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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 25.07.1997 - 2 U 6/97   

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https://dejure.org/1997,5708
OLG Zweibrücken, 25.07.1997 - 2 U 6/97 (https://dejure.org/1997,5708)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 25.07.1997 - 2 U 6/97 (https://dejure.org/1997,5708)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 25. Juli 1997 - 2 U 6/97 (https://dejure.org/1997,5708)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterlassung der Verwendung von Klauseln aus Allgemeinen Geschäftsbedingungen; Unwirksamkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen; Wirksamkeit von Fristenregelungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Unwirksame Klausel zur Rügepflicht

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Unwirksame Rügefrist für Mängel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB §§ 459 ff.; AGBG §§ 9 11 Nr. 10
    Inhaltskontrolle: "Offensichtliche Mängel der gelieferten Ware sind dem Verkäufer binnen 1 Woche anzuzeigen"

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 345
  • NJW-RR 1998, 348
  • MDR 1998, 28
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Stuttgart, 25.10.2012 - 2 U 45/12

    Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Möbelhändlers: Wirksamkeit einer

    In diesem Punkt ist die beanstandete Klausel nicht eindeutig, denn ihr lässt sich nicht entnehmen, ob zur Wahrung der Frist schon die Absendung der Mängelanzeige genügt oder der Zugang bei der Beklagten vorausgesetzt wird (ebenso OLG Zweibrücken, NJW-RR 1998, 348, 349 für die vergleichbare Formierung " offensichtliche Mängel der gelieferten Ware sind dem Verkäufer binnen einer Woche anzuzeigen ").
  • BGH, 08.07.1998 - VIII ZR 1/98

    Formularmäßige Abwälzung der Nachnahmekosten im Versandhandel; Formularmäßige

    In der Literatur werden mit zahlreichen Modifikationen Mindestfristen von einer Woche (Palandt/Heinrichs, BGB, 57. Aufl., § 11 AGBG Rdnr. 66; Graf von Westphalen in: Großkommentar AGBG, 2. Aufl., § 11 Nr. 10 e Rdnr. 7; Schlosser, AGBG, § 11 Nr. 10 Rdnr. 76), zwei Wochen (Wolf in: Wolf/Horn/Lindacher aaO, § 11 Nr. 10 e Rdnr. 10; Hensen in: Ulmer/Brandner/Hensen aaO, § 11 Nr. 10 e Rdnr. 72) bis zu einem Monat (Erman/Hefermehl, BGB, 9. Aufl., § 11 Nr. 10 e AGBG Rdnr. 39) verlangt (vgl. auch OLG Zweibrücken NJW-RR 1998, 348 = EWiR 1997, 865 m.Anm. Graf von Westphalen).

    Die einwöchige Anzeigefrist der Klausel kann sich daher entgegen der von der Revision - unter Hinweis auf das in NJW-RR 1998, 348 und EWiR 1997, 865 (mit Anm. Graf von Westphalen) veröffentlichte Urteil des Oberlandesgerichts Zweibrücken - vertretenen Ansicht nicht dadurch verkürzen, daß die bestellte Ware von einer anderen, nicht ermächtigten Person in Empfang genommen wird.

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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 05.08.1997 - 2 U 6/97   

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https://dejure.org/1997,9827
OLG Karlsruhe, 05.08.1997 - 2 U 6/97 (https://dejure.org/1997,9827)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 05.08.1997 - 2 U 6/97 (https://dejure.org/1997,9827)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 05. August 1997 - 2 U 6/97 (https://dejure.org/1997,9827)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    ZPO § 114, 640
    Beitritt der Mutter im Nichtehelichkeitsfeststellungsverfahren - Mutwilligkeit i.S. von § 114 ZPO

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 1998, 485
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 08.06.1993 - 29 W 70/93

    Gewährung von Prozeßkostenhilfe; Ehelichkeitsanfechtungsklage; Gesetzlicher

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.08.1997 - 2 U 6/97
    Dieses Interventionsrecht ist nur einer Partei versagt (anderer Ansicht ohne nähere Begründung und teilweise unter "unrichtiger" Bezugnahme auf RGJW 1926, 806: MünchKomm/ ZPO , § 66 Rn 4; Thomas-Putzo, ZPO , 20. Aufl., § 66 Rn 3; Zimmermann, ZPO , 2. Aufl., § 66 Rn 4; Zöller/Vollkommer, a.a.O., § 66 Rn 7, 0LG Hamm, FamRZ 1994, 386 ).
  • OLG Düsseldorf, 20.01.1982 - 3 W 12/81
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.08.1997 - 2 U 6/97
    Mutwillig erscheint aber der Beitritt der Gesuchstellerin deswegen, weil die Senatsentscheidung nur noch von einem gleichzeitig in Auftrag gegebenen Blutgruppengutachten abhängt, die Nebenintervenientin also auf den Prozeß keinen Einfluß mehr hat (ebenso Zöller/Philippi, a.a.O. unter Bezugnahme auf OLG Düsseldorf, DAVorm 1982, 478; OLG Hamm, DAVorm 1991, 772).
  • BGH, 29.01.2013 - II ZB 1/11

