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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 25.02.2015 - I-2 U 57/14   

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https://dejure.org/2015,6475
OLG Düsseldorf, 25.02.2015 - I-2 U 57/14 (https://dejure.org/2015,6475)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25.02.2015 - I-2 U 57/14 (https://dejure.org/2015,6475)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25. Februar 2015 - I-2 U 57/14 (https://dejure.org/2015,6475)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 110
    Voraussetzungen der Pflicht zur Leistung einer Prozesssicherheit bei Ansässigkeit der klagenden Gesellschaft in der EU und der Muttergesellschaft in den USA

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Pflicht zur Leistung eines Prozesssicherheit im Patentprozess bei Beteiligung einer im Ausland ansässigen Gesellschaft

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Pflicht zur Leistung eines Prozesssicherheit im Patentprozess bei Beteiligung einer im Ausland ansässigen Gesellschaft

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG München, 24.06.2010 - 29 U 3381/09

    Prozesskostensicherheit: Gewöhnlicher Aufenthalt einer Kapitalgesellschaft

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.02.2015 - 2 U 57/14
    Bei juristischen Personen (wie der Klägerin) entscheidet über den Aufenthaltsort der Unternehmenssitz (BGH, NJW-RR 2005, 148), wobei es nicht auf den bloß satzungsgemäßen, sondern - entsprechend dem "gewöhnlichen Aufenthalt" von natürlichen Personen - auf den tatsächlichen Verwaltungssitz ankommt (Senat, Urteil vom 22.11.2012 - I-2 U 30/10; OLG Karlsruhe, NJW-RR 2008, 944; OLG München, ZIP 2010, 2069).

    Von Bedeutung ist die Hauptverwaltung des Klägers, von der im Rechtsverkehr insbesondere eine Zustellungsmöglichkeit erwartet wird, so dass der Sitz von Zweigniederlassungen ebenso wenig genügt wie der von bloßen Betriebsstätten (OLG München, ZIP 2010, 2069).

    Ihr Vorhandensein bildet umgekehrt jedoch - entgegen anderslautender Rechtsprechung (OLG Karlsruhe, NJW-RR 2008, 944; LG München I, ZIP 2009, 1979) - keine hinreichende Bedingung für den Verwaltungssitz.

  • OLG Karlsruhe, 11.10.2007 - 19 U 34/07

    Pflicht zur Leistung einer Prozesskostensicherheit: Einrede der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.02.2015 - 2 U 57/14
    Bei juristischen Personen (wie der Klägerin) entscheidet über den Aufenthaltsort der Unternehmenssitz (BGH, NJW-RR 2005, 148), wobei es nicht auf den bloß satzungsgemäßen, sondern - entsprechend dem "gewöhnlichen Aufenthalt" von natürlichen Personen - auf den tatsächlichen Verwaltungssitz ankommt (Senat, Urteil vom 22.11.2012 - I-2 U 30/10; OLG Karlsruhe, NJW-RR 2008, 944; OLG München, ZIP 2010, 2069).

    Die Existenz einer zustellungsfähigen Anschrift in der EU/im EWR stellt insofern eine notwendige Bedingung des Verwaltungssitzes dar, weswegen ein solcher Sitz nicht angenommen werden kann, wenn es schon an einer europäischen Zustellmöglichkeit fehlt (Senat, Urteil vom 22.11.2012 - I-2 U 30/10; OLG Karlsruhe, NJW-RR 2008, 944).

    Ihr Vorhandensein bildet umgekehrt jedoch - entgegen anderslautender Rechtsprechung (OLG Karlsruhe, NJW-RR 2008, 944; LG München I, ZIP 2009, 1979) - keine hinreichende Bedingung für den Verwaltungssitz.

  • BGH, 30.06.2004 - VIII ZR 273/03

    Rechte des Beklagten nach Leistung einer unzureichenden Sicherheit für die

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.02.2015 - 2 U 57/14
    Bei juristischen Personen (wie der Klägerin) entscheidet über den Aufenthaltsort der Unternehmenssitz (BGH, NJW-RR 2005, 148), wobei es nicht auf den bloß satzungsgemäßen, sondern - entsprechend dem "gewöhnlichen Aufenthalt" von natürlichen Personen - auf den tatsächlichen Verwaltungssitz ankommt (Senat, Urteil vom 22.11.2012 - I-2 U 30/10; OLG Karlsruhe, NJW-RR 2008, 944; OLG München, ZIP 2010, 2069).
  • BGH, 10.03.2009 - VIII ZB 105/07

    Anwendung der Vorschrift des § 119 Abs. 1 Nr. 1 b Gerichtsverfassungsgesetz ( GVG

