Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 11.11.2010 - 2 U 29/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,5208
OLG Stuttgart, 11.11.2010 - 2 U 29/10 (https://dejure.org/2010,5208)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 11.11.2010 - 2 U 29/10 (https://dejure.org/2010,5208)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 11. November 2010 - 2 U 29/10 (https://dejure.org/2010,5208)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,5208) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • damm-legal.de

    § 7 UWG
    Gewinnspielanmeldung ist keine Einwilligung für Werbeanrufe

  • openjur.de
  • webshoprecht.de

    Telefonwerbung bei zuvor im Rahmen eines Internet-Gewinnspiels erklärter Einwilligung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Bestimmtheit eines Unterlassungsantrags

  • kanzlei.biz

    Keine wirksame Einwilligung in Werbeanrufe durch bloße Teilnahme an Gewinnspiel

  • adresshandel-und-recht.de

    Datenweitergabe bei Gewinnspiel kein Einverständnis in Werbeanruf

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 7 Abs. 2 Nr. 2
    Anforderungen an die Bestimmtheit eines Unterlassungsantrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Zur Einwilligung in Werbeanrufe bei Gewinnspielen

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Teilnahme an einem Gewinnspiel ist nicht automatisch eine Einwilligungserklärung, Werbeanrufe erhalten zu wollen

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Einwilligung in Werbeanrufe bei Gewinnspielen

  • Glücksspiel & Recht (Zusammenfassung)

    Datenweitergabe bei Gewinnspiel kein Einverständnis in Werbeanruf

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Gewinnspiel-Anmeldung stellt keine zwingende Einwilligung in Werbeanrufe dar

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (27)

  • BGH, 16.01.1997 - I ZR 208/94

    Rechtliches Interesse des Nebenintervenienten

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.11.2010 - 2 U 29/10
    Nach § 66 Abs. 2 ZPO kann die Nebenintervention in jeder Lage des Rechtsstreits bis zur rechtskräftigen Entscheidung erfolgen, auch in Verbindung (erst) mit der Einlegung eines Rechtsmittels (BGH NJW 1997, 2385 [II 1]; NJW 1994, 1537 [juris Tz. 6, 7 und 10]; Schultes a.a.O. § 66, 24 und 70, 2 und 4; Vollkommer a.a.O. § 66, 15; Weth a.a.O. § 66, 14) und geschieht etwa durch die Erklärung "namens des Streitverkündeten" (BGH a.a.O. 2385; a.a.O. 1537 [juris Tz. 10 bis 12]; Vollkommer a.a.O. § 74, 1 i.V.m. § 70, 1).

    Dann muss die Rechtsmitteleinlegung zugleich § 70 ZPO genügen (BGH NJW 1997, 2385; 1994, 1537 [juris Tz. 16]; Schultes a.a.O. § 70, 5; Vollkommer a.a.O. § 66, 15; vgl. allg. Weth a.a.O. § 74, 2 und § 66, 14).

    Der Streitverkündete kann auch namens der Partei Rechtsmittel einlegen und begründen (Vollkommer a.a.O. § 67, 5; Schultes a.a.O. § 67, 6; Weth a.a.O. § 67, 4), solange die Rechtsmittelfrist für die Hauptpartei nach Zustellung des Urteils (nur) an diese läuft (BGH NJW 2008, 1889 [Tz. 10]; 1997, 2385 [II 1]; Schultes a.a.O. § 67, 6 und 9; Vollkommer a.a.O. § 67, 5; Weth a.a.O. § 67, 4).

    Das Rechtsmittel eines Streithelfers ist stets das Rechtsmittel für die Hauptpartei (BGH NJW 1997, 2385, 2386 [II 2]).

  • BGH, 28.03.1984 - 3 StR 95/84

    Unterzeichnung der Revisionsbegründungsschrift; Zulassung zur Verteidigung mit

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.11.2010 - 2 U 29/10
    Der Streithelfer kann grundsätzlich alle Prozesshandlungen vornehmen, welche die unterstützte Partei selbst vornehmen könnte, und zwar mit der Wirkung, als wenn sie die Partei selbst vorgenommen hätte (BGH NJW 1984, 2480 [juris Tz. 7]; Hüßtege in Thomas/Putzo, ZPO, 31. Aufl. [2010], § 67, 6).

    Haben - wie hier - Hauptpartei und Nebenintervenient - und Gleiches gilt für den Streithelfer - Rechtsmittel eingelegt, so handelt es sich um ein einheitliches Rechtsmittel (BGH NJW-RR 2006, 644 [Tz. 7]; NJW 1993, 2944; 1984, 2480 [juris Tz. 11, 14 und 15]; Vollkommer a.a.O. § 67, 5; Schultes a.a.O. § 67, 6; vgl. dann zur Kostenregelung: Vollkommer a.a.O. § 67, 6; Schultes a.a.O. § 67, 6).

