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   OLG Köln, 17.04.1991 - 2 U 173/90   

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https://dejure.org/1991,7165
OLG Köln, 17.04.1991 - 2 U 173/90 (https://dejure.org/1991,7165)
OLG Köln, Entscheidung vom 17.04.1991 - 2 U 173/90 (https://dejure.org/1991,7165)
OLG Köln, Entscheidung vom 17. April 1991 - 2 U 173/90 (https://dejure.org/1991,7165)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 1992, 279
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Oldenburg, 08.05.1987 - 6 U 151/85
    Auszug aus OLG Köln, 17.04.1991 - 2 U 173/90
    Denn diese Haftung des Geschäftsherrn gründet sich nicht auf ein Verschulden des Gehilfen, sondern auf die Vermutung des eigenen Verschuldens des Geschäftsherrn bei der Auswahl und Leitung (vgl. BGH NJW-RR 1988, 38).

    Kann der Geschäftsherr nachweisen, daß sich der Gehilfe bei der Verrichtung der gegebenen Sachlage entsprechend, sachgemäß besonnen und vernünftig verhalten hat, also so, wie sich auch eine andere zuverlässige Person verhalten hätte, so ist er gemäß § 831 Abs. 1 Satz 2 BGB auch dann entlastet, wenn ihn ein Überwachungsider Auswahlverschulden trifft (vgl. BGH NJW-RR 1988, 38; Staudinger/ Schäfer, BGB, 12. Aufl. 1986, § 831, Rdn. 135 und 256; jeweils mit weit. Nachw.).

  • BGH, 18.03.1987 - IVa ZR 205/85

    Anscheinsbeweis für Freitod

    Auszug aus OLG Köln, 17.04.1991 - 2 U 173/90
    Er setzt jedoch voraus, daß ein Tatbestand feststeht, bei dem der behauptete ursächliche Zusammenhang oder das behauptete Verschulden typischerweise gegeben ist, beruht also auf der Auswertung von Wahrscheinlichkeiten, die nach der Lebenserfahrung anzunehmen sind (vgl. BGH NJW 1987, 1694; BGH NJW 1987, 1944; BGH NJW-RR 1988, 789, 790).
  • BGH, 02.12.1986 - VI ZR 252/85

    Haftung des Herstellers mangelhaften Fertigpreßfutters - Anforderungen an einen

    Auszug aus OLG Köln, 17.04.1991 - 2 U 173/90
    Er setzt jedoch voraus, daß ein Tatbestand feststeht, bei dem der behauptete ursächliche Zusammenhang oder das behauptete Verschulden typischerweise gegeben ist, beruht also auf der Auswertung von Wahrscheinlichkeiten, die nach der Lebenserfahrung anzunehmen sind (vgl. BGH NJW 1987, 1694; BGH NJW 1987, 1944; BGH NJW-RR 1988, 789, 790).
  • BGH, 17.02.1988 - IVa ZR 277/86

    Verursachung eines tödlichen Sturzes eines Versicherten durch einen Schlaganfall

    Auszug aus OLG Köln, 17.04.1991 - 2 U 173/90
    Er setzt jedoch voraus, daß ein Tatbestand feststeht, bei dem der behauptete ursächliche Zusammenhang oder das behauptete Verschulden typischerweise gegeben ist, beruht also auf der Auswertung von Wahrscheinlichkeiten, die nach der Lebenserfahrung anzunehmen sind (vgl. BGH NJW 1987, 1694; BGH NJW 1987, 1944; BGH NJW-RR 1988, 789, 790).
  • OLG Frankfurt, 17.11.2015 - 12 U 16/14

