Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 15.10.2014 - 2 U 22/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,36535
OLG Koblenz, 15.10.2014 - 2 U 22/14 (https://dejure.org/2014,36535)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 15.10.2014 - 2 U 22/14 (https://dejure.org/2014,36535)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 15. Oktober 2014 - 2 U 22/14 (https://dejure.org/2014,36535)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zeitliche Grenzen der Rügeobliegenheit hinsichtlich Bläschen- und Rostbildung in Konservendosen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zeitliche Grenzen der Rügeobliegenheit hinsichtlich Bläschen- und Rostbildung in Konservendosen

  • rechtsportal.de

    HGB § 377
    Zeitliche Grenzen der Rügeobliegenheit hinsichtlich Bläschen- und Rostbildung in Konservendosen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2015, 376
  • MDR 2015, 108
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 19.06.1991 - VIII ZR 149/90

    Abbedingung der Untersuchungs- und Rügeobliegenheit gem. § 377 HGB in den AGB des

    Auszug aus OLG Koblenz, 15.10.2014 - 2 U 22/14
    Es ist zwar in der Rechtsprechung (vgl. nur BGH, NJW 1991, 2633, 2634 mit umfassenden weiteren Nachweisen; OLG Stuttgart, Urt. vom 29.9.1998 - 6 U 45/98, zit. nach [...]) und im Schrifttum anerkannt, dass der Verkäufer jederzeit - auch stillschweigend - auf die Rechtsfolgen aus § 377 Abs. 2, 3 HGB verzichten kann.
  • OLG Stuttgart, 29.09.1998 - 6 U 45/98
    Auszug aus OLG Koblenz, 15.10.2014 - 2 U 22/14
    Es ist zwar in der Rechtsprechung (vgl. nur BGH, NJW 1991, 2633, 2634 mit umfassenden weiteren Nachweisen; OLG Stuttgart, Urt. vom 29.9.1998 - 6 U 45/98, zit. nach [...]) und im Schrifttum anerkannt, dass der Verkäufer jederzeit - auch stillschweigend - auf die Rechtsfolgen aus § 377 Abs. 2, 3 HGB verzichten kann.
  • OLG Köln, 18.02.2020 - 3 U 129/19

    Fahrzeugkauf durch Vollkaufmann - Mängelrüge

    Hierfür reicht weder aus, dass der Verkäufer um den Mangel weiß, noch dass sich dieser aus der eigenen Erklärung des Verkäufers ergibt (vgl. hierzu auch BGH NJW 1991, 2633; OLG Koblenz MDR 2015, 108; Grunewald in: MünchKomm, a.a.O., § 377 Rn. 86).

    Als nicht ausreichend angesehen wird hingegen die bloße Kenntnis des Verkäufers von dem Mangel (vgl. Hopt in: Baumbach/Hopt, a.a.O., § 377 Rn. 47) oder das bloße Verhandeln über die Rüge des Käufers zwecks gütlicher Einigung (vgl. Hopt in: Baumbach/Hopt, a.a.O., § 377 Rn. 47; Grunewald in: MünchKomm, a.a.O., § 377 Rn. 87; BGH NJW 1991, 2633; BGH NJW 1999, 1259; OLG Koblenz MDR 2015, 108) bzw. die nachträgliche Vereinbarung einer Begutachtung der Sache, respektive eines Probelaufs derselben (vgl. Hopt in: Baumbach/Hopt, a.a.O., § 377 Rn. 47; OLG Koblenz NJW-RR 2004, 1553).

