WRP 2014, 424 [Tz. 16 f] - wetteronline.de ; GRUR 2014, 506 [Tz. 8 f] - sr.de ; 2012, 304 [Tz. 29 f] - Basler Haar-Kosmetik ; BGHZ 149, 191 f - shell.de ).
  • BGH, 27.03.2013 - I ZR 93/12

    Baumann

    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.05.2014 - 2 U 147/13
    Dem schon in I. Instanz hilfsweise gestellten Löschungsanspruch der Beklagten, der in der Berufung des Kläger dem Berufungsgericht automatisch mit angefallen ist (BGH GRUR 2013, 1150 [Tz. 18] - Baumann ), war aber zu entsprechen.
  • BGH, 14.06.2012 - VII ZR 148/10

    Rücktritt vom Grundstückserwerbsvertrag mit Bauverpflichtung für den Veräußerer

    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.05.2014 - 2 U 147/13
    Auch die Bedeutung des nachvertraglichen Verhaltens (Gespräche, E-Mail), welches grundsätzlich Auslegungshilfe für das Verständnis einer Vereinbarung und den Willen der Parteien im maßgeblichen Zeitpunkt der Abgabe ihrer Vertragserklärungen zu sein vermag (BGHZ 193, 315 [Tz. 27]), hat das Landgericht zutreffend gewürdigt.
  • BVerfG, 07.05.1991 - 2 BvR 215/90

    Effektivität des Rechtsschutzes in Zivilrechtsstreitigkeiten - Anspruch auf

    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.05.2014 - 2 U 147/13
    Der Rechtsmittelführer trägt allerdings nicht die Beweislast für Vorgänge, die er nicht aufklären kann, weil sie sich ausschließlich im gerichtsinternen Bereich abgespielt haben und die Unaufklärbarkeit deshalb allein in den Verantwortungsbereich des Gerichts fällt (BVerfG NJW 1991, 2076; Heßler a.a.O. 20).
  • BGH, 17.05.2004 - II ZB 22/03

    Versäumung von Fristen aufgrund überlanger Telefaxübermittlung oder

    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.05.2014 - 2 U 147/13
    Zwar muss auch hier wie etwa bei der Wahrung der Berufungsfrist gelten, dass die Beweislast für die Fristwahrung der Berufungskläger trägt (BGH NJW 2004, 2525 [juris Tz. 4]; VersR 1991, 896 [juris Tz. 13]; OLG Frankfurt NJW-RR 2006, 67 [juris Tz. 10]; Heßler in Zöller, ZPO, 30. Aufl. [2014], § 519, 20).
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Rechtsprechung
   LSG Berlin-Brandenburg, 27.08.2015 - L 2 U 147/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,29349
LSG Berlin-Brandenburg, 27.08.2015 - L 2 U 147/13 (https://dejure.org/2015,29349)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 27.08.2015 - L 2 U 147/13 (https://dejure.org/2015,29349)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 27. August 2015 - L 2 U 147/13 (https://dejure.org/2015,29349)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 2 Abs 2 S 1 SGB 7, § 2 Abs 1 Nr 1 SGB 7
    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz gem § 2 Abs 2 S 1 iVm Abs 1 Nr 1 SGB 7 - Wie-Beschäftigung - Vereinsmitglied - Abgrenzung der arbeitnehmerähnlichen Tätigkeit von Arbeitsleistungen aufgrund einer Vereinspflicht/Vereinsübung - Schießleiter - ...

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 2 SGB 7, § 8 SGB 7, § 6 Abs 1 SGB 7
    Zur Abgrenzung von Beschäftigungsverhältnis und Vereinsmitgliedschaft - Ehrenamt - freiwillige Versicherung

  • IWW

    SGB VII § 2; SGB VII § 8; SGB VII § 6 Abs. 1
    SGB VII

  • Wolters Kluwer
  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Ehrenamtliche Tätigkeit als Schießleiter in einem Schützenverein - Abgrenzung rein mitgliedschaftlicher Pflichten zur Wie-Beschäftigung - vereinsorganisatorische Tätigkeit kraft Satzung - unterschiedliche Heranziehung der Mitglieder - allgemeine Übung des Vereins zur ...

  • rechtsportal.de

    SGB VII § 2; SGB VII § 8; SGB VII § 6 Abs. 1
    Zur Abgrenzung von Beschäftigungsverhältnis und Vereinsmitgliedschaft; Ehrenamt; freiwillige Versicherung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 13.08.2002 - B 2 U 5/02 R

    Unfallversicherungsschutz - ehrenamtliche Tätigkeit - römisch-katholische Kirche

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 27.08.2015 - L 2 U 147/13
    Das BSG hat in der genannten Entscheidung (BSG, Urteil vom 13. August 2002, a. a. O., m.w.N.) ebenso wie in einem Parallelfall (BSG, Urteil vom 13. August 2002, Aktenzeichen B 2 U 5/02 R, Rdnr. 27, zitiert nach juris) ausgeführt, dass es insoweit ausreichend ist, wenn die zum Unfall führende Tätigkeit aufgrund einer auf allgemeiner Vereinsübung bestehenden Mitgliedschaftsverpflichtung verrichtet wurde.

