Rechtsprechung
   BSG, 18.03.2008 - B 2 U 2/07 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,1924
BSG, 18.03.2008 - B 2 U 2/07 R (https://dejure.org/2008,1924)
BSG, Entscheidung vom 18.03.2008 - B 2 U 2/07 R (https://dejure.org/2008,1924)
BSG, Entscheidung vom 18. März 2008 - B 2 U 2/07 R (https://dejure.org/2008,1924)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,1924) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • lexetius.com

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - freiwillige Unternehmerversicherung - ehrenamtliche Tätigkeit - Berufsorganisation - Berufsverband - Verbandsvorsitzender - Arbeitsunfall - Dienstreise - innerer Zusammenhang - sachlicher Zusammenhang - ...

  • openjur.de

    Gesetzliche Unfallversicherung; Unfallversicherungsschutz; freiwillige Unternehmerversicherung; ehrenamtliche Tätigkeit; Berufsorganisation; Berufsverband; Verbandsvorsitzender; Arbeitsunfall; Dienstreise; innerer Zusammenhang; sachlicher Zusammenhang; H ...

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anerkennung eines Arbeitsunfalls bei Verrichtung einer zum Zeitpunkt des Unfalls versicherten Tätigkeit unter Berücksichtigung der Unfallkausalität und der haftungsbegründenden Kausalität; Entstehen von länger andauernden Unfallfolgen aufgrund des Gesundheitserstschadens ...

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Freiwillige Versicherung - innerer/sachlicher Zusammenhang - ehrenamtliche Tätigkeit als Vorstandsvorsitzender eines Berufsverbands - sachlicher Zusammenhang mit Tätigkeit als selbständiger Buchprüfer/Steuerberater - betriebsfördernde (mittelbare) Bedeutung der ...

  • Judicialis

    SGB VII § 6 Abs 1 Nr 1; ; SGB VII § 8 Abs 1 S 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB VII § 6 Abs. 1 Nr. 1 § 8 Abs. 1 S. 1
    Versicherungsschutz eines freiwillig versicherten Unternehmers in der gesetzlichen Unfallversicherung bei Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2009, 230
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (53)Neu Zitiert selbst (20)

  • BSG, 22.09.1988 - 2 RU 82/87

    Landwirt - Winzer - Berufsverband - Kerwe-Umzug - Landwirtschaftliche

    Auszug aus BSG, 18.03.2008 - B 2 U 2/07 R
    Denn nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) reiche es aus, dass die Tätigkeit nicht nur einen einzelnen Betrieb, sondern die Interessen einer ganzen Betriebsgruppe betreffe und dass sie geeignet sei, sich wenigstens später auf die betriebliche Tätigkeit auszuwirken (Hinweis auf BSG, Urteil vom 22. September 1988 - 2 RU 82/87).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des BSG können Beschäftigte und Unternehmer gleichermaßen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehen, wenn sie in der eigenen Berufsorganisation mitarbeiten oder nur an einzelnen Veranstaltungen teilnehmen, sofern dies dem Unternehmen dient, in dem der Mitarbeiter bzw Teilnehmer als Versicherter tätig ist (s etwa BSG SozR 2200 § 539 Nr. 129; BSGE 42, 36, 37 = SozR 2200 § 539 Nr. 19; BSGE 30, 282, 283 = SozR Nr. 19 zu § 548 RVO; BSGE 30, 284, 286 = SozR Nr. 16 zu § 548 RVO; Krasney in Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, Bd III, Gesetzliche Unfallversicherung - SGB VII -, Stand September 2006, § 8 RdNr 117 mwN).

    Bei einem versicherten Unternehmer wie dem Kläger ist im hier relevanten Zusammenhang die betriebsfördernde Bedeutung der Mitarbeit in dem Berufsverband für die Führung des eigenen Unternehmens maßgebend (vgl BSGE 30, 282, 283 = SozR aaO und 284, 287 = SozR aaO; BSG SozR 2200 § 539 Nr. 129 mwN).

