Rechtsprechung
   LSG Sachsen, 03.12.2015 - L 2 U 158/12   

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LSG Sachsen, 03.12.2015 - L 2 U 158/12 (https://dejure.org/2015,38361)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 03.12.2015 - L 2 U 158/12 (https://dejure.org/2015,38361)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 03. Dezember 2015 - L 2 U 158/12 (https://dejure.org/2015,38361)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gesetzliche Unfallversicherung; Beitragsrecht; Veranlagung eines Wach- und Sicherheitsunternehmens zu den Gefahrtarifen 2001, 2007 und 2009 der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft; rückwirkende Veranlagungsänderung - Empfangsdienste; Gefahrtarif 2001; Gefahrtarif 2007; ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2016, 111
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 28.11.2006 - B 2 U 10/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsrecht - Veranlagungsbescheid -

    Auszug aus LSG Sachsen, 03.12.2015 - L 2 U 158/12
    Denn Veranlagungs- und Beitragsbescheide sind eingreifende Verwaltungsakte, die nur auf einer klaren rechtlichen und tatsächlichen Grundlage erlassen werden dürfen (vgl. BSG, Urteil vom 28.11.2006 - B 2 U 10/05 R - juris).

    Angesichts der Entwicklung der modernen Arbeitswelt zu einer Dienstleistungsgesellschaft verlieren zwar klassische technologische Abgrenzungskriterien immer mehr an Bedeutung; dennoch bleiben für den Zuschnitt der Gewerbezweige auch unter den veränderten Bedingungen der heutigen Berufs- und Arbeitswelt in erster Linie Art und Gegenstand des Unternehmens maßgebend, da sie den zuverlässigsten Aufschluss über die Unfallgefahren in den Unternehmen geben (BSG, Urteil vom 28.11.2006 - B 2 U 10/05 R - juris; Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 31.08.2012 - L 8 U 1970/10 - juris RdNr. 31).

    Ergibt sich, dass bei einer bestimmten Art von Unternehmen ein vom Durchschnitt des Gewerbezweiges erheblich abweichendes Gefährdungsrisiko besteht, kann daraus ein Anspruch auf Verselbstständigung als eigener Gewerbezweig oder auf Zuteilung zu einem anderen, sachgerechteren Gewerbezweig folgen (vgl. BSG, Urteil vom 28.11.2006 - B 2 U 10/05 R - juris).

    Dass alle gewerbezweigzugehörigen Betriebe und Einrichtungen trotz unterschiedlicher Gefährdungslagen zur selben Gefahrklasse veranlagt und deshalb einzelne von ihnen stärker mit Beiträgen belastet werden als es ihrem tatsächlichen Gefährdungsrisiko entsprechen würde, ist als Folge der bei der Tarifbildung notwendigen Typisierung hinzunehmen (vgl. BSG, Urteil vom 28.11.2006 - B 2 U 10/05 R - juris).

    Wie oben unter Verweis auf die Rechtsprechung des BSG (vgl. Urteil vom 28.11.2006 - B 2 U 10/05 R - juris) bereits ausgeführt, ist es als Folge der bei der Tarifbildung notwendigen Typisierung hinzunehmen, dass innerhalb eines Gewerbezweigs Tätigkeiten mit unterschiedlichen Gefährdungslagen nach einer einheitlichen Gefahrklasse veranlagt werden.

  • BSG, 24.06.2003 - B 2 U 21/02 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsveranlagung - Gefahrtarif 1998 -

    Auszug aus LSG Sachsen, 03.12.2015 - L 2 U 158/12
    Bei komplexen und sich sprunghaft entwickelnden Sachverhalten ist ihnen ein zeitlicher Anpassungsspielraum zuzubilligen, um weitere Erfahrungen zu sammeln, Klarheit zu gewinnen und Mängeln in den Regelungen abzuhelfen (vgl. BSG, Urteil vom 24.06.2003 - B 2 U 21/02 R - juris = BSGE 91, 128).

    Ferner besteht keine Verpflichtung, für abgrenzbare Unternehmensteile eines zugehörigen Unternehmens nach den dort jeweils verrichteten Tätigkeiten (z.B. Büro/Verwaltung) verschiedene Gefahrtarifstellen einzurichten; diese Ausnahme vom Gewerbezweigtarif ist zwar möglich, nicht aber verbindlich (vgl. BSG, Urteil vom 24.06.2003 - B 2 U 21/02 R - juris).

