Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 06.12.2012 - I-2 U 46/12   

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https://dejure.org/2012,52201
OLG Düsseldorf, 06.12.2012 - I-2 U 46/12 (https://dejure.org/2012,52201)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06.12.2012 - I-2 U 46/12 (https://dejure.org/2012,52201)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06. Dezember 2012 - I-2 U 46/12 (https://dejure.org/2012,52201)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PatG § 138
    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Verfügung wegen der Verletzung eines Patents betreffend eine Farbzusammensetzung zum Einfärben einer ophtalmischen Membran, da der Rechtsbestand des Verfügungspatents nicht in ausreichendem Maße gesichert ist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (101)Neu Zitiert selbst (15)

  • OLG Düsseldorf, 29.04.2010 - 2 U 126/09

    Verfügungsgrund im Patentverletzungsverfahren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.12.2012 - 2 U 46/12
    2008, 327 - Olanzapin; InstGE 12, 114 = …

    Vielmehr ist es notfalls Sache des Antragstellers, diejenigen Übersetzungsarbeiten zu leisten, die erforderlich sind, um dem Verletzungsgericht die Gewissheit zu verschaffen, dass der unternommene Angriff gegen den Rechtsbestand des Verfügungspatentes aussichtslos ist (Senat, InstGE 12, 114 - Harnkatheterset; Senat, Urteil vom 14.07.2009 - I-2 U 87/08).

    Aus derselben Überlegung heraus geht es zu Lasten des Verfügungsklägers, wenn sich die Erfolgsaussichten deshalb nicht abschließend klären lassen, weil die Technik des Verfügungspatentes komplex und einer verlässlichen Beurteilung durch das Verletzungsgericht nicht zugänglich sind (Senat, InstGE 12, 114 - Harnkatheterset).

    Der Senat verkennt insoweit nicht, dass das Verfügungsschutzrecht grundsätzlich mit einem Einspruch oder einer Nichtigkeitsklage angegriffen werden muss, damit Zweifel am Rechtsbestand des Verfügungspatentes sich in einer Zurückweisung des Verfügungsantrages niederschlagen können (vgl. Senat, InstGE 7, 147 - Kleinleistungsschalter; InstGE 12, 114 - Harnkatheterset).

  • OLG Düsseldorf, 14.07.2009 - 2 U 87/08

    Eilbedürftigkeit einer einstweiligen Verfügung wegen Patentverletzung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.12.2012 - 2 U 46/12
    Vielmehr ist es notfalls Sache des Antragstellers, diejenigen Übersetzungsarbeiten zu leisten, die erforderlich sind, um dem Verletzungsgericht die Gewissheit zu verschaffen, dass der unternommene Angriff gegen den Rechtsbestand des Verfügungspatentes aussichtslos ist (Senat, InstGE 12, 114 - Harnkatheterset; Senat, Urteil vom 14.07.2009 - I-2 U 87/08).

    Da infolge des Eilcharakters eine Aussetzung des Verfügungsverfahrens nicht in Betracht kommt, ist in dieser Situation der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückzuweisen (vgl. Senat, InstGE 7, 147, 148 - Kleinleistungsschalter; Urteil vom 14.07.2009 - I-2 U 87/08).

  • OLG Düsseldorf, 30.09.2010 - 2 U 47/10

    Voraussetzungen einer einstweiligen Verfügung im Patentverletzungsverfahren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.12.2012 - 2 U 46/12
    2011, 193 - Harnkatheter; Senat, Urteil vom 30.09.2010 - I-2 U 47/10, GRUR-RR 2011, 81 = Mitt.

    Sie werden nach Eingang der Berufungsbegründung ihrem Eilcharakter entsprechend in aller Regel kurzfristiger terminiert als Hauptsacheverfahren, so dass auch bei unverzüglicher Einleitung und zügigem Betreiben eines Einspruchs- oder Nichtigkeitsverfahrens nicht selten noch nachträglich Stand der Technik ermittelt wird, für dessen Würdigung dann eine ähnliche kurze Zeitspanne zur Verfügung steht wie zur Vorbereitung der erstinstanzlichen mündlichen Verhandlung (Senat, Urteil vom 30.09.2010 - I-2 U 47/10, GRUR-RR 2011, 81 = Mitt. 2012, 178 - Gleitsattel-Scheibenbremse; Urteil vom 20.01.2011 - I-2 U 55/10, juris; Urteil vom 24.11.2011 - I-2 U 55/10, juris und Mitt. 2012, 413 [LS] - Kreissägeblatt).

  • OLG Düsseldorf, 20.01.2011 - 2 U 55/10

    Erlass einer einstweiligen Verfügung wegen Verletzung eines Patents für eine

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.12.2012 - 2 U 46/12
    2012, 178 - Gleitsattel-Scheibenbremse; Urteil vom 20.01.2011 - I-2 U 92/10, juris und WuW/E DE-R 3215-3234; Urteil vom 20.01.2011 - I-2 U 55/10, juris; Urteil vom 24.11.2011 - I-2 U 55/11, juris und …

    Sie werden nach Eingang der Berufungsbegründung ihrem Eilcharakter entsprechend in aller Regel kurzfristiger terminiert als Hauptsacheverfahren, so dass auch bei unverzüglicher Einleitung und zügigem Betreiben eines Einspruchs- oder Nichtigkeitsverfahrens nicht selten noch nachträglich Stand der Technik ermittelt wird, für dessen Würdigung dann eine ähnliche kurze Zeitspanne zur Verfügung steht wie zur Vorbereitung der erstinstanzlichen mündlichen Verhandlung (Senat, Urteil vom 30.09.2010 - I-2 U 47/10, GRUR-RR 2011, 81 = Mitt. 2012, 178 - Gleitsattel-Scheibenbremse; Urteil vom 20.01.2011 - I-2 U 55/10, juris; Urteil vom 24.11.2011 - I-2 U 55/10, juris und Mitt. 2012, 413 [LS] - Kreissägeblatt).

