Weitere Entscheidungen unten: OLG Rostock, 23.05.2007 | OLG Düsseldorf, 26.04.2007

Rechtsprechung
   KG, 02.02.2012 - 2 U 2/06 Kart   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,37782
KG, 02.02.2012 - 2 U 2/06 Kart (https://dejure.org/2012,37782)
KG, Entscheidung vom 02.02.2012 - 2 U 2/06 Kart (https://dejure.org/2012,37782)
KG, Entscheidung vom 02. Februar 2012 - 2 U 2/06 Kart (https://dejure.org/2012,37782)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Ein Markenhersteller darf Händlern nicht mit Belieferungsstopp drohen, wenn dieser die Waren über das Internet verkauft

  • kanzlei.biz

    Einflussnahme auf Preispolitik eines Händlers unzulässig

  • hkmw-rechtsanwaelte.de PDF

    Einflussnahme auf Verkaufspreis durch unausgesprochene Drohung mit Nichtbelieferung

Kurzfassungen/Presse

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Belieferungssperre wegen Onlineverkauf unter UVP

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 28.04.1998 - C-306/96

    Javico

    Auszug aus KG, 02.02.2012 - 2 U 2/06
    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes ist dies zu verneinen, wenn die von einer Wettbewerbsbeschränkung betroffenen Erzeugnisse lediglich einen unbedeutenden Prozentsatz des Gesamtmarktes dieser Erzeugnisse auf dem Gebiet des Gemeinsamen Marktes ausmachen (vgl. nur: EuGH, Urteil vom 28. April 1998 - C 306/96 - "Javico"; Bechtold u.a., EG-Kartellrecht, 2. Aufl., Art. 81 EGV Rn. 95 m.w.N.).
  • BGH, 17.03.1994 - IX ZR 102/93

    Formularmäßige Erstreckung einer Bürgschaft auf alle Forderungen aus bankmäßiger

    Auszug aus KG, 02.02.2012 - 2 U 2/06
    Danach ist eine Berufung insgesamt zulässig, wenn sie zu einem, den gesamten Streitgegenstand betreffenden Punkt eine den Erfordernissen des § 520 Abs. 3 ZPO genügende Begründung enthält (vgl. zu § 519 Abs. 3 ZPO a.F.: BGH, Urteil vom 17. März 1994 - IX ZR 102/93 -, Rn. 29 (zitiert nach juris).
  • OLG Düsseldorf, 18.09.2019 - U (Kart) 3/19

    Schadensersatz wegen kartellgesetzwidriger Preisbindung bei dem Verkauf von

    Je größer das Machtgefälle ist, desto zurückhaltender kann sich der Drohende äußern, ohne den Effekt seiner Drohung aus der Sicht eines objektiven Erklärungsempfängers zu schmälern (vgl. Langen/Bunte - Nothdurft , a.a.O.; KG Berlin, Urteil v. 2. Februar 2012 - 2 U 2/06 (Kart) , BeckRS 2012, 24579 [unter II.2.a)bb)(1)(b)]).
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Rechtsprechung
   OLG Rostock, 23.05.2007 - 2 U 2/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,7080
OLG Rostock, 23.05.2007 - 2 U 2/06 (https://dejure.org/2007,7080)
OLG Rostock, Entscheidung vom 23.05.2007 - 2 U 2/06 (https://dejure.org/2007,7080)
OLG Rostock, Entscheidung vom 23. Mai 2007 - 2 U 2/06 (https://dejure.org/2007,7080)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Architektenhonorar: Maßgeblichkeit der Kosten aller Anlagen der Anlagengruppe auch bei getrennter Anschlussmöglichkeit; Honorar für technische Ausrüstung; Honorarkürzung bei Unterbleiben der Objektbegehung und Mitwirkung bei der Freigabe von Sicherheiten

