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   OLG Köln, 04.12.2013 - 2 U 36/13   

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OLG Köln, 04.12.2013 - 2 U 36/13 (https://dejure.org/2013,62824)
OLG Köln, Entscheidung vom 04.12.2013 - 2 U 36/13 (https://dejure.org/2013,62824)
OLG Köln, Entscheidung vom 04. Dezember 2013 - 2 U 36/13 (https://dejure.org/2013,62824)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an den Nachweis der Kenntnis des Zahlungsempfängers von dem Gläubigerbenachteiligungsvorsatz des Schuldners

  • rechtsportal.de

    InsO § 133 Abs. 1
    Anforderungen an den Nachweis der Kenntnis des Zahlungsempfängers von dem Gläubigerbenachteiligungsvorsatz des Schuldners

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 13.08.2009 - IX ZR 159/06

    Zur Anfechtung wegen vorsätzlicher Gläubigerbenachteiligung

    Auszug aus OLG Köln, 04.12.2013 - 2 U 36/13
    Dies entspreche im Ergebnis der Aussage des Bundesgerichtshofs in der Entscheidung NZI 2009, 768.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine Kenntnis des Gläubigers von drohender Zahlungsunfähigkeit des Schuldners und von einer Gläubigerbenachteiligung im Sinne von § 133 Abs. 1 S.2 InsO in der Regel anzunehmen, wenn die Verbindlichkeiten des Schuldners bei dem späteren Anfechtungsgegner über einen längeren Zeitraum hinweg ständig in beträchtlichem Umfang nicht ausgeglichen werden und diesem den Umständen nach bewusst ist, dass es noch weitere Gläubiger mit ungedeckten Ansprüchen gibt (BGH NZI 2009, 768 ff., Rn. 10, juris; BGH, Urt. v. 24. Mai 2007, aaO Rn. 24 m.w.N.).

    So war in dem vom Kläger zitierten am 13.08.2009 entschiedenen Fall des BGH (NZI 2009, 768) Anfechtungsgegnerin eine Berufungsgenossenschaft, die in laufender Geschäftsbeziehung zur Schuldnerin stand, deren Verbindlichkeiten stetig anwuchsen, weil die Schuldnerin Rechnungen und festgesetzte Vorschüsse verspätet sowie unvollständig zahlte und zusätzlich aus Vorjahren noch Säumniszuschläge offen standen.

    Zudem weicht der nicht von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ab, insbesondere nicht von der Entscheidungen BGH NZI 2009, 768 f., WM 2010, 851 ff. sowie BGH WM 2013, 174 f. Auch ist vorliegend die Durchführung einer mündlichen Verhandlung nicht erforderlich.

  • BGH, 18.03.2010 - IX ZR 57/09

    Insolvenzanfechtung: Nachträgliche Bestellung einer Sicherung für eine Forderung

    Auszug aus OLG Köln, 04.12.2013 - 2 U 36/13
    Es kommt folglich gar nicht mehr darauf an, ob die Beklagte deshalb Kenntnis von einer etwaigen Gläubigerbenachteiligung hatte, weil bei einem unternehmerisch tätigen Schuldner, so wie hier, davon ausgegangen werden muss, dass der Schuldner weitere Verbindlichkeiten bei anderen Gläubigern hat (BGH NZI 2010, 439 ff. m.w.N.).

    Zudem weicht der nicht von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ab, insbesondere nicht von der Entscheidungen BGH NZI 2009, 768 f., WM 2010, 851 ff. sowie BGH WM 2013, 174 f. Auch ist vorliegend die Durchführung einer mündlichen Verhandlung nicht erforderlich.

  • BGH, 06.12.2012 - IX ZR 3/12

    Insolvenzanfechtung: Beweislast des Gläubigers/Anfechtungsgegners für den

    Auszug aus OLG Köln, 04.12.2013 - 2 U 36/13
    Dies entspricht entgegen der unzutreffenden Auffassung des Klägers auch der ständigen Rechtsprechung des BGH, der den Abschluss von Ratenzahlungsvereinbarungen allein für die Feststellung einer Zahlungsunfähigkeit oder Zahlungseinstellung nicht ausreichen lässt (vgl. nur BGH, Urteil v. 30.06.2011 - IX ZR 134/10, ZInsO 2011, 1410-1412, oder BGH, Urteil v. 06.12.2012 - IX ZR 3/12, NZI 2013, 140-145).

    Zudem weicht der nicht von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ab, insbesondere nicht von der Entscheidungen BGH NZI 2009, 768 f., WM 2010, 851 ff. sowie BGH WM 2013, 174 f. Auch ist vorliegend die Durchführung einer mündlichen Verhandlung nicht erforderlich.

  • BGH, 07.11.2013 - IX ZR 49/13

    Insolvenzanfechtung: Kenntnis des Sozialversicherungsträgers von

    Auszug aus OLG Köln, 04.12.2013 - 2 U 36/13
    Zur Klarstellung weist der Senat den Kläger allerdings darauf hin, dass es für die Frage, ob der Anfechtungsgegner Kenntnis von einer etwaigen (drohenden) Zahlungsunfähigkeit hatte, entsprechend den Ausführungen des Senats in seinem Hinweisbeschluss vom 02.10.2013 sehr wohl darauf ankommen kann, ob er - konkrete - Kenntnis von weiteren Gläubigern hatte, deren Forderungen nicht pünktlich beglichen wurden (vgl. nur BGH, Urteil v. 07.11.2013 - IX ZR 49/13, Rn. 15 am Ende, juris).

    So hat der Bundesgerichtshofs in einer aktuellen Entscheidung (Urteil vom 07.11.2013, IX ZR 49/13) darauf hingewiesen, dass ein Anfechtungsgegner allein aus verspäteten Zahlungen von drei bis vier Wochen über einen Zeitraum von zehn Monaten noch nicht von einer Gläubigerbenachteiligungsabsicht ausgehen muss.

  • BGH, 30.06.2011 - IX ZR 134/10

    Insolvenzanfechtung: Zahlungseinstellung des Schuldners

    Auszug aus OLG Köln, 04.12.2013 - 2 U 36/13
    Dies entspricht entgegen der unzutreffenden Auffassung des Klägers auch der ständigen Rechtsprechung des BGH, der den Abschluss von Ratenzahlungsvereinbarungen allein für die Feststellung einer Zahlungsunfähigkeit oder Zahlungseinstellung nicht ausreichen lässt (vgl. nur BGH, Urteil v. 30.06.2011 - IX ZR 134/10, ZInsO 2011, 1410-1412, oder BGH, Urteil v. 06.12.2012 - IX ZR 3/12, NZI 2013, 140-145).

    Letztlich hat der BGH auch in der vom Kläger zitierten Entscheidung vom 30.06.2011 Feststellungen zu der Frage getroffen, ob eine Verbindlichkeit "einen maßgeblichen Betrag" ausmachte (BGH, IX ZR 134/10, NZI 2011, 589, 590, Rn. 15, juris).

  • LG Mannheim, 21.06.2013 - 8 O 334/12
    Auszug aus OLG Köln, 04.12.2013 - 2 U 36/13
    Der Abschluss der Ratenzahlungsvereinbarung stellt daher für sich allein kein Indiz für die Zahlungseinstellung der Schuldnerin dar (zuletzt auch LG Mannheim, Urteil v. 21.06.2013 - 8 O 334/12, ZInsO 2013, 1912).

    Dementsprechend entspricht es ständiger Rechtsprechung, dass allein der Abschluss einer Ratenzahlungsvereinbarung nicht auf eine Zahlungseinstellung oder Zahlungsunfähigkeit der Schuldnerin hindeutet (zuletzt: Landgericht Mannheim ZInsO 2013, 1912; OLG Koblenz ZInsO 2013, 937-939).

  • LG Köln, 10.04.2013 - 7 O 332/12

    Rückgewähranspruch des Insolvenzverwalters bzgl. Zahlungen der Schuldners im Wege

    Auszug aus OLG Köln, 04.12.2013 - 2 U 36/13
    Die Berufung des Klägers gegen das am 10.04.2013 verkündete Urteil des Einzelrichters der 7. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 7 O 332/12 - wird zurückgewiesen.

    Der Kläger beantragt, die Beklagte unter Aufhebung des Urteils des Landgerichts Köln vom 10.04.2013, 7 O 332/12, zu verurteilen, an ihn 23.693,47 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der EZB seit dem 14.08.2009 zu zahlen.

  • BGH, 10.01.2013 - IX ZR 13/12

    "Göttinger Gruppe"

    Auszug aus OLG Köln, 04.12.2013 - 2 U 36/13
    So hat der BGH in seiner Entscheidung vom 10.01.2013 sehr wohl Feststellungen zu der Frage getroffen, ob es sich bei den fälligen Verbindlichkeiten um geringfügige Liquiditätslücken gehandelt hat oder nicht (BGH, IX ZR 13/12, WM 2013, 180, 181 - "Göttinger Gruppe", Rn. 16 am Ende, juris).
  • OLG Koblenz, 08.02.2013 - 3 U 740/12

    Insolvenzanfechtung: Anforderungen an Darlegung einer

    Auszug aus OLG Köln, 04.12.2013 - 2 U 36/13
    Dementsprechend entspricht es ständiger Rechtsprechung, dass allein der Abschluss einer Ratenzahlungsvereinbarung nicht auf eine Zahlungseinstellung oder Zahlungsunfähigkeit der Schuldnerin hindeutet (zuletzt: Landgericht Mannheim ZInsO 2013, 1912; OLG Koblenz ZInsO 2013, 937-939).
  • BGH, 29.03.2012 - IX ZR 40/10

    Insolvenzanfechtung: Anforderungen an die Feststellung der Zahlungseinstellung

    Auszug aus OLG Köln, 04.12.2013 - 2 U 36/13
    In einer weiteren vom Kläger herangezogene Entscheidung vom 29.03.2013 hat der Bundesgerichtshofs darauf abgestellt, ob ein "erheblicher Teil" der fälligen Verbindlichkeiten nicht gezahlt worden ist (BGH, IX ZR 40/10, WM 2012, 998, 999, Rn. 10, 11, juris).
  • BGH, 01.07.2010 - IX ZR 70/08

    Insolvenzanfechtung: Kenntnis des Anfechtungsgegners von einer drohenden

  • BGH, 20.12.2007 - IX ZR 93/06

    Prüfung der Zahlungsunfähigkeit - Keine Berücksichtigung der von einem

  • BGH, 13.04.2006 - IX ZB 118/04

    Anforderungen an die Sachverhaltsermittlung durch das Insolvenzgericht

  • BGH, 19.07.2007 - IX ZB 36/07

    Begriff der Zahlungsunfähigkeit; Fälligkeit von Forderungen

  • BGH, 08.10.2009 - IX ZR 173/07

    Zahlungsunfähigkeit des Schuldners

  • OLG Köln, 22.07.2015 - 2 U 126/14

    Anforderungen an den Nachweis der Kenntnis des Gläubigers von einer drohenden

    Vielmehr hat der Bundesgerichtshof zu einem Beschluss des Senats vom 04.12.2013 (2 U 36/13) ausgeführt (ZInsO 2015, 898):.
  • OLG Jena, 22.06.2016 - 7 U 843/15

    Insolvenzanfechtung; Zahlungseinstellung; Zahlungsunfähigkeit; Gesamtüberblick;

    Nicht zu verlangen ist ein Gesamtüberblick, wenn es - wie hier - um das Zahlungsverhalten geht, von dem auf eine Zahlungseinstellung und von dort auf eine Zahlungsunfähigkeit zu schließen ist (BGH ZIP 2009, 1966 ff., Tz. 10; OLG Köln, Beschluss vom 04.12.2013, 2 U 36/13, Tz. 29; OLG München, Urteil vom 17.12.2013, 5 U 2068/13, Tz. 21; Schäfer a.a.O.).
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Rechtsprechung
   LSG Bayern, 18.02.2013 - L 2 U 36/13 B   

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https://dejure.org/2013,4007
LSG Bayern, 18.02.2013 - L 2 U 36/13 B (https://dejure.org/2013,4007)
LSG Bayern, Entscheidung vom 18.02.2013 - L 2 U 36/13 B (https://dejure.org/2013,4007)
LSG Bayern, Entscheidung vom 18. Februar 2013 - L 2 U 36/13 B (https://dejure.org/2013,4007)
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Volltextveröffentlichungen (6)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 08.05.2012 - B 2 U 136/12 B
    Auszug aus LSG Bayern, 18.02.2013 - L 2 U 36/13
    Zur Begründung der hiergegen eingelegten Beschwerde (Az.: L 2 U 136/12 B) hat der Bf. vorgebracht, dass die Ausführungen des Dr. K. auch für das Sozialgericht entscheidungserheblich gewesen seien.
  • LSG Baden-Württemberg, 08.05.2013 - L 6 U 1457/13

    Sozialgerichtliches Verfahren - Kostenübernahme eines gem § 109 SGG eingeholten

    Wird - wie vorliegend - die Übernahme der Gutachterkosten auf die Staatskasse abgelehnt, ist die ablehnende Entscheidung im Beschwerdeverfahren jedoch voll, und nicht nur auf etwaige Ermessensfehler überprüfbar (Senatsbeschluss vom 24.10.2008 - L 6 SB 4170/08 KO-B; Keller, a.a.O., § 109 Rdnr. 22; Roller in Lüdtke, SGG, 4. Auflage 2012, § 109 Rdnr. 34 m. w. N.; a. A. Bayer. LSG, Beschluss vom 18.02.2013 - L 2 U 36/13 B - zit. n. juris).
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Rechtsprechung
   BSG, 26.03.2013 - B 2 U 36/13 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,43655
BSG, 26.03.2013 - B 2 U 36/13 B (https://dejure.org/2013,43655)
BSG, Entscheidung vom 26.03.2013 - B 2 U 36/13 B (https://dejure.org/2013,43655)
BSG, Entscheidung vom 26. März 2013 - B 2 U 36/13 B (https://dejure.org/2013,43655)
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Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

  • SG Mainz - S 11 U 244/09
  • LSG Rheinland-Pfalz - L 4 U 134/12
  • BSG, 26.03.2013 - B 2 U 36/13 B
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 08.12.2010 - 1 BvR 1382/10

    Reichweite der Begründungserleichterungen für letztinstanzliche, unanfechtbare

    Auszug aus BSG, 26.03.2013 - B 2 U 36/13 B
    Von einer weiteren Begründung wird abgesehen, da diese nicht dazu geeignet ist, zur Klärung der Voraussetzungen der Revisionszulassung beizutragen (§ 160a Abs. 4 Satz 2 SGG; BVerfG Beschluss vom 8.12.2010 - 1 BvR 1382/10 - NJW 2011, 1497).
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