  • BSG, 09.12.2003 - B 2 U 54/02 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Streitgegenstand - Berufungsgericht -

    Auszug aus LSG Sachsen, 03.12.2015 - L 2 U 158/12
    Als speziellere Vorschrift verdrängt § 160 Abs. 2 SGB VI insoweit die allgemeinen Aufhebungsvorschriften der §§ 44 ff. Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X; vgl. Brandenburg/K. Palsherm in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VII, 2. Aufl. 2014, § 160 SGB VII, RdNr.15; Höller in: Hauck/Noftz, SGB, 02/15, § 160 SGB VII, RdNr. 5; zum Verhältnis § 160 SGB VII zu §§ 44 ff. SGB X ferner BSG, Urteil vom 09.12.2003 - B 2 U 54/02 R - juris = BSGE 91, 287).
  • BSG, 05.07.2005 - B 2 U 32/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsrecht - Beitragshöhe - Gefahrtarif -

    Auszug aus LSG Sachsen, 03.12.2015 - L 2 U 158/12
    Am 01.01.2010 ist dagegen ein neuer Gefahrtarif der Beklagten in Kraft getreten, dessen Veranlagungsbescheid nicht nach § 96 Sozialgerichtsgesetz (SGG) Gegenstand dieses Verfahrens geworden ist (vgl. Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 05.07.2005 - B 2 U 32/03 R - juris RdNr. 20 = BSGE 95, 47).
  • BSG, 03.05.2006 - B 2 U 415/05 B

    Festsetzung des Streitwertes im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus LSG Sachsen, 03.12.2015 - L 2 U 158/12
    Anzusetzen ist das Zweifache des Differenzbetrags zwischen dem nach der bisherigen Veranlagung zu zahlenden und dem bei einem Erfolg der Klage zu erwartenden Jahresbeitrag, mindestens aber der dreifache Auffangstreitwert (vgl. BSG, Beschluss vom 03.05.2006 - B 2 U 415/05 B - juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 31.08.2012 - L 8 U 1970/10

    Sozialgerichtliches Verfahren - Gegenstand des Berufungsverfahrens gem § 96 SGG -

    Auszug aus LSG Sachsen, 03.12.2015 - L 2 U 158/12
    Angesichts der Entwicklung der modernen Arbeitswelt zu einer Dienstleistungsgesellschaft verlieren zwar klassische technologische Abgrenzungskriterien immer mehr an Bedeutung; dennoch bleiben für den Zuschnitt der Gewerbezweige auch unter den veränderten Bedingungen der heutigen Berufs- und Arbeitswelt in erster Linie Art und Gegenstand des Unternehmens maßgebend, da sie den zuverlässigsten Aufschluss über die Unfallgefahren in den Unternehmen geben (BSG, Urteil vom 28.11.2006 - B 2 U 10/05 R - juris; Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 31.08.2012 - L 8 U 1970/10 - juris RdNr. 31).
  • BVerfG, 04.03.1982 - 1 BvR 34/82
    Auszug aus LSG Sachsen, 03.12.2015 - L 2 U 158/12
    Durch gefahrtarifliche Bestimmungen hervorgerufene Härten im Einzelfall sind als Folge der zulässigen generalisierenden versicherungsrechtlichen Regelungen hinzunehmen (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 04.03.1982 - 1 BvR 34/82 - juris).
  • BSG, 29.10.1981 - 8a RU 34/80

    Unfallversicherungsträger - Gefahrtarifstelle - Unternehmensgröße

    Auszug aus LSG Sachsen, 03.12.2015 - L 2 U 158/12
    Alle Tarifarten sind grundsätzlich zulässig, jedoch gebührt dem Gewerbezweigtarif der Vorrang, weil er am besten die gewerbetypischen Gefahren und damit das gemeinschaftliche Risiko erfasst (vgl. BSG, Urteil vom 29.10.1981 - 8/8a RU 34/80 - juris).
  • SG Hamburg, 25.03.2021 - S 36 U 58/17
    Nach den Voraussetzungen des § 160 Abs. 2 SGB VII ist auch ein für eine vergangene Tarifperiode erlassener Veranlagungsbescheid zurückzunehmen; die Verjährungsvorschriften der §§ 25 ff. SGB IV sind zu beachten (s. Sächsisches LSG, Urteil vom 3. Dezember 2015, Az. L 2 U 158/12; Brandenburg/K. Palsherm a.a.O. § 160 SGB VII, Rn. 17).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 04.12.2014 - 2 U 158/12   