    Dass der seinerseits Berufung einlegende Streithelfer die Berufung dann - wie hier - nicht (selbst) begründet, ändert, tut dies die Hauptpartei form- und fristgerecht, an der Zulässigkeit des - einen - Rechtsmittels nichts (Mansel a.a.O. § 67, 54; ebenso zum umgekehrten Fall, dass nur der Streithelfer begründet: Vollkommer a.a.O. § 67, 5; BGH NJW 1984, 2480 [juris Tz. 14]).

  • BGH, 10.03.1994 - IX ZR 152/93

    Erklärung des Beitritts durch Einlegung der Berufung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.11.2010 - 2 U 29/10
    Wenn der Dritte beitritt (vgl. hierzu Vollkommer a.a.O. § 74, 1; Weth a.a.O. § 74, 2; Mansel in Wieczorek/Schütze, ZPO, 3. Aufl. [2008], § 74, 23), so bestimmt sich gemäß § 74 Abs. 1 ZPO sein Verhältnis zu den Parteien nach den Grundsätzen über die Nebenintervention (BGH NJW 1994, 1537 [juris Tz. 11]).

    Nach § 66 Abs. 2 ZPO kann die Nebenintervention in jeder Lage des Rechtsstreits bis zur rechtskräftigen Entscheidung erfolgen, auch in Verbindung (erst) mit der Einlegung eines Rechtsmittels (BGH NJW 1997, 2385 [II 1]; NJW 1994, 1537 [juris Tz. 6, 7 und 10]; Schultes a.a.O. § 66, 24 und 70, 2 und 4; Vollkommer a.a.O. § 66, 15; Weth a.a.O. § 66, 14) und geschieht etwa durch die Erklärung "namens des Streitverkündeten" (BGH a.a.O. 2385; a.a.O. 1537 [juris Tz. 10 bis 12]; Vollkommer a.a.O. § 74, 1 i.V.m. § 70, 1).

    Dann muss die Rechtsmitteleinlegung zugleich § 70 ZPO genügen (BGH NJW 1997, 2385; 1994, 1537 [juris Tz. 16]; Schultes a.a.O. § 70, 5; Vollkommer a.a.O. § 66, 15; vgl. allg. Weth a.a.O. § 74, 2 und § 66, 14).

  • BGH, 29.04.2010 - I ZR 68/08

    Restwertbörse

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.11.2010 - 2 U 29/10
    Damit werden auch im Kern gleichartige Handlungen nicht erfasst, bei denen lediglich Modalitäten wie Zeit, Ort und Art des Mediums variieren, die das Charakteristische der Verletzungshandlung gerade nicht ausmachen (Schwippert a.a.O. 27; anders bei Schutzrechtsverletzungen zuletzt: BGH GRUR 2010, 623 - Restwertbörse ).

    Schadensersatz- wie darauf bezogene Auskunftsansprüche sind zwar verschuldensabhängig (BGH GRUR 2010, 623 [Tz. 55] - Restwertbörse ; Büscher in Fezer a.a.O. § 8, 326).

  • BGH, 10.12.2009 - I ZR 201/07

    Einwilligung in den Empfang von E-Mail-Werbung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.11.2010 - 2 U 29/10
    Danach sind die von der Beklagten herangezogenen BGH-Entscheidungen zur Klärung des vorliegenden Bestimmtheitsproblems allerdings wenig behilflich, da sie den früheren Rechtszustand (auch konkludente Einwilligung möglich) betroffen haben (vgl. BGH GRUR 2007, 607 [Tz. 17] - Telefonwerbung für "Individualverträge" ) oder eine andere Rechtsnorm (§ 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG 2004), für welche das ausdrückliche wie auch das konkludente Einverständnis genügte (BGH CR 2010, 525 [Tz. 1, 8 und 12]).

    Danach muss die Tenor-Wendung "ohne vorherige Einwilligung" nicht auch zugleich den Fall der konkludenten Einwilligung aufnehmen, der in hohem Maße als uneindeutig galt (vgl. BGH CR 2010, 525 [Tz. 12]).

  • BGH, 16.11.2006 - I ZR 191/03

    Telefonwerbung für "Individualverträge"

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.11.2010 - 2 U 29/10
    Ergänzend und damit zusammenhängend gilt: Unterlassungsanträge, die lediglich den Gesetzeswortlaut wiedergeben, sind in der Regel als zu unbestimmt anzusehen und damit unzulässig (BGH GRUR 2010, 749 [Tz. 21] - Erinnerungswerbung im Internet ; 2009, 977 [Tz. 21] - Brillenversorgung ; 2007, 607 [Tz. 16] - Telefonwerbung für "Individualverträge" ).

    Danach sind die von der Beklagten herangezogenen BGH-Entscheidungen zur Klärung des vorliegenden Bestimmtheitsproblems allerdings wenig behilflich, da sie den früheren Rechtszustand (auch konkludente Einwilligung möglich) betroffen haben (vgl. BGH GRUR 2007, 607 [Tz. 17] - Telefonwerbung für "Individualverträge" ) oder eine andere Rechtsnorm (§ 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG 2004), für welche das ausdrückliche wie auch das konkludente Einverständnis genügte (BGH CR 2010, 525 [Tz. 1, 8 und 12]).

