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   OLG Hamburg, 28.09.2016 - 2 U 29/15   

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OLG Hamburg, 28.09.2016 - 2 U 29/15 (https://dejure.org/2016,65276)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 28.09.2016 - 2 U 29/15 (https://dejure.org/2016,65276)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 28. September 2016 - 2 U 29/15 (https://dejure.org/2016,65276)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Justiz Hamburg

    § 242 BGB, § 260 Abs 1 BGB, § 2311 BGB, § 2314 Abs 1 BGB, § 2325 BGB
    Pflichtteilsrecht: Umfang der Auskunftspflicht des Erben über den Nachlassbestand; Rechnungslegungspflicht des Erben; Offenlegung unentgeltlicher Zuwendungen

  • Deutsches Notarinstitut

    Mindestanforderungen an ein Nachlassverzeichnis gemäß § 2314 BGB

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang des Auskunftsanspruchs gem. § 2314 BGB; Anspruch des Pflichtteilsberechtigten auf Berichtigung oder Vervollständigung einer bereits erteilten Auskunft

  • erbrechtsiegen.de

    Auskunftspflicht des Erben über den Nachlassbestand gegenüber Pflichtteilsberechtigten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfnag des Auskunftsanspruchs gem. § 2314 BGB ; Anspruch des Pflichtteilsberechtigten auf Berichtigung oder Vervollständigung einer bereits erteilten Auskunft

  • rechtsportal.de

    BGB § 2314
    Umfnag des Auskunftsanspruchs gem. § 2314 BGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Hamm, 31.01.2012 - 10 U 91/11

    Umfang der Auskunftsansprüche eines pflichtteilsberechtigten Kindes im Rahmen

    Auszug aus OLG Hamburg, 28.09.2016 - 2 U 29/15
    Es kann nicht Offenlegung sämtlicher finanzieller Transaktionen bzw. Vermögensdispositionen des Erblassers verlangt werden, denn es geht eben nicht an, eine Rechnungslegungspflicht zum Zwecke der Verdachtsausforschung zu statuieren (OLG Hamm, 10 U 91/11, nach juris Rz.26; OLG Koblenz, ZEV 2010, 262, nach juris Rz.18; auch Staudinger Rz. 24 im Zusammenhang mit gemischten Schenkungen).

    Zu Recht ist also zu verlangen, dass es Hinweise auf solche Erblasserveräußerungen gibt, deren Umstände die Annahme nahelegen, es handele sich wenigstens zum Teil um eine Schenkung (OLG Hamm, 10 U 91/11, nach juris Rz.23).

    Die in Rechtsprechung und Literatur genannte Ausnahme, wonach die Vorlage von Belegen und sonstigen Unterlagen verlangt werden kann, wenn es darum geht, dem Pflichtteilsberechtigten die Wertermittlung bezüglich bestimmter Gegenstände oder des Nachlasses insgesamt zu ermöglichen (Staudinger-Herzog, a.a.O., Rz.33; Meyer-Süß-Lange, a.a.O., § 9 Rz.30, 31; vgl. auch OLG Karlsruhe, a.a.O., nach juris Rz.24: etwa bei gemischten Schenkungen oder schwer einzuschätzenden Vermögensobjekten wie Unternehmens- oder Gesellschaftsbeteiligungen; OLG Hamm, 10 U 91/11, nach juris Rz.24), liegt hier nicht vor.

  • OLG Karlsruhe, 09.12.2014 - 8 U 187/13

    Pflichtteilsrecht: Voraussetzungen eines Auskunftsanspruchs bezüglich eines

    Auszug aus OLG Hamburg, 28.09.2016 - 2 U 29/15
    Dazu gehören etwa Fälle, wo ein bestimmter Vermögensteil ganz ausgelassen wurde, weil z.B der Verpflichtete rechtsirrig glaubte, ein Gegenstand gehöre nicht in den Nachlass, so dass bestimmte Vermögensteile noch gar nicht Gegenstand der Auskunft waren, also bei einer solcherart erkennbar unvollständigen Auskunft (MünchKomm-Lange, 6.Auflage 2013, § 2314, Rz.25; Meyer-Süß-Lange, § 9 Rz. 33; OLG Karlsruhe, 8 U 187/13, nach juris Rz.42 m.w.N.; OLG Schleswig, 3 W 81/10, nach juris Rz.9 m.w.N.; allgemein Palandt-Grünberg, 74.Auflage 2015, § 260 Rz.16 m.w.N.).

