Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 22.11.2013 - I-2 U 55/12   

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OLG Düsseldorf, 22.11.2013 - I-2 U 55/12 (https://dejure.org/2013,42167)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22.11.2013 - I-2 U 55/12 (https://dejure.org/2013,42167)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22. November 2013 - I-2 U 55/12 (https://dejure.org/2013,42167)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 12.03.2002 - X ZR 43/01

    Kunststoffrohrteil

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.11.2013 - 2 U 55/12
    - drittens derart am Sinngehalt der im Patentanspruch unter Schutz gestellten Lehre orientiert sein, dass der Fachmann die abweichende Ausführung mit ihren abgewandelten Mitteln als der gegenständlichen Lehre gleichwertige Lösung in Betracht zieht (Gleichwertigkeit, vgl. zum Ganzen BGH GRUR 2002, 511 - Kunststoffrohrteil; Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 6. Aufl., Rdnrn. 72 bis 75).
  • BGH, 28.06.2000 - X ZR 128/98

    Bratgeschirr

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.11.2013 - 2 U 55/12
    Bei der Gleichwirkung darf die Übereinstimmung nicht ausschließlich auf ein einzelnes oder mehrere bestimmte Merkmale bezogen werden, vielmehr ist gleichzeitig die geschützte Vorrichtung als Ganzes zu berücksichtigen (BGH GRUR 2000, 1005, 1006 - Bratgeschirr; Kühnen, a.a.O., Rdnr. 72).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 02.07.2012 - I-2 U 55/12   

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https://dejure.org/2012,27813
OLG Köln, 02.07.2012 - I-2 U 55/12 (https://dejure.org/2012,27813)
OLG Köln, Entscheidung vom 02.07.2012 - I-2 U 55/12 (https://dejure.org/2012,27813)
OLG Köln, Entscheidung vom 02. Juli 2012 - I-2 U 55/12 (https://dejure.org/2012,27813)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Zivilprozess, Wert des Beschwerdegegenstandes der Auskunftsklage

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    ZPO §§ 3, 511;; GVG § 17 a;; ArbGG §§ 2 Abs. 1, § 3
    Zivilprozess, Wert des Beschwerdegegenstandes der Auskunftsklage

  • Wolters Kluwer

    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft

  • rechtsportal.de

    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Wert des Beschwerdegegenstandes ist nach oben durch den Wert der Beschwer begrenzt

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (27)

  • BGH, 15.06.2011 - II ZB 20/10

    Zulassung der Berufung: Konkludente Entscheidung des originären Einzelrichters

    Auszug aus OLG Köln, 02.07.2012 - 2 U 55/12
    In seinen ersten Entscheidungen zu dieser Frage hat der Bundesgerichtshof diese Voraussetzung dahin umschrieben, daß das Berufungsgericht dann gehalten sei, die in der ersten Instanz unterbliebene Entscheidung über eine Zulassung der Berufung nach § 511 Abs. 4 Nr. 1 ZPO nachzuholen, wenn das erstinstanzliche Gericht zu dieser Entscheidung keine Veranlassung gesehen habe, "weil es den Streitwert auf über 600 Euro festgesetzt hat und deswegen von einem entsprechenden Wert der Beschwer der unterlegenen Partei ausgegangen ist", während das Berufungsgericht diesen Wert aber für nicht erreicht "hält" (vgl. BGH NJW 2008, 218 [219]; BGH NJW-RR 2010, 152; BGH NJW 2011, 615; BGH NJW 2011, 2974 [2976]; BGH NJW-RR 2012, 633 [634]).

    Dies gilt nicht nur in den in jüngster Zeit von dem Bundesgerichtshof wiederholt entschiedenen Fällen einer Auskunftsklage (vgl. dazu BGH NJW-RR 2011, 998 [999]; BGH NJW 2011, 2974 [2976]; BGH NJW 2011, 3790 [3791]), sondern auch schon im Grundfall einer bezifferten Zahlungsklage: Hat beispielsweise das Gericht erster Instanz einer auf Verurteilung des Beklagten zur Zahlung von EUR 1.000,-- gerichteten Klage in Höhe von EUR 500,-- statt gegeben und sie im übrigen abgewiesen, so läßt sich daraus, daß der Richter des ersten Rechtszuges den Gebührenstreitwert dieses Verfahrens dann (zutreffend) mit EUR 1.000,-- bemessen hat, nicht dafür herleiten, daß er verkannt haben könnte, daß keine der Parteien durch seine Entscheidung mit mehr als EUR 600,-- beschwert ist.