  • BGH, 29.04.2010 - I ZR 202/07

    Erinnerungswerbung im Internet

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.11.2010 - 2 U 29/10
    Nach § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO darf ein Unterlassungsantrag - und nach § 313 Abs. 1 Nr. 4 ZPO eine darauf beruhende Verurteilung - nicht derart undeutlich gefasst sein, dass der Streitgegenstand und der Umfang der Prüfungs- und Entscheidungsbefugnis des Gerichts nicht mehr klar umrissen sind, der Beklagte sich deshalb nicht erschöpfend verteidigen kann und im Ergebnis dem Vollstreckungsgericht die Entscheidung darüber überlassen bleibt, was dem Beklagten verboten ist (BGH GRURPrax 2010, 338 [Tz. 12] - CCP ; GRUR 2010, 749 [Tz. 21] - Erinnerungswerbung im Internet ; Z 153, 69 [juris Tz. 46] - P-Vermerk ).

    Ergänzend und damit zusammenhängend gilt: Unterlassungsanträge, die lediglich den Gesetzeswortlaut wiedergeben, sind in der Regel als zu unbestimmt anzusehen und damit unzulässig (BGH GRUR 2010, 749 [Tz. 21] - Erinnerungswerbung im Internet ; 2009, 977 [Tz. 21] - Brillenversorgung ; 2007, 607 [Tz. 16] - Telefonwerbung für "Individualverträge" ).

  • BGH, 04.03.2004 - I ZR 221/01

    Direktansprache am Arbeitsplatz

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.11.2010 - 2 U 29/10
    Ein Anspruch auf Auskunftserteilung darüber, ob ein Verletzter ähnliche Handlungen begangen hat, die weitergehende Schadensersatzansprüche rechtfertigen könnten, besteht nicht (BGHZ 158, 174 [juris Tz. 5 und 43] - Direktansprache am Arbeitsplatz I , dort Anruf bei einer Projektleiterin der Klägerin, Antrag auf Auskunft über alle Abwerbungsanrufe bei Klägermitarbeitern [a.a.O. juris Tz. 2 und 5]).
  • BGH, 02.12.2009 - I ZR 152/07

    Zweckbetrieb

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.11.2010 - 2 U 29/10
    Zwar kommt es beim Schadensersatzanspruch und dem ihm dienenden Auskunftsanspruch auf das zur Zeit der beanstandeten Handlung geltende Recht an (BGH GRUR 2010, 80 [Tz. 15] - LIKEaBIKE ; 2010, 654 [Tz. 14] - Zweckbetrieb ), beim Unterlassungsanspruch, soweit er auf Wiederholungsgefahr gestützt ist, sowohl auf den Rechtszustand zum Zeitpunkt des beanstandeten Verhaltens wie dem zum Zeitpunkt der Entscheidung (BGH a.a.O. [Tz. 14] - Zweckbetrieb ).
  • OLG Hamburg, 04.03.2009 - 5 U 260/08

    Telefonwerbung: Verwendung vorformulierter Klauseln für die Einwilligung des

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.11.2010 - 2 U 29/10
    Gleichwohl will der Senat nicht verhehlen, dass er mit der als herrschend anzusehenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur (Hamburg OLG-Report 2009, 436 [juris Tz. 15 f; mit im Ergebnis zust. Anm.: Seichter jurisPR-WettbR 7/2009 Anm. 5, C]; Köhler a.a.O. § 7, 141; Koch in Ullmann a.a.O. § 7, 233.1; Ohly in Piper/Ohly/ Sosnitza, UWG, 5. Aufl. [2010], § 7, 54; Mankowski in Fezer a.a.O. § 7, 216; vgl. auch OLG Köln GRUR-RR 2008, 316 [juris Tz. 17; dort AGB in Papierform]; im Ergebnis ebenso Hasselblatt in Gloy/Loschelder/Erdmann, Handbuch des Wettbewerbsrechts, 4. Aufl. [2010], § 61, 128; krit. Leible in MünchKomm, Lauterkeitsrecht [2006], § 7, 113; allg. § 7, 66) auch insoweit dem Landgericht beitreten könnte.
  • BGH, 11.03.2004 - I ZR 81/01

    E-Mail-Werbung

  • OLG Köln, 24.05.2006 - 6 U 200/05

    Beauftragtenhaftung des Merchant für seinen Affiliate

  • BGH, 07.10.2009 - I ZR 109/06

    Partnerprogramm

  • BGH, 11.03.2010 - I ZR 123/08

    Espressomaschine

  • BGH, 28.05.2009 - I ZR 124/06

    LIKEaBIKE

  • OLG Hamm, 15.11.2007 - 4 U 23/07

    Verbraucherschutz: Wirksamkeit einer eine Telefonwerbung betreffenden

  • BGH, 10.12.2009 - I ZR 189/07

    Golly Telly

  • OLG Köln, 23.11.2007 - 6 U 95/07

    Einverständnis mit Telefonwerbung per AGB

  • BGH, 06.04.2000 - I ZR 67/98

    Mehrfachverfolgung von Wettbewerbsverstößen; Wettbewerbsklagen von

  • BGH, 17.07.2008 - I ZR 139/05

    Telefonieren für 0 Cent!