    Jedenfalls bei Bestehen ausreichender Anhaltspunkte für möglicherweise pflichtteilsrelevante Vorgänge muss sich die Auskunft auf alle Umstände erstrecken, deren Kenntnis wesentlich ist für die Beurteilung, ob und in welcher Höhe ein Pflichtteilsergänzungsanspruch geltend gemacht werden kann (Nachweise bei OLG Karlsruhe, 8 U 187/13, nach juris Rz.24).

  • BGH, 02.11.1960 - V ZR 124/59

    Verjährung von Auskunftsansprüchen

    Auszug aus OLG Hamburg, 28.09.2016 - 2 U 29/15
    Hat aber der Erbe zunächst ein amtliches Verzeichnis erstellt, entfällt nach Rechtsprechung des BGH ein Anspruch auf ein privates Verzeichnis, weil ein solches Verlangen regelmäßig rechtsmissbräuchlich sein wird (BGHZ 33, 373, 379 = NJW 1961, 602, 603, nach juris Rz.22; Staudinger, a.a.O., Rz.58 a.E. m.w.N. auf die Literatur), denn das notarielle Nachlassverzeichnis wird gerade verlangt und zugebilligt im Hinblick auf die höhere Beweiskraft und damit auch größere Richtigkeitsgewähr.
  • OLG Schleswig, 07.04.2011 - 3 W 81/10

    Umfang des Auskunftsanspruchs des Pflichtteilsberechtigten; Anspruch auf

    Auszug aus OLG Hamburg, 28.09.2016 - 2 U 29/15
    Dazu gehören etwa Fälle, wo ein bestimmter Vermögensteil ganz ausgelassen wurde, weil z.B der Verpflichtete rechtsirrig glaubte, ein Gegenstand gehöre nicht in den Nachlass, so dass bestimmte Vermögensteile noch gar nicht Gegenstand der Auskunft waren, also bei einer solcherart erkennbar unvollständigen Auskunft (MünchKomm-Lange, 6.Auflage 2013, § 2314, Rz.25; Meyer-Süß-Lange, § 9 Rz. 33; OLG Karlsruhe, 8 U 187/13, nach juris Rz.42 m.w.N.; OLG Schleswig, 3 W 81/10, nach juris Rz.9 m.w.N.; allgemein Palandt-Grünberg, 74.Auflage 2015, § 260 Rz.16 m.w.N.).
  • BGH, 11.05.2016 - XII ZB 12/16

    Wert des Beschwerdegegenstands für die Beschwerde gegen einen zur

    Auszug aus OLG Hamburg, 28.09.2016 - 2 U 29/15
    Hinsichtlich vorzulegender Belege hat der BGH kürzlich wiederholt, dass Belege, die der Auskunftspflichtige vorlegen soll, in dem Titel bezeichnet und jedenfalls in den Gründen konkretisiert sein müssen, weil andernfalls ein nicht vollstreckungsfähiger Titel geschaffen würde (BGH, FamRZ 2016, 1448, 1449, Rz.17).
  • BGH, 01.12.1983 - IX ZR 41/83

    Einbeziehung von Hausrat in den Zugewinnausgleich

    Auszug aus OLG Hamburg, 28.09.2016 - 2 U 29/15
    Es muss - bezogen auf den Todeszeitpunkt - eine geordnete und nachprüfbare Zusammenstellung der dem Nachlass zugehörigen Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten enthalten, die dem Pflichtteilsberechtigten als Grundlage für die Berechnung des Nachlasses dienen können (BGHZ 89, 137; OLG Sachsen-Anhalt, 1 U 73/10, nach juris Rz.6 m.w.N.).
  • OLG Köln, 21.05.2012 - 2 W 32/12