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https://dejure.org/2014,72438
OLG Stuttgart, 04.12.2014 - 2 U 158/12 (https://dejure.org/2014,72438)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 04.12.2014 - 2 U 158/12 (https://dejure.org/2014,72438)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 04. Dezember 2014 - 2 U 158/12 (https://dejure.org/2014,72438)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Sicherstellung des Ausschlusses von Minderjährigen an der Teilnahme von öffentlichen Glücksspielen durch den Veranstalter; Spürbare Beeinträchtigung der Interessen der Mitbewerber und der Verbraucher durch Verstöße gegen den Glückspielstaatsvertrag (GlüStV); Zurechnung ...

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 4 Abs 3 S 2 GlüStVtr BW, § 4 Abs 3 S 3 GlüStVtr BW, § 134 BGB, § 8 Abs 3 UWG, § 4 Nr 11 UWG
    Wettbewerbsverstöße von Lotterieveranstaltern und Lottoannahmestellen: Anforderungen an Testkäufe zur Sicherstellung des Minderjährigenschutzes; Sachdienlichkeit einer Klageänderung durch die Einführung neu getätigter Testkäufe

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (39)

  • OLG Hamm, 09.07.2013 - 4 U 187/12

    Abweisung der Klage auf Unterlassung der Ermöglichung der Teilnahme

    Auszug aus OLG Stuttgart, 04.12.2014 - 2 U 158/12
    Die Klage des aus § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG aktivlegitimierten Klägers (vgl. OLG München, WRP 2009, 1014, bei juris Rz. 22; OLG Hamm, WRP 2013, 1394, bei juris Rz. 26) ist mit dem Hauptklageantrag zulässig, aber unbegründet.

    Verstöße gegen den GlüStV sind i.d.R. auch geeignet, die Interessen der Mitbewerber und der Verbraucher spürbar i.S.v. § 3 Abs. 1 UWG zu beeinträchtigen (OLG Koblenz, GRUR-RR 2010, 16, 20; KG, GRUR-RR 2010, 29, 31; so Köhler, in Köhler/Bornkamm, UWG, 32. Aufl., 2014, Rn. 11.137c zu § 4 UWG; zu § 4 Abs. 3 GlüStV OLG Hamm, WRP 2013, 1394, bei juris Rz. 30).

    Eine etwaige Nichtigkeit des zivilrechtlichen Vertrags ändert nichts an der von der Klägerin behaupteten Teilnahme von Minderjährigen an Glücksspielen im Sinne der vorgenannten Regelungen (OLG Hamm, WRP 2013, 1394, bei juris Rz. 32, u.H. auf OLG München, Beschluss vom 27.04.2011 - 29 U 697/11).

    Gleichwohl kann nach § 8 Abs. 2 UWG eine Zurechnung des Verhaltens der unmittelbar Verantwortlichen erfolgen (OLG Hamm, WRP 2013, 1394, bei juris Rz. 33, u.H. auf OLG Koblenz, Urteil vom 01.12.2010 - 9 U 258/10; vgl. auch OLG Stuttgart, Urteil vom 27. November 2014 - 2 U 175/13).

    Eine solche Verpflichtung ist gerade nicht geregelt worden (OLG Hamm, WRP 2013, 1394, bei juris Rz. 36).

  • BGH, 24.01.2013 - I ZR 171/10

    BGH legt EuGH Fragen zur Neuregelung des Glücksspielrechts vor

    Auszug aus OLG Stuttgart, 04.12.2014 - 2 U 158/12
    Dabei kommt für den in die Zukunft gerichteten Unterlassungsanspruch (BGH, Urteile vom 06. Februar 2014 - I ZR 86/12, bei juris Rz. 25, GRUR 2014, 363 - Peter Fechter; und vom 09. Juni 2011 - I ZR 17/10, MDR 2012, 299 - Computer Bild), den der Kläger geltend macht, dem Umstand keine entscheidende Bedeutung zu, dass während des Rechtsstreits der § 4 Abs. 3 GlüStV in der Fassung vom 15.12.2011 (GlüStV 2012) zum 01.07.2012 in Kraft getreten ist (vgl. Gesetz zu dem Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrag (Erster Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrags zum Glücksspielwesen in Deutschland) und zu dem Staatsvertrag über die Gründung der GKL Gemeinsame Klassenlotterie der Länder vom 26.06.2012, GBl. 2012, S. 385, i.V.m. der Bekanntmachung des Staatsministeriums über das Inkrafttreten des Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrags vom 10.07.2012, GBl. 2012, S. 515; zur Verfassungskonformität BVerfG, NVwZ 2008, 1338; zur Vereinbarkeit mit Art. 49, 56 AEUV EuGH, WRP 2010, 1338, 1564 - Sportwetten; BGH, WRP 2013, 515, Rn. 13 ff - Neuregelung des Glücksspielrechts in Schleswig-Holstein [Vorlagebeschluss zur Frage der Inkohärenz der Regelungen in Deutschland]).