    Aktiengesellschaft: Beitritt eines Aufsichtsratsmitglieds im Rechtsstreit um die

    Nach anderer Auffassung kann die Nebenintervention des gesetzlichen Vertreters im Rechtsstreit und auf Seiten des Vertretenen im Einzelfall zulässig sein, wenn der gesetzliche Vertreter ein eigenes rechtliches Interesse geltend machen kann (so OLG Karlsruhe, FamRZ 1998, 485; OLG Hamm, NZG 1999, 597; Stein/Jonas/Bork, ZPO, 22. Aufl., § 66 Rn. 8; Wieczorek/Schütze/Mansel, ZPO, 3. Aufl., § 66 Rn. 23).
  • AG Dortmund, 29.10.2018 - 410 C 7987/17

    Streitverkündung Anspruchsentstehung Absonderungsrecht Wissenszurechnung

    Immerhin gibt es aber eine Gegenposition, die den Beitritt des Vertreters zulassen will ( OLG Karlsruhe v. 05.08.1997 [2 U 6/97] - Juris-Tz. 2; Jacoby in Stein/Jonas-ZPO, 23. Aufl. 2014, § 66 ZPO Rn. 12; Mansel in Wieczorek/Schütze-ZPO, 4. Aufl. 2018, § 66 ZPO Rn. 23 a.A. und a.E.; M. Schwab in NZG 2013, 521 [523]; weitere Nachweise für Sonderkonstellationen bei Schultes in MüKo-ZPO, 5.Aufl. 2016, § 66 ZPO Rn. 4 Fn. 25).
  • BGH, 02.06.2010 - XII ZB 60/09

    Altverfahren auf Anfechtung der Vaterschaft: Prozesskostenhilfe für die auf

    aa) Teilweise wird die Auffassung vertreten, die durch den Beitritt der Mutter erfolgte Prozessführung sei mutwillig, wenn die Abstammung des Kindes nur durch ein Gutachten zu klären sei und die Nebenintervenientin keinen Einfluss auf den Prozess habe (OLG Karlsruhe FamRZ 1998, 485 und OLG Düsseldorf DAVorm 1982, 478).
  • OLG Dresden, 03.12.2008 - 21 WF 710/08
    Nach anderer Meinung ( OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.03.1995 - 3 W 94/05 -, FamRZ 1995, 1506 ; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 05.08.1997 - 2 U 6/97 -, FamRZ 1998, 485 ; Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe, Rdn. 52; Zimmermann, Prozesskostenhilfe, Rdn. 196 Beitritt; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, § 114 Rdn. 26 Streithelfer und Rdn. 129; Zöller-Philippi, ZPO, § 114 Rdn. 56; Musielak-Fischer, ZPO, § 114 Rdn. 28; Thomas/Putzo/Reichold, ZPO, § 114 Rdn. 106) muss der beitretende Elternteil darlegen, dass er selbständige eigene Beiträge zur Durchsetzung der Rechte des Kindes leisten will.
  • LG Frankfurt/Main, 22.11.2023 - 13 T 584/23

    Eigentümer als Vertreter der WEG und als Nebenintervenient?

    Nach anderer Auffassung ist ein Beitritt als Nebenintervenient möglich (OLG Karlsruhe FamRZ 1998, 485; OLG Hamm NZG 1999, 597; Wieczorek/Schütze/Mansel ZPO § 66 Rn. 23; Stein/Jonas/Jacoby, ZPO, § 66 Rn. 12; Schwab NZG 2013, 521 (523)).
  • LG Frankfurt/Main, 22.11.2023 - 13T584/23

    Eigentümer als Vertreter der WEG und als Nebenintervenient?

    Nach anderer Auffassung ist ein Beitritt als Nebenintervenient möglich (OLG Karlsruhe FamRZ 1998, 485; OLG Hamm NZG 1999, 597; Wieczorek/Schütze/Mansel ZPO § 66 Rn. 23; Stein/Jonas/Jacoby, ZPO, § 66 Rn. 12; Schwab NZG 2013, 521 (523)).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 12.03.1998 - 2 U 6/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,48166
OLG Hamburg, 12.03.1998 - 2 U 6/97 (https://dejure.org/1998,48166)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 12.03.1998 - 2 U 6/97 (https://dejure.org/1998,48166)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 12. März 1998 - 2 U 6/97 (https://dejure.org/1998,48166)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...

  • LG Berlin, 09.12.2011 - 19 O 284/11

    Vorkenntnis des Käufers vom Objekt: Anspruch auf Maklerlohn?

    Auch nach der obergerichtlichen Rechtsprechung stellt die erstmalige Innenbesichtigung einer zum Zwecke der Eigennutzung zu erwerbenden Immobilie einen wesentlichen Umstand für die Entscheidungsfindung beim Kauf dar (vgl. OLG Stuttgart, Urt. v. 10.7.2002 - 3 U 31/02 - juris Rn. 59, NJW-RR 2002, 1482; OLG Düsseldorf, Urt. v. 26.2.1999 - 7 U 133/98 - juris Rn. 12 = OLGR Düsseldorf 1999, 301; OLG Frankfurt, Urt. v. 27.2.1998 - 25 U 139/97 - juris Rn. 23 = OLGR Frankfurt 1998, 139; Hanseatisches Oberlandesgericht, Urt. v. 12.3.1998 - 2 U 6/97 - juris Rn. 9; OLG Köln, Urt. v. 17.10.1991 - 10 U 9 /901 - juris Rn. 8 = OLGR Köln 1991, 35).
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