    Erfüllung der Verpflichtung zur Erteilung einer Auskunft über den Bestand eines

    Auszug aus OLG Hamburg, 28.09.2016 - 2 U 29/15
    Insbesondere die Nachforschung bei Kreditinstituten und Grundbuchämtern durfte ihm vor dem tatsächlichen Hintergrund einer unter gerichtlicher Aufsicht stehenden Betreuung entbehrlich erscheinen (vgl. OLG Köln, 2 W 32/12, nach juris Rz.9: Ohne entsprechende Anhaltspunkte keine Verpflichtung des Notars, bei einzelnen Geldinstituten in der Nähe des Wohnsitzes des Erblassers Nachfrage nach Konten zu halten).
  • OLG Koblenz, 18.03.2014 - 2 W 495/13

    Anforderungen an den Inhalt eines notariellen Nachlassverzeichnisses

    Auszug aus OLG Hamburg, 28.09.2016 - 2 U 29/15
    Das OLG Koblenz hat insofern zu Recht ausgeführt, dass die - im dortigen Fall zusammengestellten - denkbaren Ermittlungstätigkeiten weder abschließend sind, noch einen Mindeststandard darstellen (2 W 495/13, nach juris Rz.21-28).
  • OLG Naumburg, 12.10.2010 - 1 U 73/10

    Pflichtteil: Ordnungsgemäße Erfüllung der Auskunftspflicht des Erben über den

    Auszug aus OLG Hamburg, 28.09.2016 - 2 U 29/15
    Es muss - bezogen auf den Todeszeitpunkt - eine geordnete und nachprüfbare Zusammenstellung der dem Nachlass zugehörigen Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten enthalten, die dem Pflichtteilsberechtigten als Grundlage für die Berechnung des Nachlasses dienen können (BGHZ 89, 137; OLG Sachsen-Anhalt, 1 U 73/10, nach juris Rz.6 m.w.N.).
  • OLG Koblenz, 20.02.2009 - 2 U 1386/08

    Umfang des Auskunftsanspruchs zur Berechnung eines Pflichtteils- oder

    Auszug aus OLG Hamburg, 28.09.2016 - 2 U 29/15
    Es kann nicht Offenlegung sämtlicher finanzieller Transaktionen bzw. Vermögensdispositionen des Erblassers verlangt werden, denn es geht eben nicht an, eine Rechnungslegungspflicht zum Zwecke der Verdachtsausforschung zu statuieren (OLG Hamm, 10 U 91/11, nach juris Rz.26; OLG Koblenz, ZEV 2010, 262, nach juris Rz.18; auch Staudinger Rz. 24 im Zusammenhang mit gemischten Schenkungen).
  • LG Hamburg, 30.10.2015 - 304 O 451/14

    Erbrecht: Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten; Anspruch auf Vorlage

  • OLG Düsseldorf, 06.07.2018 - 7 U 9/17

    Umfang des Auskunftsanspruchs des Pflichtteilsberechtigten

    Der auskunftspflichtige Erbe muss im Rahmen des § 2314 BGB dem Pflichtteilsberechtigten bei Vorliegen gewisser Anhaltspunkte für eine unentgeltliche Zuwendung die näheren Umstände der Zuwendung offenlegen, damit dieser prüfen kann, ob es sich dabei um eine Schenkung im Rechtssinne handelt; der Erbe darf die entsprechende rechtliche Würdigung nicht vorwegnehmen (Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Urteil vom 28. September 2016 - 2 U 29/15 -, Rn 61, juris, ErbR 2018, 92).

    Der Erbe ist nicht verpflichtet, über alle lebzeitigen Vermögensdispositionen des Erblassers zu informieren (Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Urteil vom 28. September 2016 - 2 U 29/15 -, Rn 57, juris, ErbR 2018, 92; OLG Koblenz, Beschluss vom 20.2.2009, 2 U 1386/08, ZEV 2010, 262, Rn. 18; Birkenheier in: Herberger/Martinek/Rüßmann u.a., jurisPK-BGB, 8. Aufl. 2017, § 2314 Rn 51).