  • IWW
  • Judicialis

    HOAI § 4 Abs. 4; ; HOAI § ... 7 Abs. 1 S. 2; ; HOAI § 7 Abs. 3 S. 2; ; HOAI § 8 Abs. 1; ; HOAI § 10 Abs. 2 a.F.; ; HOAI § 15; ; HOAI § 16 Abs. 2; ; HOAI § 22 Abs. 1; ; HOAI § 24; ; HOAI §§ 68 ff.; ; HOAI § 68 Nr. 1; ; HOAI § 68 Nr. 2; ; HOAI § 68 Nr. 3; ; HOAI § 68 S. 1; ; HOAI § 68 S. 1 Nr. 1; ; HOAI § 68 S. 1 Nr. 2; ; HOAI § 68 S. 1 Nr. 3; ; HOAI § 68 S. 1 Nr. 4; ; HOAI § 68 S. 1 Nr. 5; ; HOAI § 68 S. 1 Nr. 6; ; HOAI § 69; ; HOAI § 69 Abs. 1; ; HOAI § 69 Abs. 2; ; HOAI § 69 Abs. 3; ; HOAI § 69 Abs. 7; ; HOAI § 73; ; HOAI § 74 Abs. 1; ; HOAI § 76; ; HOAI § 103 Abs. 1; ; HOAI § 103 Abs. 6; ; ZPO § 287; ; ZPO § 540 Abs. 1 Nr. 1; ; BGB § 288 Abs. 1 a.F.; ; BGB § 288 Abs. 2; ; BGB § 291; ; BGB § 325 Abs. 1 a.F.; ; BGB § 631; ; EGBGB Art. 229 § 1 Abs. 1 S. 1; ; EGBGB Art. 229 § 5

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Honorarabrechnung des Architekten: Abrechnung der Grundleistungen nach Anlagengruppen - Verbot der nachträglichen Honorarkürzung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Getrennte Honorarabrechnung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (4)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Ingenieurbüros atmen auf - Positive BGH-Entscheidung zur Abrechnung der Leistungsphase 4 durch TGA-Planer

  • baunetz.de (Entscheidungsbesprechung)

    TGA: getrennte Abrechnung von Anlagen innerhalb einer Anlagengruppe?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Technische Ausrüstung: Honorar für die Leistungsphasen 4 und 9? (IBR 2008, 163)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Technische Ausrüstung: Getrennte Honorarabrechnung über funktional selbstständige Anlagen? (IBR 2008, 1044)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2008, 568
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 09.07.1987 - VII ZR 282/86

    Abweichung von Mindestsätzen bei während der Architektentätigkeit geschlossenem

    Auszug aus OLG Rostock, 23.05.2007 - 2 U 2/06
    Denn jedenfalls dann, wenn - wie hier - bereits eine wirksame Vereinbarung über die Höhe des Umbauzuschlages getroffen ist, unterliegt sie bis zur Beendigung der Architektentätigkeit keiner Änderungsbefugnis (BGH NJW-RR 1987, 1374).
  • BGH, 21.01.1988 - VII ZR 239/86

    Abänderung einer wirksam getroffenen Honorarvereinbarung

    Auszug aus OLG Rostock, 23.05.2007 - 2 U 2/06
    Eine - wie hier - bei Auftragserteilung wirksam getroffene Honorarvereinbarung kann vor Beendigung der Architektentätigkeit bei unverändertem Leistungsziel nicht abgeändert werden (BGH NJW-RR 1988, 725).
  • BGH, 24.01.2002 - VII ZR 461/00

    Annahme eines einheitlichen Auftrags bei mehreren Gebäuden bzw. Anlagen

    Auszug aus OLG Rostock, 23.05.2007 - 2 U 2/06
    Eine getrennte Abrechnung von einzelnen Anlagen erfolgt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH vom 24.01.2002, BauR 2002, 817; BGH vom 12.01.2006, BauR 2006, 697), wenn der Auftrag im Sinne von §§ 69 Abs. 7, 22 Abs. 1 HOAI mehrere technische Anlagen (statt § 22 Abs. 1 HOAI: "mehrere Gebäude") umfasst.
  • OLG München, 15.09.2004 - 27 U 938/99

    Kumulierte oder getrennte Honorarabrechnung?

