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   BSG, 11.07.2019 - B 2 U 31/19 S   

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https://dejure.org/2019,22272
BSG, 11.07.2019 - B 2 U 31/19 S (https://dejure.org/2019,22272)
BSG, Entscheidung vom 11.07.2019 - B 2 U 31/19 S (https://dejure.org/2019,22272)
BSG, Entscheidung vom 11. Juli 2019 - B 2 U 31/19 S (https://dejure.org/2019,22272)
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   OLG Düsseldorf, 30.07.2020 - 2 U 31/19   

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https://dejure.org/2020,50625
OLG Düsseldorf, 30.07.2020 - 2 U 31/19 (https://dejure.org/2020,50625)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30.07.2020 - 2 U 31/19 (https://dejure.org/2020,50625)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30. Juli 2020 - 2 U 31/19 (https://dejure.org/2020,50625)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (20)

  • BGH, 10.04.1997 - I ZR 242/94

    Vernichtung widerrechtlich gekennzeichneter Gegenstände

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.07.2020 - 2 U 31/19
    Die Frage der Unverhältnismäßigkeit ist deshalb unter umfassender Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls zu beantworten (zum Markenrecht: BGHZ 135, 183 = GRUR 1997, 899, 901 = WRP 1997, 1189 - Vernichtungsanspruch; BGHZ 198, 159 = GRUR 2013, 1161 - Hard Rock Cafe; GRUR 2019, 518, 519 f. - Curapor).

    So sind unter Berücksichtigung des generalpräventiven Zwecks der Vorschrift das Rückruf- bzw. Vernichtungsinteresse des Patentinhabers und das Erhaltungsinteresse des Verletzers abzuwägen (BGH, GRUR 1997, 899, 901- Vernichtungsanspruch; GRUR 2019, 518, 519 - Curapor; OLG Düsseldorf, Urt. v. 29.01.2015, Az.: I-15 U 23/14, GRUR-RS 2015, 06710; Rinken in: Fitzner/Lutz/Bodewig, BeckOK Patentrecht, 5. Edition, Stand: 26.06.2017, § 140a Rz. 27 und 47).

    Im Rahmen der Abwägung sind insbesondere die Schwere des Eingriffs in das Patentrecht, der Umfang des durch den Rückruf bzw. die Vernichtung für den Verletzer entstehenden Schadens im Vergleich zu dem durch die Verletzung eingetretenen wirtschaftlichen Schaden des Rechtsinhabers (vgl. BGH, GRUR 1997, 899, 901 - Vernichtungsanspruch; BGHZ 166, 233 = GRUR 2006, 504 Rz. 52 - Parfümtestkäufe) und die Besonderheiten der Beschaffenheit der Ware einzubeziehen.

    Neben diesen Gesichtspunkten kann auch die Frage von Bedeutung sein, ob im Einzelfall ein milderes Mittel zur Beseitigung der Störung zur Verfügung steht (BGH, GRUR 1997, 899, 901 - Vernichtungsanspruch; GRUR 2019, 518, 519 - Curapor).

  • BGH, 11.10.2018 - I ZR 259/15

    Sanktionscharakter der Anordnung der Vernichtung widerrechtlich gekennzeichneter

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.07.2020 - 2 U 31/19
    Die Frage der Unverhältnismäßigkeit ist deshalb unter umfassender Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls zu beantworten (zum Markenrecht: BGHZ 135, 183 = GRUR 1997, 899, 901 = WRP 1997, 1189 - Vernichtungsanspruch; BGHZ 198, 159 = GRUR 2013, 1161 - Hard Rock Cafe; GRUR 2019, 518, 519 f. - Curapor).

    So sind unter Berücksichtigung des generalpräventiven Zwecks der Vorschrift das Rückruf- bzw. Vernichtungsinteresse des Patentinhabers und das Erhaltungsinteresse des Verletzers abzuwägen (BGH, GRUR 1997, 899, 901- Vernichtungsanspruch; GRUR 2019, 518, 519 - Curapor; OLG Düsseldorf, Urt. v. 29.01.2015, Az.: I-15 U 23/14, GRUR-RS 2015, 06710; Rinken in: Fitzner/Lutz/Bodewig, BeckOK Patentrecht, 5. Edition, Stand: 26.06.2017, § 140a Rz. 27 und 47).

