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   OLG Oldenburg, 30.05.1979 - 2 U 245/78   

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https://dejure.org/1979,6174
OLG Oldenburg, 30.05.1979 - 2 U 245/78 (https://dejure.org/1979,6174)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 30.05.1979 - 2 U 245/78 (https://dejure.org/1979,6174)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 30. Mai 1979 - 2 U 245/78 (https://dejure.org/1979,6174)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • VersR 1980, 271
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Celle, 30.01.1975 - 5 U 62/74

    Erstattung für Fahrten zum Besuch eines Verletzten im Krankenhaus

    Auszug aus OLG Oldenburg, 30.05.1979 - 2 U 245/78
    Ein schutzwürdiges Interesse i. S. von § 256 ZPO an der begehrten Feststellung läge vor, wenn das von der Kl. behauptete Recht durch das Verhalten der Bekl. oder aus anderen Gründen gefährdet erschiene und ein Feststellungsurteil geeignet wäre, die bestehende Gefährdung zu beseitigen (OLG Celle DAR 75, 269 (270) = VersR 1976, 297 (L); OLG Bremen VersR 1970, 1057).
  • OLG Bremen, 01.07.1970 - 3 U 29/70
    Auszug aus OLG Oldenburg, 30.05.1979 - 2 U 245/78
    Ein schutzwürdiges Interesse i. S. von § 256 ZPO an der begehrten Feststellung läge vor, wenn das von der Kl. behauptete Recht durch das Verhalten der Bekl. oder aus anderen Gründen gefährdet erschiene und ein Feststellungsurteil geeignet wäre, die bestehende Gefährdung zu beseitigen (OLG Celle DAR 75, 269 (270) = VersR 1976, 297 (L); OLG Bremen VersR 1970, 1057).
  • OLG Hamburg, 23.05.2017 - 9 U 51/14

    Hinweispflicht des Steuerberaters bei einem beschränkten Auftrag

    Insoweit unterscheiden sich die für die Sachentscheidung erheblichen tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse auch grundlegend von den Fallkonstellationen, die den von der Beklagten in Bezug genommenen Urteilen des Oberlandesgerichts Oldenburg (Urteil vom 30.05.1979 - 2 U 245/78) und des Oberlandesgerichts München (Urteil vom 31.05.1968 - 10 U 2744/67) zugrunde lagen.
  • OLG Hamm, 02.12.1997 - 27 U 106/97

    Feststellung einer Ersatzpflicht für zukünftige Schäden aus einem Verkehrsunfall;

    Hierbei handelt es sich - anders als das Oberlandesgericht Oldenburg es für den Fall seiner Entscheidung im Versicherungsrecht 1980, 271 f. annimmt - auch nicht bloß um ein wirtschaftliches, sondern um ein durch § 256 ZPO geschütztes rechtliches Interesse.
  • OLG Celle, 14.08.1987 - 5 W 38/87
    Das folgt allerdings entgegen der Auffassung des LG und der von ihm zitierten anderen Gerichte (OLG München VersR 69, 358 und OLG Oldenburg VersR 1980, 271) nicht daraus, daß der in Anspruch genommene Haftpflichtversicherer für längere Zeit (hier: bis zum 31.12.1990) darauf verzichtet hat, die Einrede der Verjährung zu erheben.
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