  • BGH, 09.07.2009 - I ZR 13/07

    Brillenversorgung

  • BGH, 31.03.2008 - II ZB 4/07

    Anfechtungsklage - Beitritt eines GmbH-Gesellschafters in der Berufungsinstanz

  • BGH, 01.07.1993 - V ZR 235/92

    Einheitliches Rechtsmittel der Hauptpartei und Streithelfer

  • BGH, 15.09.1999 - I ZR 131/97

    Ehemalige Herstellerpreisempfehlung; kein generelles Werbungsverbot

  • BGH, 25.01.2007 - I ZR 133/04

    Testfotos III

  • BGH, 24.01.2006 - VI ZB 49/05

    Behandlung der Berufungen der Hauptpartei und ihres Streithelfers

  • LG Ulm, 05.03.2010 - 10 O 162/09
  • VerfGH Berlin, 19.06.2013 - VerfGH 168/11

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Verhängung eines Ordnungsgeldes wegen

    Dass für Telefonwerbung nichts anderes gelten kann und - wie das Landgericht ausführt - allein die Überprüfung der IP-Adresse nicht geeignet ist zu dokumentieren, dass eine bestimmte Person an einem Gewinnspiel teilgenommen, welche Daten sie dabei eingegeben und ob sie dabei aktiv für ein Einverständnis mit Werbekontakten optiert hat (vgl. dazu auch BGH, Urteil vom 10. Februar 2011, a. a. O., juris Rn. 32; ebenso zuvor bereits LG Ulm, Urteil vom 5. März 2010 - 10 O 162/09 KfH -, juris Rn. 72, OLG Stuttgart, Urteil vom 11. November 2010 - 2 U 29/10 -, juris Rn. 67), dürfte auf der Grundlage dieser Rechtsprechung bereits im Zeitpunkt der Anrufe jedenfalls nahe gelegen haben.
  • VG Köln, 28.03.2011 - 21 L 285/11

    Möglichkeit einer Abrechnung und Einziehung von Entgelten für von Kunden

    vgl. dazu OLG Stuttgart, Urteil vom 11. November 2010 - 2 U 29/10 -, Juris, Rn. 65, OLG Köln, Urteil vom 29. April 2009 - 6 U 218/08 -, MMR 2009, 470 = Juris, Rn. 15, jeweils m.w.N. .
  • OLG Frankfurt, 06.06.2011 - 14 W 36/11

    Erforderlichkeit einer Beweisaufnahme zur Feststellung einer Verletzungshandlung

    Die Formulierung: " ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung" wird zwar dem Bestimmtheitserfordernis gerecht, wenn es zuvor keine Kontaktaufnahme mit dem angerufenen Kunden gegeben hat (sogenannter Kaltanruf; OLG Stuttgart Urteil vom 11.11.2010-2 U 29/10 zit.n.iuris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 17.12.2015 - I-2 U 29/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,44161
OLG Düsseldorf, 17.12.2015 - I-2 U 29/10 (https://dejure.org/2015,44161)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17.12.2015 - I-2 U 29/10 (https://dejure.org/2015,44161)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17. Dezember 2015 - I-2 U 29/10 (https://dejure.org/2015,44161)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,44161) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 03.11.1988 - X ZR 107/87

    Begriff der Handlung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.12.2015 - 2 U 29/10
    Der Patentinhaber wird damit im Ergebnis daran gehindert, die Rechte aus ihm zustehenden weiteren Patenten gegenüber dem Beklagten geltend zu machen (BGH, GRUR 1989, 187, 188 - Kreiselegge II).

    Ausreichend ist insoweit jede Form des Verschuldens i.S.v. § 276 BGB, also insbesondere auch leichte Fahrlässigkeit (BGH, GRUR 1989, 187, 188 - Kreiselegge II; Fitzner/Lutz/Bodewig/Kircher, a.a.O., § 145 PatG Rz. 17; Benkard/Grabinski/Zülch, a.a.O., § 145 PatG Rz. 7; Schulte/Voß/Kühnen, Patentgesetz, 9. Aufl., § 145 Rz. 22).

  • OLG Düsseldorf, 17.12.2015 - 2 U 25/10

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für ein analytisches Testgerät

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.12.2015 - 2 U 29/10
    Das Landgericht hat die Klagen daraufhin abgetrennt, so dass aus den ursprünglichen zwei Ausgangsverfahren sechs getrennte, jeweils ein Schutzrecht betreffende Verfahren hervorgegangen sind, die vor dem Senat nunmehr unter den Aktenzeichen I-2 U 53/04, I-2 U 54/04, I-2 U 87/04 (Verfahren gegen die D GmbH & Co KG) bzw. I-2 U 25/10, I-2 U 33/10 und I-2 U 34/10 (Verfahren gegen die E GmbH) geführt werden.

