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   OLG Frankfurt, 30.08.2012 - 2 U 178/12   

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https://dejure.org/2012,38504
OLG Frankfurt, 30.08.2012 - 2 U 178/12 (https://dejure.org/2012,38504)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30.08.2012 - 2 U 178/12 (https://dejure.org/2012,38504)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30. August 2012 - 2 U 178/12 (https://dejure.org/2012,38504)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an den Tatbestand des Einlagengeschäfts i.S.v. § 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 KWG bei geschäftsmäßigem Rückkauf abgetretener Kapitallebensversicherungen

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Haftung bei Vereinnahmung des Rückkaufswerts einer Lebensversicherung ohne Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Hessen, 19.08.2010 - 6 B 818/10
    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.08.2012 - 2 U 178/12
    Der 6. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs hat bereits mit Beschluss vom 19.8.2010 (ZIP 2011, 170) in einem ähnlich gelagerten Fall des Aufkaufs von Lebensversicherungen zum Zweck der Realisierung des Rückkaufswertes einer Lebensversicherung bei angeblicher Rückzahlung in Raten die Untersagungsverfügung bestätigt und entschieden, dass "fremde Gelder" entgegengenommen würden und damit den Tatbestand des Einlagengeschäfts i. S. d. § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Alt. 2 KWG erfüllt sei.
  • BGH, 21.03.2005 - II ZR 149/03

    Anlegerschutz bei der Göttinger Gruppe

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.08.2012 - 2 U 178/12
    Der Beklagte habe nach den Maßstäben der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 21.3.2005, Aktenzeichen II ZR 149/03, schuldhaft gehandelt.
  • BGH, 10.07.2018 - VI ZR 263/17

    "Annahme von Geldern" durch Abtretung von Rechten und Ansprüchen aus von Anlegern

    (2) Das im Streitfall zu beurteilende Anlagemodell hatte unter Berücksichtigung dieser Grundsätze die "Annahme von Geldern" zum Gegenstand (zum sogenannten Ankauf von Lebensversicherungen mit Kaufpreisstundung als Einlagengeschäft vgl. allgemein: VGH Kassel, GewArch 2018, 40, 42; Beschluss vom 19. August 2010 - 6 B 818/10, juris Rn. 23 ff.; OLG Frankfurt am Main, ZIP 2017, 179, 180; Beschluss vom 30. August 2012 - 2 U 178/12, juris Rn. 20; OLG Nürnberg, ZIP 2015, 1013, 1014 f.; ferner Schäfer in: Boos/Fischer/Schulte-Mattler, 5. Aufl., § 1 Rn. 46 mwN).
  • OLG Köln, 17.03.2016 - 7 U 149/15

    Schadensersatzpflicht des Ankäufers von Kapitallebensversicherungen

    Der Senat schließt sich der zutreffenden und - soweit ersichtlich - ganz herrschenden Auffassung an, dass der gewerbsmäßige Ankauf von Lebensversicherungen ein erlaubnispflichtiges Einlagengeschäft darstellt, wenn dem Kauf zugrunde liegt, dass die Lebensversicherung gekündigt ist bzw. wird und daher der Käufer den Rückkaufswert vereinnahmt (vgl. OLG Nürnberg, Beschluss vom 05. Dezember 2014 - 14 W 2263/14 - juris, m.w.N; OLG Frankfurt, Beschluss vom 30. August 2012 - 2 U 178/12 - juris - unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs, vgl. Beschluss vom 19.8.2010 in ZIP 2011, 170 sowie Beschluss vom 12. Dezember 2014 - 6 B 1349/14 -, juris).
  • OLG Nürnberg, 05.12.2014 - 14 W 2263/14

    Haftung des gewerbsmäßig tätigen Ankäufers für Lebensversicherungen aus

    Der Ankauf von Lebensversicherungen und die Auszahlung des Rückkaufwerts an den Kunden wird von den Gerichten weithin einheitlich als Einlagengeschäft angesehen (so etwa OLG Frankfurt, Beschluss vom 30. August 2012 - 2 U 178/12 -, juris; LG Hamburg, Urteil vom 16. Januar 2013 - 332 O 72/12 -, juris; VG Frankfurt, Beschluss vom 26. November 2013 - 9 L 2958/13.F -, ZInsO 2014, 1865; VG Frankfurt a.M., Urteil vom 11.7. 2011 - 9 K 646/11.F, BKR 2011, 427).
  • VGH Hessen, 19.09.2017 - 6 A 510/16