    Neben diesen Gesichtspunkten kann auch die Frage von Bedeutung sein, ob im Einzelfall ein milderes Mittel zur Beseitigung der Störung zur Verfügung steht (BGH, GRUR 1997, 899, 901 - Vernichtungsanspruch; GRUR 2019, 518, 519 - Curapor).

  • OLG Düsseldorf, 19.07.2018 - 15 U 43/15

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für einen beheizbaren Boden für

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.07.2020 - 2 U 31/19
    Dies gilt jedenfalls, wenn ausgeschlossen ist, dass durch nachträgliche Manipulation wieder der patentverletzende Zustand hergestellt und das Objekt alsdann wieder in den Verkehr gebracht wird (OLG Düsseldorf, Urt. v. 19.07.2018, Az: I-15 U 43/15, Mitt.

    Bei dieser Sachlage kann die Störung ebenso effektiv durch einen Austausch der Verletzungsgegenstände gegen die neuen, patentfreien Befestigungsvorrichtungen beseitigt werden, weshalb der Beklagten eine entsprechende Möglichkeit einzuräumen war (vgl. hierzu: OLG Düsseldorf, Urt. v. 19.07.2018, Az: I-15 U 43/15, Mitt.

  • BGH, 16.09.2014 - X ZR 61/13

    Kurznachrichten - Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.07.2020 - 2 U 31/19
    Wenn das Klagepatent - wie hier - mit einer Patentnichtigkeitsklage angegriffen ist, verurteilt das Verletzungsgericht, wenn es eine Verletzung des in Kraft stehenden Patents bejaht, grundsätzlich nur dann wegen Patentverletzung, wenn es eine Nichtigerklärung nicht für (überwiegend) wahrscheinlich hält; andernfalls hat es die Verhandlung des Rechtsstreits nach § 148 ZPO auszusetzen, bis jedenfalls erstinstanzlich über die Nichtigkeitsklage entschieden ist (BGH, GRUR 2014, 1237 Rz. 4 - Kurznachrichten).

    Die Aussetzung des Verletzungsstreits ist vielmehr grundsätzlich, aber auch nur dann geboten, wenn mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist, dass das Klagepatent dem erhobenen Einspruch bzw. der erhobenen Nichtigkeitsklage nicht standhalten wird (BGH, GRUR 2014, 1237 Rz. 4 - Kurznachrichten; st. Rspr. des Senats, vgl. Urt. v. 25.10.2018, Az.: I-2 U 30/16, Rz. 213).

  • OLG Düsseldorf, 21.12.2006 - 2 U 58/05

    Thermocycler II

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.07.2020 - 2 U 31/19
    Dem kann nur durch einen uneingeschränkten Rückruf Einhalt geboten werden (vgl. zur Vernichtung: OLG Düsseldorf, InstGE 7, 139 - Thermocycler; Urt. v. 03.05.2018, Az.: I-2 U 47/17; Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 12. Aufl., Abschn. D, Rz. 674).

    2019, 74, Rz. 136 - Schweinefußboden; zum Vernichtungsanspruch: OLG Düsseldorf, InstGE 7, 139 - Thermocycler; Rinken in: BeckOK Patentrecht, aaO, § 140a Rz. 29), und wenn ferner keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Verkauf der Beklagten gerade der patentverletzenden Ausgestaltung der Befestigungsvorrichtung zu verdanken ist.

  • BGH, 23.02.2006 - I ZR 27/03

    Parfümtestkäufe

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.07.2020 - 2 U 31/19
    Die Anordnung des Rückrufs hat, ebenso wie die Anordnung der Vernichtung, über die Folgenbeseitigung hinaus eine Art Sanktionscharakter und ist wegen des damit verbundenen Eingriffs in das durch Art. 14 GG geschützte Eigentum in besonderem Maße dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz unterworfen (BGHZ 166, 233 = GRUR 2006, 504 - Parfümtestkäufe).