  • OLG Düsseldorf, 10.11.2011 - 2 U 41/11

    Leflunomid/Teriflunomid II

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.12.2012 - 2 U 46/12
    Aus der regelmäßigen Notwendigkeit einer positiven streitigen Rechtsbestandsentscheidung folgt umgekehrt aber auch, dass, sobald sie vorliegt, grundsätzlich von einem hinreichend gesicherten Bestand des Verfügungspatents auszugehen ist (Senat, Urteil vom 10.11.2011 - I-2 U 41/11).

    Demgegenüber ist es nicht angängig, den Verfügungsantrag trotz erstinstanzlich aufrechterhaltenen Schutzrechts allein deshalb zurückzuweisen, weil das Verletzungsgericht seine eigene Bewertung des technischen Sachverhaltes an die Stelle der ebenso gut vertretbaren Beurteilung durch die zuständige Einspruchs- oder Nichtigkeitsinstanz setzt (Senat, Urteil vom 10.11.2011 - I-2 U 41/11).

  • BGH, 28.09.2011 - X ZR 68/10

    Klimaschrank

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.12.2012 - 2 U 46/12
    Zu diesen Umständen gehört das Interesse des Verletzungsbeklagten, nicht aus einem möglicherweise nicht rechtsbeständigen Patent in Anspruch genommen zu werden, aber auch das Interesse des Verletzungsklägers an einem zeitnahen Abschluss des Verletzungsverfahrens (BGH, GRUR 2012, 93 f. - Klimaschrank; GRUR 2012, 1072 - Verdichtungsvorrichtung).
  • BGH, 17.07.2012 - X ZR 77/11

    Verdichtungsvorrichtung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.12.2012 - 2 U 46/12
    Zu diesen Umständen gehört das Interesse des Verletzungsbeklagten, nicht aus einem möglicherweise nicht rechtsbeständigen Patent in Anspruch genommen zu werden, aber auch das Interesse des Verletzungsklägers an einem zeitnahen Abschluss des Verletzungsverfahrens (BGH, GRUR 2012, 93 f. - Klimaschrank; GRUR 2012, 1072 - Verdichtungsvorrichtung).
  • OLG Düsseldorf, 04.01.2012 - 2 U 105/11

    Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem Urteil bei Einlegung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.12.2012 - 2 U 46/12
    Anders ist aber zu verfahren, wenn die Prüfung des Rechtsbestandes sicher ergibt, dass der - späte - Rechtsbestandsangriff das Patent voraussichtlich zu Fall bringen wird (vgl. a. Senat, Beschluss vom 04.01.2012 - I-2 U 105/11: "wenn die Erfolgsaussicht der Nichtigkeitsklage offenkundig ist").
  • BGH, 19.04.2011 - X ZR 124/10

    Mautberechnung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.12.2012 - 2 U 46/12
    In der Entscheidung "Mautberechnung" (GRUR 2011, 848) hat der Bundesgerichtshof eine Ausnahme für den Fall zugelassen, dass auf ein älteres nationales Recht im Sinne von Art. 139 Abs. 2 EPÜ kein Einspruch gegen ein europäisches Patent, wohl aber eine (nationale) Nichtigkeitsklage gegen den deutschen Teil des europäischen Patents gestützt werden kann, weil hier ein Nichtigkeitsangriff solange nicht statthaft ist wie das europäische Einspruchsverfahren noch nicht beendet ist.
  • OLG Düsseldorf, 29.05.2008 - 2 W 47/07

    Olanzapin

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.12.2012 - 2 U 46/12
    a) Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (InstGE 9, 140 = GRUR-RR 2008, 329 = …
  • OLG Düsseldorf, 24.11.2011 - 2 U 55/11

    Ansprüche wegen der Verletzung eines Patents für ein Kreissägeblatt mit nach

  • OLG Karlsruhe, 08.07.2009 - 6 U 61/09

    Patentverletzungsverfahren: Vorliegen eines Verfügungsgrundes für den Erlass

  • LG München I, 09.09.2010 - 7 O 1428/10

    Arbeitnehmererfinder: Anspruch auf Auskunft und Rechnungslegung; Wegfall des

  • OLG Düsseldorf, 20.01.2011 - 2 U 92/10

    Anforderungen an die Vollziehung einer Unterlassungsverfügung in Urteilsform;

  • OLG Düsseldorf, 08.12.2011 - 2 U 79/11

    Abweisung eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wegen Verletzung

  • OLG Düsseldorf, 22.03.2019 - 2 U 31/16

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents

    Grund, die parallele Rechtsbestandsentscheidung in Zweifel zu ziehen und von einer Verurteilung vorerst abzusehen, besteht nur dann, wenn das Verletzungsgericht die Argumentation der Einspruchs- oder Nichtigkeitsinstanz für nicht vertretbar hält oder wenn der Angriff auf den Rechtsbestand nunmehr auf (z. B. neue) erfolgversprechende Gesichtspunkte gestützt wird, die die bisher mit der Sache befassten Stellen noch nicht berücksichtigt und beschieden haben (OLG Düsseldorf, Urt. vom 06.12.2012, Az.: I - 2 U 46/12, BeckRS 2013, 13744; Kühnen, D1dbuch der Patentverletzung, 11. Aufl., Abschn. E, Rz. 720).
  • OLG Düsseldorf, 11.01.2018 - 15 U 66/17

    Wilkinson darf keine Rasierklingeneinheiten passend für den Nassrasierer

    Ein Sonderfall wird beispielsweise angenommen, wenn der Verfügungsbeklagte oder ein sonstiger kompetenter Wettbewerber sich bereits mit eigenen Einwendungen am Erteilungsverfahren beteiligt hat, so dass die Patenterteilung sachlich der Entscheidung in einem zweiseitigen Einspruchsverfahren gleichsteht, oder wenn ein Rechtsbestandsverfahren deshalb nicht durchgeführt worden ist, weil das Verfügungspatent allgemein als schutzfähig anerkannt wird oder wenn sich die Einwendungen gegen den Rechtsbestand des Verfügungspatentes schon bei der dem vorläufigen Rechtsschutzverfahren eigenen summarischen Prüfung als haltlos erweisen oder wenn ( z. B. mit Rücksicht auf die Marktsituation oder die aus der Schutzrechtsverletzung drohenden Nachteile) außergewöhnliche Umstände gegeben sind, die es für den Verfügungskläger ausnahmsweise unzumutbar machen, den Ausgang des anhängigen Einspruchs- oder Nichtigkeitsverfahrens abzuwarten (OLG Düsseldorf I-2 U 17/17, Urt. v. 14.12.2017; OLG Düsseldorf OLG Düsseldorf BeckRS 2014, 4902; OLG Düsseldorf GRUR-RR 2013, 236 - Flupirtin-Maleat; OLG Düsseldorf BeckRS 2013, 13744; OLG Düsseldorf BeckRS 2011, 08596; OLG Düsseldorf BeckRS 2010, 15862 - Harnkatheter; OLG Düsseldorf GRUR 2008, 1077 - Olanzapin).
  • BGH, 04.09.2018 - X ZR 14/17

    Richten der Wirksamkeit der Überleitung der Rechte an einer Erfindung durch

    (a) Während die Rechtsprechung und das Schrifttum in Deutschland sowie die Beschwerdekammern des Europäischen Patentamtes davon ausgehen, dass das Prioritätsrecht als eigenständiges Vermögensrecht auf Inanspruchnahme der Priorität zu qualifizieren ist, das von dem Anmelder der Erstanmeldung auf einen Dritten als Rechtsnachfolger übertragen werden kann (BPatG, Urteil vom 13. Januar 1981 - 13 W (pat) 36/78, GRUR Int. 1982, 452, 453; OLG Düsseldorf, Urteil vom 6. Dezember 2012 - 2 U 46/12, juris Rn. 44; Benkard/Grabinski, EPÜ, 2. Aufl. (2012), Art. 87 Rn. 3; Busse/Keukenschrijver, PatG, 8. Aufl. (2016), § 40 Rn. 10; Keukenschrijver, Mitt.
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 21.06.2012 - 2 U 46/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,18905
OLG Frankfurt, 21.06.2012 - 2 U 46/12 (https://dejure.org/2012,18905)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21.06.2012 - 2 U 46/12 (https://dejure.org/2012,18905)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21. Juni 2012 - 2 U 46/12 (https://dejure.org/2012,18905)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 249 BGB, § 252 BGB, § 280 BGB, § 281 BGB, § 538 BGB
    Gewerbemietrecht: Schadenersatz für Mietausfall wegen Rückgabe der Mietflächen in nicht vertragsgerechtem Zustand

  • Wolters Kluwer

    Schadensersatz wegen Mietausfalls bei Rückgabe der gewerblichen Mietflächen in nicht vertragsgerechtem Zustand

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Gewerberaummietvertrag - Komplettrenovierung bei Mietende

  • rechtsportal.de

    Gewerbemietrecht - Schadenersatz für Mietausfall wegen Rückgabe der Mietflächen in nicht vertragsgerechtem Zustand

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Renovierungspflicht bei Mietende: Was ist "Komplettrenovierung"?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Überbürdung der Erhaltungspflicht auf den Mieter ist bei Gewerberäumen auch durch AGBs möglich

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Renovierungspflicht bei Mietende: Was ist eine "Komplettrenovierung"? (IMR 2012, 376)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Hanau, 23.01.2012 - 9 O 781/11

    Ersatz des entstandenen Mietausfallschadens wegen nicht durchgeführter

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.06.2012 - 2 U 46/12
    1.) Die Berufungen der Parteien gegen das Urteil des Landgerichts Hanau vom 23.01.2012, Az.: 9 O 781/11, werden zurückgewiesen.

    unter Abänderung des am 23.01.2012 verkündeten und am 27.01.2012 zugestellten Urteils des Landgerichts Hanau, Az. 9 O 781/11, die Beklagte zu verurteilen, an den Kläger weitere 8.423,92 EUR nebst Zinsen hieraus in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz p.a. aus 1.300,10 EUR seit dem 06.01.2011, aus weiteren 1.300,10 EUR seit dem 04.02.2011, aus weiteren 229, 42 EUR seit dem 25.02.2011, aus weiteren 1.300,10 EUR seit dem 04.03.2011, aus weiteren 55, 04 EUR seit dem 10.03.2011, aus weiteren 1.300,10 EUR seit dem 05.04.2011, aus weiteren 2.741,46 EUR seit dem 23.07.2011, aus weiteren 197, 60 EUR seit Rechtshängigkeit zu zahlen.

    die Klage unter teilweiser Abänderung des Urteils des Landgerichts Hanau vom 23.1.2012, Az.: 9 O 781/11 abzuweisen.

  • BGH, 06.04.2005 - XII ZR 158/01

    Formularmäßige Auferlegung der Instandhaltung und Instandsetzung gemeinschaftlich

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.06.2012 - 2 U 46/12
    Eine solche Überbürdung der Erhaltungspflicht auf den Mieter ist bei Gewerberäumen auch durch Allgemeine Geschäftsbedingungen zulässig, soweit sie sich - wie hier der Fall - auf den Mietgebrauch bzw. auf die Risikosphäre des Mieters bezieht (vgl. BGH in NJW-RR 2006, 84; Palandt-Weidenkaff, § 535 Rdnr. 42).
  • OLG Brandenburg, 03.02.2020 - 3 W 125/19

    Rückgabe einer Gewerberaumfläche in nicht vertragsgemäßem Zustand

    Zwar kann im Falle, dass die Rückgabe einer Gewerberaumfläche in nicht vertragsgemäßem Zustand erfolgt, ein Anspruch auf Schadensersatz in Form von Mietausfall für den Zeitraum von Vertragsende bis zur Neuvermietung der Mietsache aus §§ 280, 281, 249, 252 BGB bestehen (vgl. z. Bsp. OLG Frankfurt, Urteil vom 21. Juni 2012 - 2 U 46/12 -, juris).
  • KG, 24.05.2018 - 8 U 112/16

    Formularmäßiger Gewerberaummietvertrag: Unangemessene Benachteiligung des Mieters

    Hierbei ist auch bei einer Vermietung mit Option des Vermieters zur Umsatzsteuer lediglich die Nettomiete zu ersetzen, da es sich bei Schadensersatzleistungen nicht um umsatzsteuerpflichtige Umsätze handelt (BGH, NJW 1987, 1690; BGH ZMR 2008, 867; OLG Frankfurt ZMR 2013, 29; Pietz/Oprée, a.a.O.).
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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 05.02.2013 - 2 U 46/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,9062
OLG Oldenburg, 05.02.2013 - 2 U 46/12 (https://dejure.org/2013,9062)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 05.02.2013 - 2 U 46/12 (https://dejure.org/2013,9062)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 05. Februar 2013 - 2 U 46/12 (https://dejure.org/2013,9062)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Aufwendungsersatzansprüche bei Vorliegen mangelhaft eingebauter Fenster wegen Nichterreichens eines bestimmten Wärmeschutzwerts

  • Wolters Kluwer

    Aufwendungsersatzansprüche bei Vorliegen mangelhaft eingebauter Fenster wegen Nichterreichens eines bestimmten Wärmeschutzwerts

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Kein Abzug "neu für alt" bei verzögertem Austausch von Fenstern mit "Wurmfraß"! (IBR 2013, 413)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Vorgabe von bestimmtem Schallschutzwert: Keine Anordnung nach § 13 Nr. 3 VOB/B! (IBR 2013, 1206)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2013, 2523
  • BauR 2013, 1316
  • BauR 2013, 1459
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 13.07.2000 - I ZR 49/98

    Berücksichtigung neuen Tatsachenvorbringens in der Berufungsinstanz;

    Auszug aus OLG Oldenburg, 05.02.2013 - 2 U 46/12
    Wird im Tatbestand des erstinstanzlichen Urteils ein Tatsachenvortrag der Parteien als unstreitig bezeichnet, so hat das Berufungsgericht grundsätzlich davon auszugehen, dass das entsprechende Vorbringen in erster Instanz nicht bestritten wurde (vgl. BGH, Urteil vom 13.07.2000, I ZR 49/98 juris).
  • BGH, 29.01.2001 - II ZR 331/00

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist rechtsfähig und parteifähig

    Auszug aus OLG Oldenburg, 05.02.2013 - 2 U 46/12
    Es war wegen der Anerkennung der Rechtssubjektivität und dieser nachfolgend der Parteifähigkeit der GbR Außengesellschaft seit der Entscheidung des BGH vom 29.01.2001 (II ZR 331/00) nicht erforderlich, dass sämtliche Gesellschafter den Beweissicherungsantrag stellen.
  • OLG Düsseldorf, 18.01.2010 - 24 U 116/09

    Wirksamkeit namens des Leasinggebers abgegebener Willenserklärungen des

    Auszug aus OLG Oldenburg, 05.02.2013 - 2 U 46/12
    Die Beklagten zu 2) und 4) sind deshalb "wie Gesamtschuldner" zu verurteilen (vgl. Kammergericht 6 U 177/09, Urteil vom 11.01.2011; OLG Düsseldorf I - 24 U 116/09, Beschluss vom 18.01.2010, juris).
  • OLG Karlsruhe, 20.02.2003 - 12 U 211/02

    Deckungsklage gegen die Maschinenversicherung: Grob fahrlässige Herbeiführung

    Auszug aus OLG Oldenburg, 05.02.2013 - 2 U 46/12
    In einem solchen Fall stehe allein der gesetzliche Weg des § 320 ZPO offen (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 20.02.2003, 12 U 211/02; OLG Köln, Urteil vom 03.03.2004, 2 U 118/03).
  • OLG Köln, 03.03.2004 - 2 U 118/03

    Feststellung der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners im Insolvenzverfahren

    Auszug aus OLG Oldenburg, 05.02.2013 - 2 U 46/12
    In einem solchen Fall stehe allein der gesetzliche Weg des § 320 ZPO offen (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 20.02.2003, 12 U 211/02; OLG Köln, Urteil vom 03.03.2004, 2 U 118/03).
  • KG, 11.01.2011 - 6 U 177/09

    Schadensersatz wegen Kranhavarie: Anwendbarkeit von Frachtrecht bei Transport von

    Auszug aus OLG Oldenburg, 05.02.2013 - 2 U 46/12
    Die Beklagten zu 2) und 4) sind deshalb "wie Gesamtschuldner" zu verurteilen (vgl. Kammergericht 6 U 177/09, Urteil vom 11.01.2011; OLG Düsseldorf I - 24 U 116/09, Beschluss vom 18.01.2010, juris).
  • OLG Naumburg, 18.01.2019 - 7 U 46/18

    Energiewirtschaft: Fälligkeit und Verzug bei elektronisch abgerechneten

    Wird im Tatbestand des erstinstanzlichen Urteils Tatsachenvortrag der Parteien als unstreitig bezeichnet, so hat das Berufungsgericht wegen der positiven Beweiskraft des Tatbestandes grundsätzlich davon auszugehen, dass das entsprechende Vorbringen in erster Instanz auch nicht bestritten wurde (vgl. BGH WM 2000, 2170; OLG Oldenburg NJW 2013, 2523; OLG Karlsruhe NJW-RR 2003, 778).

    Unrichtigkeiten des Tatbestandes - sofern sie wie hier die Darstellung in Wahrheit streitigen Vorbringens als unstreitige Tatsache betreffen - sind einer Korrektur über § 529 ZPO vielmehr nicht zugänglich (vgl. OLG München, Urteil vom 23. Mai 2014, 10 U 4493/13 zitiert nach juris; OLG Oldenburg NJW 2013, 2523; OLG Köln BeckRS 2004, 02907; OLG Karlsruhe NJW-RR 2003, 778; OLG Rostock, Urteil vom 20. Oktober 2003, 3 U 6/03 zitiert nach juris; OLG Koblenz BeckRS 2009, 20850; Heßler in Zöller, ZPO, 32. Aufl. Rdn. 2 zu § 529 ZPO; Wulf in BeckOK, ZPO, Stand 15. September 2014, Rdn. 6 zu § 529 ZPO; Ball in Musielak, ZPO, 11. Aufl., Rdn. 6 zu § 529 ZPO).

    Eine etwaige Unrichtigkeit der tatbestandlichen Feststellungen hätte vielmehr nur im Berichtigungsverfahren nach § 320 ZPO behoben werden können (vgl. BGH WM 2000, 2170 zum alten Berufungsrecht; BGHZ 182, 76; BGH BeckRS 2013, 09177; OLG München, Urteil vom 23. Mai 2014, 10 U 4493/13 zitiert nach juris; OLG Oldenburg NJW 2013, 2523; OLG Koblenz BeckRS 2009, 20850; OLG Köln BeckRS 2004, 02907; OLG Karlsruhe NJW-RR 2003, 778; OLG Rostock, Urteil vom 20. Oktober 2003, 3 U 6/03 zitiert nach juris; Heßler in Zöller, ZPO, 32. Aufl. Rdn. 2 zu § 529 ZPO; Wulf in BeckOK, ZPO, Stand 15. September 2014, Rdn. 6 zu § 529 ZPO; Ball in Musielak, ZPO, 11. Aufl., Rdn. 6 zu § 529 ZPO).

    Das Bestreiten in der Berufungsbegründung stellt dementsprechend neues Tatsachenvorbringen der Beklagten dar, welches in der Berufungsinstanz aber nur unter den engen Voraussetzungen der §§ 529 Abs. 1 Nr. 2, 531 Abs. 2 ZPO zuzulassen ist (vgl. BGH WM 2000, 2170 zum alten Recht; OLG Karlsruhe NJW-RR 2003, 778; OLG Rostock, Urteil vom 20. Oktober 2003, 3 U 6/03 zitiert nach juris; OLG Köln BeckRS 2004, 02907; OLG Koblenz BeckRS 2009, 20850; OLG Oldenburg NJW 2013, 2523).

    Bei einem Unterlassen eines möglichen Tatbestandsberichtigungsantrages nach § 320 ZPO wird man vielmehr regelmäßig von Nachlässigkeit der Partei und damit von der Unzulässigkeit des neuen Vortrages ausgehen müssen (vgl. OLG Karlsruhe NJW-RR 2003, 778; OLG Oldenburg NJW 2013, 2523; OLG Köln BeckRS 2004, 02907).

  • OLG Düsseldorf, 22.06.2022 - 15 U 38/21
    Unrichtigkeiten des Tatbestandes - sofern sie die Darstellung in Wahrheit streitigen Vorbringens als unstreitig betreffen - sind der Korrektur über § 529 ZPO nicht zugänglich (BGH, NJW-RR 2012, 622 Rn. 18; NJW 2009, 3787 Rn. 35; NJW-RR 2007, 1434 Rn. 11; NJW-RR 2005, 386; OLG Oldenburg, NJW 2013, 2523, 2525; BeckOK ZPO/Elzer, 44. Ed. Stand: 01.03.2022, § 314 Rn. 29 mwN).

    Auch in einem solchen Fall steht allein der Weg des § 320 ZPO offen (BGH NJW 2017, 2104 Rn. 25; BeckRS 2016, 17206 Rn. 57; NJW 2009, 3787 Rn. 35; OLG Oldenburg, NJW 2013, 2523, 2525; OLG Köln, Urt. v. 03.03.2004 - 2 U 118/03 BeckRS 2004, 02907 Rn. 39 ff.; OLG Karlsruhe, NJW-RR 2003, 891, 892; BeckOK ZPO/Elzer, 44. Ed. Stand: 01.03.2022, § 314 Rn. 29 mwN), den die Beklagte hier nicht beschritten hat.

  • OLG Celle, 31.08.2017 - 13 U 154/15

    Voraussetzungen eines Anspruchs des Bestellers auf Vorschuss zur

    Der Abzug "Neu für Alt" wird umso weniger in Betracht kommen, je mehr die Mängelhaftung durch den Unternehmer hinausgezögert wird und sich der Auftraggeber jahrelang mit einem fehlerhaften Werk begnügen muss (Pastor, a. a. O., 2949; OLG Oldenburg BauR 2013, 1459, 1461 , juris Rn. 48).
  • OLG Oldenburg, 17.01.2017 - 2 U 68/16

    Haftung eines Ingenieurs für Fehler des von ihm beauftragten Tragwerksplaners;

    Solange die verlängerte Nutzungsdauer darauf beruht, dass sich der Auftragnehmer dauerhaft und trotz ständiger Leistungsaufforderungen seiner Einstandspflicht entzieht, muss der Auftraggeber sich ohnehin nicht darauf verweisen lassen, dass er das - fehlerhafte - Werk längere Zeit genutzt habe (vgl. BGH, Urteil vom 15. Juni 1989 - VII ZR 14/88 -, juris Rn. 33; OLG Oldenburg a.a.O. sowie Urteil vom 05. Februar 2013 - 2 U 46/12 -, juris Rn.48; OLG Koblenz, Urteil vom 08. Januar 2009 - 5 U 1597/07 -, juris Rn.44; Palandt - Grüneberg, 76. Auflage, BGB, Vor § 249 Rn.100; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 15. Auflage, Rn.2949).
  • LG Dessau-Roßlau, 22.07.2016 - 2 O 49/14

    VOB-Vertrag: Voraussetzungen einer Verletzung der Pflicht zur Bedenkenanzeige

    Die Vorgabe muss absolute Befolgung erheischen (OLG Schleswig, Urt. v. 05.02.2013 - 2 U 46/12; juris).
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Rechtsprechung
   LSG Bayern, 17.12.2015 - L 2 U 46/12   

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https://dejure.org/2015,50372
LSG Bayern, 17.12.2015 - L 2 U 46/12 (https://dejure.org/2015,50372)
LSG Bayern, Entscheidung vom 17.12.2015 - L 2 U 46/12 (https://dejure.org/2015,50372)
LSG Bayern, Entscheidung vom 17. Dezember 2015 - L 2 U 46/12 (https://dejure.org/2015,50372)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    HIV-Infektion als Berufskrankheit Nr. 3101 BKV; Abstrakte Gefahrenlage; Berufsbedingt erhöhte Ansteckungsgefahr; Dem privaten Lebensbereich zuzuordnende Infektionsrisiken

  • rewis.io

    Zur Frage, ob HIV-Infektion eine Berufskrankheit 3101 der Anlage 1 zur BKVist

  • ra.de
  • rechtsportal.de
  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Anerkennung einer HIV-Infektion als Berufskrankheit in der gesetzlichen Unfallversicherung; Anforderungen an eine besonders erhöhte Infektionsgefahr; Vorliegen einer Entsendung für den Unfallversicherungsschutz im Ausland

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 02.04.2009 - B 2 U 30/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl Nr 3101 -

    Auszug aus LSG Bayern, 17.12.2015 - L 2 U 46/12
    Da für die Anerkennung der BK Nr. 3101 nicht eine schlichte Infektionsgefahr genügt, sondern eine besonders erhöhte Infektionsgefahr vorausgesetzt wird gemäß § 9 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1 SGB VII, kommt es darauf an, welche einzelnen Arbeitshandlungen im Hinblick auf den Übertragungsweg besonders gefährdend sind (vgl. BSG ebenda m. w. N., u. a. auf B 2 U 30/07 R).

    Liegen - anders als hier (vgl. oben die Ausführungen unter 2.) - eine durch die versicherte Tätigkeit bedingte besonders erhöhte Infektionsgefahr und die Infektionskrankheit vor, nimmt der Verordnungsgeber zwar typisierend an, dass die Infektion während und wegen der Gefahrenlage erfolgte und die Krankheit wesentlich verursacht hat (vgl. BSG vom 02.04.2009 - B 2 U 30/07 R - Juris RdNr. 34).

    Auch ist der Ursachenzusammenhang nicht gegeben, wenn ein anderes, dem privaten Lebensbereich zuzuordnendes Infektionsrisiko die Erkrankung verursacht hat (vgl. BSG vom 02.04.2009 - B 2 U 30/07 R - Juris RdNr. 34).

    Das BSG hat im Urteil vom 21.03.2006 (B 2 U 19/05 R - Juris RdNr. 16; darauf verweisend auch BSG vom 02.04.2009 - B 2 U 30/07 R - Juris RdNr. 34) dargelegt, dass der Schluss von einer berufsbedingt erhöhten Ansteckungsgefahr auf eine berufliche Ursache der aufgetretenen Infektionskrankheit nur gerechtfertigt ist, wenn neben der Gefährdung durch die versicherte Tätigkeit keine anderen, dem privaten Lebensbereich zuzuordnenden Infektionsrisiken bestanden haben.

  • BSG, 02.04.2009 - B 2 U 33/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl Nr 3101 -

    Auszug aus LSG Bayern, 17.12.2015 - L 2 U 46/12
    Da sich bei dieser BK der Ansteckungsvorgang im Nachhinein häufig nicht mehr feststellen lässt, tritt an die Stelle der "Einwirkungen" im Sinne von § 9 Abs. 1 Satz 2 SGB VII eine erhöhte Infektionsgefahr, die im Vollbeweis vorliegen muss (vgl. BSG in Urteilen vom 02.04.2009, u. a. B 2 U 33/07 R - Juris RdNr. 12).

    Voraussetzung ist daher, dass die versicherte Tätigkeit eine abstrakte Gefahrenlage in sich birgt (vgl. BSG vom 02.04.2009 - B 2 U 33/07 R - Juris Rdnr. 16).

    Ob der Versicherte einer der versicherten Tätigkeit innewohnenden "Infektionsgefahr in besonderem Maße" ausgesetzt war, hängt einerseits von der Durchseuchung des Umfelds der versicherten Tätigkeit ab, d. h. der kontaktierten Personen sowie der Objekte, mit oder an denen zu arbeiten ist, und andererseits von der Übertragungsgefahr der ausgeübten Verrichtungen, die sich nach dem Übertragungsmodus der jeweiligen Infektionskrankheit sowie der Art, Häufigkeit und Dauer der vom Versicherten verrichteten gefährdenden Handlungen bestimmt (vgl. BSG vom 02.04.2009 - B 2 U 33/07 - Juris RdNr. 12).

  • BSG, 05.12.2006 - B 11a AL 3/06 R

    Arbeitslosengeld - Anspruchsdauer - Versicherungspflicht -

    Auszug aus LSG Bayern, 17.12.2015 - L 2 U 46/12
    Nach Wortlaut sowie Sinn und Zweck (vgl. zur Gesetzesbegründung BT-Drucks 7/4122 S. 30) setzt ein fortbestehendes Versicherungspflichtverhältnis voraus, dass vor Beginn der Entsendung ein Beschäftigungsverhältnis mit dem entsendenden Arbeitgeber in Deutschland bestanden hat, dass es während der Zeit der Entsendung fortbesteht und dass es nach Beendigung der Entsendung weiter geführt werden soll, weshalb § 4 Abs. 1 SGB IV eine "im Voraus" feststehende zeitliche Begrenzung fordert (vgl. BSG vom 05.12.2006 - B 11a AL 3/06 R - Juris RdNr. 17).

    - sich der Anspruch auf Arbeitsentgelt gegen den inländischen Arbeitgeber richtet (vgl. BSG vom 05.12.2006 - B 11a AL 3/06 R - Juris RdNr. 19).

    Ist ein Betrieb im Ausland nicht nur wirtschaftlich, sondern auch rechtlich in der Weise verselbstständigt, dass er als juristische Person besteht, so ist bei der Arbeit in diesem Betrieb regelmäßig von einer Eingliederung auszugehen (vgl. BSG vom 05.12.2006 - B 11a AL 3/06 R - Juris RdNr. 21).

  • BSG, 21.03.2006 - B 2 U 19/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - Ausland - haftungsbegründende

    Auszug aus LSG Bayern, 17.12.2015 - L 2 U 46/12
    Das BSG hat im Urteil vom 21.03.2006 (B 2 U 19/05 R - Juris RdNr. 16; darauf verweisend auch BSG vom 02.04.2009 - B 2 U 30/07 R - Juris RdNr. 34) dargelegt, dass der Schluss von einer berufsbedingt erhöhten Ansteckungsgefahr auf eine berufliche Ursache der aufgetretenen Infektionskrankheit nur gerechtfertigt ist, wenn neben der Gefährdung durch die versicherte Tätigkeit keine anderen, dem privaten Lebensbereich zuzuordnenden Infektionsrisiken bestanden haben.

    Eine im Rechtssinne hinreichende Wahrscheinlichkeit dafür ist gegeben, wenn der Möglichkeit einer beruflichen Verursachung nach sachgerechter Abwägung aller wesentlichen Umstände gegenüber den anderen in Frage kommenden Möglichkeiten ein deutliches Übergewicht zukommt, so dass darauf die richterliche Überzeugung gestützt werden kann (vgl. BSG vom 21.03.2006 - B 2 U 19/05 R - Juris RdNr. 16; ebenso Becker in Becker u. a., Kommentar zum SGB VII, zu § 9 S. 313; vgl. zum Maßstab der hinreichenden Wahrscheinlichkeit bei Durchbrechung der typisierenden Betrachtung auch BSG vom 02.04.2009 - B 2 U 7/08 R - Juris RdNr. 21).

  • LSG Bayern, 13.08.2013 - L 3 U 262/12

    Infektionsrisiken für Klinikpersonal - Berufskrankheit HIV-Infektion

    Auszug aus LSG Bayern, 17.12.2015 - L 2 U 46/12
    Er hat sich auf ein Urteil des BayLSG unter dem Az. L 3 U 262/12 berufen.

    Der Fall ist insbesondere nicht mit demjenigen im Verfahren L 3 U 262/12 (Urteil BayLSG vom 13.08.2013 - Juris) vergleichbar.

  • BSG, 15.09.2011 - B 2 U 25/10 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl 1 Nr 4111 -

    Auszug aus LSG Bayern, 17.12.2015 - L 2 U 46/12
    auf den Körper geführt hat (Einwirkungskausalität) und die Einwirkungen eine Krankheit verursacht haben (haftungsbegründende Kausalität) (vgl. hierzu BSG vom 15.09.2011 - B 2 U 25/10 R - Juris RdNr. 14).

    Für die nach der Theorie der wesentlichen Bedingung zu beurteilenden Ursachenzusammenhänge genügt indes die hinreichende Wahrscheinlichkeit, nicht allerdings die bloße Möglichkeit (vgl. BSG vom 15.09.2011- B 2 U 25/10 R - Juris RdNr. 14 m. w. N.).

  • BSG, 02.04.2009 - B 2 U 7/08 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - Infektionserkrankung -

    Auszug aus LSG Bayern, 17.12.2015 - L 2 U 46/12
    Eine im Rechtssinne hinreichende Wahrscheinlichkeit dafür ist gegeben, wenn der Möglichkeit einer beruflichen Verursachung nach sachgerechter Abwägung aller wesentlichen Umstände gegenüber den anderen in Frage kommenden Möglichkeiten ein deutliches Übergewicht zukommt, so dass darauf die richterliche Überzeugung gestützt werden kann (vgl. BSG vom 21.03.2006 - B 2 U 19/05 R - Juris RdNr. 16; ebenso Becker in Becker u. a., Kommentar zum SGB VII, zu § 9 S. 313; vgl. zum Maßstab der hinreichenden Wahrscheinlichkeit bei Durchbrechung der typisierenden Betrachtung auch BSG vom 02.04.2009 - B 2 U 7/08 R - Juris RdNr. 21).
  • BSG, 15.09.2011 - B 2 U 22/10 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl 1 Nr 3101 -

    Auszug aus LSG Bayern, 17.12.2015 - L 2 U 46/12
    Die Beweisschwierigkeiten des Klägers rechtfertigen hier nach Überzeugung des Senats weder eine Beweislastumkehr noch die Annahme eines Beweisnotstandes mit daraus abzuleitender Notwendigkeit von Beweiserleichterungen (vgl. BSG vom 15.09.2011 - B 2 U 22/10 R - Juris RdNr. 28 gegen allgemeingültige Beweiserleichterungen für den Fall des Beweisnotstandes).
  • BSG, 12.01.2010 - B 2 U 5/08 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - Wie-Berufskrankheit -

    Auszug aus LSG Bayern, 17.12.2015 - L 2 U 46/12
    Nach ständiger Rechtsprechung des BSG bildet jede Listen-Berufskrankheit, jede Wie-Berufskrankheit und jeder Arbeitsunfall jeweils einen eigenständigen Gegenstand des Verwaltungsverfahrens, über den der Unfallversicherungsträger einen feststellenden Verwaltungsakt (positiver oder negativer Art) zu erlassen hat (vgl. hierzu BSG vom 12.01.2010 - B 2 U 5/08 R - Juris RdNr. 25 m. w. N.).
  • OLG Stuttgart, 25.10.2012 - 2 U 45/12

    Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Möbelhändlers: Wirksamkeit einer

    Auszug aus LSG Bayern, 17.12.2015 - L 2 U 46/12
    Hinsichtlich weiterer Einzelheiten wird auf die beigezogenen Akten der Beklagten, des Sozialgerichts unter den Az. S 9 U 26/08, S 9 U 398/09 und S 9 U 349/09, des LSG unter den Az. L 2 U 550/11, L 2 U 45/12 und L 2 U 46/12, die beigezogenen ärztlichen Unterlagen des Klägers in der Akte der Klinik S. und der L. sowie auf die beigezogene Schwerbehindertenakte des Klägers Bezug genommen, deren wesentlicher Inhalt Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen ist.
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Rechtsprechung
   BSG, 12.04.2012 - B 2 U 46/12 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,10187
BSG, 12.04.2012 - B 2 U 46/12 B (https://dejure.org/2012,10187)
BSG, Entscheidung vom 12.04.2012 - B 2 U 46/12 B (https://dejure.org/2012,10187)
BSG, Entscheidung vom 12. April 2012 - B 2 U 46/12 B (https://dejure.org/2012,10187)
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Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

  • SG Trier - S 6 U 154/09
  • LSG Rheinland-Pfalz - L 4 U 95/11
  • BSG, 12.04.2012 - B 2 U 46/12 B
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 08.12.2010 - 1 BvR 1382/10

    Reichweite der Begründungserleichterungen für letztinstanzliche, unanfechtbare

    Auszug aus BSG, 12.04.2012 - B 2 U 46/12 B
    Der Senat sieht von einer weiteren Begründung ab, weil sie nicht geeignet ist, zur Klärung der Voraussetzungen der Revisionszulassung beizutragen (§ 160a Abs. 4 Satz 2 SGG; zur verfassungsrechtlichen Zulässigkeit eines entsprechenden Vorgehens vgl BVerfG Beschluss vom 8.12.2010 - 1 BvR 1382/10 - NJW 2011, 1497 = FamRZ 2011, 540).
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Rechtsprechung
   SG Lüneburg, 02.02.2015 - S 2 U 46/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,106663
SG Lüneburg, 02.02.2015 - S 2 U 46/12 (https://dejure.org/2015,106663)
SG Lüneburg, Entscheidung vom 02.02.2015 - S 2 U 46/12 (https://dejure.org/2015,106663)
SG Lüneburg, Entscheidung vom 02. Februar 2015 - S 2 U 46/12 (https://dejure.org/2015,106663)
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Verfahrensgang

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