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   OLG Rostock, 19.07.1995 - 2 U 22/95   

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https://dejure.org/1995,14089
OLG Rostock, 19.07.1995 - 2 U 22/95 (https://dejure.org/1995,14089)
OLG Rostock, Entscheidung vom 19.07.1995 - 2 U 22/95 (https://dejure.org/1995,14089)
OLG Rostock, Entscheidung vom 19. Juli 1995 - 2 U 22/95 (https://dejure.org/1995,14089)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abschluss eines Gesellschaftsvertrages zur Gründung einer GmbH; Durchsetzung eines Wettbewerbsverbots ; Sittenwidrigkeit eines Vergleiches ; Tätigkeit eines Maschinenbauingenieurs als Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com

    Besonderheiten bei der Zwei-Personen-GmbH, Besonderheiten in der Zwei-Personen-Gesellschaft, Besonderheiten in Zwei-Personen-GmbH, Mehrheitsbeschluss bei paritätisch besetzter Zweimann-GmbH nur bei Stimmrechtsausschluss eines Gesellschafters, Nachvertragliches ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 03.12.1980 - VIII ZR 274/79

    Prozeßvergleich und Rechtskraft

    Auszug aus OLG Rostock, 19.07.1995 - 2 U 22/95
    Zutreffend geht das Landgericht davon aus, daß der Streit über die Wirksamkeit oder Unwirksamkeit des Prozeßvergleichs in dem Prozeß geltend gemacht werden muß, in welchem der Vergleich geschlossen wurde (ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, vgl. BGHZ 79, 71, 75 m.w.N.), und daß wegen der Doppelnatur des Prozeßvergleichs ihm seine verfahrensrechtliche Wirkung der Prozeßbeendigung entzogen wird, wenn er aus sachlich-rechtlichen Gründen nichtig oder anfechtbar ist, weshalb bei der Entscheidung über die Streitbeendigung die materielle Wirksamkeit des Vergleichs geprüft werden muß (BGHZ 79, 71, 74).

    Vielmehr bildet der ProzeßVergleich eine Einheit mit der Folge, daß Streitigkeiten über seine Gültigkeit in materiell rechtlicher und prozessualer Sicht einheitlich zu beurteilen sind (BGH 79, 71, 74; BAG JZ 61, 452, 453).

  • OLG Düsseldorf, 08.01.1993 - 16 U 73/92

    Abberufung als Geschäftsführer ; Kündigung des

    Auszug aus OLG Rostock, 19.07.1995 - 2 U 22/95
    Es muß deshalb geprüft werden, ob eine Vereinbarung auf Druck einer Partei zustandegekommen ist, dem sich die andere Partei ohne eigene Einflußmöglichkeiten hat beugen müssen (BGH, Urteil vom 19.10.1993 S. 18 = NJW-RR 94, 35 ff.).
  • BGH, 16.10.1989 - II ZR 2/89

    Gesellschaftsvertragliches Wettbewerbsverbot für den lediglich als

    Auszug aus OLG Rostock, 19.07.1995 - 2 U 22/95
    Es muß vielmehr auf den Sinngehalt der Regelung in seiner Gesamtheit abgestellt werden (BGH WM 90, 13, 14).
  • BGH, 19.11.1973 - II ZR 52/72

    Ergänzende Vertragsauslegung eines Gesellschaftervertrages - Unterlassen von

    Auszug aus OLG Rostock, 19.07.1995 - 2 U 22/95
    Zwar ist der Ansatzpunkt richtig, daß nach ständiger Rechtsprechung des BGH ein Wettbewerbsverbot in örtlicher, zeitlicher und gegenständlicher Hinsicht nicht zu einer unangemessenen Beschränkung der Freiheit des Verpflichteten führen darf (vgl. BGHZ 91, 1, 5), was in der Regel nach 2 Jahren nach Beendigung des Anstellungs- oder Gesellschaftsverhältnisses der Fall sein wird (BGH a.a.O. S. 6; BGH WM 74, 74).
  • BGH, 26.03.1984 - II ZR 229/83

    Nachvertragliches Wettbewerbsverbot

    Auszug aus OLG Rostock, 19.07.1995 - 2 U 22/95
    Zwar ist der Ansatzpunkt richtig, daß nach ständiger Rechtsprechung des BGH ein Wettbewerbsverbot in örtlicher, zeitlicher und gegenständlicher Hinsicht nicht zu einer unangemessenen Beschränkung der Freiheit des Verpflichteten führen darf (vgl. BGHZ 91, 1, 5), was in der Regel nach 2 Jahren nach Beendigung des Anstellungs- oder Gesellschaftsverhältnisses der Fall sein wird (BGH a.a.O. S. 6; BGH WM 74, 74).
  • BVerfG, 07.02.1990 - 1 BvR 26/84

    Handelsvertreter

    Auszug aus OLG Rostock, 19.07.1995 - 2 U 22/95
    Dies sind die Fälle, die das Bundesverfassungsgericht im Auge hatte, als es die Generalklauseln des Zivilrechts zum Schutz des Schwächeren zur Hilfe rief (Bundesverfassungsgericht, Beschluß vom 07.02.1990, NJW 1990, 1469, 1470), weil in diesen Fällen die Privatautonomie, die durch rechtsgeschäftliche Selbstbindung auch zur eigenen Beschränkung beruflicher Mobilität führen kann, leerliefe.
  • BAG, 16.03.1961 - 5 AZR 536/59

    Gültigkeit eines Prozeßvergleiches - Fortsetzung des Verfahrens - Unzulässigkeit

    Auszug aus OLG Rostock, 19.07.1995 - 2 U 22/95
    Vielmehr bildet der ProzeßVergleich eine Einheit mit der Folge, daß Streitigkeiten über seine Gültigkeit in materiell rechtlicher und prozessualer Sicht einheitlich zu beurteilen sind (BGH 79, 71, 74; BAG JZ 61, 452, 453).
  • KG, 04.12.2013 - 24 W 92/13

    Abschluss eines Vergleichs im einstweiligen Verfügungsverfahren: Ablehnung der

    Dieser Streit ist daher in einem neuen ordentlichen Erkenntnisverfahren auszutragen (ganz herrschende Auffassung, vgl. zu Vorstehendem OLG Köln MDR 1971, 671; OLG Hamm MDR 1980, 1019; OLG Koblenz OLGR 2007, 313; OLG Rostock, Urteil vom 19.7.1995 - 2 U 22/95; Urteil vom 16.6.2010 - 1 U 13/10; MünchKomm-ZPO/Drescher, a.a.O., vor §§ 916ff. Rdn. 24; PG/Scheich, a.a.O. § 794 Rdn. 26; Musielak/Lackmann, ZPO, 10. Aufl., § 794 Rdn. 21 mit Fn. 84; Stein/Jonas/Grunsky, ZPO, 22. Aufl., vor § 916 Rdn. 25; Stein/Jonas/Münzberg, a.a.O. § 794 Rdn. 63; Wieczorek/Schütze/Paulus; ZPO, 3. Aufl., § 794 Rdn. 61; Zöller/Greger, a.a.O., § 794 Rdn. 15d; Schuschke/Walker, Vollstreckung und vorläufiger Rechtsschutz, 5. Aufl., § 794 Rdn. 15).
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