    Im Rahmen der Abwägung sind insbesondere die Schwere des Eingriffs in das Patentrecht, der Umfang des durch den Rückruf bzw. die Vernichtung für den Verletzer entstehenden Schadens im Vergleich zu dem durch die Verletzung eingetretenen wirtschaftlichen Schaden des Rechtsinhabers (vgl. BGH, GRUR 1997, 899, 901 - Vernichtungsanspruch; BGHZ 166, 233 = GRUR 2006, 504 Rz. 52 - Parfümtestkäufe) und die Besonderheiten der Beschaffenheit der Ware einzubeziehen.

  • LG Düsseldorf, 06.06.2019 - 4b O 144/17

    Hebevorrichtung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.07.2020 - 2 U 31/19
    Die Beklagte beantragt , das angefochtene Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 6. Juni 2018 - (Az. 4b O 144/17) - aufzuheben und die Anträge aus der Klageschrift vom 13. November 2018 sowie aus der Klageerweiterung vom 15. Februar 2019 zurückzuweisen.

    Die Klägerin beantragt , die Berufung der Beklagten gegen das am 6. Juni 2019 verkündete Urteil des Landgerichts Düsseldorf zum Az.: 4b O 144/17 zurückzuweisen, jedoch mit der Maßgabe, dass die Verurteilung zum Rückruf (Ziff. I.5.) folgende Fassung erhält:.

  • OLG Düsseldorf, 25.10.2018 - 2 U 30/16

    Zur Form des Lizenzvertrags

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.07.2020 - 2 U 31/19
    Die Aussetzung des Verletzungsstreits ist vielmehr grundsätzlich, aber auch nur dann geboten, wenn mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist, dass das Klagepatent dem erhobenen Einspruch bzw. der erhobenen Nichtigkeitsklage nicht standhalten wird (BGH, GRUR 2014, 1237 Rz. 4 - Kurznachrichten; st. Rspr. des Senats, vgl. Urt. v. 25.10.2018, Az.: I-2 U 30/16, Rz. 213).
  • LG Düsseldorf, 13.10.2016 - 4a O 174/15

    Dachfenster 2

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.07.2020 - 2 U 31/19
    2019, 74, Rn 136 - Schweinefußboden; LG Düsseldorf, Urt. v. 13.10.2016, Az.: 4a O 174/15, BeckRS 2016, 127657, Rz. 154; Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 12. Aufl., Abschn. D, Rz. 715).
  • OLG Düsseldorf, 17.10.2019 - 2 U 11/18

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für ein L-Aminosäure produzierendes

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.07.2020 - 2 U 31/19
    Zwar hat der Senat eine solche Beschränkung bereits im Zusammenhang mit Futtermitteln vorgenommen (vgl. OLG Düsseldorf, Urt. v. 17.10.2019, Az.: I-2 U 11/18, BeckRS 2019, 31342 - Bakterienkultivierung; vgl. auch OLG Karlsruhe, Urt. v. 28.01.2018, Az.: 6 U 149/16).
  • LG Düsseldorf, 06.11.2003 - 4a O 203/02
  • OLG Düsseldorf, 03.05.2018 - 2 U 47/17

    "Gebrauchsmusterverletzung einer Trinkbehälteranordnung"

  • BGH, 15.08.2013 - I ZR 188/11

    Hard Rock Cafe

  • OLG Düsseldorf, 14.08.2014 - 15 U 16/14

    Abweisung der Klage wegen Verletzung eines Patents für ein Stimmventil mit Filter

  • BGH, 15.11.2005 - X ZR 17/02

    Koksofentür

  • OLG Düsseldorf, 29.01.2015 - 15 U 23/14

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für eine Ankoppelungsstation und ein

  • BGH, 10.05.2016 - X ZR 114/13

    Wärmetauscher - Patentverletzungsprozess: Ermittlung des Sinngehalts eines

  • BGH, 07.01.1955 - I ZR 67/52

    Rechtsmittel

  • BGH, 29.07.2014 - X ZR 5/13
  • OLG Düsseldorf, 09.05.2019 - 2 U 66/18

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Verfahren vor den Patentgerichten

  • LG Düsseldorf, 08.11.2022 - 4a O 18/20

    Tassenspender

    Im Rahmen der Abwägung kann auch die Frage von Bedeutung sein, ob im Einzelfall ein milderes Mittel zur Beseitigung der Störung zur Verfügung steht (BGH, GRUR 1997, 899, 901 - Vernichtungsanspruch; BGH, GRUR 2019, 518, 519 - Curapor; OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.07.2020 - I-2 U 31/19 = GRUR-RS 2020, 45854).