    Lediglich bei umfangreicheren Arbeitsleistungen wie z. B. dem Bau eines Vereinsheimes oder dem Neubau eines Sportplatzgeländes und des Vereinshauses wurde diese Grenze als überschritten angesehen (BSG, Urteil vom 13. August 2002, a.a.O., Rdnr. 22 m.w.N.).

  • LSG Saarland, 25.05.2011 - L 2 U 30/10

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz gem § 6 Abs 1 Nr 3 SGB

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 27.08.2015 - L 2 U 147/13
    Weiter verweist er auf ein Urteil des LSG Saarbrücken vom 25. Mai 2011 (Aktenzeichen L 2 U 30/10).
  • BSG, 27.06.2000 - B 2 U 21/99 R

    Unfallversicherungsschutz bei täglicher Kinderbetreuung durch die Großmutter

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 27.08.2015 - L 2 U 147/13
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BSG (vgl. Urteil vom 27. Juni 2000, Az.: B 2 U 21/99 R, m. w. N.) setzt dieser Versicherungsschutz voraus, dass - selbst wenn es sich nur um eine vorübergehende Tätigkeit handelt - eine ernstliche, einem fremden Unternehmen zu dienen bestimmte, arbeitnehmerähnliche Tätigkeit von wirtschaftlichem Wert vorliegt, die dem ausdrücklichen oder mutmaßlichen Willen des Unternehmers entspricht.
  • BSG, 24.03.1998 - B 2 U 13/97 R

    Unfallversicherungsschutz - Erfüllung mitgliedschaftlicher Verpflichtung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 27.08.2015 - L 2 U 147/13
    Nach der Rechtsprechung des BSG gehören Arbeiten in einem Umfang von sogar drei Wochen jährlich (Betreuung eine Pfadfindergruppe in einem Sommerlager, BSG, Urteil vom 24. März 1998, Az. B 2 U 13/97 R, zitiert nach juris) noch zu einer vereinsüblichen Tätigkeit.
  • BSG, 13.08.2002 - B 2 U 29/01 R

    Unfallversicherungsschutz - arbeitnehmerähnliche Tätigkeit - Vereinspflicht -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 27.08.2015 - L 2 U 147/13
    Für den Fall, dass eine Tätigkeit als Mitglied für einen eingetragenen Verein ausgeübt wird, hat das Bundessozialgericht (BSG) folgende Abgrenzungskriterien entwickelt und in ständiger Rechtsprechung angewandt (BSG, Urteil vom 13. August 2002, Aktenzeichen B 2 U 29/01 R, zitiert nach juris, m.w.N.) :.
  • LSG Bayern, 18.01.2023 - L 3 U 66/21

    Unfallversicherung: Wie-Beschäftigung eines Fluglehrers

    Nach der aktuellen Rechtsprechung (BSG, Urteil vom 13.8.2002 - B 2 U 29/01 R -, juris; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 27.08.2015 - L 2 U 147/13 -, juris) sei eine Tätigkeit, die im Vereinsleben ausgeführt werde, um den Vereinszweck laut Satzung zu erfüllen, als Arbeitsleistung anzusehen, die nur auf Mitgliedschaftspflichten beruhe.

    Folglich ist derjenige, der aufgrund von Mitgliedschaftspflichten für seinen Verein tätig wird, auch nicht wie ein Beschäftigter gegen Arbeitsunfälle versichert (BSG, Urteil vom 13.8.2002 - B 2 U 29/01 R -, juris Rn. 20 f.; vgl. auch BSG, Urteil vom 12.05.1981 - 2 RU 40/79 -, BSGE 52, 11 und juris Rn. 21; Landessozialgericht - LSG - Berlin-Brandenburg, Urteil vom 27.08.2015 - L 2 U 147/13 -, juris Rn. 35).

    Nach Auffassung des Senats ist im hier zu entscheidenden Fall besonders zu berücksichtigen, dass der Kläger hier - anders als in den zitierten Entscheidungen des BSG vom 13.8.2002 - B 2 U 29/01 R (Rundflugpilot) und des LSG Berlin-Brandenburg vom 27.8.2015 - L 2 U 147/13 (Schießleiter) als Fluglehrer und damit - von den Beteiligten unbestritten - wie ein Übungsleiter/Trainer tätig geworden ist.

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Rechtsprechung
   SG Lüneburg, 03.05.2016 - S 2 U 147/13   

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https://dejure.org/2016,106130
SG Lüneburg, 03.05.2016 - S 2 U 147/13 (https://dejure.org/2016,106130)
SG Lüneburg, Entscheidung vom 03.05.2016 - S 2 U 147/13 (https://dejure.org/2016,106130)
SG Lüneburg, Entscheidung vom 03. Mai 2016 - S 2 U 147/13 (https://dejure.org/2016,106130)
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