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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 26.03.2012 - I-2 U 222/11, 2 U 222/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,5473
OLG Hamm, 26.03.2012 - I-2 U 222/11, 2 U 222/11 (https://dejure.org/2012,5473)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26.03.2012 - I-2 U 222/11, 2 U 222/11 (https://dejure.org/2012,5473)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26. März 2012 - I-2 U 222/11, 2 U 222/11 (https://dejure.org/2012,5473)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • unalex.eu

    Art. 5 Nr. 1 Brüssel I-VO
    Vertragsgerichtsstand - Erfüllungsort bei anderen Verträgen als Kauf- oder Dienstverträgen - Erfüllungsortvereinbarung - Auslegung typischer Vertragsklauseln

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EuGVVO Art. 5 Nr. 1b
    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Klagen wegen Mängeln einer aus dem Ausland gelieferten Säure

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rabüro.de (Pressemitteilung)

    Zur Bedeutung der Incoterm-Klausel CPT

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 09.06.2011 - C-87/10

    Electrosteel Europe - Gerichtliche Zuständigkeit sowie Anerkennung und

    Auszug aus OLG Hamm, 26.03.2012 - 2 U 222/11
    Hierzu gehören, wie der EuGH in der "Electrosteel"-Entscheidung vom 09.06.2011 (ZIP 2011, 1282 f.) klargestellt hat, nicht nur solche Vertragsklauseln, die unmittelbar und ausdrücklich einen Lieferort festlegen, sondern im Hinblick auf die Vorschrift des Art. 23 Abs. 1 EuGVVO auch alle sonstigen Bestimmungen einschließlich der allgemein anerkannten und im internationalen Handelsverkehr üblichen Regelungen und Klauseln wie der Incoterms, sofern diese eine eindeutige Bestimmung des Lieferortes zulassen (EuGH aaO.).

    Dies entspricht offensichtlich auch der Auffassung des EuGH: In der "Electrosteel"-Entscheidung vom 09.06.2011 (aaO.) hat der EuGH hinsichtlich der Incoterm-Klausel "Ex Works" angenommen, dass die Verwendung dieser Klausel regelmäßig dahin zu werten sei, dass die Parteien den Ort der Leistungshandlung des Verkäufers als Lieferort vereinbaren wollten.

  • EuGH, 25.02.2010 - C-381/08

    Car Trim - Gerichtliche Zuständigkeit in Zivil- und Handelssachen - Verordnung

    Auszug aus OLG Hamm, 26.03.2012 - 2 U 222/11
    Nach der "Car Trim"-Entscheidung des EuGH vom 25.02.2010 (NJW 2010, 1059 ff.) entspricht dieser Ort vorbehaltlich einer anderweitigen vertraglichen Vereinbarung der Parteien dem Ort der körperlichen Übergabe der Ware an den Käufer, mithin dem endgültigen Bestimmungsort des Verkaufsvorgangs, an dem der Käufer die tatsächliche Verfügungsgewalt über die Waren erlangt hat oder hätte erlangen müssen.
  • OLG Köln, 20.05.2022 - 8 U 52/21

    Kaufpreiszahlung für Keramikfliesen; Fehlende internationale Zuständigkeit

    Auch wenn in den Vorbemerkungen zur Klausel F der Begriff "Lieferort" verwendet wird, handelt es sich hierbei nicht um den Lieferort im Sinne der EuGVVO, sondern mit diesem Begriff wird lediglich der Übergabeort bezeichnet, an dem der Verkäufer seine Leistungshandlung zu erbringen hat (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 26.03.2012, Az. 2 U 222/11; Baumbach/Hopt, 2. Teil.
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Rechtsprechung
   LSG Berlin-Brandenburg, 28.05.2015 - L 2 U 222/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,13057
LSG Berlin-Brandenburg, 28.05.2015 - L 2 U 222/11 (https://dejure.org/2015,13057)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 28.05.2015 - L 2 U 222/11 (https://dejure.org/2015,13057)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 28. Mai 2015 - L 2 U 222/11 (https://dejure.org/2015,13057)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 8 SGB 7, § 56 SGB 7
    Schulunfall - konkurrierende Ursache - Schädel-Hirn-Trauma - (hirn-)organisches Psychosyndrom - Pubertät - Leistungsabfall in der Schule - depressive Störung