    Verfügt der Verletzer bereits über eine patentfreie Ausweichtechnik, die er seinem Abnehmer im Austausch gegen den Verletzungsgegenstand anbieten kann, so ist eine Rücknahme des Verletzungsgegenstandes gegen Erstattung des Kaufpreises unverhältnismäßig, weil mit der Rücknahme gegen patentfreie Ersatzlieferung ein milderes Mittel zur Verfügung steht, mit dem die Störung ebenso sicher und endgültig beseitigt werden kann (OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.07.2020 - I-2 U 31/19 = GRUR-RS 2020, 45854 Rn. 63).

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn der Kläger konkrete Tatsachen dartut, um den Beklagtenvortrag zu erschüttern (OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.07.2020 - I-2 U 31/19 = GRUR-RS 2020, 45854 Rn. 57 m.w.N.).

    Zum einen ist die bloße Chance auf einen anspruchsgemäßen Besitz tatbestandlich solange irrelevant, wie er nicht unstreitig oder tatrichterlich festgestellt ist (OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.07.2020 - I-2 U 31/19 = GRUR-RS 2020, 45854 Rn. 57).

  • OLG Düsseldorf, 05.11.2020 - 2 U 63/19

    Muss die gesamte patentverletzende Vorrichtung vernichtet werden oder nur Teile

    Davon, dass sich - was Voraussetzung der Zuerkennung des Vernichtungsanspruchs ist - im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung vor dem Senat (noch) patentverletzende Gegenstände im Besitz oder Eigentum der Beklagten befanden (vgl. hierzu: LG Düsseldorf, InstGE 13, 1 - Escitalopram-Besitz; OLG Düsseldorf Urt. v. 09.05.2019, Az.: I-2 U 66/18, BeckRS 2019, 10841, Rz. 114; Urt. v. 30.07.2020, Az.: I-2 U 31/19; Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 12. Aufl., Abschn. D, Rz. 666), ist auszugehen.

    Im Allgemeinen genügt die Behauptung, dass der Beklagte zu irgendeinem Zeitpunkt nach Erteilung des Patents im Besitz oder Eigentum schutzrechtsverletzender Gegenstände war, weil bereits damit der Vernichtungsanspruch entstanden ist (OLG Düsseldorf, Urt. v. 30.07.2020, Az.: I-2 U 31/19; Kühnen, a.a.O., Kap. D, Rz. 666).

    Hierfür muss die Prüfung der gleichermaßen vorhandenen Eignung der Beseitigungsalternative allerdings ergeben, dass auch von dritter Seite nicht durch nachträgliche Manipulationen wieder der patentverletzende Zustand hergestellt und das Objekt alsdann wieder in den Verkehr gebracht wird, ansonsten scheidet eine Verurteilung zur bloß "eingeschränkten Vernichtung" in aller Regel aus (OLG Düsseldorf InstGE 7, 139 - Thermocycler; OLG Düsseldorf, Urt. v. 03.05.2018, Az.: I-2 U 47/17, BeckRS 2018, 13140; Urt. v. 30.07.2020, Az.: I-2 U 31/19; BeckOK PatR/Rinken, a.a.O.).

    Dem kann nur durch einen uneingeschränkten Rückruf Einhalt geboten werden (vgl. OLG Düsseldorf, Urt. v. 30.07.2020, Az.: I-2 U 31/19; zur Vernichtung: OLG Düsseldorf, InstGE 7, 139 - Thermocycler; Urt. v. 03.05.2018, Az.: I-2 U 47/17; Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 12. Aufl., Abschn. D, Rz. 674).

  • OLG Karlsruhe, 22.11.2023 - 6 U 140/21
    Ein Besitzverlust ist - sofern nicht aus sonstigen Gründen auf der Hand liegend - vom Beklagte zumindest nachvollziehbar zu machen (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 30. Juli 2020 - 2 U 31/19, juris Rn. 150 mwN).