  • OLG Celle, 25.03.2021 - 6 U 74/20

    Pflichten des Notars bei Aufnahme eines notariellen Nachlassverzeichnisses gem. §

    Rechtliche Würdigungen soll und darf aber der Erbe ebenso wie der Notar nicht vorwegnehmen (OLG Hamburg, 2 U 29/15, Urteil vom 28. September 2016, Rn. 61 bei juris).
  • OLG München, 21.11.2022 - 33 U 2216/22

    Auskunftsanspruch des Vermächtnisnehmers

    Schon im Rahmen des § 2314 BGB besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Berichtigung oder Vervollständigung eines seitens des Auskunftspflichtigen als abschließend angesehenen privaten Nachlassverzeichnisses, vielmehr ist der Auskunftsberechtigte auf den Weg der eidesstattlichen Versicherung zu verweisen (OLG Hamburg, Urteil vom 28.09.2016, 2 U 29/15, MittBayNot 2018, 357; MüKoBGB/Lange, a. a. O., Rn. 35).
  • AG Fürth/Odenwald, 25.03.2022 - 1 C 362/20

    Erfüllung des titulierten Anspruchs auf ein notarielles Nachlassverzeichnis

    Er statuiert somit keine allgemeine Rechnungslegungspflicht zum Zwecke der Verdachtsausforschung (OLG Hamburg ErbR 2018, 92; OLG Dresden FamRZ 2018, 69; OLG Düsseldorf ZEV 2019, 90; MüKoBGB-Lange, § 2314 Rn 39).
  • LG Wuppertal, 31.01.2020 - 2 O 66/18

    Vorlage und Aufnahme eines notariellen Nachlassverzeichnisses

    Ein Anspruch auf Ergänzung kann sich nur ausnahmsweise dort ergeben, wobei der Erstellung des Verzeichnisses die erforderliche Sorgfalt gewahrt wurde und das Verzeichnis dennoch unrichtig ist, etwa bei einer erkennbar unvollständigen Auskunft (OLG Hamburg, Urteil vom 28.09.2016, 2 U 29/15 Rz. 40 ff.).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 11.02.2016 - I-2 U 29/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,5093
OLG Düsseldorf, 11.02.2016 - I-2 U 29/15 (https://dejure.org/2016,5093)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11.02.2016 - I-2 U 29/15 (https://dejure.org/2016,5093)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11. Februar 2016 - I-2 U 29/15 (https://dejure.org/2016,5093)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für eine Vorrichtung zum Aufwickeln eines aufwickelbaren Elements

  • rechtsportal.de

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für eine Vorrichtung zum Aufwickeln eines aufwickelbaren Elements

  • juris (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 12.02.2008 - X ZR 153/05

    Mehrgangnabe

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.02.2016 - 2 U 29/15
    Es dient der Beschreibung von Möglichkeiten der Verwirklichung des Erfindungsgedankens und erlaubt daher grundsätzlich keine einschränkende Auslegung des die Erfindung allgemein kennzeichnenden Patentanspruchs (BGHZ 160, 204, 210 = GRUR 2004, 1023 - Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung; BGH, GRUR 2007, 778, 779, 780 - Ziehmaschinenzugeinheit; GRUR 2008, 779, 783 - Mehrgangnabe; Senat, Urt. v. 20.01.2011, Az.: I-2 U 92/09).

    Bei der vorstehend beschriebenen Gestaltung handelt es sich wiederum um ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel, das als solches - wie bereits ausgeführt - keine einschränkende Auslegung des die Erfindung allgemein kennzeichnenden Anspruchsmerkmals erlaubt (BGH, GRUR 2004, 1023 - Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung; GRUR 2007, 778 - Ziehmaschinenzugeinheit; GRUR 2008, 779 - Mehrgangnabe).

    Etwas anderes könnte nur dann gelten, wenn die Auslegung des Patentanspruchs unter Heranziehung der Beschreibung und der Zeichnungen ergibt, dass nur bei Befolgung einer solchen engeren technischen Lehre derjenige technische Erfolg erzielt wird, der erfindungsgemäß mit den im Anspruch bezeichneten Mitteln erreicht werden soll (BGH, GRUR 2008, 779 - Mehrgangnabe).