    Einlagengeschäft

    Dementsprechend wird der sog. Ankauf von Lebensversicherungen etc. mit Kaufpreisstundung in Literatur und Rechtsprechung nahezu einhellig als Einlagengeschäft angesehen (Boos/Fischer/Schulte-Mattler, a.a.O., § 1 KWG, Rdnr. 46 m. w. N.; so bereits: Hess. VGH, Beschluss vom 19. August 2010 - 6 B 818/10 -, juris; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 30. August 2012 - 2 U 178/12 -, juris; OLG Nürnberg, Beschluss vom 5. Dezember 2014 - 14 W 2263/14 -, ZIP 2015, 1013; OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 14. Oktober 2016 - 10 U 64/16 -, ZIP 2017, 179).
  • LG Aachen, 01.04.2016 - 6 S 5/16

    Einlagengeschäft; Lebensversicherung; Kauf; Factoring

    Wird der infolge eines Ankaufs einer Lebensversicherung realisierte Rückkaufswert zumindest kurzeitig beim gewerbsmäßigen Ankäufer stehen gelassen, so dass dieser mit dem Geld arbeiten kann, liegt i.d.R. ein Einlagengeschäft vor (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss v. 30.08.2012, 2 U 178/12, zitiert nach juris).
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   OLG Frankfurt, 08.10.2012 - 2 U 178/12   

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https://dejure.org/2012,38506
OLG Frankfurt, 08.10.2012 - 2 U 178/12 (https://dejure.org/2012,38506)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 08.10.2012 - 2 U 178/12 (https://dejure.org/2012,38506)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 08. Oktober 2012 - 2 U 178/12 (https://dejure.org/2012,38506)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an den Tatbestand des Einlagengeschäfts i.S.v. § 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 KWG bei geschäftsmäßigem Rückkauf abgetretener Kapitallebensversicherungen

  • rechtsportal.de

    Begriff des Einlagengeschäfts i.S.von § 1 Abs. 1 S.2 Nr.1 KWGBegriff des Einlagengeschäfts i.S.von § 1 Abs. 1 S.2 Nr.1 KWGBegriff des Einlagengeschäfts i.S.von § 1 Abs. 1 S.2 Nr.1 KWGBegriff des Einlagengeschäfts i.S.von § 1 Abs. 1 S.2 Nr.1 KWGBegriff des ...

  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Bamberg, 05.12.2019 - 1 U 16/19

    Berufung: Anspruch auf Schadensersatz nach einer fehlgeschlagenen Kapitalanlage

    Die Berufung auf einen unvermeidbaren Verbotsirrtum ist dann abzulehnen, wenn sich der Betreiber von Einlagegeschäften bei seinen Erkundigungen bewusst nicht an die BaFin gewendet hatte (OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 08.10.2012, Az.: 2 U 178/12, Rz.6).
  • OLG Bamberg, 03.04.2019 - 1 U 16/19

    Unvermeidbarer Verbotsirrtum

    Die Berufung auf einen unvermeidbaren Verbotsirrtum ist dann abzulehnen, wenn sich der Betreiber von Einlagegeschäften bei seinen Erkundigungen bewusst nicht an die BaFin gewendet hatte (OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 08.10.2012, Az.: 2 U 178/12, Rz.6).
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Rechtsprechung
   BSG, 16.08.2012 - B 2 U 178/12 B   

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https://dejure.org/2012,26977
BSG, 16.08.2012 - B 2 U 178/12 B (https://dejure.org/2012,26977)
BSG, Entscheidung vom 16.08.2012 - B 2 U 178/12 B (https://dejure.org/2012,26977)
BSG, Entscheidung vom 16. August 2012 - B 2 U 178/12 B (https://dejure.org/2012,26977)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 08.12.2010 - 1 BvR 1382/10

    Reichweite der Begründungserleichterungen für letztinstanzliche, unanfechtbare

    Auszug aus BSG, 16.08.2012 - B 2 U 178/12 B
    Von einer weiteren Begründung sieht der Senat ab, weil sie nicht geeignet ist, zur Klärung der Voraussetzungen der Revisionszulassung beizutragen (§ 160a Abs. 4 Satz 2 Halbs 2 SGG; zur verfassungsrechtlichen Zulässigkeit einer solchen Verfahrensweise vgl BVerfG vom 8.12.2010 - 1 BvR 1382/10 - NJW 2011, 1497 ff).
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