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   OLG Frankfurt, 15.06.2012 - 2 U 252/11   

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https://dejure.org/2012,19565
OLG Frankfurt, 15.06.2012 - 2 U 252/11 (https://dejure.org/2012,19565)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15.06.2012 - 2 U 252/11 (https://dejure.org/2012,19565)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15. Juni 2012 - 2 U 252/11 (https://dejure.org/2012,19565)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 371; BGB § 765
    Anspruch auf Herausgabe der Kautionsbürgschaft nach Wegfall des Sicherungszwecks grundsätzlich nur an den Bürgen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Inhalt des Anspruchs des Mieters gegen den Vermieter auf Herausgabe der Kautionsbürgschaft

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Herausgabe der Urkunde einer erloschenen Mietkautionsbürgschaft auch auf Verlangen des Mieters nur an Bürgen

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Herausgabe der Kautionsbürgschaft; kein Anspruch des Mieters auf Herausgabe an sich nach Mietvertragsende

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 371; BGB § 765
    Inhalt des Anspruchs des Mieters gegen den Vermieter auf Herausgabe der Kautionsbürgschaft

  • rechtsportal.de

    BGB § 371 ; BGB § 765
    Inhalt des Anspruchs des Mieters gegen den Vermieter auf Herausgabe der Kautionsbürgschaft; Herausgabe an den Bürgen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kautionsbürgschaft: Herausgabe nach Mietende nur an den Bürgen!?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Herausgabe einer Bürgschaftsurkunde über die Mietkaution

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Anspruch auf Herausgabe der Kautionsbürgschaft hat in der Regel nur der Bürge

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Mieter kann bei Wegfall des Sicherungszwecks vom Vermieter Herausgabe einer Kautionsbürgschaftsurkunde nur an den Bürgen verlangen

  • mietkaution.org (Kurzinformation)

    Anspruch auf Herausgabe der Kautionsbürgschaft hat in der Regel nur der Bürge

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Kautionsbürgschaft ist an den Bürgen herauszugeben

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Herausgabe der Mietbürgschaftsurkunde nur an Bürgen, nicht an Mieter! (IMR 2012, 456)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 09.10.2008 - VII ZR 227/07

    Anspruch des Auftragnehmers auf Herausgabe der Bürgschaftsurkunde

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.06.2012 - 2 U 252/11
    Die Beklagte war nach dem Inhalt des Mietvertrages der Klägerin gegenüber verpflichtet, ein Erlöschen der Bürgschaftsverpflichtung der Bürgin herbeizuführen und zudem die Bürgschaftsurkunde herauszugeben, da der Besitz dieser Urkunde, die einen Schuldschein im Sinne des § 371 BGB darstellt, die prozessuale Durchsetzung der Bürgschaftsforderung erleichtert, da sie ein erhebliches Beweisanzeichen dafür darstellt, dass die Forderung entstanden ist und noch besteht (vgl. hierzu BGH, NJW 2009, 218 f.).

    Die anderslautende Entscheidung des BGH im Urteil vom 9.10.2008 (NJW 2009, 218 f.) betrifft explizit besondere bauvertragsrechtliche Beziehungen der seinerzeit Beteiligten, welche insbesondere die Geltung der Regelung des § 17 Nr. 8 VOB/B vereinbart hatten.

  • BGH, 02.02.1989 - IX ZR 182/87

    Anspruch des Schuldners auf Rückgewähr der Bürgschaft und ggf. auf Herausgabe der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.06.2012 - 2 U 252/11
    Zwar konnte die Klägerin als Mieterin, obwohl sie nicht Partei des Bürgschaftsvertrages selbst war, aufgrund der mit der Beklagten getroffenen Sicherungsabrede bei Wegfall des Sicherungszwecks selbst von ihr die Rückgewähr der Sicherheit in Gestalt der Herausgabe der Bürgschaftsurkunde an die Bürgin verlangen und ist insoweit aktivlegitimiert (vgl. auch BGH, NJW 1989, 1482 f.).
  • BGH, 14.07.2004 - XII ZR 352/00

    Sittenwidrigkeit eines Miet- bzw. Pachtverhältnisses

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.06.2012 - 2 U 252/11
    16 Nach der gesetzlichen Regelung kann der Mieter bei Wegfall des Sicherungszwecks vom Vermieter Herausgabe einer Bürgschaftsurkunde nur an den Bürgen, nicht an sich selbst verlangen, sofern sich nicht aus den vertraglichen Beziehungen etwas anderes ergibt (entsprechend § 371 BGB, vgl. BGH, NJW 2004, 3553 ff. m.w.N.).
  • BGH, 17.11.2010 - XII ZR 124/09

    Geschäftraummiete: Abrechnungsfrist für Nebenkosten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.06.2012 - 2 U 252/11
    Die Abrechnungsfrist endet auch im Falle der Vermietung von Gewerberaum mangels anderslautender vertraglicher Vereinbarung grundsätzlich mit Ablauf von einem Jahr nach dem Ende des Abrechnungszeitraums (vgl. BGH, NJW 2010, 1056 ff.; 2011, 445 ff.).
  • LG Düsseldorf, 12.11.2015 - 21 S 13/15

    Ein "richtiger" Mann muss Schäden am Marmorboden im Toilettenbereich nicht

    Denn nach Beendigung des Mietverhältnisses kann der Mieter den Vermieter auf Freigabe der für das Mietverhältnis gewährten Sicherheit und auf Rückgabe der Bürgschaftsurkunde an den Bürgen in Anspruch nehmen (BGH NJW 1989, 1482, 1483; OLG Celle ZMR 2002, 813; OLG Frankfurt/M. ZMR 2012, 863).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 19.09.2013 - L 3 U 226/10

    Unfall - Verletztengeld - Unfallfolgen - psychisch - posttraumatische

    Die Klägerin legte Berufung zum Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (Az. L 2 U 252/11) ein.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts und Vorbringens der Beteiligten wird auf die hiesigen Gerichtsakten, die Gerichtsakten L 2 U 252/11 und die Verwaltungsakten der Beklagten verwiesen und inhaltlich Bezug genommen.

  • OLG Frankfurt, 19.12.2017 - 5 U 149/16

    Kein vollständiger Ausschluss aller Einreden durch Verzicht des Bürgen in AGB

    14.07.2004 - XII ZR 352/00, juris, Rn. 25; OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 15.06.2012 - 2 U 252/11, juris, Rn. 16; OLG Karlsruhe, Urteil vom 24.11.2009 - 8 U 46/09, juris, Rn. 23).
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   BSG, 07.12.2011 - B 2 U 252/11 B   

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BSG, 07.12.2011 - B 2 U 252/11 B (https://dejure.org/2011,28921)
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BSG, Entscheidung vom 07. Dezember 2011 - B 2 U 252/11 B (https://dejure.org/2011,28921)
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Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

  • SG Köln - S 16 U 87/09
  • LSG Nordrhein-Westfalen - L 17 U 357/10
  • BSG, 07.12.2011 - B 2 U 252/11 B
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 08.12.2010 - 1 BvR 1382/10

    Reichweite der Begründungserleichterungen für letztinstanzliche, unanfechtbare

    Auszug aus BSG, 07.12.2011 - B 2 U 252/11 B
    Der Senat sieht von einer weiteren Begründung ab, weil sie nicht geeignet ist, zur Klärung der Voraussetzungen der Revisionszulassung beizutragen (§ 160a Abs. 4 Satz 2 SGG; zur verfassungsrechtlichen Zulässigkeit vgl BVerfG, Beschluss vom 8.12.2010 - 1 BvR 1382/10 - NJW 2011, 1497).
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