  • BGH, 17.04.2007 - X ZR 72/05

    Ziehmaschinenzugeinheit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.02.2016 - 2 U 29/15
    Es dient der Beschreibung von Möglichkeiten der Verwirklichung des Erfindungsgedankens und erlaubt daher grundsätzlich keine einschränkende Auslegung des die Erfindung allgemein kennzeichnenden Patentanspruchs (BGHZ 160, 204, 210 = GRUR 2004, 1023 - Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung; BGH, GRUR 2007, 778, 779, 780 - Ziehmaschinenzugeinheit; GRUR 2008, 779, 783 - Mehrgangnabe; Senat, Urt. v. 20.01.2011, Az.: I-2 U 92/09).

    Bei der vorstehend beschriebenen Gestaltung handelt es sich wiederum um ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel, das als solches - wie bereits ausgeführt - keine einschränkende Auslegung des die Erfindung allgemein kennzeichnenden Anspruchsmerkmals erlaubt (BGH, GRUR 2004, 1023 - Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung; GRUR 2007, 778 - Ziehmaschinenzugeinheit; GRUR 2008, 779 - Mehrgangnabe).

    Maßgeblich sind dabei der Sinngehalt eines Patentanspruchs in seiner Gesamtheit und der Beitrag, den die Einzelmerkmale zum Leistungsergebnis der patentierten Erfindung beitragen (vgl. BGHZ 172, 88 = GRUR 2007, 778 Ziehmaschinenzugeinheit I).

  • BGH, 07.09.2004 - X ZR 255/01

    "Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung"; Auslegung eines Patentanspruchs

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.02.2016 - 2 U 29/15
    Es dient der Beschreibung von Möglichkeiten der Verwirklichung des Erfindungsgedankens und erlaubt daher grundsätzlich keine einschränkende Auslegung des die Erfindung allgemein kennzeichnenden Patentanspruchs (BGHZ 160, 204, 210 = GRUR 2004, 1023 - Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung; BGH, GRUR 2007, 778, 779, 780 - Ziehmaschinenzugeinheit; GRUR 2008, 779, 783 - Mehrgangnabe; Senat, Urt. v. 20.01.2011, Az.: I-2 U 92/09).

    Bei der vorstehend beschriebenen Gestaltung handelt es sich wiederum um ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel, das als solches - wie bereits ausgeführt - keine einschränkende Auslegung des die Erfindung allgemein kennzeichnenden Anspruchsmerkmals erlaubt (BGH, GRUR 2004, 1023 - Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung; GRUR 2007, 778 - Ziehmaschinenzugeinheit; GRUR 2008, 779 - Mehrgangnabe).

  • OLG Düsseldorf, 21.12.2006 - 2 U 58/05

    Thermocycler II

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.02.2016 - 2 U 29/15
    Aber auch nach dieser Entscheidung ist eine Aussetzung erst dann geboten, wenn die Vernichtung oder der Widerruf des Patents mit überwiegender Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist (vgl. z. B. Senat, InstGE 7, 139 = GRUR-RR 2007, 259, 263 - Thermocycler; Mitt.
  • OLG Düsseldorf, 28.08.2008 - 2 U 75/05

    Profil-Fräsautomat II

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.02.2016 - 2 U 29/15
    Soweit die Beklagte in diesem Zusammenhang auf die unter dem Aktenzeichen I-2 U 75/05 ergangene Entscheidung des Senats abstellen will, befasste sich das diesem Urteil zugrundeliegende Klagepatent mit einem Flachschlüssel für Schließzylinder, so dass diese Entscheidung bereits keine Anschlussstücke im Sinne des Klagepatents betrifft.
  • BGH, 11.10.2005 - X ZR 76/04