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.02.2015 - 2 U 57/14
    Der Ort, wo die Verwaltung geführt wird, ist der Tätigkeitsort der Geschäftsführung oder der sonst dazu berufenen Vertretungsorgane, also der Ort, wo die grundlegenden Entscheidungen der Unternehmensleitung effektiv in laufende Geschäftsführerakte umgesetzt werden (BGH, NJW 2009, 1610).
  • BGH, 23.08.2017 - IV ZR 93/17

    Verpflichtung zur Leistung einer Prozesskostensicherheit: Gesellschaft mit

    Auch die herrschende Auffassung in der Rechtsprechung der Instanzgerichte (OLG Düsseldorf, Urteil vom 25. Februar 2015 - 2 U 57/14, juris Rn. 20; OLG München IPrax 2011, 267; OLG Karlsruhe NJW-RR 2008, 944; LG Berlin ZIP 2010, 903 f. juris Rn. 19) und in der Literatur (Stein/Jonas/Muthorst, ZPO 23. Aufl. § 110 Rn. 9; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO 75. Aufl. § 110 Rn. 4; Zöller/Herget, ZPO 31. Aufl. § 110 Rn. 2; Musielak/Voit/Foerste, ZPO 14. Aufl. § 110 Rn. 4; MünchKomm-ZPO/Schulz, 5. Aufl. § 110 Rn. 13; Geimer, Internationales Zivilprozessrecht 7. Aufl. Rn. 2004 d; Schütze, IPrax 2014, 272, 273 m.w.N. in Fn. 9; ders. IPrax 2011, 245, 246) stellt generell auf den tatsächlichen Verwaltungssitz ab.
  • OLG München, 22.02.2018 - 6 U 2594/17

    Prozesskostensicherheitsleistung bei nur satzungsmäßigem EU-Sitz der Klägerin

    Weitergehender sind das OLG München (Urt. v. 24.6.2010 - 29 U 3381/09, BeckRS 2010, 18320) und das OLG Düsseldorf (Urt. vom 25.02.2015, Az. 2 U 57/14, BeckRS 2015, 06726) davon ausgegangen, dass bei (Kapital-)Gesellschaften an die Stelle des gewöhnlichen Aufenthalts im Sinne des § 110 Abs. 1 ZPO der tatsächliche Verwaltungssitz und nicht der satzungsmäßige Sitz tritt (ebenso Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 10. Aufl. 2018, E. II. 2 Rn. 16).
  • LG Düsseldorf, 11.06.2015 - 4b O 18/15

    Verpflichtung zur Leistung einer Prozesskostensicherheit im Rahmen der

    Bei juristischen Personen - wie hier - entscheidet über den Aufenthaltsort der Unternehmenssitz (vgl. BGH, NJW-RR 2005, 148), wobei es nicht auf den bloß satzungsgemäßen, sondern auf den tatsächlichen Verwaltungssitz ankommt (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 22.11.2012 - I-2 U 30/10; OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.02.2015, I- 2 U 57/14; OLG Karlsruhe, NJW-RR 2008, 944).
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   LSG Hamburg, 22.11.2017 - L 2 U 57/14   

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https://dejure.org/2017,68453
LSG Hamburg, 22.11.2017 - L 2 U 57/14 (https://dejure.org/2017,68453)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 22.11.2017 - L 2 U 57/14 (https://dejure.org/2017,68453)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 22. November 2017 - L 2 U 57/14 (https://dejure.org/2017,68453)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus LSG Hamburg, 22.11.2017 - L 2 U 57/14
    Die Verrichtung muss ein zeitlich begrenztes, von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis und dadurch einen Gesundheitserstschaden oder den Tod des Versicherten objektiv und rechtlich wesentlich verursacht haben (Unfallkausalität und haftungsbegründende Kausalität; st.Rspr., vgl. nur BSG, Urteil vom 4. Dezember 2014 - B 2 U 10/13 R, a.a.O., m.w.N.); das Entstehen von länger andauernden Unfallfolgen aufgrund des Gesundheitserstschadens (haftungsausfüllende Kausalität) ist keine Voraussetzung für die Anerkennung eines Arbeitsunfalls, sondern - vor allem - für die Gewährung einer Verletztenrente (BSG, Urteil vom 9. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R, BSGE 96, 196, m.w.N.).

    Diese liegt vor, wenn mehr für als gegen den Ursachenzusammenhang spricht und ernste Zweifel ausscheiden; die reine Möglichkeit genügt nicht (BSG, Urteil vom 9. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R, a.a.O., m.w.N.).