    Danach kommt es nicht mehr darauf an, ob der Einwand der Beklagten schon deshalb in Bezug den Vernichtungsanspruch dem Grunde nach unerheblich ist, weil dieser - unabhängig vom derzeitigen Besitz - schon mit Blick auf solche (noch unveränderte) Verletzungsgegenstände fortbestehen mag, die durch einen Rückruf künftig in Besitz der Beklagten gelangen können, damit der Verletzte insoweit nicht auf eine neues Erkenntnisverfahren angewiesen ist (so Grabinski/Zülch/Tochtermann in Benkard, PatG, 12. Aufl., § 140a Rn. 6c mwN; aA OLG Düsseldorf, Urteil vom 30. Juli 2020 - 2 U 31/19, juris Rn. 150 mwN).

  • OLG Düsseldorf, 21.09.2023 - 2 U 128/22
    Die Zuerkennung des Vernichtungsanspruchs setzt - weil es sich dabei um eine anspruchsbegründende Voraussetzung handelt - voraus, dass der Beklagte patentverletzende Gegenstände im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung vor Gericht (noch) in seinem Besitz oder Eigentum hat (OLG Düsseldorf, Urt. v. 09.05.2019, Az.: I-2 U 66/18, BeckRS 2019, 10841 Rn. 114; Urt. v. 30.07.2020, Az.: I-2 U 31/19, GRUR-RS 2020, 45854 Rn. 57 - Hebeschlinge; Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 15. Aufl., Abschn. D Rn. 976).

    Macht der Beklagte jedoch nachvollziehbar geltend oder liegt es sonst auf der Hand, dass der ursprünglich gegebene Besitz nachträglich entfallen und ein Besitz oder Eigentum des Beklagten im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung nicht mehr gegeben ist, scheidet eine Verurteilung zur Vernichtung aus (OLG Düsseldorf, Urt. v. 09.05.2019, Az.: I-2 U 66/18, BeckRS 2019, 10841 Rn. 114; Urt. v. 30.07.2020, Az.: I-2 U 31/19, GRUR-RS 2020, 45854 Rn. 57 - Hebeschlinge; Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 15. Aufl., Abschn. D Rn. 977).

    Etwas anderes gilt in diesem Fall nur dann, wenn die Klägerin konkrete Tatsachen dartut, um den Beklagtenvortrag zu erschüttern (OLG Düsseldorf, Urt. v. 30.07.2020, Az.: I-2 U 31/19, GRUR-RS 2020, 45854 Rn. 57 - Hebeschlinge).

  • OLG Düsseldorf, 02.11.2022 - 2 U 128/22

    Waage mit Tragplatte VI

    Die Zuerkennung des Vernichtungsanspruchs setzt - weil es sich dabei um eine anspruchsbegründende Voraussetzung handelt - voraus, dass der Beklagte patentverletzende Gegenstände im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung vor Gericht (noch) in seinem Besitz oder Eigentum hat (OLG Düsseldorf, Urt. v. 09.05.2019, Az.: I-2 U 66/18, BeckRS 2019, 10841 Rn. 114; Urt. v. 30.07.2020, Az.: I-2 U 31/19, GRUR-RS 2020, 45854 Rn. 57 - Hebeschlinge; Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 15. Aufl., Abschn. D Rn. 976).

    Macht der Beklagte jedoch nachvollziehbar geltend oder liegt es sonst auf der Hand, dass der ursprünglich gegebene Besitz nachträglich entfallen und ein Besitz oder Eigentum des Beklagten im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung nicht mehr gegeben ist, scheidet eine Verurteilung zur Vernichtung aus (OLG Düsseldorf, Urt. v. 09.05.2019, Az.: I-2 U 66/18, BeckRS 2019, 10841 Rn. 114; Urt. v. 30.07.2020, Az.: I-2 U 31/19, GRUR-RS 2020, 45854 Rn. 57 - Hebeschlinge; Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 15. Aufl., Abschn. D Rn. 977).