    Seitenspiegel

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.02.2016 - 2 U 29/15
    Selbst wenn die angegriffene Ausführungsform die Vorteile des Patents nur unvollständig verwirklichen würde, wäre im Übrigen gleichwohl eine Patentverletzung gegeben, wenn sie - wie hier - sämtliche Merkmale des Patentanspruchs wortsinngemäß erfüllt (BGH, GRUR 2006, 131 - Seitenspiegel; OLG Düsseldorf, Urt. v. 29.01.2015, Az.: I-15 U 22/14; Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 8. Auflage, Abschnitt A, Rz. 173).
  • OLG Düsseldorf, 29.01.2015 - 15 U 22/14

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für ein elektronisches Leitsystem für

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.02.2016 - 2 U 29/15
    Selbst wenn die angegriffene Ausführungsform die Vorteile des Patents nur unvollständig verwirklichen würde, wäre im Übrigen gleichwohl eine Patentverletzung gegeben, wenn sie - wie hier - sämtliche Merkmale des Patentanspruchs wortsinngemäß erfüllt (BGH, GRUR 2006, 131 - Seitenspiegel; OLG Düsseldorf, Urt. v. 29.01.2015, Az.: I-15 U 22/14; Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 8. Auflage, Abschnitt A, Rz. 173).
  • OLG Düsseldorf, 18.10.2012 - 2 U 41/08

    Abweisung der Restitutionsklagen wegen Verletzung eines Patents für einen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.02.2016 - 2 U 29/15
    Da das Anschlussstück als solches unter Patentschutz steht, kommt es allein darauf an, dass das Anschlussstück für sich betrachtet sämtliche auf den Erfindungsgegenstand bezogenen Anspruchsmerkmale verwirklicht und dass eine zu ihm passende Aufwickel- und Übertragungswelle denkbar ist, mit denen das so gestaltete Anschlussstück ordnungsgemäß zusammenarbeiten könnte (vgl. Senat, Urteil vom 18.10.2012 - I-2 U 41/08).
  • BGH, 02.03.1999 - X ZR 85/96

    Spannschraube

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.02.2016 - 2 U 29/15
    Denn für die Auslegung eines Patentanspruchs ist nicht die sprachliche oder logisch-wissenschaftliche Bedeutung der im Patentanspruch verwendeten Begriffe maßgeblich, sondern deren technischer Sinn, der unter Berücksichtigung von Aufgabe und Lösung, wie sie sich objektiv aus dem Patent ergeben, zu bestimmen ist (vgl. BGH, GRUR 1975, 422, 424 - Streckwalze; GRUR 1999, 909, 912 - Spannschraube).
  • BGH, 13.10.2015 - X ZR 74/14

    Patentverletzung: Verwirklichung der geschützten Lehre durch eine im

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.02.2016 - 2 U 29/15
    Aus der Funktion der einzelnen Merkmale im Kontext des Patentanspruchs ist abzuleiten, welches technische Problem diese Merkmale für sich und in ihrer Gesamtheit tatsächlich lösen (vgl. BGH, GRUR 2012, 1122 Palettenbehälter III; BGH, Urt. v. 13.10.2015, Az. X ZR 74/14 = BeckRS 2015, 19864).
  • BGH, 17.07.2012 - X ZR 113/11

    Palettenbehälter II

  • BGH, 12.05.1992 - X ZR 109/90

    "Linsenschleifmaschine" - Verteidigung eines europäisches Patents in deutscher

  • BGH, 07.12.1978 - X ZR 63/75
  • OLG Düsseldorf, 20.01.2011 - 2 U 92/09

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für eine Beleuchtungseinrichtung, da die

  • OLG Düsseldorf, 11.02.2016 - 2 U 19/15

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für eine Vorrichtung zum Aufwickeln

  • LG Düsseldorf, 22.01.2015 - 4c O 18/14
  • OLG Düsseldorf, 01.02.2018 - 2 U 33/15

    Umfang des Patentschutzes für ein Verfahren

    Es dient vielmehr der Beschreibung von Möglichkeiten der Verwirklichung des Erfindungsgedankens und erlaubt daher grundsätzlich keine einschränkende Auslegung des die Erfindung allgemein kennzeichnenden Patentanspruchs (BGHZ 160, 204, 210 = GRUR 2004, 1023 - Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung; BGH, GRUR 2007, 778, 779f. - Ziehmaschinenzugeinheit; GRUR 2008, 779, 783 - Mehrgangnabe; Senat, Urt. v. 20.01.2011, Az.: I-2 U 92/09, BeckRS 2011, 08600, sowie Urt. v. 11.02.2016, Az.: I-2 U 29/15, BeckRS 2016, 09774).