  • Wolters Kluwer
  • rechtsportal.de

    SGB VII § 8; SGB VII § 56
    Unfallversicherung - Schulunfall; konkurrierende Ursache; Schädel-Hirn-Trauma; (hirn-)organisches Psychosyndrom; Pubertät; Leistungsabfall in der Schule; depressive Störung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 28.05.2015 - L 2 U 222/11
    Es gibt keine Beweisregel, nach der bei Fehlen anderer Ursachen die Ursache im naturwissenschaftlich-philosophischen Sinn automatisch auch die wesentliche ist (BSG vom 09. Mai 2006, B 2 U 1/05 R m. w. N., zitiert nach juris).

    Das bloße Fehlen von konkurrierenden Ursachen genügt bei komplexen Krankheitsgeschehen, die mehrere Ursachen haben können, gerade nicht, vielmehr ist die genannte einzelfallbezogene positive Feststellung erforderlich, weil sonst eine Beweislastumkehr einträte (BSG Urteil vom 02. April 2009, B 2 U 9/08 R, RN 26; BSG Urteil vom 9. Mai 2006, B 2 U 1/05 R;BSG Urteil vom 27. Juni 2006 - B 2 U 13/05 R, zitiert nach Juris).

    Weiter ist zu berücksichtigen, ob das angeschuldigte Unfallereignis nach genereller herrschender medizinischer Lehrmeinung überhaupt geeignet ist, die angeschuldigten Gesundheitsstörungen hervorzurufen (BSG vom 09. Mai 2006, B 2 U 1/05 R m. W. N., zitiert nach juris).

  • BSG, 20.09.1977 - 8 RU 24/77
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 28.05.2015 - L 2 U 222/11
    Andererseits ist es nicht Aufgabe des Gerichts, sich mit voneinander abweichenden medizinischen Lehrmeinungen im Einzelnen auseinanderzusetzen und darüber zu entscheiden, welche von ihnen richtig ist (BSG, Urteile vom 20. September 1977, Az.: 8 RU 24/77, vom 12. November 1986, Az.: 9 b RU 76/86, und vom 26. Februar 1997, Az.: 9 b V 221/96, zitiert nach juris).

    Wie bereits oben dargestellt, ist Maßstab für die Feststellung von Erkrankungen jedoch die herrschende medizinische Lehrmeinung, soweit sie sich auf gesicherte Erkenntnisse stützen kann, denn es ist nicht Aufgabe des Gerichts, sich mit voneinander abweichenden medizinischen Lehrmeinungen im Einzelnen auseinanderzusetzen und darüber zu entscheiden, welche von ihnen richtig ist (BSG, Urteile vom 20. September 1977, Az.: 8 RU 24/77, vom 12. November 1986, Az.: 9 b RU 76/86, und vom 26. Februar 1997, Az.: 9 b V 221/96, zitiert nach juris).

  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 27/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallereignis - äußere

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 28.05.2015 - L 2 U 222/11
    Die andere Ursache, die zwar naturwissenschaftlich ursächlich ist, aber (im zweiten Prüfungsschritt) nicht als "wesentlich" anzusehen ist und damit als Ursache nach der Theorie der wesentlichen Bedingung im Sinne des Sozialrechts ausscheidet, kann in bestimmten Fallgestaltungen als "Gelegenheitsursache" oder Auslöser bezeichnet werden (BSGE 62, 220, 222 f. = SozR 2200 § 589 Nr. 10; BSG SozR 2200 § 548 Nr. 75; BSG vom 12. April 2005, Az.: B 2 U 27/04 R - BSGE 94, 269 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 15, jeweils Rdnr. 11).