    Auszug aus OLG Rostock, 23.05.2007 - 2 U 2/06
    Etwas anderes ist auch nicht dem Urteil der Vorinstanz (OLG München BauR 2005, 406) zu entnehmen.
  • BGH, 12.01.2006 - VII ZR 293/04

    Abrechnung von Ingenieurleistungen im Zusammenhang mit einer

    Auszug aus OLG Rostock, 23.05.2007 - 2 U 2/06
    Eine getrennte Abrechnung von einzelnen Anlagen erfolgt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH vom 24.01.2002, BauR 2002, 817; BGH vom 12.01.2006, BauR 2006, 697), wenn der Auftrag im Sinne von §§ 69 Abs. 7, 22 Abs. 1 HOAI mehrere technische Anlagen (statt § 22 Abs. 1 HOAI: "mehrere Gebäude") umfasst.
  • LG München I, 17.11.2009 - 11 O 19960/08

    Honorar des Architekten: Vorliegen mehrerer eigenständiger Anlagen bei der

    Die Kammer ist überzeugt, dass die Leitentscheidungen hierzu zwar instruktiv sind (erörtert wurden im ersten Termin u.a. OLG Rostock, 23.5.2007, 2 U 2/06 und nachfolgend BGH 20.12.2007, VII ZR 114/07 mit Bezugnahme auf BGH 12.1.2006, VII ZR 293/04), aber alleine nicht weiterhelfen.
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 26.04.2007 - I-2 U 2/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,9097
OLG Düsseldorf, 26.04.2007 - I-2 U 2/06 (https://dejure.org/2007,9097)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26.04.2007 - I-2 U 2/06 (https://dejure.org/2007,9097)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26. April 2007 - I-2 U 2/06 (https://dejure.org/2007,9097)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Patent über Anschlussvorrichtung für einen Niederspannungsschalter mit Kunststoffgehäuse; Anschlussteile zur Befestigung von Kabelschuhen oder Anschlussschienen; Niederspannungs-Leistungsschalter mit Vorrichtung zum Anschluss an Anschlussfahne des Schaltgeräts; Anschluss ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • LG Düsseldorf, 01.12.2005 - 4b O 238/05

    Elektrisches Schaltgerät

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.04.2007 - 2 U 2/06
    unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Düsseldorf vom 10. Januar 2006 - gemeint ist der 1. Dezember 2005 - , Aktenzeichen 4b O 238/05, die Klage abzuweisen.
  • BGH, 12.03.2002 - X ZR 43/01

    Kunststoffrohrteil

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.04.2007 - 2 U 2/06
    Danach ist es, um eine Benutzung der Lehre eines Patents unter dem Gesichtspunkt der Äquivalenz bejahen zu können, nicht nur erforderlich, dass die vom Wortsinn des Patentanspruchs abweichende Ausführungsform das der Erfindung zugrundeliegende Problem zwar mit abgewandelten, aber objektiv gleichwirkenden Mitteln löst und dass der Durchschnittsfachmann mit den Fachkenntnissen des Prioritätstages des Patents ohne erfinderische Bemühungen in der Lage war, die abgewandelten Mittel als gleichwirkend aufzufinden, sondern darüber hinaus auch, dass die vom Fachmann dafür anzustellenden Überlegungen derart am Sinngehalt der in den Patentansprüchen unter Schutz gestellten Lehre orientiert sind, dass der Fachmann die abweichende Ausführungsform mit ihren abgewandelten Mitteln als der gegenständlichen gleichwertige Lösung in Betracht zieht (BGH, Urteil vom 13.02.2007, X ZR 74/05 - Kettenradanordnung; BGH GRUR 2006, 313 - Stapeltrockner; BGH, GRUR 2002, 511 - Kunststoffrohrteil; BGH GRUR 2002, 515 - Schneidmesser I; BGH GRUR 2002, 519 - Schneidmesser II; BGH GRUR 2002, 523 - Custodiol I; BGH GRUR 2002, 527 - Custodiol II; OLG Düsseldorf Mitt.
  • BGH, 12.03.2002 - X ZR 73/01

    Custodiol II

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.04.2007 - 2 U 2/06
    Danach ist es, um eine Benutzung der Lehre eines Patents unter dem Gesichtspunkt der Äquivalenz bejahen zu können, nicht nur erforderlich, dass die vom Wortsinn des Patentanspruchs abweichende Ausführungsform das der Erfindung zugrundeliegende Problem zwar mit abgewandelten, aber objektiv gleichwirkenden Mitteln löst und dass der Durchschnittsfachmann mit den Fachkenntnissen des Prioritätstages des Patents ohne erfinderische Bemühungen in der Lage war, die abgewandelten Mittel als gleichwirkend aufzufinden, sondern darüber hinaus auch, dass die vom Fachmann dafür anzustellenden Überlegungen derart am Sinngehalt der in den Patentansprüchen unter Schutz gestellten Lehre orientiert sind, dass der Fachmann die abweichende Ausführungsform mit ihren abgewandelten Mitteln als der gegenständlichen gleichwertige Lösung in Betracht zieht (BGH, Urteil vom 13.02.2007, X ZR 74/05 - Kettenradanordnung; BGH GRUR 2006, 313 - Stapeltrockner; BGH, GRUR 2002, 511 - Kunststoffrohrteil; BGH GRUR 2002, 515 - Schneidmesser I; BGH GRUR 2002, 519 - Schneidmesser II; BGH GRUR 2002, 523 - Custodiol I; BGH GRUR 2002, 527 - Custodiol II; OLG Düsseldorf Mitt.
  • BGH, 12.03.2002 - X ZB 12/00

    Custodiol I

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.04.2007 - 2 U 2/06
    Danach ist es, um eine Benutzung der Lehre eines Patents unter dem Gesichtspunkt der Äquivalenz bejahen zu können, nicht nur erforderlich, dass die vom Wortsinn des Patentanspruchs abweichende Ausführungsform das der Erfindung zugrundeliegende Problem zwar mit abgewandelten, aber objektiv gleichwirkenden Mitteln löst und dass der Durchschnittsfachmann mit den Fachkenntnissen des Prioritätstages des Patents ohne erfinderische Bemühungen in der Lage war, die abgewandelten Mittel als gleichwirkend aufzufinden, sondern darüber hinaus auch, dass die vom Fachmann dafür anzustellenden Überlegungen derart am Sinngehalt der in den Patentansprüchen unter Schutz gestellten Lehre orientiert sind, dass der Fachmann die abweichende Ausführungsform mit ihren abgewandelten Mitteln als der gegenständlichen gleichwertige Lösung in Betracht zieht (BGH, Urteil vom 13.02.2007, X ZR 74/05 - Kettenradanordnung; BGH GRUR 2006, 313 - Stapeltrockner; BGH, GRUR 2002, 511 - Kunststoffrohrteil; BGH GRUR 2002, 515 - Schneidmesser I; BGH GRUR 2002, 519 - Schneidmesser II; BGH GRUR 2002, 523 - Custodiol I; BGH GRUR 2002, 527 - Custodiol II; OLG Düsseldorf Mitt.
  • BGH, 12.03.2002 - X ZR 168/00

    Schneidmesser I

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.04.2007 - 2 U 2/06
    Danach ist es, um eine Benutzung der Lehre eines Patents unter dem Gesichtspunkt der Äquivalenz bejahen zu können, nicht nur erforderlich, dass die vom Wortsinn des Patentanspruchs abweichende Ausführungsform das der Erfindung zugrundeliegende Problem zwar mit abgewandelten, aber objektiv gleichwirkenden Mitteln löst und dass der Durchschnittsfachmann mit den Fachkenntnissen des Prioritätstages des Patents ohne erfinderische Bemühungen in der Lage war, die abgewandelten Mittel als gleichwirkend aufzufinden, sondern darüber hinaus auch, dass die vom Fachmann dafür anzustellenden Überlegungen derart am Sinngehalt der in den Patentansprüchen unter Schutz gestellten Lehre orientiert sind, dass der Fachmann die abweichende Ausführungsform mit ihren abgewandelten Mitteln als der gegenständlichen gleichwertige Lösung in Betracht zieht (BGH, Urteil vom 13.02.2007, X ZR 74/05 - Kettenradanordnung; BGH GRUR 2006, 313 - Stapeltrockner; BGH, GRUR 2002, 511 - Kunststoffrohrteil; BGH GRUR 2002, 515 - Schneidmesser I; BGH GRUR 2002, 519 - Schneidmesser II; BGH GRUR 2002, 523 - Custodiol I; BGH GRUR 2002, 527 - Custodiol II; OLG Düsseldorf Mitt.
  • BGH, 12.03.2002 - X ZR 135/01