    Aus der Funktion der einzelnen Merkmale im Kontext des Patentanspruchs ist abzuleiten, welches technische Problem diese Merkmale für sich und in ihrer Gesamtheit tatsächlich lösen (vgl. BGH, GRUR 2012, 1122 - Palettenbehälter III; BGH, Urt. v. 13.10.2015, Az. X ZR 74/14, BeckRS 2015, 19864; Senat, Urt. v. 11.02.2016, Az.: I-2 U 29/15, BeckRS 2016, 09774).

  • LG Düsseldorf, 24.10.2019 - 4c O 100/18

    Fahrzeugplaneaufwicklung II

    Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Urteile der Kammer vom 23. April 2015 (Az. 4c O 46/14, Anlage K 7) und 22. Januar 2015 (Az. 4c O 18/14, Anlage K 8) sowie auf das Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 11. Februar 2016 (Az. I-2 U 29/15, Anlage K 9) Bezug genommen.

    Wie das Oberlandesgericht Düsseldorf in seinem Urteil vom 11. Februar 2016 (Az. I-2 U 29/15) bereits festgestellt hat, führt dies dazu, dass diese beiden Gegenstände (Aufwickel- und Übertragungswelle) für die Auslegung des Anspruchs 1 nur insoweit von Bedeutung sind, als ihre im Anspruch 1 vorausgesetzte Beschaffenheit Rückschlüsse auf die notwendige Ausgestaltung des Anschlussstücks zulässt.

  • OLG Düsseldorf, 08.04.2021 - 2 U 3/20

    Ansprüche wegen Verletzung eines deutschen Gebrauchsmusters Fehlendes

    Diese dienen der Beschreibung von Möglichkeiten der Verwirklichung des Erfindungsgedankens und erlauben daher grundsätzlich keine einschränkende Auslegung des die Erfindung allgemein kennzeichnenden Schutzanspruchs (BGHZ 160, 204, 210 = GRUR 2004, 1023 - Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung; BGH, GRUR 2007, 778, 779, 780 - Ziehmaschinenzugeinheit; GRUR 2008, 779, 783 - Mehrgangnabe; OLG Düsseldorf, Urt. v. 20.01.2011, Az.: I-2 U 92/09 BeckRS 2011, 8600; Urt. v. 11.02.2016, Az.: I-2 29/15, BeckRS 2016, 9774; Urt. v. 13.08.2020, Az.: I-2 U 25/19).
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 02.09.2016 - 2 U 29/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,75009
OLG Zweibrücken, 02.09.2016 - 2 U 29/15 (https://dejure.org/2016,75009)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 02.09.2016 - 2 U 29/15 (https://dejure.org/2016,75009)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 02. September 2016 - 2 U 29/15 (https://dejure.org/2016,75009)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Ausnahmen bestätigen die Regel! (IBR 2019, 22)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Holzfassade aus Seekiefern an der Wetterseite ist ein Planungsmangel! (IBR 2018, 689)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 07.03.2002 - VII ZR 1/00

    Begriff des Baumangels; Unverhältnismäßigkeit der Nachbesserung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 02.09.2016 - 2 U 29/15
    Mängel am Bauwerk infolge eines Planungs- oder Überwachungsfehlers des Architekten sind mit dem Mangel des Architektenwerks zusammenhängende Folgeschäden (BGH Urteil vom 7. März 2002 - VII ZR 1/00).

    Der Anspruch auf Ersatz dieses Mangelfolgeschadens besteht aus positiver Vertragsverletzung (BGH Urteil vom 7. März 2002 - VII ZR 1/00).

