Weitere Entscheidungen unten: OLG Düsseldorf, 19.12.2019 | BSG, 26.03.2019

Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 30.07.2021 - 2 U 41/19   

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OLG Naumburg, 30.07.2021 - 2 U 41/19 (https://dejure.org/2021,50995)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 30.07.2021 - 2 U 41/19 (https://dejure.org/2021,50995)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 30. Juli 2021 - 2 U 41/19 (https://dejure.org/2021,50995)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 5 Abs 1 VOB/B, § 11 Abs 1 VOB/B, § 11 Abs 2 VOB/B, § 13 Abs 1 S 2 VOB/B 2012, § 133 BGB
    Generalunternehmervertrag über die Errichtung eines Parkhauses: Mangelhafte Bauausführung bei der Verwendung von Setzbolzen für die Befestigung von Trapezblechen des Daches; merkantiler Minderwert bei Vertrauensverlust in den maßgeblichen Verkehrskreisen in die ...

  • IWW

    (2012) § 13 Abs. 1 S. 2 VOB/B
    VOB/B

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Sind in einem Generalunternehmervertrag zur Errichtung eines Parkhauses bezüglich der Trapezbleche des Daches weder ein konkretes Schutzsystem der Stahlbleche noch eine konkrete Befestigungsart geregelt und enthalten nachfolgende Ausführungspläne hierzu zwar die ...

  • rechtsportal.de

    Restwerklohn für die Errichtung eines Parkhauses Voraussetzungen für eine Ausführungsfreiheit des Auftragnehmers Bestimmung der anerkannten Regeln der Technik Merkantiler Minderwert einer baulichen Anlage Wegfall einer Vertragsstrafe für die Überschreitung einer ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mangelhaftes Dach wird neu errichtet: Kein merkantiler Minderwert!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (3)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Nach einer Kompletterneuerung verbleibt kein merkantiler Minderwert! (IBR 2022, 127)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Leistung funktional beschreiben: Auftragnehmer bestimmt die Ausführungsart! (IBR 2022, 124)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Fertigstellungsfrist verschoben: Was passiert mit der Vertragsstrafe? (IBR 2022, 118)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 14.05.1998 - VII ZR 184/97

    Auslegung eines Werkvertrages; Mängel des Luftschallschutzes

    Auszug aus OLG Naumburg, 30.07.2021 - 2 U 41/19
    bb) Neben dem Regelungsgehalt der EU-weiten Zulassung des jeweiligen Bauproduktes werden die allgemein anerkannten Regeln der Technik auch durch andere veröffentlichte oder ungeschriebene Regeln konkretisiert (vgl. nur BGH, Urteil v. 21.11.2013, VII ZR 275/12, BauR 2014, 547, in juris Tz. 14; umfassend: BGH, Urteil v. 14.05.1998, VII ZR 184/97, BGHZ 139, 16, in juris Tz. 11, 13 ff.; vgl. auch Retzlaff in: Palandt, BGB, 80. Aufl. 2021, § 633 Rn. 6 mit Verweis auf Weidenkaff, ebenda, § 434 Rn. 29, 31 ff. m.w.N.).
  • BGH, 21.11.2013 - VII ZR 275/12

    Bauträgervertrag über die Errichtung einer Eigentumswohnanlage: Baumangel bei

    Auszug aus OLG Naumburg, 30.07.2021 - 2 U 41/19
    bb) Neben dem Regelungsgehalt der EU-weiten Zulassung des jeweiligen Bauproduktes werden die allgemein anerkannten Regeln der Technik auch durch andere veröffentlichte oder ungeschriebene Regeln konkretisiert (vgl. nur BGH, Urteil v. 21.11.2013, VII ZR 275/12, BauR 2014, 547, in juris Tz. 14; umfassend: BGH, Urteil v. 14.05.1998, VII ZR 184/97, BGHZ 139, 16, in juris Tz. 11, 13 ff.; vgl. auch Retzlaff in: Palandt, BGB, 80. Aufl. 2021, § 633 Rn. 6 mit Verweis auf Weidenkaff, ebenda, § 434 Rn. 29, 31 ff. m.w.N.).
  • BGH, 14.01.1971 - VII ZR 3/69