    Die Klägerin hat mit Schriftsätzen vom 6. August 2004 ihre ursprünglich gegen E (Az.: I-2 U 25/10; I-2 U 33/10 und I-2 U 34/10) gerichteten Klagen aus den Klagepatenten I bis III jeweils auf die (hiesigen) Beklagten erweitert.

  • BGH, 22.11.1988 - VI ZR 226/87

    Heilung von Zustellungsmängeln; Internationale Zuständigkeit im Gerichtsstand des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.12.2015 - 2 U 29/10
    Die Heilung von Mängeln, die bei der Ausführung der Zustellung unterlaufen sind, soll nach dem Willen des Gesetzgebers von Gesetzes wegen eintreten, wenn der Zustellungszweck erreicht ist (BGH, NJW 1989, 1154 m.w.N.).
  • BGH, 21.12.1983 - IVb ZB 29/82

    Heilung des Formmangels eines Scheidungsantrags; Heilung von Zustellungsfehlern

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.12.2015 - 2 U 29/10
    Zwar ist eine Heilung auch bei einer unterbliebenen oder unwirksamen Zustellung denkbar, wenn es zu einer mündlichen Verhandlung kommt und der Beklagte auf die Zustellung verzichtet oder rügelos verhandelt (BGHZ 25, 66, 72 = NJW 1957, 1517; BGH, NJW 1972, 1373; 1984, 926; Zöller/Greger, ZPO, 31. Aufl., § 253 Rz. 26a).
  • OLG Düsseldorf, 03.09.2009 - 2 U 48/07

    Zulassunge einer Klageerweiterung in der Berufungsinstanz im

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.12.2015 - 2 U 29/10
    Vor diesem Hintergrund steht es einer Anwendung von § 145 PatG auch nicht entgegen, dass die drei, E betreffenden Verfahren ursprünglich aus einer Klage hervorgegangen sind, welche das Landgericht vor der Erweiterung der Klage auf die Beklagten nach § 145 ZPO aufgetrennt hat (zur Frage der Vereinbarkeit der Abtrennung mit § 145 PatG vgl. Senat, Urt. v. 03.09.2009, Az.: I-2 U 48/07 = BeckRS 2009, 25531; Benkard/Grabinski/Zülch, a.a.O., § 145 PatG Rz. 3 m. w. N.; Nieder, GRUR 2010, 402; Stjerna, GRUR 2010, 964).
  • BGH, 07.12.2010 - VI ZR 48/10

    Wirksamkeit der Klagezustellung: Mögliche Heilung des etwaigen Zustellungsmangels

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.12.2015 - 2 U 29/10
    Aus dem Wortlaut des § 189 ZPO, wonach es sich um ein Dokument handeln muss, das "der Person, an die die Zustellung dem Gesetz gemäß gerichtet war oder gerichtet werden konnte" zugegangen ist, folgt das Erfordernis, dass das Gericht eine förmliche Zustellung mit Zustellungswillen bewirken wollte (vgl. BGH, NJW 2003, 1192; NJW 2003, 1192; NJW-RR 2011, 417, Zöller/Stöber, a.a.O., § 189 Rz. 2; Musielak/Voit/Wittschier, ZPO, 23. Aufl., § 189 Rz. 2).
  • BGH, 26.11.2002 - VI ZB 41/02

    Rechtsweg für Ansprüche einer Kassenärztlichen Vereinigung gegen eine

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.12.2015 - 2 U 29/10
    Aus dem Wortlaut des § 189 ZPO, wonach es sich um ein Dokument handeln muss, das "der Person, an die die Zustellung dem Gesetz gemäß gerichtet war oder gerichtet werden konnte" zugegangen ist, folgt das Erfordernis, dass das Gericht eine förmliche Zustellung mit Zustellungswillen bewirken wollte (vgl. BGH, NJW 2003, 1192; NJW 2003, 1192; NJW-RR 2011, 417, Zöller/Stöber, a.a.O., § 189 Rz. 2; Musielak/Voit/Wittschier, ZPO, 23. Aufl., § 189 Rz. 2).
  • BGH, 29.06.1957 - IV ZR 88/57

    Anforderungen an den Rügeverzicht

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.12.2015 - 2 U 29/10
    Zwar ist eine Heilung auch bei einer unterbliebenen oder unwirksamen Zustellung denkbar, wenn es zu einer mündlichen Verhandlung kommt und der Beklagte auf die Zustellung verzichtet oder rügelos verhandelt (BGHZ 25, 66, 72 = NJW 1957, 1517; BGH, NJW 1972, 1373; 1984, 926; Zöller/Greger, ZPO, 31. Aufl., § 253 Rz. 26a).
  • BGH, 24.05.1972 - IV ZR 65/71