    Dabei muss es entsprechend der wirtschaftlichen Entwicklung, die in vielen Bereichen zu einem Zusammenschluss von Unternehmen bzw Freiberuflern mit gleichem oder ähnlichem Geschäftsgegenstand zur effektiveren Geltendmachung ihrer spezifischen Interessen insbesondere im Hinblick auf die Reaktion gegenüber staatlichen Maßnahmen bzw die Anregung für die Vornahme von solchen geführt hat, ausreichen, dass die Vorgänge nicht nur den eigenen Betrieb allein, sondern die Interessen einer ganzen Betriebsgruppe bzw Gruppe von Freiberuflern betreffen und dass sie geeignet sind, sich wenigstens später in irgendeiner Weise auf die betriebliche Tätigkeit nützlich auszuwirken (vgl BSG SozR 2200 § 539 Nr. 129 mwN; Krasney aaO mwN).

  • BSG, 30.01.1970 - 2 RU 197/67

    Unfallversicherungsschutz - Unternehmer - Versammlungsteilnahme - Erwartung der

    Auszug aus BSG, 18.03.2008 - B 2 U 2/07 R
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BSG können Beschäftigte und Unternehmer gleichermaßen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehen, wenn sie in der eigenen Berufsorganisation mitarbeiten oder nur an einzelnen Veranstaltungen teilnehmen, sofern dies dem Unternehmen dient, in dem der Mitarbeiter bzw Teilnehmer als Versicherter tätig ist (s etwa BSG SozR 2200 § 539 Nr. 129; BSGE 42, 36, 37 = SozR 2200 § 539 Nr. 19; BSGE 30, 282, 283 = SozR Nr. 19 zu § 548 RVO; BSGE 30, 284, 286 = SozR Nr. 16 zu § 548 RVO; Krasney in Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, Bd III, Gesetzliche Unfallversicherung - SGB VII -, Stand September 2006, § 8 RdNr 117 mwN).

    Bei einem versicherten Unternehmer wie dem Kläger ist im hier relevanten Zusammenhang die betriebsfördernde Bedeutung der Mitarbeit in dem Berufsverband für die Führung des eigenen Unternehmens maßgebend (vgl BSGE 30, 282, 283 = SozR aaO und 284, 287 = SozR aaO; BSG SozR 2200 § 539 Nr. 129 mwN).

  • BSG, 20.01.1987 - 2 RU 27/86

    Ungeklärter Unfallverlauf - Innere Ursache - Bedeutung - Anforderungen an

    Auszug aus BSG, 18.03.2008 - B 2 U 2/07 R
    Der innere Zusammenhang ist wertend zu ermitteln, indem untersucht wird, ob die jeweilige Verrichtung innerhalb der Grenze liegt, bis zu welcher der Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung reicht (BSGE 58, 76, 77 = SozR 2200 § 548 Nr. 70; BSGE 61, 127, 128 = SozR 2200 § 548 Nr. 84).

    Für die tatsächlichen Grundlagen dieser Wertentscheidung ist der volle Nachweis erforderlich (BSGE 58, 80, 83 = SozR 2200 § 555a Nr. 1 mwN; BSGE 61, 127, 128 = SozR 2200 § 548 Nr. 84).

  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 11/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - selbstgeschaffene Gefahr -

    Auszug aus BSG, 18.03.2008 - B 2 U 2/07 R
    Für einen Arbeitsunfall ist danach in der Regel erforderlich, dass die Verrichtung des Versicherten zur Zeit des Unfalls der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (innerer bzw sachlicher Zusammenhang), diese Verrichtung zu dem zeitlich begrenzten von außen auf den Körper einwirkenden Ereignis - dem Unfallereignis - geführt (Unfallkausalität) und das Unfallereignis einen Gesundheitserstschaden oder den Tod des Versicherten verursacht hat (haftungsbegründende Kausalität); das Entstehen von länger andauernden Unfallfolgen aufgrund des Gesundheitserstschadens (haftungsausfüllende Kausalität) ist keine Voraussetzung für die Anerkennung eines Arbeitsunfalls, sondern für die Gewährung einer Verletztenrente (BSG, Urteil vom 12. April 2005 - B 2 U 11/04 R = BSGE 94, 262 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 14, jeweils RdNr 5; BSGE 96, 196 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 17).