    Schadensersatzansprüche von Fahrgästen eines Linienbusses

    Da Fahrgäste in Linienbussen sowohl beim Anfahren, während der Fahrt und auch beim Anhalten stets für die eigene Sicherheit zu sorgen und sich festen Halt zu verschaffen haben (§ 4 BefBedV), besteht ein Beweis des ersten Anscheins, dass ein Sturz während der Fahrt auf eine schuldhafte Verletzung der Pflicht zur Gewährleistung eines festen Halts zurückzuführen ist (OLG Dresden, 7 U 1506/13; OLG Naumburg, 1 U 129/12; OLG Bremen, 3 U 19/10; OLG Frankfurt, 14 U 209/09; 1 U 75/01; KG, 12 U 95/09, 12 U 30/10; OLG Köln, 2 U 173/90).
  • LG Bonn, 19.09.2012 - 5 S 43/12

    Anspruch aus übergegangenem Recht auf Zahlung von Schadenersatz aus Delikt bei

    Gemäß § 4 Abs. 3 S. 5 BefBedV ist "jeder Fahrgast [...] verpflichtet, sich im Fahrzeug stets einen festen Halt zu verschaffen." Eine Einschränkung auf stehende Passagiere besteht insoweit nicht, z.B. kann es aufgrund der Querbeschleunigungskräfte in einem Gelenkbus geboten sein, sich zusätzlich sicheren Halt zu verschaffen, um ein seitliches Abrutschen vom Sitz zu vermeiden (OLG Köln, Urteil vom 17.04.1991 - 2 U 173/90, NZV 1992, 279).

    Behauptet das Verkehrsunternehmen ein Mitverschulden des Fahrgastes und will sich hiermit gemäß § 9 StVG bzw. § 831 BGB entlasten, so trägt es die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass die vorhandenen Sicherungseinrichtungen ausreichend waren, um den Schadenseintritt zu verhindern (vgl. OLG Köln, aaO, NZV 1992, 279).

  • KG, 21.05.2001 - 12 U 3372/00

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Seit der vom Landgericht zitierten Entscheidung des Großen Senats in Zivilsachen (BGHZ 24, 21 f.) entspricht es der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, dass der bei einem Verkehrsunfall Verletzte seiner Beweislast genügt, wenn er die Beschädigung bzw. Verletzung eines der durch § 823 Abs. 1 BGB geschützten Rechtsgüter durch den Verrichtungsgehilfen des Halters nachweist, die Beweislast für verkehrsrichtiges Verhalten des Verrichtungsgehilfen trifft den Geschäftsherrn (BGHZ 24, 21 f.; BGH NJW-RR 1987, 1048; BGH NZV 1991, 114; OLG Köln, NZV 1992, 279, 280; Senat, Urteil vom 9. April 2001 - 12 U 8410/99 - Hentschel, Straßenverkehrsrecht 36. Aufl. 2001, § 16 StVG Rdnr. 12, Palandt/Thomas, a.a.O., § 831 Rdnr. 23 m.w.N.).
  • OLG Köln, 30.01.2004 - 19 U 74/03

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem entgegenkommenden

    Dem Geschäftsherrn obliegt dagegen der Beweis, dass das Verhalten des Verrichtungsgehilfen rechtmäßig war und der gesetzlichen Ordnung des Straßenverkehrs entsprach (BGHZ 24, 21, 29; OLG Köln, NZV 1992, 279 (280); Hentschel, StVR, 36. Aufl., § 16 StVG, Rdnr. 12).
  • OLG Brandenburg, 16.10.2003 - 12 U 78/03

    Schulbusunfall: Zum Umfang des Ersatzes des materiellen und immateriellen

    Dies kommt bei dem Fahrfehler eines angestellten Busfahrers in Betracht (OLG Köln, NZV 1992, 279 ff.; BGH, BGHZ 24, 21 ff.).
  • OLG Brandenburg, 22.05.2003 - 12 U 2/03

    Schadenersatz nach Schulbusunfall

    Dies kommt bei dem Fahrfehler eines angestellten Busfahrers in Betracht (OLG Köln, NZV 1992, 279ff.; BGH, BGHZ 24, 21ff.).
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