    § 4 GlüStV enthält Marktverhaltensregelungen im Interesse der Spielteilnehmer i.S.d. § 4 Nr. 11 UWG (BGH, WRP 2008, 1376, Rn. 50 - Post-Wettannahmestelle; BGH, GRUR 2012, 193, Rn. 21 - Sportwetten im Internet II; BGH, WRP 2013, 515, Rn. 11 - Neuregelung des Glücksspielrechts in Schleswig-Holstein; OLG Hamburg, GRUR-RR 2012, 21, 25).

  • BGH, 23.02.2006 - I ZR 272/02

    Markenparfümverkäufe

    Auszug aus OLG Stuttgart, 04.12.2014 - 2 U 158/12
    Die Einführung immer neuer Testkäufe sei unzulässig (BGH, Urteil vom 23.02.2006 - I ZR 272/02, Rz. 26 - Markenparfümverkäufe).

    Hingegen stellt die spätere Einführung weiterer Verletzungshandlungen in einen Unterlassungsprozess auch ohne Änderung des Klageantrags eine Änderung des Streitgegenstands, d.h. eine Klageänderung dar (§ 263 ZPO), auch wenn sich aus den nachgeschobenen Verletzungsfällen dieselbe Verletzungsform ergibt (vgl. BGHZ 166, 253, bei juris Rz. 26 - Markenparfümverkäufe, m.w.N.).

  • KG, 24.05.2019 - 5 U 1/18

    On-Board-Shopping - Gemeinschaftsmarkenrechtsverletzung: Online-Verkauf von

    Den in einem wettbewerbsrechtlichen Verfahren erhobenen Vorwurf, auch das Unterlassen weiterer Testkäufe begründe den Vorwurf nachlässiger Prozessführung (OLG Stuttgart, Urteil vom 4. Dezember 2014, 2 U 158/12), muss die Klägerin sich hier nicht entgegen halten lassen.
  • OLG Stuttgart, 09.07.2020 - 2 U 355/19

    Markenrechtliche Ansprüche aus der Kennzeichnung von Waren; Internationale

    Der normale Testkauf durch einen Mitbewerber oder einen von ihm Beauftragten ist für sich genommen regelmäßig nicht unlauter, weil er nur die Bereitschaft des anderen zu einem bestimmten Verhalten offenlegt, das dieser auch ansonsten an den Tag gelegt hätte (OLG Stuttgart, Urteil vom 04. Dezember 2014 - 2 U 158/12, juris Rn. 56 ff., m.w.N., auch zum Folgenden).
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Rechtsprechung
   BSG, 19.07.2012 - B 2 U 158/12 B   

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BSG, 19.07.2012 - B 2 U 158/12 B (https://dejure.org/2012,21541)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 08.12.2010 - 1 BvR 1382/10

    Reichweite der Begründungserleichterungen für letztinstanzliche, unanfechtbare

    Auszug aus BSG, 19.07.2012 - B 2 U 158/12 B
    Der Senat sieht von einer weiteren Begründung ab, weil diese nicht geeignet ist, zur Klärung der Voraussetzungen der Revisionszulassung beizutragen (§ 160a Abs. 4 Satz 2 SGG; vgl BVerfG Beschluss vom 8.12.2010 - 1 BvR 1382/10 - NJW 2011, 1497).
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   OLG Stuttgart, 13.11.2014 - 2 U 158/12   

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https://dejure.org/2014,71796
OLG Stuttgart, 13.11.2014 - 2 U 158/12 (https://dejure.org/2014,71796)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 13.11.2014 - 2 U 158/12 (https://dejure.org/2014,71796)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 13. November 2014 - 2 U 158/12 (https://dejure.org/2014,71796)
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  • juris (Volltext/Leitsatz)
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