  • OLG Koblenz, 07.07.2016 - 2 U 504/15

    Anforderungen an die Wahrnehmung der Rügepflicht beim Handelskauf bei

    Die Anforderungen an die Untersuchungspflicht sind hoch (vgl. zur st. Rspr. des Senats nur MDR 2015, 108 ).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 04.12.2014 - I-2 U 22/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,49582
OLG Düsseldorf, 04.12.2014 - I-2 U 22/14 (https://dejure.org/2014,49582)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 04.12.2014 - I-2 U 22/14 (https://dejure.org/2014,49582)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 04. Dezember 2014 - I-2 U 22/14 (https://dejure.org/2014,49582)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Zentrum für gewerblichen Rechtsschutz

    Kundendatenbank

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    PatG § 138 Abs. 1 ; EPÜ Art. 64
    Abweisung der Klage wegen Verletzung eines Patents für ein Verfahren zum Aufbau einer Kundendaten beinhaltenden Datenbank, da die angegriffene Verletzungsform mit der im Klagepatent unter Schutz gestellten Lehre nicht übereinstimmt

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Abweisung der Klage wegen Verletzung eines Patents für ein Verfahren zum Aufbau einer Kundendaten beinhaltenden Datenbank, da die angegriffene Verletzungsform mit der im Klagepatent unter Schutz gestellten Lehre nicht übereinstimmt

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 14.12.2010 - X ZR 193/03

    Crimpwerkzeug IV

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.12.2014 - 2 U 22/14
    Sind diese Voraussetzungen der Gleichwirkung, der Auffindbarkeit und der Orientierung am Patentanspruch (Gleichwertigkeit) erfüllt, ist die abweichende Ausführung mit ihren abgewandelten Mitteln aus fachmännischer Sicht als der wortsinngemäßen Lösung gleichwertige (äquivalente) Lösung in Betracht zu ziehen und damit bei der Bestimmung des Schutzbereichs des Patents zu berücksichtigen (st. Rspr. des BGH; vgl. nur BGH, GRUR 2011, 313, 317 - Crimpwerkzeug IV).

    Der Schutzbereich des Patents wird auf diese Weise nach Maßgabe dessen bestimmt, was der Fachmann auf der Grundlage der erfindungsgemäßen Lehre als äquivalent zu erkennen vermag, und damit an dem Gebot ausgerichtet, bei der Bestimmung des Schutzbereichs einen angemessenen Schutz für den Patentinhaber mit ausreichender Rechtssicherheit für Dritte zu verbinden (BGH, GRUR 2011, 313, 317 - Crimpwerkzeug IV).

    Gleichwirkend ist eine Lösung, die nicht nur im Wesentlichen die Gesamtwirkung der Erfindung erreicht, sondern gerade auch diejenige Wirkung erzielt, die das nicht wortsinngemäß verwirklichte Merkmal erzielen soll (BGH, GRUR 2011, 313, 318 - Crimpwerkzeug IV; GRUR 2012, 1122, 1123 - Palettenbehälter III).

  • BGH, 17.07.2012 - X ZR 113/11

    Palettenbehälter II

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.12.2014 - 2 U 22/14
    Insoweit ist lediglich anzumerken, dass sich - wovon die Klägerin im Ansatz zutreffend ausgeht - das einer Erfindung zu Grunde liegende technische Problem nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs aus dem ergibt, was die Erfindung tatsächlich leistet; in der Beschreibung enthaltene Angaben zur Aufgabenstellung können einen Hinweis auf das richtige Verständnis enthalten, entheben aber nicht davon, den Patentanspruch anhand der dafür maßgeblichen Kriterien auszulegen und aus der Funktion der einzelnen Merkmale im Kontext des Patentanspruchs abzuleiten, welches technische Problem diese Merkmale für sich und in ihrer Gesamtheit tatsächlich lösen (BGH, GRUR 2010, 602, 605 - Gelenkanordnung; GRUR 2011, 607, 608 - Kosmetisches Sonnenschutzmittel III, jew. m. w. Nachw.; GRUR 2012, 1122, 1123 - Palettenbehälter III; GRUR 2012, 1130 - Leflunomid; Urt. v. 19.08.2014 - X ZR 35/13 Rn. 8).

    Gleichwirkend ist eine Lösung, die nicht nur im Wesentlichen die Gesamtwirkung der Erfindung erreicht, sondern gerade auch diejenige Wirkung erzielt, die das nicht wortsinngemäß verwirklichte Merkmal erzielen soll (BGH, GRUR 2011, 313, 318 - Crimpwerkzeug IV; GRUR 2012, 1122, 1123 - Palettenbehälter III).

    Ergeben sich aus der Auslegung des Patentanspruchs hingegen gewisse Mindestanforderungen an die Quantität oder Qualität einer bestimmten Wirkung, können abgewandelte Mittel, die diesen Anforderungen nicht gerecht werden, auch dann nicht im Rahmen einer "großzügigen" Bewertung als gleichwirkend angesehen werden, wenn alle übrigen Wirkungen der patentgemäßen Lösung im Wesentlichen erreicht werden (BGH, GRUR 2012, 1122, 1123 - Palettenbehälter III).

  • BGH, 22.05.1990 - X ZR 124/88

    Ermittlung des einem Patent zugrunde liegenden technischen Problems

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.12.2014 - 2 U 22/14
    Ob im Streitfall das der Erfindung zu Grunde liegende Problem hiervon ausgehend mit der Klägerin darin zu sehen ist, Telekommunikationsendgeräte in Verbindung mit Telekommunikationsnetzen so einzusetzen, d.h. technisch so zu konfigurieren und zu betreiben, dass hierdurch ein voll-automatisches und sicheres Validierungssystem für Wertcodes bereit gestellt wird, das außerhalb eines "point of sale" genutzt werden kann und zudem noch die Voraussetzungen zur Kommunikation über einen dem Verwender des Wertcodes zugeordneten Rückkanal schafft, wogegen freilich spricht, dass in der so umschriebenen Problemstellung bereits Elemente der erfindungsgemäßen Lösung, nämlich die Verwendung von "Codes", enthalten sind, wohingegen das technische Problem von allen Elementen der Lösung, wie Lösungsansätzen, Lösungsprinzipien oder Lösungsgedanken freizuhalten ist (BGH, GRUR 1985, 369 - Körperstativ; GRUR 1991, 811, 814 - Falzmaschine), bedarf hier keiner abschließenden Entscheidung.
  • BGH, 01.03.2011 - X ZR 72/08

    Kosmetisches Sonnenschutzmittel III

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.12.2014 - 2 U 22/14
    Insoweit ist lediglich anzumerken, dass sich - wovon die Klägerin im Ansatz zutreffend ausgeht - das einer Erfindung zu Grunde liegende technische Problem nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs aus dem ergibt, was die Erfindung tatsächlich leistet; in der Beschreibung enthaltene Angaben zur Aufgabenstellung können einen Hinweis auf das richtige Verständnis enthalten, entheben aber nicht davon, den Patentanspruch anhand der dafür maßgeblichen Kriterien auszulegen und aus der Funktion der einzelnen Merkmale im Kontext des Patentanspruchs abzuleiten, welches technische Problem diese Merkmale für sich und in ihrer Gesamtheit tatsächlich lösen (BGH, GRUR 2010, 602, 605 - Gelenkanordnung; GRUR 2011, 607, 608 - Kosmetisches Sonnenschutzmittel III, jew. m. w. Nachw.; GRUR 2012, 1122, 1123 - Palettenbehälter III; GRUR 2012, 1130 - Leflunomid; Urt. v. 19.08.2014 - X ZR 35/13 Rn. 8).
  • BGH, 04.02.2010 - Xa ZR 36/08

    Gelenkanordnung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.12.2014 - 2 U 22/14
    Insoweit ist lediglich anzumerken, dass sich - wovon die Klägerin im Ansatz zutreffend ausgeht - das einer Erfindung zu Grunde liegende technische Problem nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs aus dem ergibt, was die Erfindung tatsächlich leistet; in der Beschreibung enthaltene Angaben zur Aufgabenstellung können einen Hinweis auf das richtige Verständnis enthalten, entheben aber nicht davon, den Patentanspruch anhand der dafür maßgeblichen Kriterien auszulegen und aus der Funktion der einzelnen Merkmale im Kontext des Patentanspruchs abzuleiten, welches technische Problem diese Merkmale für sich und in ihrer Gesamtheit tatsächlich lösen (BGH, GRUR 2010, 602, 605 - Gelenkanordnung; GRUR 2011, 607, 608 - Kosmetisches Sonnenschutzmittel III, jew. m. w. Nachw.; GRUR 2012, 1122, 1123 - Palettenbehälter III; GRUR 2012, 1130 - Leflunomid; Urt. v. 19.08.2014 - X ZR 35/13 Rn. 8).
  • BGH, 22.11.1984 - X ZR 40/84

    "Körperstativ"; Begriff der einer Erfindung zugrunde liegenden Aufgabe

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.12.2014 - 2 U 22/14
    Ob im Streitfall das der Erfindung zu Grunde liegende Problem hiervon ausgehend mit der Klägerin darin zu sehen ist, Telekommunikationsendgeräte in Verbindung mit Telekommunikationsnetzen so einzusetzen, d.h. technisch so zu konfigurieren und zu betreiben, dass hierdurch ein voll-automatisches und sicheres Validierungssystem für Wertcodes bereit gestellt wird, das außerhalb eines "point of sale" genutzt werden kann und zudem noch die Voraussetzungen zur Kommunikation über einen dem Verwender des Wertcodes zugeordneten Rückkanal schafft, wogegen freilich spricht, dass in der so umschriebenen Problemstellung bereits Elemente der erfindungsgemäßen Lösung, nämlich die Verwendung von "Codes", enthalten sind, wohingegen das technische Problem von allen Elementen der Lösung, wie Lösungsansätzen, Lösungsprinzipien oder Lösungsgedanken freizuhalten ist (BGH, GRUR 1985, 369 - Körperstativ; GRUR 1991, 811, 814 - Falzmaschine), bedarf hier keiner abschließenden Entscheidung.
  • BGH, 24.07.2012 - X ZR 126/09

    Leflunomid

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.12.2014 - 2 U 22/14
    Insoweit ist lediglich anzumerken, dass sich - wovon die Klägerin im Ansatz zutreffend ausgeht - das einer Erfindung zu Grunde liegende technische Problem nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs aus dem ergibt, was die Erfindung tatsächlich leistet; in der Beschreibung enthaltene Angaben zur Aufgabenstellung können einen Hinweis auf das richtige Verständnis enthalten, entheben aber nicht davon, den Patentanspruch anhand der dafür maßgeblichen Kriterien auszulegen und aus der Funktion der einzelnen Merkmale im Kontext des Patentanspruchs abzuleiten, welches technische Problem diese Merkmale für sich und in ihrer Gesamtheit tatsächlich lösen (BGH, GRUR 2010, 602, 605 - Gelenkanordnung; GRUR 2011, 607, 608 - Kosmetisches Sonnenschutzmittel III, jew. m. w. Nachw.; GRUR 2012, 1122, 1123 - Palettenbehälter III; GRUR 2012, 1130 - Leflunomid; Urt. v. 19.08.2014 - X ZR 35/13 Rn. 8).
  • BGH, 19.08.2014 - X ZR 35/13
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.12.2014 - 2 U 22/14
    Insoweit ist lediglich anzumerken, dass sich - wovon die Klägerin im Ansatz zutreffend ausgeht - das einer Erfindung zu Grunde liegende technische Problem nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs aus dem ergibt, was die Erfindung tatsächlich leistet; in der Beschreibung enthaltene Angaben zur Aufgabenstellung können einen Hinweis auf das richtige Verständnis enthalten, entheben aber nicht davon, den Patentanspruch anhand der dafür maßgeblichen Kriterien auszulegen und aus der Funktion der einzelnen Merkmale im Kontext des Patentanspruchs abzuleiten, welches technische Problem diese Merkmale für sich und in ihrer Gesamtheit tatsächlich lösen (BGH, GRUR 2010, 602, 605 - Gelenkanordnung; GRUR 2011, 607, 608 - Kosmetisches Sonnenschutzmittel III, jew. m. w. Nachw.; GRUR 2012, 1122, 1123 - Palettenbehälter III; GRUR 2012, 1130 - Leflunomid; Urt. v. 19.08.2014 - X ZR 35/13 Rn. 8).
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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 22.04.2015 - 2 U 22/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,11775
OLG Saarbrücken, 22.04.2015 - 2 U 22/14 (https://dejure.org/2015,11775)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 22.04.2015 - 2 U 22/14 (https://dejure.org/2015,11775)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 22. April 2015 - 2 U 22/14 (https://dejure.org/2015,11775)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Vertretung einer Kommanditgesellschaft beim Abschluss eines Mietvertrages

  • rechtsportal.de

    Vertretung einer Kommanditgesellschaft beim Abschluss eines Mietvertrages

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zahlungspflicht aus einem Mietvertrag entfällt bei vorzeitiger Räumung nicht

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Zahlungspflicht aus einem Mietvertrag bleibt auch bei vorzeitiger Räumung bestehen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Zahlungspflicht aus einem Mietvertrag bleibt auch bei vorzeitiger Räumung bestehen

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Vorzeitige Räumung: Zahlungspflicht aus dem Mietvertrag bleibt! (IMR 2015, 336)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 21.04.2010 - XII ZR 10/08

    Verzugszinsen bei Nichtbeteiligung eines Verbrauchers: Vorliegen einer

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.04.2015 - 2 U 22/14
    Für eine höhere Verzinsung ist nach Maßgabe von § 288 BGB insoweit - wie in der Berufungsverhandlung erörtert - kein Raum (vgl. auch BGH, NJW 2010 1872; Palandt/Grüneberg, a.a.O., § 288 Rn. 8, § 286 Rn. 27).
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Rechtsprechung
   OLG Rostock, 06.05.2015 - 2 U 22/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,18663
OLG Rostock, 06.05.2015 - 2 U 22/14 (https://dejure.org/2015,18663)
OLG Rostock, Entscheidung vom 06.05.2015 - 2 U 22/14 (https://dejure.org/2015,18663)
OLG Rostock, Entscheidung vom 06. Mai 2015 - 2 U 22/14 (https://dejure.org/2015,18663)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • webshoprecht.de

    Begrenzung der zulässigen Anzahlung auf den Reisepreis auf 20%

  • damm-legal.de

    Auch bei Kreuzfahrten darf die Anzahlung grundsätzlich nicht mehr als 20 % des Reisepreises betragen

  • online-und-recht.de

    Reiseveranstalter darf idR. nur 20% des Reisepreises als Anzahlung verlangen

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation und Volltext)

    Zu hohe Anzahlungen für AIDA-Kreuzfahrten

Kurzfassungen/Presse (6)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Auch bei Kreuzfahrten darf die Anzahlung grundsätzlich nicht mehr als 20 % des Reisepreises betragen

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    AIDA Cruises darf 20% Anzahlung nicht überschreiten

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kreuzfahrt - Anzahlung maximal 20%!

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Anzahlung bei Reiseveranstaltungen darf maximal 20% betragen

  • blogspot.com (Kurzinformation)

    Auch bei Kreuzfahrt höchstens 20 % Anzahlung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Zu hohe Anzahlungen für AIDA-Kreuzfahrten - Gericht verbietet Anzahlungen von 35 und 50 Prozent

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 09.12.2014 - X ZR 13/14

    Zur Höhe von Anzahlungen auf den Reisepreis und zur Bemessung von

    Auszug aus OLG Rostock, 06.05.2015 - 2 U 22/14
    Die Beklagte nimmt dort auf die schon in dem Senatshinweis erwähnte neue Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Entscheidungen vom 09.12.2014 - Az. X ZR 85/12, X ZR 147/13, X ZR 13/14) Bezug, legt aber nichts dar, woraus sich im vorliegenden Fall bei Berücksichtigung dieser Rechtsprechung die Rechtfertigung für eine über 20% des Reisepreises hinausgehende Vorauszahlung und damit möglicherweise die Begründetheit der vorliegenden Berufung ergeben könnte.

    Auch unter Berücksichtigung ihrer neuerlichen Ausführungen legt die Beklagte nicht dar, dass der Wert der vor oder bei Vertragsschluss durch sie zu erbringenden Leistungen - bezogen auf die konkrete Reise - jeweils die Höhe der Anzahlung erreicht oder übersteigt (BGH X ZR 13/14, Tz. 20).

  • BGH, 09.12.2014 - X ZR 147/13

    Zur Höhe von Anzahlungen auf den Reisepreis und zur Bemessung von

    Auszug aus OLG Rostock, 06.05.2015 - 2 U 22/14
    Die Beklagte nimmt dort auf die schon in dem Senatshinweis erwähnte neue Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Entscheidungen vom 09.12.2014 - Az. X ZR 85/12, X ZR 147/13, X ZR 13/14) Bezug, legt aber nichts dar, woraus sich im vorliegenden Fall bei Berücksichtigung dieser Rechtsprechung die Rechtfertigung für eine über 20% des Reisepreises hinausgehende Vorauszahlung und damit möglicherweise die Begründetheit der vorliegenden Berufung ergeben könnte.
  • BGH, 09.12.2014 - X ZR 85/12

    Zur Höhe von Anzahlungen auf den Reisepreis und zur Bemessung von

    Auszug aus OLG Rostock, 06.05.2015 - 2 U 22/14
    Die Beklagte nimmt dort auf die schon in dem Senatshinweis erwähnte neue Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Entscheidungen vom 09.12.2014 - Az. X ZR 85/12, X ZR 147/13, X ZR 13/14) Bezug, legt aber nichts dar, woraus sich im vorliegenden Fall bei Berücksichtigung dieser Rechtsprechung die Rechtfertigung für eine über 20% des Reisepreises hinausgehende Vorauszahlung und damit möglicherweise die Begründetheit der vorliegenden Berufung ergeben könnte.
  • BGH, 06.12.2012 - III ZR 173/12

    Unwirksame Klauseln eines Mobilfunkanbieters: Wiederholungsgefahr bei

    Auszug aus OLG Rostock, 06.05.2015 - 2 U 22/14
    Insoweit ergibt sich gemäß der bereits in dem vorangegangenen Hinweis zitierten Rechtsprechung die Wiederholungsgefahr hinsichtlich einer Weiterverwendung der Klausel bereits aus deren Aufnahme in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (BGH v. 06.12.2012, III ZR 173/12, juris Tz. 12).
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Rechtsprechung
   BSG, 15.05.2014 - B 2 U 22/14 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,12934
BSG, 15.05.2014 - B 2 U 22/14 B (https://dejure.org/2014,12934)
BSG, Entscheidung vom 15.05.2014 - B 2 U 22/14 B (https://dejure.org/2014,12934)
BSG, Entscheidung vom 15. Mai 2014 - B 2 U 22/14 B (https://dejure.org/2014,12934)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,12934) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 08.12.2010 - 1 BvR 1382/10

    Reichweite der Begründungserleichterungen für letztinstanzliche, unanfechtbare

    Auszug aus BSG, 15.05.2014 - B 2 U 22/14 B
    Von einer weiteren Begründung sieht der Senat ab, weil sie nicht geeignet ist, zur Klärung der Voraussetzungen der Revisionszulassung beizutragen (§ 160a Abs. 4 Satz 2 Halbs 2 SGG; zur verfassungsrechtlichen Zulässigkeit einer solchen Verfahrensweise vgl BVerfG vom 8.12.2010 - 1 BvR 1382/10 - NJW 2011, 1497 ff).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 11.11.2014 - 2 U 22/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,48227
OLG Koblenz, 11.11.2014 - 2 U 22/14 (https://dejure.org/2014,48227)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 11.11.2014 - 2 U 22/14 (https://dejure.org/2014,48227)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 11. November 2014 - 2 U 22/14 (https://dejure.org/2014,48227)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

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