    Für den Wert der Anschlußberufung der Beklagten ist ihr Abwehrinteresse, also das Interesse, die titulierte Auskunft nicht erteilen zu müssen, und damit dann, wenn - wie hier - ein besonderes Geheimhaltungsinteresse nicht geltend gemacht ist, der - vom Gericht zu schätzende - Aufwand an Zeit und Kosten maßgeblich, welche für sie mit der Erfüllung des titulierten Anspruchs verbunden ist (vgl. BGHZ 128, 85 [87]; BGHZ 164, 63 [66]; BGH NJW-RR 2010, 786; BGH NJW 2011, 926 [927]; BGH NJW 2011, 2974 [2975]; BGH NJOZ 2011, 455; Hartmann, Kostengesetze, 41. Aufl. 2011, Anh. I nach § 48 GKG [§ 3 ZPO], Rdn. 24, Stichwort: "Auskunft", Unterstichwort: "Rechtsmittel des Beklagten"; Thomas/Putzo/Hüßtege, a.a.O., § 3 Rdn. 21c).

  • BGH, 12.10.2011 - XII ZB 127/11

    Auskunftspflicht in einem Güterrechtsverfahren: Wert des Beschwerdegegenstandes

    Auszug aus OLG Köln, 02.07.2012 - 2 U 55/12
    Entsprechend bestimmt sich auch der Wert des Beschwerdegegenstandes eines Rechtsmittels des Klägers gegen die Abweisung einer solchen Klage nach seinem Angriffsinteresse, also dem wirtschaftlichen Interesse des Anspruchstellers an der Erteilung der Auskunft und / oder Rechnungslegung, wobei dieses Interesse von dem Gericht nach freiem Ermessen zu schätzen ist (vgl. BGH NJW 1997, 1016; BGH NJW-RR 2012, 130 [131]; Thomas/Putzo/Hüßtege, a.a.O., § 3, Rdn. 21 d).

    Weil die Auskunft oder Rechnung die Geltendmachung eines Leistungsanspruchs erst vorbereiten und erleichtern soll, macht der Wert des Auskunftsanspruchs in der Regel nur einen Bruchteil, nämlich 1/10 bis 1/4 des von den Anspruchsteller erwarteten Leistungsanspruchs aus, wobei ein um so höherer Bruchteil anzusetzen ist, je geringer die Kenntnisse des Anspruchstellers von den zur Begründung des Leistungsanspruchs maßgeblichen Tatsachen sind (und umgekehrt; vgl. BGH ZEV 2006, 265; BGH NJW-RR 2012, 130 [131]; Zöller/Herget, ZPO, 29. Aufl. 2012, § 3, Rdn. 16, Stichwort "Auskunft").

    Dabei ist allerdings auch zu berücksichtigen, ob ein solcher Anspruch nach den festgestellten Verhältnissen - bzw. nach dem eigenen tatsächlichen Vorbringen des Anspruchstellers - überhaupt oder nur in geringerer Höhe in Betracht kommt mit der Folge, daß das Interesse des Rechtsmittelklägers dann unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten entsprechend geringer zu bewerten ist (vgl. BGH NJW-RR 2012, 130 [131]).

  • BGH, 07.03.2012 - IV ZR 277/10

    Berufung gegen ein Auskunftsurteil: Nachholung einer Entscheidung über die

    Auszug aus OLG Köln, 02.07.2012 - 2 U 55/12
    In seinen ersten Entscheidungen zu dieser Frage hat der Bundesgerichtshof diese Voraussetzung dahin umschrieben, daß das Berufungsgericht dann gehalten sei, die in der ersten Instanz unterbliebene Entscheidung über eine Zulassung der Berufung nach § 511 Abs. 4 Nr. 1 ZPO nachzuholen, wenn das erstinstanzliche Gericht zu dieser Entscheidung keine Veranlassung gesehen habe, "weil es den Streitwert auf über 600 Euro festgesetzt hat und deswegen von einem entsprechenden Wert der Beschwer der unterlegenen Partei ausgegangen ist", während das Berufungsgericht diesen Wert aber für nicht erreicht "hält" (vgl. BGH NJW 2008, 218 [219]; BGH NJW-RR 2010, 152; BGH NJW 2011, 615; BGH NJW 2011, 2974 [2976]; BGH NJW-RR 2012, 633 [634]).

    Der Bundesgerichtshof hält denn auch in jüngerer Zeit offenbar an der dargestellten Formulierung nicht mehr uneingeschränkt fest (vgl. allerdings BGH NJW-RR 2012, 633 [634]), auch wenn er sie - soweit ersichtlich - beim Zurückrudern nicht ausdrücklich verworfen hat, sondern formuliert abweichend dahin, daß das Berufungsgericht die im ersten Rechtszug unterbliebene Entscheidung über die Zulassung der Berufung dann nachzuholen hat, wenn es eine die Wertgrenze des § 511 Abs. 2 Nr. 1 ZPO nicht übersteigende Beschwer des Berufungsführers annimmt, während das erstinstanzliche Gericht keine Veranlassung gesehen hat, "die Berufung nach § 511 Abs. 4 ZPO zuzulassen" (so BGH NJW 2011, 3790; richtiger wäre: über die Frage der Zulassung nach § 511 Abs. 4 ZPO zu entscheiden), weil es von einer Beschwer der unterlegenen Partei ausgegangen ist, die EUR 600,-- übersteigt.

  • BGH, 26.10.2011 - XII ZB 465/11

    Beschwer der Berufung: Bedeutung der erstinstanzlichen Festsetzung des

    Auszug aus OLG Köln, 02.07.2012 - 2 U 55/12
    Dies gilt nicht nur in den in jüngster Zeit von dem Bundesgerichtshof wiederholt entschiedenen Fällen einer Auskunftsklage (vgl. dazu BGH NJW-RR 2011, 998 [999]; BGH NJW 2011, 2974 [2976]; BGH NJW 2011, 3790 [3791]), sondern auch schon im Grundfall einer bezifferten Zahlungsklage: Hat beispielsweise das Gericht erster Instanz einer auf Verurteilung des Beklagten zur Zahlung von EUR 1.000,-- gerichteten Klage in Höhe von EUR 500,-- statt gegeben und sie im übrigen abgewiesen, so läßt sich daraus, daß der Richter des ersten Rechtszuges den Gebührenstreitwert dieses Verfahrens dann (zutreffend) mit EUR 1.000,-- bemessen hat, nicht dafür herleiten, daß er verkannt haben könnte, daß keine der Parteien durch seine Entscheidung mit mehr als EUR 600,-- beschwert ist.

    Der Bundesgerichtshof hält denn auch in jüngerer Zeit offenbar an der dargestellten Formulierung nicht mehr uneingeschränkt fest (vgl. allerdings BGH NJW-RR 2012, 633 [634]), auch wenn er sie - soweit ersichtlich - beim Zurückrudern nicht ausdrücklich verworfen hat, sondern formuliert abweichend dahin, daß das Berufungsgericht die im ersten Rechtszug unterbliebene Entscheidung über die Zulassung der Berufung dann nachzuholen hat, wenn es eine die Wertgrenze des § 511 Abs. 2 Nr. 1 ZPO nicht übersteigende Beschwer des Berufungsführers annimmt, während das erstinstanzliche Gericht keine Veranlassung gesehen hat, "die Berufung nach § 511 Abs. 4 ZPO zuzulassen" (so BGH NJW 2011, 3790; richtiger wäre: über die Frage der Zulassung nach § 511 Abs. 4 ZPO zu entscheiden), weil es von einer Beschwer der unterlegenen Partei ausgegangen ist, die EUR 600,-- übersteigt.

  • BGH, 18.09.2008 - V ZB 40/08

    Bindung des Rechtsmittelgerichts an die Entscheidung über die Zulässigkeit des

    Auszug aus OLG Köln, 02.07.2012 - 2 U 55/12
    Indes hat das Landgericht hier in der Hauptsache entschieden, so daß dem Senat nach § 17 a GVG eine Prüfung der Frage der Zuständigkeit des Arbeitsgerichts verwehrt ist (vgl. BGHZ 127, 297 [300]; BGH NJW 2008, 3572 [3573]; BGH NZI 2009, 228; Thomas/Putzo/Hüßtege, a.a.O., § 17 a GVG, Rdn. 22).

    In einem solchen - hier gegebenen - Fall ist § 17 a Abs. 5 GVG auch dann anwendbar, wenn die Parteien und das Gericht vor der Hauptsacheentscheidung Rechtswegprobleme weder erörtert noch überhaupt erkannt haben (vgl. BGH NJW 2008, 3572 [3573]; Zöller/Lückemann, a.a.O., § 17 a. Rdn. 18).

  • BGH, 10.02.2011 - III ZR 338/09

    Berufung gegen eine Verurteilung zur Auskunftserteilung: Nachholung der

    Auszug aus OLG Köln, 02.07.2012 - 2 U 55/12
    Für den Wert der Anschlußberufung der Beklagten ist ihr Abwehrinteresse, also das Interesse, die titulierte Auskunft nicht erteilen zu müssen, und damit dann, wenn - wie hier - ein besonderes Geheimhaltungsinteresse nicht geltend gemacht ist, der - vom Gericht zu schätzende - Aufwand an Zeit und Kosten maßgeblich, welche für sie mit der Erfüllung des titulierten Anspruchs verbunden ist (vgl. BGHZ 128, 85 [87]; BGHZ 164, 63 [66]; BGH NJW-RR 2010, 786; BGH NJW 2011, 926 [927]; BGH NJW 2011, 2974 [2975]; BGH NJOZ 2011, 455; Hartmann, Kostengesetze, 41. Aufl. 2011, Anh. I nach § 48 GKG [§ 3 ZPO], Rdn. 24, Stichwort: "Auskunft", Unterstichwort: "Rechtsmittel des Beklagten"; Thomas/Putzo/Hüßtege, a.a.O., § 3 Rdn. 21c).
  • BGH, 28.09.2010 - VI ZB 85/08

    Wert des Beschwerdegegenstandes: Verurteilung einer Rechtsanwaltssozietät zur

    Auszug aus OLG Köln, 02.07.2012 - 2 U 55/12
    Für den Wert der Anschlußberufung der Beklagten ist ihr Abwehrinteresse, also das Interesse, die titulierte Auskunft nicht erteilen zu müssen, und damit dann, wenn - wie hier - ein besonderes Geheimhaltungsinteresse nicht geltend gemacht ist, der - vom Gericht zu schätzende - Aufwand an Zeit und Kosten maßgeblich, welche für sie mit der Erfüllung des titulierten Anspruchs verbunden ist (vgl. BGHZ 128, 85 [87]; BGHZ 164, 63 [66]; BGH NJW-RR 2010, 786; BGH NJW 2011, 926 [927]; BGH NJW 2011, 2974 [2975]; BGH NJOZ 2011, 455; Hartmann, Kostengesetze, 41. Aufl. 2011, Anh. I nach § 48 GKG [§ 3 ZPO], Rdn. 24, Stichwort: "Auskunft", Unterstichwort: "Rechtsmittel des Beklagten"; Thomas/Putzo/Hüßtege, a.a.O., § 3 Rdn. 21c).
  • BGH, 22.03.2010 - II ZR 75/09

    Bemessung der Beschwer eines Rechtsmittels gegen ein Auskunftsurteil:

    Auszug aus OLG Köln, 02.07.2012 - 2 U 55/12
    Für den Wert der Anschlußberufung der Beklagten ist ihr Abwehrinteresse, also das Interesse, die titulierte Auskunft nicht erteilen zu müssen, und damit dann, wenn - wie hier - ein besonderes Geheimhaltungsinteresse nicht geltend gemacht ist, der - vom Gericht zu schätzende - Aufwand an Zeit und Kosten maßgeblich, welche für sie mit der Erfüllung des titulierten Anspruchs verbunden ist (vgl. BGHZ 128, 85 [87]; BGHZ 164, 63 [66]; BGH NJW-RR 2010, 786; BGH NJW 2011, 926 [927]; BGH NJW 2011, 2974 [2975]; BGH NJOZ 2011, 455; Hartmann, Kostengesetze, 41. Aufl. 2011, Anh. I nach § 48 GKG [§ 3 ZPO], Rdn. 24, Stichwort: "Auskunft", Unterstichwort: "Rechtsmittel des Beklagten"; Thomas/Putzo/Hüßtege, a.a.O., § 3 Rdn. 21c).
  • BGH, 10.08.2005 - XII ZB 63/05

    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft

    Auszug aus OLG Köln, 02.07.2012 - 2 U 55/12
    Für den Wert der Anschlußberufung der Beklagten ist ihr Abwehrinteresse, also das Interesse, die titulierte Auskunft nicht erteilen zu müssen, und damit dann, wenn - wie hier - ein besonderes Geheimhaltungsinteresse nicht geltend gemacht ist, der - vom Gericht zu schätzende - Aufwand an Zeit und Kosten maßgeblich, welche für sie mit der Erfüllung des titulierten Anspruchs verbunden ist (vgl. BGHZ 128, 85 [87]; BGHZ 164, 63 [66]; BGH NJW-RR 2010, 786; BGH NJW 2011, 926 [927]; BGH NJW 2011, 2974 [2975]; BGH NJOZ 2011, 455; Hartmann, Kostengesetze, 41. Aufl. 2011, Anh. I nach § 48 GKG [§ 3 ZPO], Rdn. 24, Stichwort: "Auskunft", Unterstichwort: "Rechtsmittel des Beklagten"; Thomas/Putzo/Hüßtege, a.a.O., § 3 Rdn. 21c).
  • BGH, 24.11.1994 - GSZ 1/94

    Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft

    Auszug aus OLG Köln, 02.07.2012 - 2 U 55/12
    Für den Wert der Anschlußberufung der Beklagten ist ihr Abwehrinteresse, also das Interesse, die titulierte Auskunft nicht erteilen zu müssen, und damit dann, wenn - wie hier - ein besonderes Geheimhaltungsinteresse nicht geltend gemacht ist, der - vom Gericht zu schätzende - Aufwand an Zeit und Kosten maßgeblich, welche für sie mit der Erfüllung des titulierten Anspruchs verbunden ist (vgl. BGHZ 128, 85 [87]; BGHZ 164, 63 [66]; BGH NJW-RR 2010, 786; BGH NJW 2011, 926 [927]; BGH NJW 2011, 2974 [2975]; BGH NJOZ 2011, 455; Hartmann, Kostengesetze, 41. Aufl. 2011, Anh. I nach § 48 GKG [§ 3 ZPO], Rdn. 24, Stichwort: "Auskunft", Unterstichwort: "Rechtsmittel des Beklagten"; Thomas/Putzo/Hüßtege, a.a.O., § 3 Rdn. 21c).
  • OLG Saarbrücken, 25.06.2009 - 9 WF 61/09

    Voraussetzungen der Aussetzung des Scheidungsverfahrens wegen begründeter

  • OLG Köln, 27.06.2011 - 17 U 101/10

    Kosten der Anschlussberufung bei Zurückweisung der Berufung durch Beschluss

  • OLG Hamm, 11.01.2011 - 7 U 40/10

    Kosten der Anschlussberufung bei Zurückweisung der Berufung durch Beschluss

  • BGH, 29.03.2011 - VIII ZB 25/10

    Berufungsverfahren: Auslegung einer "Anschlussberufung"als eigenständige

  • BGH, 23.03.2011 - XII ZB 436/10

    Prüfung der Zulassung der Berufung durch das Rechtsbeschwerdegericht

  • BGH, 19.02.2009 - IX ZR 62/08

    Kenntnis des Arbeitnehmers von der Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers

  • BGH, 14.11.2007 - VIII ZR 340/06

    Tierhaltung in Mietwohnung

  • BGH, 25.01.2006 - IV ZR 195/04

    Streitwert einer Auskunftsklage

  • BGH, 29.07.2004 - III ZB 2/04

    Bindung der Gerichte an Rechtswegzuweisungen

  • BGH, 09.07.2004 - V ZB 6/04

    Bindung des Berufungsgerichts an die Streitwertfestsetzung durch das

  • BGH, 08.01.1997 - XII ZR 307/95

    Bemessung des Rechtsmittelstreitwerts bei Abweisung eines unterhaltsrechtlichen

  • BGH, 04.11.1994 - LwZR 11/93

    Rechte der Eigentümer eines Kreispachtbetriebes

  • BGH, 25.02.1993 - III ZR 9/92

    Rechtsweg für Beseitigungsklage bei Strömungsschäden an Ufergrundstück -

  • BGH, 23.09.1992 - I ZB 3/92

    Keine Rechtswegprüfung bei Rechtsmittelentscheidung in der Hauptsache

  • BGH, 30.06.1995 - V ZR 118/94

    Abgrenzung der Zuständigkeit des Wohnungseigentums- und des Prozeßgerichts;

  • BGH, 16.12.1987 - IVb ZB 124/87

    Anforderungen an die Begründung der Verwerfung einer Berufung; Ermessen des

  • BGH, 26.10.2010 - VI ZB 74/08

    Berufung im Verkehrsunfallprozess: Berücksichtigung ergänzenden Parteivortrags

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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 06.11.2012 - 2 U 55/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,39350
OLG Koblenz, 06.11.2012 - 2 U 55/12 (https://dejure.org/2012,39350)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 06.11.2012 - 2 U 55/12 (https://dejure.org/2012,39350)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 06. November 2012 - 2 U 55/12 (https://dejure.org/2012,39350)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Auswechslung einer zur Aufrechnung gestellten Forderung in der Berufungsinstanz; Ansprüche des Eigentümers bei unterbliebener Eintragung eines Nießbrauchs im Grundbuch

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur Aufrechnung gegen Hauskosten und Herausgabe der Räumlichkeiten bei schuldrechtlicher Nutzungsvereinbarung ohne Eintragung eines Nießbrauchsrechts

  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit der Auswechslung einer zur Aufrechnung gestellten Forderung in der Berufungsinstanz; Ansprüche des Eigentümers bei unterbliebener Eintragung eines Nießbrauchs im Grundbuch

  • rechtsportal.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Berufung: Keine erstmalige Hilfsaufrechnung mit anderen Forderungen?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2013, 84
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 11.12.2012 - 2 U 55/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,39352
OLG Koblenz, 11.12.2012 - 2 U 55/12 (https://dejure.org/2012,39352)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 11.12.2012 - 2 U 55/12 (https://dejure.org/2012,39352)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 11. Dezember 2012 - 2 U 55/12 (https://dejure.org/2012,39352)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Berufung: Keine erstmalige Hilfsaufrechnung mit anderen Forderungen? (IMR 2013, 82)

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Verfahrensgang

 
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Rechtsprechung
   BSG, 15.05.2012 - B 2 U 55/12 B   

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https://dejure.org/2012,13297
BSG, 15.05.2012 - B 2 U 55/12 B (https://dejure.org/2012,13297)
BSG, Entscheidung vom 15.05.2012 - B 2 U 55/12 B (https://dejure.org/2012,13297)
BSG, Entscheidung vom 15. Mai 2012 - B 2 U 55/12 B (https://dejure.org/2012,13297)
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Volltextveröffentlichung

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Rechtsprechung
   OLG Bremen, 26.10.2012 - 2 U 55/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,34332
OLG Bremen, 26.10.2012 - 2 U 55/12 (https://dejure.org/2012,34332)
OLG Bremen, Entscheidung vom 26.10.2012 - 2 U 55/12 (https://dejure.org/2012,34332)
OLG Bremen, Entscheidung vom 26. Oktober 2012 - 2 U 55/12 (https://dejure.org/2012,34332)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2012, 479
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