    "Schneidmesser II" - Zum Umfang des Patentschutzes

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.04.2007 - 2 U 2/06
    Danach ist es, um eine Benutzung der Lehre eines Patents unter dem Gesichtspunkt der Äquivalenz bejahen zu können, nicht nur erforderlich, dass die vom Wortsinn des Patentanspruchs abweichende Ausführungsform das der Erfindung zugrundeliegende Problem zwar mit abgewandelten, aber objektiv gleichwirkenden Mitteln löst und dass der Durchschnittsfachmann mit den Fachkenntnissen des Prioritätstages des Patents ohne erfinderische Bemühungen in der Lage war, die abgewandelten Mittel als gleichwirkend aufzufinden, sondern darüber hinaus auch, dass die vom Fachmann dafür anzustellenden Überlegungen derart am Sinngehalt der in den Patentansprüchen unter Schutz gestellten Lehre orientiert sind, dass der Fachmann die abweichende Ausführungsform mit ihren abgewandelten Mitteln als der gegenständlichen gleichwertige Lösung in Betracht zieht (BGH, Urteil vom 13.02.2007, X ZR 74/05 - Kettenradanordnung; BGH GRUR 2006, 313 - Stapeltrockner; BGH, GRUR 2002, 511 - Kunststoffrohrteil; BGH GRUR 2002, 515 - Schneidmesser I; BGH GRUR 2002, 519 - Schneidmesser II; BGH GRUR 2002, 523 - Custodiol I; BGH GRUR 2002, 527 - Custodiol II; OLG Düsseldorf Mitt.
  • BGH, 13.02.2007 - X ZR 74/05

    Kettenradanordnung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.04.2007 - 2 U 2/06
    Danach ist es, um eine Benutzung der Lehre eines Patents unter dem Gesichtspunkt der Äquivalenz bejahen zu können, nicht nur erforderlich, dass die vom Wortsinn des Patentanspruchs abweichende Ausführungsform das der Erfindung zugrundeliegende Problem zwar mit abgewandelten, aber objektiv gleichwirkenden Mitteln löst und dass der Durchschnittsfachmann mit den Fachkenntnissen des Prioritätstages des Patents ohne erfinderische Bemühungen in der Lage war, die abgewandelten Mittel als gleichwirkend aufzufinden, sondern darüber hinaus auch, dass die vom Fachmann dafür anzustellenden Überlegungen derart am Sinngehalt der in den Patentansprüchen unter Schutz gestellten Lehre orientiert sind, dass der Fachmann die abweichende Ausführungsform mit ihren abgewandelten Mitteln als der gegenständlichen gleichwertige Lösung in Betracht zieht (BGH, Urteil vom 13.02.2007, X ZR 74/05 - Kettenradanordnung; BGH GRUR 2006, 313 - Stapeltrockner; BGH, GRUR 2002, 511 - Kunststoffrohrteil; BGH GRUR 2002, 515 - Schneidmesser I; BGH GRUR 2002, 519 - Schneidmesser II; BGH GRUR 2002, 523 - Custodiol I; BGH GRUR 2002, 527 - Custodiol II; OLG Düsseldorf Mitt.
  • BGH, 22.11.2005 - X ZR 81/01

    Stapeltrockner

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.04.2007 - 2 U 2/06
    Danach ist es, um eine Benutzung der Lehre eines Patents unter dem Gesichtspunkt der Äquivalenz bejahen zu können, nicht nur erforderlich, dass die vom Wortsinn des Patentanspruchs abweichende Ausführungsform das der Erfindung zugrundeliegende Problem zwar mit abgewandelten, aber objektiv gleichwirkenden Mitteln löst und dass der Durchschnittsfachmann mit den Fachkenntnissen des Prioritätstages des Patents ohne erfinderische Bemühungen in der Lage war, die abgewandelten Mittel als gleichwirkend aufzufinden, sondern darüber hinaus auch, dass die vom Fachmann dafür anzustellenden Überlegungen derart am Sinngehalt der in den Patentansprüchen unter Schutz gestellten Lehre orientiert sind, dass der Fachmann die abweichende Ausführungsform mit ihren abgewandelten Mitteln als der gegenständlichen gleichwertige Lösung in Betracht zieht (BGH, Urteil vom 13.02.2007, X ZR 74/05 - Kettenradanordnung; BGH GRUR 2006, 313 - Stapeltrockner; BGH, GRUR 2002, 511 - Kunststoffrohrteil; BGH GRUR 2002, 515 - Schneidmesser I; BGH GRUR 2002, 519 - Schneidmesser II; BGH GRUR 2002, 523 - Custodiol I; BGH GRUR 2002, 527 - Custodiol II; OLG Düsseldorf Mitt.
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