    Gerade bei versicherten Unternehmern ist der Kreis der Verrichtungen, die als "unternehmensdienlich" angesehen werden können, mit weiten Teilen des Privatlebens verwoben; maßgebliches Kriterium für die wertende Entscheidung über den sachlichen Zusammenhang zwischen der grundsätzlich versicherten Tätigkeit und der Verrichtung zur Zeit des Unfalls ist hier die durch die objektiven Umstände gestützte Handlungstendenz des Versicherten, ob er eine seinem Unternehmen dienende Verrichtung ausüben wollte (stRspr, s etwa zuletzt BSG, Urteil vom 12. Dezember 2006 - B 2 U 28/05 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 20 mwN ; BSGE 94, 262 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 14, jeweils RdNr 8 mwN).

  • BSG, 05.05.1994 - 2 RU 26/93

    Unbestimmte Tätigkeiten - Unfallversicherung

    Auszug aus BSG, 18.03.2008 - B 2 U 2/07 R
    Zunächst muss also eine Verbindung mit der im Gesetz genannten versicherten Tätigkeit bestehen, der innere bzw sachliche Zusammenhang, der es rechtfertigt, das betreffende Verhalten der versicherten Tätigkeit zuzurechnen (BSGE 63, 273, 274 = SozR 2200 § 548 Nr. 92; BSG SozR 2200 § 548 Nr. 82 und 97; BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 19 und 26).

    Innerhalb dieser Wertung stehen bei der Frage, ob der Versicherte zur Zeit des Unfalls eine versicherte Tätigkeit ausgeübt hat, Überlegungen nach dem Zweck des Handelns mit im Vordergrund (BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 19).

  • BSG, 07.09.2004 - B 2 U 45/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - ehrenamtliche

    Auszug aus BSG, 18.03.2008 - B 2 U 2/07 R
    Die auf Anerkennung des Unfalls vom 22. März 2002 als Arbeitsunfall gerichtete Klage ist bei sinnorientierter Auslegung als Anfechtungs- und Feststellungsklage (§ 54 Abs. 1 Satz 1 iVm § 55 Abs. 1 Nr. 1 des Sozialgerichtsgesetzes ) aufzufassen, mit der unter Aufhebung der angefochtenen Bescheide die gerichtliche Feststellung erreicht werden soll, dass der streitige Unfall ein Arbeitsunfall ist (vgl BSG SozR 2200 § 551 Nr. 35; SozR 4-2700 § 2 Nr. 2 RdNr 4; SozR 4-2700 § 2 Nr. 3 RdNr 4-5; SozR 4-2700 § 8 Nr. 16 RdNr 10).
  • BSG, 21.08.1991 - 2 RU 62/90

    Unfallversicherungsschutz eines Autofahrers auf dem Heimweg

    Auszug aus BSG, 18.03.2008 - B 2 U 2/07 R
    Maßgeblich ist die Handlungstendenz des Versicherten (BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 4 und 17), so wie sie insbesondere durch die objektiven Umstände des Einzelfalles bestätigt wird (BSG SozR 2200 § 548 Nr. 90).
  • BSG, 30.01.2007 - B 2 U 6/06 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - abhängige

    Auszug aus BSG, 18.03.2008 - B 2 U 2/07 R
    Soweit die Beklagte im erstinstanzlichen Urteil darüber hinaus verurteilt worden ist, "Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung dem Grunde nach zu gewähren", handelt es sich um ein unzulässiges Grundurteil ohne vollstreckungsfähigen Inhalt, dem neben dem Feststellungsausspruch keine eigenständige Bedeutung zukommt (zu alledem BSG, Urteil vom 30. Januar 2007 - B 2 U 6/06 R -mwN).
  • BSG, 13.12.2005 - B 2 U 29/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus BSG, 18.03.2008 - B 2 U 2/07 R
    Die auf Anerkennung des Unfalls vom 22. März 2002 als Arbeitsunfall gerichtete Klage ist bei sinnorientierter Auslegung als Anfechtungs- und Feststellungsklage (§ 54 Abs. 1 Satz 1 iVm § 55 Abs. 1 Nr. 1 des Sozialgerichtsgesetzes ) aufzufassen, mit der unter Aufhebung der angefochtenen Bescheide die gerichtliche Feststellung erreicht werden soll, dass der streitige Unfall ein Arbeitsunfall ist (vgl BSG SozR 2200 § 551 Nr. 35; SozR 4-2700 § 2 Nr. 2 RdNr 4; SozR 4-2700 § 2 Nr. 3 RdNr 4-5; SozR 4-2700 § 8 Nr. 16 RdNr 10).
  • BSG, 30.04.1985 - 2 RU 24/84

    Berücksichtigung aller Beweisanzeichen - Todesursache - Ausschluss des

    Auszug aus BSG, 18.03.2008 - B 2 U 2/07 R
    Der innere Zusammenhang ist wertend zu ermitteln, indem untersucht wird, ob die jeweilige Verrichtung innerhalb der Grenze liegt, bis zu welcher der Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung reicht (BSGE 58, 76, 77 = SozR 2200 § 548 Nr. 70; BSGE 61, 127, 128 = SozR 2200 § 548 Nr. 84).
  • BSG, 19.12.2000 - B 2 U 37/99 R

    Kein Unfallversicherungsschutz bei Überfall während eigenwirtschaftlicher

  • BSG, 28.06.1988 - 2 RU 60/87

    Unfallversicherung - Ausland

  • BSG, 30.04.1985 - 2 RU 43/84

    Schädigung der Leibesfrucht - Schädigung während der Geburt

  • BSG, 07.09.2004 - B 2 U 46/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Pflegeperson -

  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

  • BSG, 26.09.1996 - 2 RU 30/95

    Versicherungsschutz eines landwirtschaftlichen Unternehmers bei

  • BSG, 12.12.2006 - B 2 U 28/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

  • BSG, 30.01.1970 - 2 RU 228/67

    Unfallversicherungsschutz - Unternehmer - Versammlungsteilnahme

  • BSG, 20.05.1976 - 8 RU 76/75

    Unfallversicherungsschutz - Betriebsratsmitglied - Tarifkommission -

  • BSG, 27.07.1989 - 2 RU 54/88

    Feststellung einer Berufskrankheit vor Eintritt des Leistungsfalls

  • BSG, 17.02.2009 - B 2 U 26/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Wegeunfall - versicherte

    Soweit das SG die Beklagte verurteilt hat, "Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung zu gewähren", handelt es sich bereits um ein unzulässig unbestimmtes unechtes Grundurteil ohne einen bezüglich der "Leistungsgewährung" vollstreckungsfähigen Inhalt (BSG vom 18. März 2008 - B 2 U 2/07 R; BSG vom 30. Januar 2007 - B 2 U 6/06 R - SGb 2007, 748, jeweils mwN).
  • BSG, 02.12.2008 - B 2 U 17/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Soweit das SG die Beklagte verurteilt hat, den "Arbeitsunfall zu entschädigen", handelt es sich um ein unzulässig unbestimmtes unechtes Grundurteil ohne einen bezüglich der "Entschädigung" vollstreckungsfähigen Inhalt (BSG Urteil vom 18. März 2008 - B 2 U 2/07 R; BSG Urteil vom 30. Januar 2007 - B 2 U 6/06 R - SGb 2007, 748, jeweils mwN) 'Darüber hinaus ist der Bescheid der Beklagten vom 28. Juli 2004 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 16. Februar 2005 rechtmäßig, denn bei dem Unfall des Klägers vom 14. Juli 2004 handelt es sich nicht um einen Arbeitsunfall.
  • BSG, 02.04.2009 - B 2 U 30/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl Nr 3101 -

    Soweit das SG den Beklagten verurteilt hat, "gesetzliche Entschädigungsleistungen zu gewähren", handelt es sich um ein unzulässig unbestimmtes unechtes Grundurteil ohne einen bezüglich der "Leistungsgewährung" vollstreckungsfähigen Inhalt, dem neben dem Feststellungsausspruch keine eigenständige Bedeutung zukommt (BSG vom 18. März 2008 - B 2 U 2/07 R; BSG vom 30. Januar 2007 - B 2 U 6/06 R - SGb 2007, 748, jeweils mwN).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Rostock, 07.11.2007 - 2 U 2/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,4165
OLG Rostock, 07.11.2007 - 2 U 2/07 (https://dejure.org/2007,4165)
OLG Rostock, Entscheidung vom 07.11.2007 - 2 U 2/07 (https://dejure.org/2007,4165)
OLG Rostock, Entscheidung vom 07. November 2007 - 2 U 2/07 (https://dejure.org/2007,4165)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,4165) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Architektenvertrag: Honorarvereinbarung vor Auftragserteilung

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Restzahlung eines Architektenhonorars aus abgetretenem Recht; Zweifel an der Wirksamkeit einer Vereinbarung über die Kostenübernahmepflicht für Umbaumaßnahmen; Notwendigkeit einer schriftlichen Mitteilung über die Durchführung der ...

  • Judicialis

    BGB § 631; ; BGB § 398; ; HOAI § 4 Abs. 1; ; HOAI § 8 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    BGB § 631; HOAI § 4 Abs. 1
    Wirksam vereinbarte Honorarvereinbarung mit Architekten bereits vor verbindlich erfolgter Auftragserteilung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wirksamkeit einer Honorarvereinbarung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Architekt: Honorarvereinbarung muss nicht mit Auftragserteilung zusammenfallen

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Architekt: Honorarvereinbarung muss nicht mit Auftragserteilung zusammenfallen

  • hwhlaw.de (Kurzinformation)

    Architektenhonorar: Wann muss eine schriftliche Vereinbarung getroffen werden

  • hwhlaw.de (Kurzinformation)

    Architektenhonorar: Wann eine schriftliche Vereinbarung getroffen werden muss

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Ist eine vor Auftragserteilung getroffene schriftliche Honorarvereinbarung wirksam? (IBR 2008, 34)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2008, 406
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 21.01.1988 - VII ZR 239/86

    Abänderung einer wirksam getroffenen Honorarvereinbarung

    Auszug aus OLG Rostock, 07.11.2007 - 2 U 2/07
    a) Der Bundesgerichtshof vertritt in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, eine wirksame Honorarvereinbarung müsse bei Auftragserteilung, d.h. bei Vertragsschluss, getroffen werden (BGH BauR 2005, 735; BauR 1990, 97; BauR 1988, 364; BauR 1987, 112; BauR 1987, 706; BauR 1985, 582).

    Die Vertragsparteien sollen ihre Vereinbarungen gerade deshalb bei Auftragserteilung treffen, damit spätere Unklarheiten und Streitigkeiten vermieden werden und ein Streit über die Honorarhöhe die Ausführung des Auftrags nicht gefährden kann (BGH BauR 1988, 364).

    Eine spätestens bei Auftragserteilung wirksam getroffene Honorarvereinbarung kann vor Beendigung der Architektentätigkeit bei unverändertem Leistungsziel nicht abgeändert werden (BGH BauR 1988, 364).

  • BGH, 09.07.1987 - VII ZR 282/86

    Abweichung von Mindestsätzen bei während der Architektentätigkeit geschlossenem

    Auszug aus OLG Rostock, 07.11.2007 - 2 U 2/07
    a) Der Bundesgerichtshof vertritt in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, eine wirksame Honorarvereinbarung müsse bei Auftragserteilung, d.h. bei Vertragsschluss, getroffen werden (BGH BauR 2005, 735; BauR 1990, 97; BauR 1988, 364; BauR 1987, 112; BauR 1987, 706; BauR 1985, 582).

    Denn jedenfalls dann, wenn bereits eine wirksame Vereinbarung über die Höhe des Umbauzuschlages getroffen ist, unterliegt sie bis zur Beendigung der Architektentätigkeit keiner Änderungsbefugnis (BGH BauR 1987, 706).

  • OLG Düsseldorf, 21.05.1996 - 12 U 116/95

    Honorar bei Stufenverträgen: Abgrenzung zwischen der HOAI 1988 und 1991

    Auszug aus OLG Rostock, 07.11.2007 - 2 U 2/07
    Damit hat die Zedentin ein Angebot auf Abschluss eines Vertrages hinsichtlich der übrigen Leistungsphasen abgegeben, an das sie 36 Monate nach Fertigstellung der ersten Stufe gebunden sein sollte (vgl. OLG Düsseldorf BauR 1997, 340/341; Werner, Die "stufenweise Beauftragung" des Architekten, BauR 1992, 695/698).

    Vielmehr hat das Oberlandesgericht Düsseldorf in einem anderen Fall (BauR 1997, 340/342) das in einem Staffelvertrag vereinbarte Honorar grundsätzlich auch für die weitere Auftragsstufe als maßgeblich angesehen, für die dem Auftraggeber eine Option eingeräumt war.

  • OLG Braunschweig, 24.08.2006 - 8 U 154/05

    Sukzessivbeauftragung bei Auftragserteilung als gleichzeitige Beauftragung i.S.d.

    Auszug aus OLG Rostock, 07.11.2007 - 2 U 2/07
    b) Das Oberlandesgericht Braunschweig (BauR 2007, 903) hat - unter Hinweis auf die vorbezeichnete Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs - die Ansicht vertreten, die herrschende Meinung verstehe § 4 Abs. 1 HOAI dahin, dass eine Honorarvereinbarung nur gleichzeitig mit der Auftragserteilung getroffen werden könne.
  • BGH, 16.12.2004 - VII ZR 16/03

    Rechtsfolgen der einvernehmlichen Aufhebung eines Werkvertrages wegen

    Auszug aus OLG Rostock, 07.11.2007 - 2 U 2/07
    a) Der Bundesgerichtshof vertritt in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, eine wirksame Honorarvereinbarung müsse bei Auftragserteilung, d.h. bei Vertragsschluss, getroffen werden (BGH BauR 2005, 735; BauR 1990, 97; BauR 1988, 364; BauR 1987, 112; BauR 1987, 706; BauR 1985, 582).
  • OLG Bamberg, 03.06.2005 - 6 U 49/04

    Honoraransprüche aus einem Architektenvertrag

    Auszug aus OLG Rostock, 07.11.2007 - 2 U 2/07
    Auch das Oberlandesgericht Bamberg (OLGR 2005, 530) ist der Auffassung, § 4 HOAI und das Schriftformerfordernis seien gesondert auf jeden Abschnitt der stufenweisen Beauftragung anwenden.
  • OLG Stuttgart, 02.11.1994 - 4 U 152/94

    Honorarvereinbarung unwirksam - fast schon die Regel?

    Auszug aus OLG Rostock, 07.11.2007 - 2 U 2/07
    Das gilt auch für die Entscheidungen des Oberlandesgerichts Stuttgart (BauR 1995, 414) sowie des Oberlandesgerichts Düsseldorf (NJW-RR 1995, 1361).
  • BGH, 12.10.1989 - VII ZR 98/88

    Ersetzung der Kostenansätze durch Sachverständigengutachten

    Auszug aus OLG Rostock, 07.11.2007 - 2 U 2/07
    a) Der Bundesgerichtshof vertritt in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, eine wirksame Honorarvereinbarung müsse bei Auftragserteilung, d.h. bei Vertragsschluss, getroffen werden (BGH BauR 2005, 735; BauR 1990, 97; BauR 1988, 364; BauR 1987, 112; BauR 1987, 706; BauR 1985, 582).
  • BGH, 06.05.1985 - VII ZR 320/84

    Anwendung der HOAI; Subunternehmertätigkeit eines Architekten; Vereinbarung über

    Auszug aus OLG Rostock, 07.11.2007 - 2 U 2/07
    a) Der Bundesgerichtshof vertritt in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, eine wirksame Honorarvereinbarung müsse bei Auftragserteilung, d.h. bei Vertragsschluss, getroffen werden (BGH BauR 2005, 735; BauR 1990, 97; BauR 1988, 364; BauR 1987, 112; BauR 1987, 706; BauR 1985, 582).
  • BGH, 25.09.1986 - VII ZR 324/85

    Unterschreitung der Mindestsätze durch gerichtlichen Vergleich

    Auszug aus OLG Rostock, 07.11.2007 - 2 U 2/07
    a) Der Bundesgerichtshof vertritt in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, eine wirksame Honorarvereinbarung müsse bei Auftragserteilung, d.h. bei Vertragsschluss, getroffen werden (BGH BauR 2005, 735; BauR 1990, 97; BauR 1988, 364; BauR 1987, 112; BauR 1987, 706; BauR 1985, 582).
  • OLG Düsseldorf, 09.06.1995 - 22 U 6/95