    Rechtsfolgen der Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts

    Auszug aus OLG Naumburg, 30.07.2021 - 2 U 41/19
    Ein merkantiler Minderwert einer baulichen Anlage i.S. einer Schadensposition, wie sie die Beklagte geltend gemacht hat, liegt vor, wenn trotz vollständiger und ordnungsgemäßer Instandsetzung eine geringere Verwertbarkeit verbleibt, weil die maßgeblichen Verkehrskreise ein im Vergleich zur vertragsgemäßen Ausführung geringeres Vertrauen in die Qualität des Gebäudes haben (vgl. BGH, Urteil v. 14.01.1971, VII ZR 3/69, BGHZ 55, 198, in juris Tz. 91, 97; BGH, Urteil v. 06.12.2012, VII ZR 84/10, NJW 2013, 525, in juris Tz. 19 m.w.N.).
  • BGH, 11.07.1991 - VII ZR 301/90

    Umfang des "kleinen" Schadensersatzes

    Auszug aus OLG Naumburg, 30.07.2021 - 2 U 41/19
    Davon ist beispielsweise auszugehen, wenn Zweifel verbleiben, ob eine ursprünglich unterdimensioniert geplante Fußbodenheizungsanlage, welche nachträglich durch zusätzliche Wandheizkörpern ergänzt wurde, auch ohne bauliche Änderungen an einem in offener Bauweise errichteten Wohngebäude zu einer mangelfreien und funktionstüchtigen Heizsituation geführt hat (vgl. BGH, Urteil v. 11.07.1991, VII ZR 301/90, BauR 1991, 744).
  • BGH, 06.12.2012 - VII ZR 84/10

    Architektenhaftung: Schätzung eines merkantilen Minderwerts eines Gebäudes nach

    Auszug aus OLG Naumburg, 30.07.2021 - 2 U 41/19
    Ein merkantiler Minderwert einer baulichen Anlage i.S. einer Schadensposition, wie sie die Beklagte geltend gemacht hat, liegt vor, wenn trotz vollständiger und ordnungsgemäßer Instandsetzung eine geringere Verwertbarkeit verbleibt, weil die maßgeblichen Verkehrskreise ein im Vergleich zur vertragsgemäßen Ausführung geringeres Vertrauen in die Qualität des Gebäudes haben (vgl. BGH, Urteil v. 14.01.1971, VII ZR 3/69, BGHZ 55, 198, in juris Tz. 91, 97; BGH, Urteil v. 06.12.2012, VII ZR 84/10, NJW 2013, 525, in juris Tz. 19 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 19.12.2019 - I-2 U 41/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,51433
OLG Düsseldorf, 19.12.2019 - I-2 U 41/19 (https://dejure.org/2019,51433)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19.12.2019 - I-2 U 41/19 (https://dejure.org/2019,51433)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19. Dezember 2019 - I-2 U 41/19 (https://dejure.org/2019,51433)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2020, 414
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • LG Düsseldorf, 28.07.2011 - 4a O 288/10

    Fenster- oder Türflügel

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.12.2019 - 2 U 41/19
    Diese Prüfung erfolgt ebenfalls von Amts wegen, so dass hier nicht die Möglichkeit eines Anerkenntnisses besteht (LG Düsseldorf, Urt. v. 28.07.2011 - 4a O 288/10, Düsseldorfer Entscheidungen Nr. 178; Zöller/Greger, a.a.O., Vor § 578 Rn. 21; BeckOK ZPO/Fleck, a.a.O., § 578 Rn. 25).

    Gelangt das Gericht - wie hier - zu der Überzeugung, dass die Wiederaufnahmeklage begründet ist, schließt sich in einem dritten Abschnitt die Neuverhandlung des alten Rechtsstreits (§ 590 ZPO) an (vgl. hierzu LG Düsseldorf, Urt. v. 28.07.2011 - 4a O 288/10; Zöller/Greger, a.a.O., Vor § 578 Rn. 21 - 23).