    Beweisrechtlich ist zu beachten, dass der möglicherweise aus mehreren Schritten bestehende Ursachenzusammenhang positiv festgestellt werden muss (BSG, Urteil vom 9. Mai 2006, B 2 U 1/05 R, a.a.O.) und dass die Anknüpfungstatsachen der Kausalkette im Vollbeweis, also mit an Gewissheit grenzender Wahrscheinlichkeit vorliegen müssen (Mehrtens in Bereiter-Hahn/Mehrtens, Gesetzliche Unfallversicherung, 5. Aufl., Stand: 3/2017, § 8 SGB VII Rn. 10 ff. m.N.).

    In einer zweiten Prüfungsstufe ist sodann durch Wertung nach Maßgabe des Schutzzwecks des Versicherungstatbestandes die Unterscheidung zwischen solchen Ursachen notwendig, die wesentlich sind, weil sie rechtlich für den Erfolg verantwortlich gemacht werden, und den anderen, für den Erfolg rechtlich unerheblichen Ursachen (BSG, Urteil vom 9. Mai 2006, B 2 U 1/05 R, a.a.O; BSG, Urteil vom 24. Juli 2012 - B 2 U 9/11 R, a.a.O.).

  • BSG, 24.07.2012 - B 2 U 9/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Begriff der Verrichtung und der

    Auszug aus LSG Hamburg, 22.11.2017 - L 2 U 57/14
    Danach geht es auf einer ersten Stufe der Kausalitätsprüfung um die Frage, ob ein Zusammenhang im naturwissenschaftlichen Sinne vorliegt, d. h. ob eine objektive (Mit-)Verursachung zu bejahen ist (BSG, Urteil vom 24. Juli 2012 - B 2 U 9/11 R, SozR 4-2700, § 8 Nr. 44).

    In einer zweiten Prüfungsstufe ist sodann durch Wertung nach Maßgabe des Schutzzwecks des Versicherungstatbestandes die Unterscheidung zwischen solchen Ursachen notwendig, die wesentlich sind, weil sie rechtlich für den Erfolg verantwortlich gemacht werden, und den anderen, für den Erfolg rechtlich unerheblichen Ursachen (BSG, Urteil vom 9. Mai 2006, B 2 U 1/05 R, a.a.O; BSG, Urteil vom 24. Juli 2012 - B 2 U 9/11 R, a.a.O.).

  • BSG, 04.12.2014 - B 2 U 10/13 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus LSG Hamburg, 22.11.2017 - L 2 U 57/14
    Das SG hat die zulässige kombinierte Anfechtungs- und Feststellungsklage (§ 54 Abs. 1 i.V.m. § 55 Abs. 1 Nr. 1 SGG, st. Rspr. des Bundessozialgerichts (BSG), vgl. nur Urteil vom 4. Dezember 2014 - B 2 U 10/13 R, BSGE 118, 1) zu Recht abgewiesen.

    Die Verrichtung muss ein zeitlich begrenztes, von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis und dadurch einen Gesundheitserstschaden oder den Tod des Versicherten objektiv und rechtlich wesentlich verursacht haben (Unfallkausalität und haftungsbegründende Kausalität; st.Rspr., vgl. nur BSG, Urteil vom 4. Dezember 2014 - B 2 U 10/13 R, a.a.O., m.w.N.); das Entstehen von länger andauernden Unfallfolgen aufgrund des Gesundheitserstschadens (haftungsausfüllende Kausalität) ist keine Voraussetzung für die Anerkennung eines Arbeitsunfalls, sondern - vor allem - für die Gewährung einer Verletztenrente (BSG, Urteil vom 9. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R, BSGE 96, 196, m.w.N.).

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Rechtsprechung
   BSG, 25.06.2014 - B 2 U 57/14 B   

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https://dejure.org/2014,17997
BSG, 25.06.2014 - B 2 U 57/14 B (https://dejure.org/2014,17997)
BSG, Entscheidung vom 25.06.2014 - B 2 U 57/14 B (https://dejure.org/2014,17997)
BSG, Entscheidung vom 25. Juni 2014 - B 2 U 57/14 B (https://dejure.org/2014,17997)
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Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

  • SG Augsburg - S 5 U 330/09
  • LSG Bayern - L 3 U 415/11
  • BSG, 25.06.2014 - B 2 U 57/14 B
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 08.12.2010 - 1 BvR 1382/10

    Reichweite der Begründungserleichterungen für letztinstanzliche, unanfechtbare

    Auszug aus BSG, 25.06.2014 - B 2 U 57/14 B
    Von einer weiteren Begründung sieht der Senat ab, weil sie nicht geeignet ist, zur Klärung der Voraussetzungen der Revisionszulassung beizutragen (§ 160a Abs. 4 Satz 2 Halbs 2 SGG; zur verfassungsrechtlichen Zulässigkeit einer solchen Verfahrensweise vgl BVerfG Beschluss vom 8.12.2010 - 1 BvR 1382/10 - NJW 2011, 1497).
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