  • BGH, 19.11.2015 - VII ZR 151/13

    Honorar des Architekten: Honorarnachforderung wegen Unterschreitung der

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 02.09.2016 - 2 U 29/15
    Sein Anspruch bleibt in vollem Umfang bestehen (BGH Urteil vom 11. November 2015 - VII ZR 151/13 Rz. 12 m.w.N.).
  • BGH, 25.02.1999 - VII ZR 208/97

    Umfang des Schadensersatzanspruchs eines Bauherrn einer Bauherrengemeinschaft

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 02.09.2016 - 2 U 29/15
    Danach schuldete der Beklagte umfassende Planung und Betreuung des Umbaus und der Aufstockung des Mehrfamilienhauses der Klägerin; der geschuldete Werkerfolg liegt in der Entstehung eines mangelfreien Bauwerks (BGH Urteil vom 25. Februar 1999 - VII ZR 208/97 Rz. 12; hier und nachfolgend zitiert nach juris).
  • BGH, 08.07.2010 - VII ZR 171/08

    Werkvertrag: Anwendung der fünfjährigen Verjährungsfrist auf vor der Abnahme

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 02.09.2016 - 2 U 29/15
    Zwar beginnt die Verjährung von Gewährleistungsansprüchen des Bestellers mit einer endgültigen Verweigerung der Abnahme zu laufen, wenn dadurch das vertragliche Erfüllungsverhältnis beendet wurde und sich in ein Abwicklungs- und Abrechnungsverhältnis umgewandelt hat (BGH Urteil vom 8. Juli 2010 - VII ZR 171/08 Rz. 23).
  • BGH, 11.03.2015 - VII ZR 270/14

    Werkvertraglicher Schadensersatzanspruch: Ersatzfähigkeit der Umsatzsteuer

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 02.09.2016 - 2 U 29/15
    § 249 Abs. 2 Satz 2 BGB n.F. gilt auch für einen nach Mängelbeseitigungskosten berechneten Schadensersatzanspruch gemäß § 635 BGB a.F. (BGH Urteil vom 11. März 2015 - VII ZR 270/14 Rz. 15).
  • BGH, 10.10.2013 - VII ZR 19/12

    Ingenieurvertrag: Wirksamkeit einer Klausel über die Verkürzung der

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 02.09.2016 - 2 U 29/15
    Die Verjährung der Gewährleistungsansprüche aus einem Vollarchitekturvertrag beginnt daher frühestens mit Ablauf der in der Regel ebenfalls fünf Jahre betragenden Gewährleistungsfristen gegenüber den am Bau beteiligten Unternehmern (BGH Urteile vom 10. Oktober 2013 - VII ZR 19/12 Rz. 29 und vom 10. Februar 1994 - VII ZR 20/93).
  • BGH, 10.02.1994 - VII ZR 20/93

    Pflichten des mit der Objektüberwachung betrauten Architekten; Beginn der

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 02.09.2016 - 2 U 29/15
    Die Verjährung der Gewährleistungsansprüche aus einem Vollarchitekturvertrag beginnt daher frühestens mit Ablauf der in der Regel ebenfalls fünf Jahre betragenden Gewährleistungsfristen gegenüber den am Bau beteiligten Unternehmern (BGH Urteile vom 10. Oktober 2013 - VII ZR 19/12 Rz. 29 und vom 10. Februar 1994 - VII ZR 20/93).
  • BGH, 23.11.2000 - VII ZR 242/99

    Klage gegen Architekten wegen Planungs- und Überwachungsfehlern

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 02.09.2016 - 2 U 29/15
    Weil sich die Mängel des Architektenwerks bereits im errichteten Bauwerk verkörpert haben, kommt von den der Klägerin zur Verfügung stehenden Gewährleistungsrechten lediglich der Schadensersatzanspruch nach § 635 BGB a.F. in Betracht (BGH Urteil vom 23. November 2000 - VII ZR 242/99 Rz. 12 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   BSG, 02.03.2015 - B 2 U 29/15 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,14252
BSG, 02.03.2015 - B 2 U 29/15 B (https://dejure.org/2015,14252)
BSG, Entscheidung vom 02.03.2015 - B 2 U 29/15 B (https://dejure.org/2015,14252)
BSG, Entscheidung vom 02. März 2015 - B 2 U 29/15 B (https://dejure.org/2015,14252)
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