    Etwas anderes gilt in diesem Fall nur dann, wenn die Klägerin konkrete Tatsachen dartut, um den Beklagtenvortrag zu erschüttern (OLG Düsseldorf, Urt. v. 30.07.2020, Az.: I-2 U 31/19, GRUR-RS 2020, 45854 Rn. 57 - Hebeschlinge).

  • OLG Düsseldorf, 18.03.2021 - 2 U 18/19

    Ansprüche wegen Verletzung des deutschen Teils eines europäischen Patents

    Selbst wenn die angegriffene Ausführungsform - wie von den Beklagten behauptet und zu ihren Gunsten unterstellt - seit nunmehr etwa 1 ½ Jahren nicht mehr vertrieben wird, stellt dies allenfalls dann einen Grund für eine Beschränkung des Rückrufanspruchs unter Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten dar, wenn sicher ausgeschlossen werden kann, dass sich noch Exemplare dieser Ausgestaltung in den Vertriebswegen befinden (vgl. hierzu: OLG Düsseldorf, Urt. 02.12.2019, Az.: I-2 U 11/18; Urt. v. 30.07.2020, Az.: I-2 U 31/19).
  • OLG Düsseldorf, 25.08.2022 - 2 U 31/18
    Genauer gesagt darf allein der Umstand, dass im Patentanspruch durch ein Bezugszeichen auf bestimmte Ausführungsbeispiele Bezug genommen wird, nicht dazu führen, dass nur die in den Ausführungsbeispielen gezeigte Umsetzung des Merkmals für patentgemäß erachtet wird (OLG Düsseldorf, Urt. v. 14.08.2014, Az.: I-15 U 16/14, Rz. 71; Urt. v. 30.07.2020, Az.: I-2 U 31/19, GRUR-RS 2020, 45854, Rz. 45 - Hebeschlinge).
  • LG Düsseldorf, 15.07.2021 - 4b O 43/20

    Präzisionseinheit

    Daran fehlt es, wenn die konkrete, nicht bloß theoretische Möglichkeit besteht, dass durch nachträgliche Manipulation wieder der schutzrechtsverletzende Zustand hergestellt und das Objekt alsdann in den Verkehr gebracht oder weiter verwendet wird (OLG Düsseldorf, Urt. v. 19.07.2018, I-15 U 43/15, GRUR-RS 2018, 22632; Urt. v. 18.07.X, I-15 U 46/18, Rn. 110 - zitiert nach juris; Urt. v. 05.11.2020, I-2 U 63/19; zum Vernichtungsanspruch: OLG Düsseldorf, InstGE 7, 139 - Thermocycler; Urt. v. 03.05.2018, I-2 U 47/17; Urt. v. 30.07.2020, I-2 U 31/19).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 04.12.2019 - 2 U 31/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,47558
OLG Köln, 04.12.2019 - 2 U 31/19 (https://dejure.org/2019,47558)
OLG Köln, Entscheidung vom 04.12.2019 - 2 U 31/19 (https://dejure.org/2019,47558)
OLG Köln, Entscheidung vom 04. Dezember 2019 - 2 U 31/19 (https://dejure.org/2019,47558)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de
  • rechtsportal.de

    ZPO § 522 Abs. 2
    Unterlassungsanspruch gegen einen Anleger in einem Frachtcontaineranlagemodell

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Unterlassungsanspruch des Insolvenzverwalters einer Anlagegesellschaft bei Störung des Einzugs von zur Sicherheit abgetretenen Forderungen durch einen Anleger

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2020, 724
  • NZI 2020, 272
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Bonn, 22.07.2019 - 1 O 35/19
    Auszug aus OLG Köln, 04.12.2019 - 2 U 31/19
    Die Berufung des Beklagten gegen das am 22.07.2019 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 1. Zivilkammer des Landgerichts Bonn - 1 O 35/19 - wird zurückgewiesen.
  • BGH, 02.03.2009 - II ZR 264/07