    Anforderungen an die Erhebung einer Klage - Geltendmachung der mangelnden

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.12.2015 - 2 U 29/10
    Zwar ist eine Heilung auch bei einer unterbliebenen oder unwirksamen Zustellung denkbar, wenn es zu einer mündlichen Verhandlung kommt und der Beklagte auf die Zustellung verzichtet oder rügelos verhandelt (BGHZ 25, 66, 72 = NJW 1957, 1517; BGH, NJW 1972, 1373; 1984, 926; Zöller/Greger, ZPO, 31. Aufl., § 253 Rz. 26a).
  • BGH, 31.05.2010 - II ZB 9/09

    Berufung einer nichtexistenten bzw. sonst parteiunfähigen Partei zur Bewirkung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.12.2015 - 2 U 29/10
    Unabhängig davon, ob die Klägerin tatsächlich parteifähig ist, führt selbst eine mangelnde Parteifähigkeit nicht zur Unzulässigkeit der von ihr eingelegten Berufung gegen das landgerichtliche Urteil (BGH, Beschl. v. 31. Mai 2010, Az.: II ZB 9/09 = NJW 2010, 3100).
  • BGH, 25.01.2011 - X ZR 69/08

    Raffvorhang

  • BGH, 04.05.2004 - XI ZR 40/03

    Überprüfung der Parteifähigkeit im Berufungsverfahren

  • BGH, 21.11.1996 - IX ZR 148/95

    Anfechtungen von dem deutschen Recht unterliegenden Rechtshandlungen durch einen

  • BGH, 04.11.2008 - X ZR 154/05

    Teilweise Abweisung der Nichtigkeitsklage betreffend ein Patent betreffend ein

  • BGH, 24.03.1994 - VII ZR 159/92

    Ausgleich der umsatzsteuerlichen Mehrbelastung bei einem in der ehemaligen DDR

  • OLG Düsseldorf, 17.12.2015 - 2 U 53/04

    Ansprüche wegen Verletzung des Patents für analytische Testgeräte (hier:

  • BGH, 03.11.2020 - X ZR 85/19

    Fensterflügel - Patentverletzungsklage: Zulässigkeit einer zweiten auf dasselbe

    Die Verletzungsklage ist auf dasselbe Patent gestützt, das bereits dem vorangegangenen Verletzungsstreit der Parteien zugrunde lag, und damit nicht - wie es der Wortlaut der Vorschrift vorsieht - auf ein anderes Patent (ebenso die Anwendbarkeit von § 145 PatG unter diesen Voraussetzungen verneinend: OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2017, 249 - Lichtemittierende Vorrichtung; BeckOK PatR-Kircher, 17. Ed. [15. Juli 2020] PatG § 145 Rn. 14; Benkard/Grabinski/Zülch, PatG, 11. Aufl. [2015], § 145 Rn. 6; Busse/Keukenschrijver, PatG, 9. Aufl. [2020], § 145 Rn. 8; Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 12. Aufl. [2020], S. 607; Mes, PatG, 5. Aufl. [2020] § 145 Rn. 7; vgl. aber auch OLG Düsseldorf, BeckRS 2016, 3052 Rn. 31).
  • OLG München, 08.08.2019 - 6 U 4020/18

    Reichweite der Konzentrationsmaxime bei weiterer Klage wegen eines anderen

    Denn § 145 PatG solle verhindern, dass ein Beklagter wegen derselben oder einer gleichartigen Handlung mehrfach von demselben Kläger wegen Patentverletzung in Anspruch genommen werde - und zwar unabhängig davon, ob die Klage auf dasselbe oder ein anderes Patent gestützt werde (BGH GRUR 2011, 411 - Raffvorhang, in diesem Sinne auch das OLG Düsseldorf vom 17.12.2015, Az. I-2 U 29/10, BeckRS 2016, 03052).

    Die vom Landgericht zitierten Entscheidungen BGH GRUR 2011, 411 - Raffvorhang sowie OLG Düsseldorf BeckRS 2016, 03052 befassten sich jeweils nur mit der Konstellation der Klagen "aus mehreren Patenten", und stützten die vom Landgericht mit keinem Wort begründete Rechtsauffassung nicht.

    (eine entsprechende Formulierung findet sich auch in der Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 17.12.2015, Az.: I-2 U 29/10, BeckRS 2016, 3052 Rn. 31, während der 15. Zivilsenat des OLG Düsseldorf den Anwendungsbereich des § 145 PatG nicht bei mehreren Klagen aus demselben Patent als eröffnet ansieht, vgl. Urt. vom 22.12.2016 - 15 U 31/14, GRUR-RR 2017, 249 Rn. 65), vermag der Senat diesem Zitat keine Stellungnahme des Bundesgerichtshofs zu der - im dortigen Fall nicht gegenständlichen - Fallkonstellation zu entnehmen, dass eine erneute Klage aus demselben Patent erhoben wird, die nicht bereits wegen entgegenstehender Rechtskraft bzw. anderweitiger Rechtshängigkeit unzulässig ist.