    Infolge der Einheit der mündlichen Verhandlung des dritten Verfahrensabschnitts mit der mündlichen Verhandlung des Vorprozesses wird über den Streitstoff nunmehr so verhandelt, wie wenn noch keine Vorentscheidung ergangen wäre (LG Düsseldorf, Urt. v. 28.07.2011 - 4a O 288/10; Zöller/Greger, a.a.O., § 590 Rn. 9).

    Da mit dem Eintritt in die neue Verhandlung zur Hauptsache das Verfahren in die alte Prozesslage zurückversetzt wird, sind die dafür geltenden Verfahrensvorschriften anzuwenden (LG Düsseldorf, Urt. v. 28.07.2011 - 4a O 288/10; Zöller/Greger, ZPO, a.a.O., § 590 Rn. 8 u. 14).

    Sie kann jedoch als Verletzungsklägerin auf die geltend gemachten Klageansprüche verzichten (vgl. LG Düsseldorf, Urt. v. 28.07.2011 - 4a O 288/10).

    Denn diese Vorschrift ist in Restitutionssachen mangels einer Anerkenntnismöglichkeit nicht anwendbar (vgl. LG Düsseldorf, Urt. v. 28.07.2011 - 4a O 288/10; Kühnen, a.a.O., Kap. G Rn. 324; Cepl/Voß/Rütting, a.a.O., § 93 Rn. 4).

    Vielmehr ist zu berücksichtigen, dass das ursprüngliche Verletzungsverfahren durch die Restitutionsbeklagte als Verletzungsklägerin des Vorprozesses eingeleitet wurde, wobei gerade dieses Verfahren im Restitutionsverfahren seine Fortsetzung findet (vgl. LG Düsseldorf, Urt. v. 28.07.2011 - 4a O 288/10).

  • LG Düsseldorf, 10.10.2013 - 4c O 11/12

    Messsensor mit Vorspannvorrichtung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.12.2019 - 2 U 41/19
    Das am 10. Oktober 2013 verkündete Urteil der 4c Zivilkammer desLandgerichts Düsseldorf (Az.: 4c O 11/12) und das am 7. April 2016verkündete Urteil des 2. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf(Az.: I-2 U 79/13) werden aufgehoben.

    Die Kosten des Rechtsstreits und die Kosten des vorausgegangenenVerletzungsverfahrens (LG Düsseldorf, Az.: 4c O 11/12; OLG Düsseldorf, Az.: I-2 U 79/13; BGH, Az.: X ZR 52/16) einschließlich der Kosten der Streithilfe werden der Klägerin (= Restitutionsbeklagte) auferlegt.

    Mit Urteil vom 10.10.2013 (Az.: 4c O 11/12) hat das Landgericht die Restitutionsklägerin zu 1. wegen wortsinngemäßer Verletzung des europäischen Patents 1 590 XXA zur Unterlassung, Auskunftserteilung, Rechnungslegung, Vernichtung und Rückruf verurteilt sowie die Verpflichtung der Restitutionsklägerin zu 1. zur Leistung von Schadensersatz festgestellt.

    Im Verhandlungstermin vor dem Senat am 19.12.2019 hat die Klägerin auf die mit der Patentverletzungsklage geltend gemachten und zu ihren Gunsten titulierten Ansprüche auf Unterlassung, Rechnungslegung, Auskunftserteilung, Vernichtung, Rückruf und Schadensersatz wegen Verletzung des deutschen Teils des europäischen Patents EP 1 590 XXA durch Angebot und Vertrieb piezoelektrischer Kraftaufnehmer des Typs CFT XB (Urteil des LG Düsseldorf vom 10.10.2013 (Az.: 4c O 11/12) und dem Urteil des OLG Düsseldorf vom 07.04.2016 (Az.: I-2 U 79/13) sowie auf die in dem erst- und zweitinstanzlichen Verletzungsrechtsstreit (Az.: 4c O 11/12 und I-2 U 79/13) ergangenen Kostenfestsetzungsbeschlüsse verzichtet.