    Bedeutung der Feststellung des Jahresabschlusses bei der GmbH

    Auszug aus OLG Köln, 04.12.2019 - 2 U 31/19
    Die von ihm zitierte Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Urt. v. 02.03.2009, II ZR 264/07) ist entgegen seiner Auffassung nicht einschlägig.
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Rechtsprechung
   OLG Braunschweig, 16.10.2019 - 2 U 31/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,58486
OLG Braunschweig, 16.10.2019 - 2 U 31/19 (https://dejure.org/2019,58486)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 16.10.2019 - 2 U 31/19 (https://dejure.org/2019,58486)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 16. Oktober 2019 - 2 U 31/19 (https://dejure.org/2019,58486)
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Verfahrensgang

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   OLG Frankfurt, 30.08.2019 - 2 U 31/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,61409
OLG Frankfurt, 30.08.2019 - 2 U 31/19 (https://dejure.org/2019,61409)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30.08.2019 - 2 U 31/19 (https://dejure.org/2019,61409)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30. August 2019 - 2 U 31/19 (https://dejure.org/2019,61409)
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Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   BSG, 17.05.2019 - B 2 U 31/19 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,17442
BSG, 17.05.2019 - B 2 U 31/19 B (https://dejure.org/2019,17442)
BSG, Entscheidung vom 17.05.2019 - B 2 U 31/19 B (https://dejure.org/2019,17442)
BSG, Entscheidung vom 17. Mai 2019 - B 2 U 31/19 B (https://dejure.org/2019,17442)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   LSG Hamburg, 19.04.2023 - L 2 U 31/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,11901
LSG Hamburg, 19.04.2023 - L 2 U 31/19 (https://dejure.org/2023,11901)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 19.04.2023 - L 2 U 31/19 (https://dejure.org/2023,11901)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 19. April 2023 - L 2 U 31/19 (https://dejure.org/2023,11901)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Hamburg

    § 9 SGB 7, Nr 4301 BKV, Nr 4302 BKV
    Voraussetzungen der Anerkennung einer Berufskrankheit nach Nr. 4301 bzw. Nr. 4302 der Anlage 1 der BKV

  • rechtsportal.de

    SGB VII § 9 Abs. 3 ; BKVO Nr. 4301 ; BKVO Nr. 4302
    Keine Anerkennung der Berufskrankheiten nach den Nr. 4301 - durch allergisierende Stoffe verursachte obstruktive Atemwegserkrankungen (einschließlich Rhinopathie) - und 4302 - durch chemisch-irritativ oder toxisch wirkende Stoffe verursachte obstruktive ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Düsseldorf, 26.11.2020 - 2 U 32/19

    Abweisung der Klage wegen Verletzung eines Patents für ein Verfahren zum Kühlen

    Auszug aus LSG Hamburg, 19.04.2023 - L 2 U 31/19
    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitverhältnisses wird auf die Prozessakte, die Akten L 2 U 32/19, L 2 U 19/21, die Verwaltungsakten der Beklagten sowie die Sitzungsniederschrift vom 19. April 2023 ergänzend Bezug genommen.
  • BSG, 23.04.2015 - B 2 U 10/14 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Bindungswirkung gegenüber Revisionsgericht:

    Auszug aus LSG Hamburg, 19.04.2023 - L 2 U 31/19
    Nach ständiger Rechtsprechung des BSG ist für die Feststellung einer Listen-BK erforderlich, dass die Verrichtung einer grundsätzlich versicherten Tätigkeit (sachlicher Zusammenhang) zu Einwirkungen von Belastungen, Schadstoffen oder Ähnlichem auf den Körper geführt hat (Einwirkungskausalität) sowie dass eine Krankheit vorliegt (BSG, Urteil vom 23. April 2015 - B 2 U 10/14 R, BSGE 118, 255).
  • BSG, 15.12.2016 - B 9 V 3/15 R

    Soziales Entschädigungsrecht - Gewaltopfer - tätlicher Angriff -

    Auszug aus LSG Hamburg, 19.04.2023 - L 2 U 31/19
    Ein Vollbeweis fordert die an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit, d. h. dass alle Umstände des Falles nach vernünftiger Abwägung des Gesamtergebnisses des Verfahrens und nach der allgemeinen Lebenserfahrung geeignet sind, die volle richterliche Überzeugung zu begründen (BSG, Urteil vom 15. Dezember 2016 - B 9 V 3/15 R, BSGE 122, 218).
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