  • LG Düsseldorf, 07.05.2020 - 4c O 69/18

    Decodierverfahren für Videosignale

    Es handelt sich um eine Ausnahmevorschrift, die eine prozesshindernde Einrede (OLG Düsseldorf, Urt. v. 17. Dezember 2015, Az. I-2 U 29/10, Rn. 69, zitiert nach juris) statuiert, mit der ein Beklagter vor den erhöhten Prozesskosten bei der Geltend-machung mehrerer Patente in mehreren Prozessen geschützt werden soll (vgl. Benkard/Grabinski/Zülch, a.a.O., § 145, Rn. 1).
  • LG Düsseldorf, 07.05.2020 - 4c O 56/18

    Decodierer

    Es handelt sich um eine Ausnahmevorschrift, die eine prozesshindernde Einrede (OLG Düsseldorf, Urt. v. 17. Dezember 2015, I-2 U 29/10, Rn. 69, zitiert nach juris) statuiert, mit der ein Beklagter vor den erhöhten Prozesskosten bei der Geltendmachung mehrerer Patente in mehreren Prozessen geschützt werden soll (vgl. Benkard/Grabinski/Zülch, a.a.O., § 145, Rn. 1).
  • LG Düsseldorf, 14.02.2019 - 4c O 75/17

    Repeater 1

    Es handelt sich um eine Ausnahmevorschrift, die eine prozesshindernde Einrede (OLG Düsseldorf, Urt. v. 17. Dezember 2015, Az. I-2 U 29/10, Rn. 69, zitiert nach juris) statuiert, mit der ein Beklagter vor den erhöhten Prozesskosten bei der Geltendmachung mehrerer Patente in mehreren Prozessen geschützt werden soll (vgl. Benkard/Grabinski/Zülch, a.a.O., § 145, Rn. 1).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 20.12.2012 - I-2 U 29/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,44427
OLG Düsseldorf, 20.12.2012 - I-2 U 29/10 (https://dejure.org/2012,44427)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.12.2012 - I-2 U 29/10 (https://dejure.org/2012,44427)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20. Dezember 2012 - I-2 U 29/10 (https://dejure.org/2012,44427)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,44427) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • AG Essen, 01.09.2009 - 166 IN 119/09

    Örtliche Zuständigkeit für Quelle-Insolvenz

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.12.2012 - 2 U 29/10
    Der Ort, an dem die Verwaltung geführt wird, ist derjenige, an dem die Geschäftsführung und die dazu berufenen Vertretungsorgane tätig sind, also derjenige, wo die grundlegenden Entscheidungen der Unternehmensleitung effektiv in laufende Geschäftsführungsakte umgesetzt werden (BGH NJW 2009, 610; MDR 2010, 166; BGHZ 97, 269, 272 = NJW 1986, 2194; Zöller/Vollkommer, ZPO, 29. Aufl., § 17 Rdnr. 11; Kühnen, a.a.O.; vgl. ferner AG Essen, ZIP 2009, 1826 betr. Insolvenzrecht).
  • BGH, 13.06.1984 - IVa ZR 196/82

    Verpflichtung einer deutschen Kapitalgesellschaft zur Sicherheitsleistung für

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.12.2012 - 2 U 29/10
    § 110 ZPO schützt allerdings nicht vor der Gefahr, dass ein zukünftiger Kostenerstattungsanspruch wegen Vermögenslosigkeit des zukünftigen Schuldners nicht realisierbar ist (BGH, NJW 1984, 2762; LG München I, ZIP 2009, 1179, 1980).
  • BGH, 21.03.1986 - V ZR 10/85

    Parteifähigkeit eines in der Bundesrepublik nicht rechtsfähigen ausländischen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.12.2012 - 2 U 29/10
    Der Ort, an dem die Verwaltung geführt wird, ist derjenige, an dem die Geschäftsführung und die dazu berufenen Vertretungsorgane tätig sind, also derjenige, wo die grundlegenden Entscheidungen der Unternehmensleitung effektiv in laufende Geschäftsführungsakte umgesetzt werden (BGH NJW 2009, 610; MDR 2010, 166; BGHZ 97, 269, 272 = NJW 1986, 2194; Zöller/Vollkommer, ZPO, 29. Aufl., § 17 Rdnr. 11; Kühnen, a.a.O.; vgl. ferner AG Essen, ZIP 2009, 1826 betr. Insolvenzrecht).
  • BGH, 30.06.2004 - VIII ZR 273/03

    Rechte des Beklagten nach Leistung einer unzureichenden Sicherheit für die

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.12.2012 - 2 U 29/10
    Während, klagt eine natürliche Person, deren Verpflichtung zur Sicherheitsleistung davon abhängt, an welchem Ort sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat, entscheidet bei juristischen Personen deren Sitz (BGH, NJW-RR 2005, 148), wobei es nicht auf den lediglich satzungsgemäßen, sondern - entsprechend dem "gewöhnlichen Aufenthalt" natürlicher Personen - auf den tatsächlichen Verwaltungssitz ankommt.
  • BGH, 21.12.2005 - III ZB 73/05