    Die Restitutionsklägerin zu 1. beantragt ferner, 3. der Restitutionsbeklagten die Kosten des Rechtsstreits und die Kosten des vorangegangenen Verletzungsprozesses (LG Düsseldorf, Az.: 4c O 11/12; OLG Düsseldorf, Az.: I-2 U 79/13; BGH, Az.: X ZR 52/16) einschließlich der Kosten der Streithelferin aufzuerlegen.

    Die Restitutionsklägerin zu 2. beantragt zusätzlich zu den Anträgen zu 1. und 2. , 4. der Restitutionsbeklagten die Kosten des Verletzungsprozesses (LG Düsseldorf, Az.: 4c O 11/12; OLG Düsseldorf, Az.: I-2 U 79/13; BGH, Az.: X ZR 52/16)einschließlich der Kosten der Streithelferin aufzuerlegen, 5. die Kosten des Restitutionsverfahrens einschließlich der Kosten der Streithelferin der Restitutionsbeklagten aufzuerlegen.

  • OLG Düsseldorf, 07.04.2016 - 2 U 79/13

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für einen Messsensor mit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.12.2019 - 2 U 41/19
    Das am 10. Oktober 2013 verkündete Urteil der 4c Zivilkammer desLandgerichts Düsseldorf (Az.: 4c O 11/12) und das am 7. April 2016verkündete Urteil des 2. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf(Az.: I-2 U 79/13) werden aufgehoben.

    Die Kosten des Rechtsstreits und die Kosten des vorausgegangenenVerletzungsverfahrens (LG Düsseldorf, Az.: 4c O 11/12; OLG Düsseldorf, Az.: I-2 U 79/13; BGH, Az.: X ZR 52/16) einschließlich der Kosten der Streithilfe werden der Klägerin (= Restitutionsbeklagte) auferlegt.

    Im Verhandlungstermin vor dem Senat am 19.12.2019 hat die Klägerin auf die mit der Patentverletzungsklage geltend gemachten und zu ihren Gunsten titulierten Ansprüche auf Unterlassung, Rechnungslegung, Auskunftserteilung, Vernichtung, Rückruf und Schadensersatz wegen Verletzung des deutschen Teils des europäischen Patents EP 1 590 XXA durch Angebot und Vertrieb piezoelektrischer Kraftaufnehmer des Typs CFT XB (Urteil des LG Düsseldorf vom 10.10.2013 (Az.: 4c O 11/12) und dem Urteil des OLG Düsseldorf vom 07.04.2016 (Az.: I-2 U 79/13) sowie auf die in dem erst- und zweitinstanzlichen Verletzungsrechtsstreit (Az.: 4c O 11/12 und I-2 U 79/13) ergangenen Kostenfestsetzungsbeschlüsse verzichtet.

    Die Restitutionsklägerin zu 1. beantragt ferner, 3. der Restitutionsbeklagten die Kosten des Rechtsstreits und die Kosten des vorangegangenen Verletzungsprozesses (LG Düsseldorf, Az.: 4c O 11/12; OLG Düsseldorf, Az.: I-2 U 79/13; BGH, Az.: X ZR 52/16) einschließlich der Kosten der Streithelferin aufzuerlegen.

    Die Restitutionsklägerin zu 2. beantragt zusätzlich zu den Anträgen zu 1. und 2. , 4. der Restitutionsbeklagten die Kosten des Verletzungsprozesses (LG Düsseldorf, Az.: 4c O 11/12; OLG Düsseldorf, Az.: I-2 U 79/13; BGH, Az.: X ZR 52/16)einschließlich der Kosten der Streithelferin aufzuerlegen, 5. die Kosten des Restitutionsverfahrens einschließlich der Kosten der Streithelferin der Restitutionsbeklagten aufzuerlegen.

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Rechtsprechung
   BSG, 26.03.2019 - B 2 U 41/19 B   

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https://dejure.org/2019,9993
BSG, 26.03.2019 - B 2 U 41/19 B (https://dejure.org/2019,9993)
BSG, Entscheidung vom 26.03.2019 - B 2 U 41/19 B (https://dejure.org/2019,9993)
BSG, Entscheidung vom 26. März 2019 - B 2 U 41/19 B (https://dejure.org/2019,9993)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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