    Für den Fall, dass die kausale Bedeutung einer äußeren Einwirkung mit derjenigen einer bereits vorhandenen krankhaften Anlage zu vergleichen und abzuwägen ist, ist darauf abzustellen, ob die Krankheitsanlage so stark oder so leicht ansprechbar war, dass die "Auslösung" akuter Erscheinungen aus ihr nicht besonderer, in ihrer Art unersetzlicher Einwirkungen bedurfte, sondern dass jedes andere alltäglich vorkommende Ereignis zu derselben Zeit die Erscheinung ausgelöst hätte (BSGE 62.220, 222 f. = SozR 2200 § 589 Nr. 10; BSG vom 12. April 2005, B 2 U 27/04 R - BSGE 94, 269 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 15, jeweils Rdnr. 11).

  • BSG, 31.07.1985 - 2 RU 74/84

    Unfälle aus innerer Ursache - Unfallversicherungsschutz

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 28.05.2015 - L 2 U 222/11
    Die andere Ursache, die zwar naturwissenschaftlich ursächlich ist, aber (im zweiten Prüfungsschritt) nicht als "wesentlich" anzusehen ist und damit als Ursache nach der Theorie der wesentlichen Bedingung im Sinne des Sozialrechts ausscheidet, kann in bestimmten Fallgestaltungen als "Gelegenheitsursache" oder Auslöser bezeichnet werden (BSGE 62, 220, 222 f. = SozR 2200 § 589 Nr. 10; BSG SozR 2200 § 548 Nr. 75; BSG vom 12. April 2005, Az.: B 2 U 27/04 R - BSGE 94, 269 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 15, jeweils Rdnr. 11).
  • BSG, 02.05.2001 - B 2 U 16/00 R

    Berufskrankheit - Tatbestandsmerkmal - arbeitstechnische Voraussetzung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 28.05.2015 - L 2 U 222/11
    Dabei müssen die versicherte Tätigkeit, der Arbeitsunfall und die Gesundheitsschädigung im Sinne des Vollbeweises - also mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit - nachgewiesen werden, während für den ursächlichen Zusammenhang als Voraussetzung für die Entschädigungspflicht, der nach der auch sonst im Sozialrecht geltenden Lehre von der wesentlichen Bedingung zu bestimmen ist, grundsätzlich die (hinreichende) Wahrscheinlichkeit - nicht allerdings die bloße Möglichkeit - ausreicht (ständige Rechtsprechung, vgl. nur Bundessozialgericht - BSG -, Urteil vom 02. Mai 2001, Az.: B 2 U 16/00, ">551%20RVO%20Nr.%2016#0 | " style="color:red" title="');">SozR 3-2200, § 551 RVO Nr. 16 m. w. N.).
  • BSG, 27.10.1987 - 2 RU 35/87