    Einleitung des Verfahrens auf Rückgabe einer aufgrund eines Zwischenurteils

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.12.2012 - 2 U 29/10
    3.Für den Fall, dass ein Rechtsmittel gegen dieses Urteil überhaupt zulässig sein sollte (vgl. BGH, RPfl 2006, 205; MDR 1988, 298), besteht kein Grund, die Revision zuzulassen (§ 543 Abs. 2 ZPO).
  • BGH, 10.11.2009 - VI ZB 25/09

    Zuständigkeit des Oberlandesgerichts bei bestehendem inländischem Gerichtsstand

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.12.2012 - 2 U 29/10
    Der Ort, an dem die Verwaltung geführt wird, ist derjenige, an dem die Geschäftsführung und die dazu berufenen Vertretungsorgane tätig sind, also derjenige, wo die grundlegenden Entscheidungen der Unternehmensleitung effektiv in laufende Geschäftsführungsakte umgesetzt werden (BGH NJW 2009, 610; MDR 2010, 166; BGHZ 97, 269, 272 = NJW 1986, 2194; Zöller/Vollkommer, ZPO, 29. Aufl., § 17 Rdnr. 11; Kühnen, a.a.O.; vgl. ferner AG Essen, ZIP 2009, 1826 betr. Insolvenzrecht).
  • BVerwG, 25.09.2008 - 3 C 21.07

    Mehrfachtäter-Punktsystem; Punktesystem; Tattagprinzip; Tattag; Rechtskraft;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.12.2012 - 2 U 29/10
    Der Ort, an dem die Verwaltung geführt wird, ist derjenige, an dem die Geschäftsführung und die dazu berufenen Vertretungsorgane tätig sind, also derjenige, wo die grundlegenden Entscheidungen der Unternehmensleitung effektiv in laufende Geschäftsführungsakte umgesetzt werden (BGH NJW 2009, 610; MDR 2010, 166; BGHZ 97, 269, 272 = NJW 1986, 2194; Zöller/Vollkommer, ZPO, 29. Aufl., § 17 Rdnr. 11; Kühnen, a.a.O.; vgl. ferner AG Essen, ZIP 2009, 1826 betr. Insolvenzrecht).
  • LG Berlin, 29.10.2009 - 33 O 433/07

    Sicherheitspflichtigkeit eines amerikanischen Unternehmens mit einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.12.2012 - 2 U 29/10
    Das gilt jedenfalls dann, wenn an dem in der Satzung angegebenen Sitz kein Geschäftsraum, sondern nur ein Briefkasten unterhalten wird und deshalb dort keine zustellungsfähige Anschrift gegeben ist (OLG Karlsruhe, NJW-RR 2008, 944; LG München I, ZIP 2009, 1979; WM 2010, 435; Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 6. Aufl., Rdnr. 1288; Baumbach/Hartmann, ZPO, 70. Aufl., § 110 Rdnr. 4; vgl. ferner Patzina in: Münchener Kommentar zur ZPO, 3. Aufl., § 17 Rdnr. 14).
  • LG München I, 20.05.2009 - 21 O 12220/08

    Prozesskostensicherheit: Britische Limited mit geringem Haftungskapital bei

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.12.2012 - 2 U 29/10
    Das gilt jedenfalls dann, wenn an dem in der Satzung angegebenen Sitz kein Geschäftsraum, sondern nur ein Briefkasten unterhalten wird und deshalb dort keine zustellungsfähige Anschrift gegeben ist (OLG Karlsruhe, NJW-RR 2008, 944; LG München I, ZIP 2009, 1979; WM 2010, 435; Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 6. Aufl., Rdnr. 1288; Baumbach/Hartmann, ZPO, 70. Aufl., § 110 Rdnr. 4; vgl. ferner Patzina in: Münchener Kommentar zur ZPO, 3. Aufl., § 17 Rdnr. 14).
  • OLG Karlsruhe, 11.10.2007 - 19 U 34/07

    Pflicht zur Leistung einer Prozesskostensicherheit: Einrede der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.12.2012 - 2 U 29/10
    Das gilt jedenfalls dann, wenn an dem in der Satzung angegebenen Sitz kein Geschäftsraum, sondern nur ein Briefkasten unterhalten wird und deshalb dort keine zustellungsfähige Anschrift gegeben ist (OLG Karlsruhe, NJW-RR 2008, 944; LG München I, ZIP 2009, 1979; WM 2010, 435; Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 6. Aufl., Rdnr. 1288; Baumbach/Hartmann, ZPO, 70. Aufl., § 110 Rdnr. 4; vgl. ferner Patzina in: Münchener Kommentar zur ZPO, 3. Aufl., § 17 Rdnr. 14).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf - 2 U 29/10   

Anhängiges Verfahren
Zitiervorschläge
https://dejure.org/9999,130257
OLG Düsseldorf - 2 U 29/10 (https://dejure.org/9999,130257)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/9999,130257) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Verfahrensgang

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht