Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 17.04.1986 - 2 U 179/85 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1986,7657) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1986, 1432
- afp 1987, 418
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Braunschweig, 13.05.2020 - 2 U 78/19
Die Werbung einer Influencerin
Da sich das Bestehen einer geschäftlichen Verbindung oder auch eine konkrete Vorteilsgewährung regelmäßig nicht nachweisen lassen werden, gewinnen zudem andere Gesichtspunkte an Bedeutung, etwa ob es für die Darstellungsweise einen publizistischen Anlass gibt (vgl. z. B. OLG Düsseldorf, Urteil v. 31.10.2006 - 23 U 30/00, OLGR Düsseldorf 2007, 258) oder es an einem sachlichen Informationsbedürfnis, welches befriedigt werden soll, fehlt (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil v. 17.04.1986 - 2 U 179/85, NJW-RR 1986, 1432; s. a. Ahrens, GRUR 2018, 1211 (1215)). - OLG Braunschweig, 08.01.2019 - 2 U 89/18
Unterlassung unlauterer Werbung; Im Einzelfall zu beurteilende Förderung von …
Da sich das Bestehen einer geschäftlichen Verbindung oder auch eine konkrete Vorteilsgewährung regelmäßig nicht nachweisen lassen werden, gewinnen zudem andere Gesichtspunkte an Bedeutung, etwa ob es für die Darstellungsweise einen publizistischen Anlass gibt (vgl. z. B. OLG Düsseldorf, Urteil vom 31.10.2006 - 23 U 30/00, OLGR Düsseldorf 2007, 258) oder es an einem sachlichen Informationsbedürfnis, welches befriedigt werden soll, fehlt (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 17.04.1986 - 2 U 179/85 , NJW-RR 1986, 1432; s. a. Ahrens, GRUR 2018, 1211 (1215)).