    Ursächlicher Zusammenhang - Arbeitsunfall - Tod des Versicherten -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 28.05.2015 - L 2 U 222/11
    Die andere Ursache, die zwar naturwissenschaftlich ursächlich ist, aber (im zweiten Prüfungsschritt) nicht als "wesentlich" anzusehen ist und damit als Ursache nach der Theorie der wesentlichen Bedingung im Sinne des Sozialrechts ausscheidet, kann in bestimmten Fallgestaltungen als "Gelegenheitsursache" oder Auslöser bezeichnet werden (BSGE 62, 220, 222 f. = SozR 2200 § 589 Nr. 10; BSG SozR 2200 § 548 Nr. 75; BSG vom 12. April 2005, Az.: B 2 U 27/04 R - BSGE 94, 269 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 15, jeweils Rdnr. 11).
  • BSG, 27.06.2006 - B 2 U 13/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wirbelsäule - Ursachenzusammenhang -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 28.05.2015 - L 2 U 222/11
    Das bloße Fehlen von konkurrierenden Ursachen genügt bei komplexen Krankheitsgeschehen, die mehrere Ursachen haben können, gerade nicht, vielmehr ist die genannte einzelfallbezogene positive Feststellung erforderlich, weil sonst eine Beweislastumkehr einträte (BSG Urteil vom 02. April 2009, B 2 U 9/08 R, RN 26; BSG Urteil vom 9. Mai 2006, B 2 U 1/05 R;BSG Urteil vom 27. Juni 2006 - B 2 U 13/05 R, zitiert nach Juris).
  • BSG, 30.06.1960 - 2 RU 86/56
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 28.05.2015 - L 2 U 222/11
    Ist jedoch eine Ursache oder sind mehrere Ursachen gemeinsam gegenüber einer anderen von überragender Bedeutung, so ist oder sind nur die erstgenannte(n) Ursache(n) "wesentlich" und damit Ursache(n) im Sinne des Sozialrechts (BSGE 12, 242, 245 = SozR Nr. 27 zu § 542 RVO; BSG SozR Nr. 6 zu § 589 RVO).
  • BSG, 19.08.2003 - B 2 U 50/02 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Verletztenrente - mehrere Arbeitsunfälle -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 28.05.2015 - L 2 U 222/11
    Voraussetzung für die Anerkennung von psychischen Gesundheitsstörungen als Folge eines Vorfalls und die Gewährung einer Verletztenrente aufgrund von ihnen ist nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zunächst die Feststellung der konkreten Gesundheitsstörungen, die bei dem Verletzten vorliegen und seine Erwerbsfähigkeit mindern (BSG Urteil vom 29. Januar 1986 - 9b RU 56/84; vgl. BSG Urteil vom 19. August 2003 - B 2 U 50/02 RErforderlich ist aber jeweils eine einzelfallbezogene positive Feststellung sowohl der Verursachung nach der Bedingungstheorie als auch der wesentlichen Verursachung der vorliegenden Erkrankung durch die versicherten Einwirkungen.
  • BSG, 02.04.2009 - B 2 U 9/08 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl Nr 2103 -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 28.05.2015 - L 2 U 222/11
    Das bloße Fehlen von konkurrierenden Ursachen genügt bei komplexen Krankheitsgeschehen, die mehrere Ursachen haben können, gerade nicht, vielmehr ist die genannte einzelfallbezogene positive Feststellung erforderlich, weil sonst eine Beweislastumkehr einträte (BSG Urteil vom 02. April 2009, B 2 U 9/08 R, RN 26; BSG Urteil vom 9. Mai 2006, B 2 U 1/05 R;BSG Urteil vom 27. Juni 2006 - B 2 U 13/05 R, zitiert nach Juris).
  • BSG, 29.01.1986 - 9b RU 56/84
  • BSG, 27.06.2006 - B 2 U 5/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - Quasi-Berufskrankheit -

  • BSG, 06.04.1989 - 2 RU 69/87

    Fahrunsicherheit - Fahruntüchtigkeit - Wegeunfall - Heimweg - Arbeitsunfall

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Rechtsprechung
   BSG, 10.10.2011 - B 2 U 222/11 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,60589
BSG, 10.10.2011 - B 2 U 222/11 B (https://dejure.org/2011,60589)
BSG, Entscheidung vom 10.10.2011 - B 2 U 222/11 B (https://dejure.org/2011,60589)
BSG, Entscheidung vom 10. Oktober 2011 - B 2 U 222/11 B (https://dejure.org/2011,60589)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 08.12.2010 - 1 BvR 1382/10

    Reichweite der Begründungserleichterungen für letztinstanzliche, unanfechtbare

    Auszug aus BSG, 10.10.2011 - B 2 U 222/11 B
    Der Senat sieht von einer weiteren Begründung ab, da sie nicht geeignet ist, zur Klärung der Voraussetzungen der Revisionszulassung beizutragen (§ 160a Abs. 4 Satz 2 SGG; zur verfassungsrechtlichen Zulässigkeit eines entsprechenden Vorgehens: BVerfG vom 8.12.2010 - 1 BvR 1382/10 = NJW 2011, 1497).
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