    Unwirksamkeit der Honorarvereinbarung bei bereits erfolgter Bauvoranfrage; zur

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 16.04.2008 - 2 U 2/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,41677
OLG Zweibrücken, 16.04.2008 - 2 U 2/07 (https://dejure.org/2008,41677)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 16.04.2008 - 2 U 2/07 (https://dejure.org/2008,41677)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 16. April 2008 - 2 U 2/07 (https://dejure.org/2008,41677)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,41677) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Verfahrensgang

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BSG, 28.06.2007 - B 2 U 2/07 S   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,54545
BSG, 28.06.2007 - B 2 U 2/07 S (https://dejure.org/2007,54545)
BSG, Entscheidung vom 28.06.2007 - B 2 U 2/07 S (https://dejure.org/2007,54545)
BSG, Entscheidung vom 28. Juni 2007 - B 2 U 2/07 S (https://dejure.org/2007,54545)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,54545) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • LSG Sachsen-Anhalt, 06.08.2009 - L 6 U 127/06
    Auszug aus BSG, 28.06.2007 - B 2 U 2/07 S
    1 Die Beschwerde der Klägerin, die sich gegen den Beschluss des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz (LSG) richtet, mit dem die Beschwerde der Klägerin gegen den das Verfahren aussetzenden Beschluss des Sozialgerichts Trier vom 19. März 2007 - S 6 U 127/06 - verworfen wurde, ist unzulässig.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BSG, 06.02.2007 - B 2 U 2/07 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,65467
BSG, 06.02.2007 - B 2 U 2/07 B (https://dejure.org/2007,65467)
BSG, Entscheidung vom 06.02.2007 - B 2 U 2/07 B (https://dejure.org/2007,65467)
BSG, Entscheidung vom 06. Februar 2007 - B 2 U 2/07 B (https://dejure.org/2007,65467)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,65467) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 19.02.1992 - 1 BvR 1935/91

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung -

    Auszug aus BSG, 06.02.2007 - B 2 U 2/07 B
    Dazu hat der Senat in ständiger Rechtsprechung entschieden, dass es jedenfalls rechtskundig vertretenen Beteiligten obliegt, in der mündlichen Verhandlung alle diejenigen Anträge zur Niederschrift des Gerichts zu stellen, über die das Gericht entscheiden soll (vgl ua Beschlüsse des Senats vom 3. März 1997 - 2 BU 19/97 - und vom 12. Mai 1999 - B 2 U 78/99 B - sowie Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Februar 1992 = SozR 3-1500 § 160 Nr. 6).
  • OLG Oldenburg, 16.06.1999 - 2 U 78/99

    Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides mit Angabe eines Rechtsformzusatzes;

    Auszug aus BSG, 06.02.2007 - B 2 U 2/07 B
    Dazu hat der Senat in ständiger Rechtsprechung entschieden, dass es jedenfalls rechtskundig vertretenen Beteiligten obliegt, in der mündlichen Verhandlung alle diejenigen Anträge zur Niederschrift des Gerichts zu stellen, über die das Gericht entscheiden soll (vgl ua Beschlüsse des Senats vom 3. März 1997 - 2 BU 19/97 - und vom 12. Mai 1999 - B 2 U 78/99 B - sowie Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Februar 1992 = SozR 3-1500 § 160 Nr. 6).
  • BSG, 16.03.1979 - 10 BV 127/78

    Revision - Verfahrensmangel - Ausreichende Bezeichnung - Substantiierte Darlegung

    Auszug aus BSG, 06.02.2007 - B 2 U 2/07 B
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) erfordern diese Vorschriften, dass die Zulassungsgründe schlüssig dargetan werden (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 34, 47 und 58; vgl hierzu auch Krasney/Udsching, Handbuch des sozialgerichtlichen Verfahrens, 4. Aufl 2005, IX, RdNr 177 und 179 mwN).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 21.05.2007 - 2 U 2/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,82276
OLG Hamm, 21.05.2007 - 2 U 2/07 (https://dejure.org/2007,82276)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21.05.2007 - 2 U 2/07 (https://dejure.org/2007,82276)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21. Mai 2007 - 2 U 2/07 (https://dejure.org/2007,82276)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,82276) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht